Lufthansa Entschädigung 2026 — vollständiger Leitfaden für Passagiere
Lufthansa ist Deutschlands größte und Europas zweitgrößte Fluggesellschaft mit jährlich über 100 Millionen Passagieren. Trotz langer Tradition und Mitgliedschaft in der Star Alliance gehört Lufthansa zu den Fluggesellschaften mit den häufigsten Verspätungen und Annullierungen in Europa — laut EUROCONTROL-Daten waren 2025 durchschnittlich 25% aller Lufthansa-Flüge um mehr als 15 Minuten verspätet, etwa 2,5% wurden annulliert. Wenn Ihr Lufthansa-Flug um 3 Stunden oder mehr verspätet, in letzter Minute annulliert oder Ihnen das Boarding verweigert wurde, haben Sie nach EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Entschädigung zwischen 250 € und 600 €. In diesem Leitfaden erklären wir genau, wann Lufthansa zahlen muss, welche Beträge Ihnen zustehen, wie Sie Ihre Reklamation erfolgreich einreichen, welche typischen Abwehrtaktiken Lufthansa anwendet und wie Sie diese mit dem aktuellen Stand der Rechtsprechung des EuGH und des deutschen BGH umgehen — alles unter Berücksichtigung der dreijährigen Verjährungsfrist nach BGB §195.
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Wann unterliegt Lufthansa der EU-Verordnung 261/2004?
Lufthansa unterliegt EU 261/2004 in vollem Umfang. Als Fluggesellschaft mit Sitz in Deutschland — einem EU-Mitgliedstaat — ist Lufthansa in allen ihren Operationen verpflichtet.
Vollständige Liste der von EU 261/2004 erfassten Lufthansa-Flüge
✅ Alle Lufthansa-Flüge ab deutschen Flughäfen: Frankfurt am Main (FRA), München (MUC), Berlin BER, Hamburg (HAM), Düsseldorf (DUS), Köln/Bonn (CGN), Stuttgart (STR), Hannover (HAJ), Nürnberg (NUE)
✅ Alle Lufthansa-Flüge ab anderen EU/EWR/Schweizer Flughäfen: Paris CDG, Wien, Amsterdam, Madrid, Rom, Brüssel, etc.
✅ Lufthansa-Flüge aus Drittstaaten in die EU: New York JFK→Frankfurt, Tokio→Frankfurt, Shanghai→Frankfurt, Bangkok→Frankfurt, etc. — alle erfasst durch Art. 3 Abs. 1 lit. b EU 261/2004 (LH ist EU-Carrier)
✅ Lufthansa-Flüge aus EU-Flughäfen in Drittstaaten: Frankfurt→New York, München→Tokio, Frankfurt→Singapore — alle erfasst
Wann EU 261/2004 NICHT gilt
❌ Reine Inland-Flüge zwischen Drittstaaten ohne EU-Berührung (sehr selten bei LH)
❌ Lufthansa Group Charter ohne EU 261-Bezug — abhängig von Vertragskonstellation
⚠️ Lufthansa Cargo — Frachtflüge unterliegen nicht EU 261/2004 (passen Sie auf bei LH-Cargo-Mitfluganbietern)
Entschädigungsbeträge nach Flugstrecke
EU 261/2004 Art. 7 etabliert drei Schwellenwerte basierend auf der Flugstrecke (Großkreisentfernung):
| Flugstrecke | Entschädigung |
|---|---|
| bis 1.500 km | 250 € |
| 1.500-3.500 km oder Flüge innerhalb EU | 400 € |
| über 3.500 km (außerhalb EU) | 600 € |
Beträge für wichtige Lufthansa-Strecken
| Strecke | Distanz | Betrag |
|---|---|---|
| Frankfurt → Berlin | 425 km | 250 € |
| Frankfurt → München | 305 km | 250 € |
| Frankfurt → Hamburg | 410 km | 250 € |
| Frankfurt → Wien | 600 km | 250 € |
| Frankfurt → London LHR | 660 km | 250 € |
| Frankfurt → Paris CDG | 460 km | 250 € |
| München → Madrid | 1.480 km | 250 € |
| Frankfurt → Madrid | 1.420 km | 250 € |
| Frankfurt → Athen | 1.800 km | 400 € |
| Frankfurt → Istanbul | 1.860 km | 400 € |
| Frankfurt → Tel Aviv | 2.940 km | 400 € |
| München → Tel Aviv | 2.870 km | 400 € |
| Frankfurt → New York JFK | 6.200 km | 600 € |
| Frankfurt → Chicago ORD | 6.970 km | 600 € |
| Frankfurt → Los Angeles LAX | 9.300 km | 600 € |
| Frankfurt → São Paulo GRU | 9.800 km | 600 € |
| Frankfurt → Tokio NRT | 9.360 km | 600 € |
| Frankfurt → Singapore SIN | 10.300 km | 600 € |
| München → Bangkok BKK | 8.700 km | 600 € |
| Frankfurt → Shanghai PVG | 8.880 km | 600 € |
Berechnungsbeispiele
Beispiel 1: Familie (4 Personen), Frankfurt→New York (LH 400), Verspätung 5 Stunden
- 4 × 600 € = 2.400 € Entschädigung von Lufthansa
- Plus Recht auf kostenlose Mahlzeiten, Getränke, Telekommunikation, ggf. Hotel
Beispiel 2: Paar, München→Madrid (LH 1812), Annullierung mit Ersatzflug am nächsten Tag
- 2 × 250 € = 500 € Entschädigung
- Plus Erstattung Hotelkosten, Mahlzeiten, Transfer
Beispiel 3: Einzelperson, Frankfurt→Berlin (LH 196), Verspätung 4 Stunden
- 1 × 250 € = 250 € Entschädigung
- Plus Recht auf Mahlzeiten und Getränke nach 2 Stunden Wartezeit
Wann genau steht Ihnen Entschädigung von Lufthansa zu?
Situation 1: Verspätung von 3 Stunden oder mehr
EU 261/2004 erwähnt 3+ Stunden Verspätung nicht direkt, aber EuGH-Urteil C-402/07 Sturgeon (2009) etablierte, dass Verspätung der Ankunft am Zielort um 3 Stunden oder mehr denselben Entschädigungsanspruch begründet wie eine Annullierung.
Wichtig: Es zählt der Zeitpunkt der Ankunft am Zielort (Öffnen der Türen am Zielflughafen), nicht der Zeitpunkt des Abflugs.
Situation 2: Annullierung des Fluges
Annullierung berechtigt zur Entschädigung, außer in drei Ausnahmen:
❌ Sie wurden mindestens 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert
❌ Information zwischen 14 und 7 Tagen vor Abflug, aber Ersatzflug startete max. 2h vor Originalzeit und kam max. 4h später an
❌ Information weniger als 7 Tage vor Abflug, aber Ersatzflug startete max. 1h vor Originalzeit und kam max. 2h später an
In der Praxis erfolgen die meisten Lufthansa-Annullierungen kurzfristig (weniger als 7 Tage), daher greifen diese Ausnahmen selten.
Situation 3: Nichtbeförderung (Overbooking, denied boarding)
Wenn Lufthansa Ihnen wegen Überbuchung das Boarding verweigert, haben Sie sofortigen Anspruch nach Art. 4 Abs. 3 EU 261/2004 — volle 250-600 €, unabhängig davon, ob Sie später Ihr Ziel erreichen.
Wann darf Lufthansa ablehnen — "außergewöhnliche Umstände"
Lufthansa kann sich auf "außergewöhnliche Umstände" (Art. 5 Abs. 3 EU 261/2004) berufen, um Entschädigung zu vermeiden. Das Konzept wurde aber durch EuGH und BGH sehr eng definiert.
Was sind KEINE "außergewöhnlichen Umstände" (gefestigte Rechtsprechung)
❌ Technische Defekte am Flugzeug — EuGH C-549/07 Wallentin-Hermann (2008): technische Probleme gehören zur normalen Geschäftstätigkeit der Airline
❌ Streik der eigenen Lufthansa-Mitarbeiter — EuGH C-28/20 Airhelp v SAS (2021): Streiks der eigenen Belegschaft sind keine außergewöhnlichen Umstände — siehe Lufthansa Streik Leitfaden
❌ Versäumtes Crew-Management durch LH-Planung
❌ Schlechte Rotationsplanung der Maschinen
❌ Verspäteter Anschluss-Lufthansa-Flug aus vorherigem Umlauf
❌ Kollision mit Vorfeld-Fahrzeug bei normalem Bodenbetrieb — BGH X ZR 121/14
Was SIND "außergewöhnliche Umstände"
✅ Streik der Flugsicherung (DFS — Deutsche Flugsicherung) — unabhängig von Lufthansa
✅ Sperrung des Luftraums (Krieg, Vulkanausbruch, Terrorgefahr)
✅ Extremwetter, das den sicheren Flug objektiv unmöglich macht (orkanartiger Sturm, geschlossene Pisten wegen Schneefall)
✅ Vogelschlag während des Fluges — EuGH C-315/15 Pešková (2017)
✅ Versteckte Fabrikationsfehler, die durch normale Wartung nicht erkennbar waren — sehr selten, schwer zu beweisen
Lufthansas typische Abwehrtaktiken
Lufthansa beruft sich regelmäßig auf "außergewöhnliche Umstände" in Situationen, die diese nicht sind:
- "Technischer Defekt" → wird als außergewöhnlich umgedeutet — fordern Sie konkreten, dokumentierten Nachweis spezifischer, unerwarteter Defekte
- "Schlechtes Wetter" → ohne offizielle EUROCONTROL-Bestätigung — fordern Sie offiziellen Beleg, dass das Wetter den Flughafen wirklich schloss
- "Streik" → aber welche Mitarbeiter? — Wenn Lufthansa-eigene Mitarbeiter streiken, ist es KEIN außergewöhnlicher Umstand
- "Kettenausfälle wegen Vortagverspätung" — BGH hat klargestellt, dass die Verantwortung beim Carrier bleibt
Bei Ablehnung wegen "außergewöhnlicher Umstände" prüfen Sie unsere Leitfäden zu Anspruch abgelehnt — was tun? und Lufthansa Streik.
Reklamationsverfahren bei Lufthansa — Schritt für Schritt
Schritt 1: Sammeln Sie alle Dokumente
Vor der Reklamation stellen Sie sicher, dass Sie haben:
- Flugticket / Buchungsbestätigung (PNR-Nummer, 6-stelliger Code)
- Bordkarte (falls erhalten)
- Schriftliche oder elektronische Bestätigung der Verspätung/Annullierung (E-Mail, SMS, Lufthansa-App-Screenshot)
- Belege für Mahlzeiten, Transport, Hotel während der Wartezeit
- Foto/Screenshot der Anzeigetafel mit Verspätungen
Schritt 2: Schriftliche Reklamation an Lufthansa
Form: schriftlich über:
- Lufthansa-Online-Formular: lufthansa.com/de/de/feedback
- E-Mail: customer.relations@lufthansa.com
- Einschreiben an: Deutsche Lufthansa AG, Customer Relations, FRA CR/L, 60546 Frankfurt am Main
Reklamationstext (Vorlage):
[Ihr Name] [Adresse] [E-Mail] [Telefon] [Datum] Empfänger: Deutsche Lufthansa AG Customer Relations 60546 Frankfurt am Main Betreff: Entschädigungsforderung nach EU-Verordnung 261/2004 — PNR [Buchungsnummer], Flug LH[Nr.], Datum [TT.MM.JJJJ] Sehr geehrte Damen und Herren, am [Datum] war ich Passagier auf dem Lufthansa-Flug LH[Nr.] (Strecke [Abflug]→[Ziel]). Der Flug wurde [um X Stunden verspätet / annulliert / mir wurde das Boarding verweigert]. Meine Reise erreichte den Zielort mit einer Verspätung von [X] Stunden gegenüber dem ursprünglichen Plan, was mich zur Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004 berechtigt — insbesondere Art. 7, in Verbindung mit dem EuGH-Urteil C-402/07 Sturgeon. Die Flugstrecke beträgt [X] km, somit steht mir eine Entschädigung in Höhe von [250 / 400 / 600] € zu. Zusätzlich entstanden mir folgende Kosten: - [Mahlzeit X EUR] - [Hotel Y EUR] - [Transport Z EUR] Gesamt: [Summe] EUR Ich fordere: 1. Auszahlung der Entschädigung in Höhe von [Betrag] € — per Überweisung auf folgendes Konto: IBAN: [IBAN] BIC: [BIC] 2. Erstattung der entstandenen Kosten in Höhe von [Betrag] EUR — auf dasselbe Konto Gemäß Art. 9 EU 261/2004 erwarte ich Ihre Antwort innerhalb von 14 Tagen. Falls keine Antwort erfolgt oder die Forderung abgelehnt wird, werde ich eine Schlichtungsstelle (söp) anrufen sowie ggf. Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Mit freundlichen Grüßen, [Unterschrift] [Name] Anlagen: - Kopie der Buchungsbestätigung - Kopie der Bordkarte (falls vorhanden) - Kopie der LH-Korrespondenz - Belege
Schritt 3: Antwort abwarten — 14-30 Tage
Lufthansa antwortet meist innerhalb 14-30 Tagen. Mögliche Antworten:
- ✅ Auszahlung der Entschädigung (bestes Szenario, ca. 30-40% der Fälle)
- ⚠️ Vorschlag eines Vouchers oder Miles & More (lehnen Sie ab — Sie haben Recht auf Bargeld)
- ❌ Ablehnung mit Berufung auf "außergewöhnliche Umstände" (häufigste Taktik, ca. 40-50% der Fälle — siehe Anspruch abgelehnt)
- ❌ Keine Antwort (selten, aber möglich — gehen Sie zur söp)
Schritt 4: söp-Schlichtung (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr)
Wenn Lufthansa ablehnt oder nicht antwortet, rufen Sie die söp an:
- Website: soep-online.de
- Adresse: Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V., Fasanenstraße 81, 10623 Berlin
- E-Mail: kontakt@soep-online.de
söp-Verfahren:
- Kostenlos für Verbraucher
- Bearbeitungszeit: 3-9 Monate
- söp gibt Schlichtungsempfehlung ab
- Lufthansa folgt der Empfehlung in 75-85% der Fälle
WICHTIG: söp ist verbindlich nur, wenn beide Parteien zustimmen. In Praxis funktioniert sie als pre-litigation filter.
Schritt 5: Klage am Amtsgericht — Endgültige Lösung
Wenn söp nicht hilft oder Sie sofort handeln wollen, können Sie Klage einreichen.
Zuständiges Gericht (für LH-Klagen):
- Amtsgericht Frankfurt-Höchst — zuständig für LH-Hauptsitz, sehr passagierfreundlich
- Amtsgericht Erding — zuständig für MUC-Hub, ebenfalls sehr passagierfreundlich
- Alternative: Amtsgericht des Wohnortes (für Verbraucher mit EU-Wohnsitz)
Verfahren:
- Streitwert bis 5.000 €: vereinfachtes Verfahren am Amtsgericht
- Gerichtskosten: 32-220 € (je nach Streitwert)
- Verfahrensdauer: 6-12 Monate
- Selbstvertretung möglich (kein Anwalt zwingend)
Statistiken deutscher Gerichte: Passagiere gewinnen 85-95% der EU 261/2004-Verfahren gegen Lufthansa vor Amtsgericht Frankfurt-Höchst und Amtsgericht Erding.
Details — siehe Klage am Amtsgericht.
Schlüsselfaktor — deutsche Verjährungsfrist: 3 Jahre
⚠️ Wichtig: Deutsches BGB §195 etabliert eine 3-jährige Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag.
Das ist deutlich länger als in Polen (1 Jahr) oder den Niederlanden (2 Jahre), aber kürzer als in Frankreich (5 Jahre) oder UK (6 Jahre, UK261).
Praktische Konsequenz
- Sie haben 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand, um Ansprüche geltend zu machen
- Beispiel: Flug am 15. März 2026 → Verjährung am 31.12.2029 (BGB §195 + §199)
- Schriftliche Reklamation hemmt die Verjährung (BGB §203) ab dem Moment des Eingangs bei Lufthansa
- Klage hemmt die Verjährung sofort (BGB §204 Abs. 1 Nr. 1)
Berechnung der Verjährungsfrist
| Flugdatum | Verjährungsende |
|---|---|
| 15.03.2026 | 31.12.2029 |
| 30.07.2024 | 31.12.2027 |
| 22.12.2023 | 31.12.2026 |
| 05.06.2022 | 31.12.2025 (verjährt!) |
Also: Flüge aus 2022 und früher sind in der Regel verjährt. Flüge aus 2023+ können noch geltend gemacht werden — aber je früher, desto besser.
Lufthansa-Routen und besondere Situationen
Langstreckenflüge (Boeing 747-8, A350-900, A380, A330)
Lufthansa betreibt eine der größten Langstreckenflotten Europas. Wichtige Routen:
- LH 400/401: Frankfurt-New York JFK
- LH 416/417: Frankfurt-Boston BOS
- LH 412/413: Frankfurt-Washington IAD
- LH 470/471: Frankfurt-Los Angeles LAX
- LH 476/477: Frankfurt-San Francisco SFO
- LH 716/717: Frankfurt-Tokio HND/NRT (siehe auch Tokio-Frankfurt-Leitfaden für JP-Reisende)
- LH 729/730: Frankfurt-Singapore SIN
- LH 778/779: Frankfurt-Bangkok BKK
- LH 730/731: Frankfurt-Shanghai PVG
- LH 780/781: München-Bangkok BKK
Auf allen diesen Strecken volle 600 € Entschädigung — die teuersten Ansprüche.
Codeshare-Flüge mit Star Alliance
Lufthansa teilt Flugnummern mit Star-Alliance-Mitgliedern: ANA, Air Canada, Singapore Airlines, Thai Airways, etc. Wenn Sie ein Lufthansa-Ticket haben, der tatsächliche Flug aber von einer anderen Airline durchgeführt wird (LH780 = ANA NH 2xx), liegt die Verantwortung beim ausführenden Carrier (operating carrier), nicht bei Lufthansa.
Prüfen Sie auf der Bordkarte, wer den Flug tatsächlich ausführt.
Lufthansa Group Tochtergesellschaften
Lufthansa Group umfasst mehrere Tochterunternehmen, die unterschiedlich behandelt werden:
| Carrier | Behandlung | Notizen |
|---|---|---|
| Lufthansa (LH) | Direkt EU 261/2004 | Hauptmarke |
| SWISS (LX) | EU 261/2004 (über bilaterale Abkommen) | Schweiz nicht EU-Mitglied, aber EU 261 gilt |
| Austrian Airlines (OS) | Direkt EU 261/2004 | Österreich = EU |
| Brussels Airlines (SN) | Direkt EU 261/2004 | Belgien = EU |
| Eurowings (EW) | Direkt EU 261/2004 | Siehe Eurowings-Leitfaden |
| Discover Airlines (4Y) | Direkt EU 261/2004 | LH-Tochter, Charterflüge |
| Lufthansa Cargo | NICHT EU 261/2004 | Frachtflüge ausgeschlossen |
Was tun, wenn Lufthansa ablehnt?
Wenn Lufthansa ablehnt, geben Sie nicht auf. Statistiken zeigen, dass etwa 70-80% der Lufthansa-Ablehnungen durch söp, Amtsgericht oder Inkassodienste erfolgreich angefochten werden.
Häufigste Lufthansa-Abwehrtaktiken und wie Sie sie umgehen — detailliert in unserem Anspruch abgelehnt — was tun?.
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- Keine Vorabkosten — Sie zahlen nur bei Erfolg
- Provision: 25% + USt (ca. 30% brutto) der durchgesetzten Summe
- Komplette Bearbeitung: Korrespondenz, söp, Amtsgericht, Vollstreckung
- Durchschnittsdauer: 2-6 Monate bis zur Auszahlung
Häufige Fragen zur Lufthansa-Entschädigung
1. Wie viel Zeit habe ich für die Reklamation gegen Lufthansa?
In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (BGB §195 + §199). Schriftliche Reklamation an Lufthansa hemmt die Verjährung ab Eingang.
2. Muss Lufthansa mir Hotel/Mahlzeiten erstatten?
Ja, unabhängig von der Geldentschädigung muss Lufthansa nach Art. 9 EU 261/2004 kostenlose Mahlzeiten, Getränke, Telekommunikation und Unterkunft während der Wartezeit auf den Ersatzflug bereitstellen. Wenn Lufthansa dies nicht tut, können Sie Erstattung der entstandenen Kosten fordern.
3. Was, wenn Lufthansa Voucher statt Geld anbietet?
Sie haben das Recht zur Ablehnung des Vouchers. EU 261/2004 Art. 7 Abs. 3 verlangt, dass die Entschädigung in bar oder per Überweisung ausgezahlt wird, es sei denn, der Passagier stimmt freiwillig dem Voucher zu.
4. Kann ich für einen Flug von vor 2 Jahren noch Entschädigung fordern?
Ja, solange die 3-Jahres-Verjährungsfrist (BGB §195 + §199) nicht abgelaufen ist. Beispiel: Flug am 15.03.2024 → Verjährung am 31.12.2027.
5. Lufthansa sagt, ein technischer Defekt sei "außergewöhnlicher Umstand". Was tun?
Das ist falsch. EuGH-Urteil C-549/07 Wallentin-Hermann hat festgestellt, dass technische Defekte NICHT außergewöhnliche Umstände sind. Fordern Sie von Lufthansa konkreten, dokumentierten Beweis, dass der Defekt extrem unerwartet und nicht-routinemäßig war.
6. Mein Flug Frankfurt-Berlin verspätete sich um 2h 50min. Steht mir Entschädigung zu?
Nein — Geldentschädigung (250-600 €) gibt es erst ab 3 Stunden Verspätung (Ankunft am Ziel). Sie haben aber Recht auf kostenlose Mahlzeiten, Getränke und Telekommunikation (Art. 9) nach 2 Stunden Wartezeit.
7. Was ist die söp und was kostet sie?
söp = Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Sie ist die offizielle Schlichtungsstelle für Verbraucher gegen Verkehrsunternehmen in Deutschland. Sie ist kostenlos für Verbraucher und gibt Schlichtungsempfehlungen ab. Lufthansa folgt der Empfehlung in 75-85% der Fälle.
8. Was, wenn Lufthansa meine Reklamation ignoriert?
Nach 30 Tagen ohne Antwort können Sie eine Beschwerde bei der söp einreichen oder direkt Klage am Amtsgericht erheben. Das Schweigen von Lufthansa hebt Ihren Anspruch nicht auf — Sie haben weiterhin Recht auf Entschädigung.
9. Mein LH 400-Flug Frankfurt-JFK verspätete sich um 4 Stunden. Wie viel bekomme ich?
Strecke Frankfurt-JFK = 6.200 km — über 3.500 km, also 600 € Entschädigung. Plus Erstattung etwaiger Hotel-/Mahlzeitenkosten.
10. Lufthansa annullierte meinen Flug 3 Tage vor Abflug. Steht mir Entschädigung zu?
Ja — eine Annullierung weniger als 7 Tage vor Abflug berechtigt zur Entschädigung, außer Lufthansa bot einen Ersatzflug an, der maximal 1h vor dem Original startete und maximal 2h später am Ziel ankam. Höhe: 250-600 € je nach Strecke.
Weiterführende Ratgeber zu Lufthansa
Dieser Leitfaden gibt den Überblick. Für eine konkrete Frage führen die folgenden Ratgeber tiefer:
Verspätung, Annullierung und Beträge
Anschluss und Drehkreuze
Ablehnung und außergewöhnliche Umstände
Reklamation, Frist und weitere Rechte
- Entschädigung: Formular und richtiger Antrag
- Beschwerde bei Lufthansa: Schritt für Schritt
- Frist und Verjährung (3 Jahre)
- Flugzeit geändert oder vorverlegt
- Umgeleiteter Flug und anderes Ziel
- Überbuchung und Nichtbeförderung
- Downgrade: 30, 50 oder 75 Prozent
- Betreuung: Hotel, Essen, Transport
- Geld zurück, Voucher oder Umbuchung
- Eigener Ersatzflug oder Zug: Kosten erstatten
Gepäck, Betreiber und Buchungsweg