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Lufthansa Gepäck beschädigt: PIR und Reklamation

Wenn Ihr Koffer nach einem Lufthansa-Flug mit Rissen, Beulen oder abgebrochenen Rollen vom Band kommt, gilt für den Schaden nicht die EU-Verordnung 261/2004, sondern ein eigener Rechtsrahmen: das Montrealer Übereinkommen. Dieses regelt die Haftung für Gepäckschäden weltweit und stellt an Sie andere Fristen und Nachweispflichten als bei Verspätung oder Annullierung.

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Kurze Antwort: Melden Sie den Schaden sofort am Flughafen und lassen Sie einen PIR (Property Irregularity Report) erstellen. Reichen Sie danach binnen 7 Tagen ab Erhalt des Gepäcks eine schriftliche Schadensanzeige bei Lufthansa ein, mit Fotos, Boarding- und Gepäckabschnitt sowie Kauf- oder Reparaturnachweisen. Die Haftung ist auf rund 1.519 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Fluggast begrenzt (ca. 1.800 bis 1.900 Euro), und für eine Klage haben Sie eine Ausschlussfrist von 2 Jahren.

Warum hier nicht EU 261, sondern das Montrealer Übereinkommen gilt

Die bekannten Ausgleichszahlungen von 250, 400 oder 600 Euro nach Art. 7 der EU-Verordnung 261/2004 betreffen ausschließlich Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung. Gepäckschäden fallen in einen davon getrennten Bereich: Für zerstörtes, beschädigtes, verspätetes oder verlorenes Reisegepäck haftet die Fluggesellschaft nach den Art. 17 ff. des Montrealer Übereinkommens. Das bedeutet vor allem: eigene Fristen, eigene Haftungsgrenzen und die Notwendigkeit, den konkreten Schaden nachzuweisen. Eine Pauschale wie bei EU 261 gibt es hier nicht.

Haftbar ist grundsätzlich das ausführende Luftfahrtunternehmen. Bei Lufthansa-Tickets kann das je nach Strecke Lufthansa selbst, aber auch eine Konzern- oder Partnerairline wie Lufthansa City Airlines, Discover Airlines, Air Dolomiti, Eurowings, Austrian, SWISS oder Brussels Airlines sein. Der EuGH hat in der Rechtssache C-532/17 (Wirth) klargestellt, dass für die Ansprüche das tatsächlich durchführende Unternehmen maßgeblich ist. Für die Gepäckreklamation ist in der Praxis meist die Airline zuständig, die den letzten Flug ausgeführt hat.

Schritt für Schritt: So sichern Sie Ihren Anspruch

Die entscheidenden Weichen stellen Sie direkt am Flughafen. Verlassen Sie den Ankunftsbereich nicht, ohne den Schaden gemeldet zu haben.

  • Sofort am Gepäckschalter melden: Suchen Sie den Lost-and-Found-Schalter Ihrer Airline (an den Drehkreuzen FRA und MUC gut ausgeschildert) und lassen Sie einen PIR erstellen. Die PIR-Nummer ist Ihr wichtigster Beleg.
  • Fotos machen: Dokumentieren Sie den Schaden am Koffer und, wenn möglich, den beschädigten Inhalt, bevor Sie etwas verändern.
  • Belege aufbewahren: Bordkarte, Gepäckanhänger (Baggage-Tag) und Buchungsbestätigung sind für die spätere Zuordnung nötig.
  • Schriftliche Schadensanzeige senden: Reichen Sie innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt des Gepäcks eine schriftliche Reklamation bei Lufthansa ein und fügen Sie Kaufbelege, Reparaturkostenvoranschläge oder Zeitwertnachweise bei.

Diese 7-Tage-Frist gilt speziell für beschädigtes Gepäck. Zum Vergleich: Bei bloß verspätetem Gepäck haben Sie 21 Tage ab Aushändigung Zeit für die Anzeige. Verlorenes Gepäck sollten Sie ebenfalls über den PIR nachverfolgen. Details dazu finden Sie im Ratgeber zu verspätetem oder verlorenem Gepäck.

Haftungsgrenze und Fristen im Überblick

PunktRegelung bei Gepäckschaden
RechtsgrundlageMontrealer Übereinkommen (nicht EU 261)
Schaden meldenSofort am Flughafen, PIR erstellen lassen
Schriftliche AnzeigeBinnen 7 Tagen ab Erhalt (Beschädigung)
Verspätetes GepäckBinnen 21 Tagen ab Aushändigung
Haftungsgrenzeca. 1.519 SZR pro Fluggast (rund 1.800–1.900 €)
Ausschlussfrist Klage2 Jahre ab Ankunft bzw. planmäßiger Ankunft

Die Haftungsgrenze von 1.519 SZR ist ein Höchstbetrag, kein Automatismus. Sie ersetzt den nachgewiesenen tatsächlichen Schaden bis zu dieser Grenze. Für besonders wertvolle Gegenstände können Sie beim Check-in gegen Gebühr eine höhere Wertdeklaration abgeben. Bewahren Sie deshalb Quittungen für teure Inhalte auf.

Beachten Sie den wichtigen Fristenunterschied: Für EU-261-Ausgleichsansprüche gilt in Deutschland die reguläre Verjährung von 3 Jahren nach § 195 BGB (Beginn zum Jahresende gemäß § 199 BGB). Für Gepäckansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen gilt dagegen eine eigene Ausschlussfrist von 2 Jahren ab tatsächlicher oder planmäßiger Ankunft. Anders als bei der Verjährung führt das Versäumen dieser Frist zum endgültigen Erlöschen des Anspruchs. Mehr zu Fristen bei EU-261-Ansprüchen lesen Sie unter Frist und Verjährung.

Wenn Lufthansa nicht oder zu niedrig reguliert

Lehnt Lufthansa den Gepäckschaden ab oder bietet nur einen Bruchteil des Zeitwerts an, sollten Sie schriftlich widersprechen und Ihre Belege erneut vollständig vorlegen. Führt das nicht weiter, können Sie die söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) außergerichtlich anrufen. Als Durchsetzungsbehörde für Fluggastrechte kommt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Betracht. Bleibt es beim Streit, ist die Klage am Amtsgericht möglich; laut EuGH C-204/08 (Rehder) können Sie in Deutschland am Abflug- oder Ankunftsort klagen. Das allgemeine Vorgehen fasst der Ratgeber Lufthansa zahlt nicht: söp, LBA, Klage zusammen.

So unterstützt Sie ClaimWinger

Die Bewertung eines Gepäckschadens ist aufwendig: Zeitwert, Belege und Haftungsgrenze müssen zusammenpassen. ClaimWinger prüft Ihren Fall, übernimmt die Korrespondenz mit der Airline und setzt Ihre Forderung durch. Sie tragen keine Vorkosten, eine Provision fällt nur im Erfolgsfall an. Reichen Sie Ihren Fall unkompliziert über verspäteter Flug ein, oder verschaffen Sie sich zuerst im Hub zur Lufthansa-Entschädigung 2026 einen Überblick.

FAQ — Häufige Fragen

Gilt bei beschädigtem Gepäck auch die EU-Entschädigung von 250 bis 600 Euro?

Nein. Diese Ausgleichszahlungen nach Art. 7 EU 261 betreffen nur Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung. Gepäckschäden werden ausschließlich nach dem Montrealer Übereinkommen ersetzt, und zwar in Höhe des nachgewiesenen Schadens bis zur Haftungsgrenze.

Was passiert, wenn ich den Schaden erst zu Hause bemerke?

Melden Sie den Schaden trotzdem umgehend schriftlich und bleiben Sie innerhalb der 7-Tage-Frist ab Erhalt des Gepäcks. Ein am Flughafen erstellter PIR erleichtert den Nachweis erheblich, weshalb die sofortige Meldung immer die sicherste Variante ist.

Wie viel Geld bekomme ich für einen zerstörten Koffer?

Ersetzt wird der tatsächliche Schaden, in der Regel der Zeitwert, bis maximal rund 1.519 SZR (ca. 1.800 bis 1.900 Euro). Legen Sie Kaufbeleg, Alter des Koffers und gegebenenfalls einen Reparaturkostenvoranschlag vor, damit Lufthansa den Betrag nachvollziehen kann.

Wer haftet, wenn eine Partnerairline den Flug durchgeführt hat?

Haftbar ist grundsätzlich das ausführende Luftfahrtunternehmen (EuGH C-532/17, Wirth). Bei Lufthansa-Tickets kann das etwa Discover Airlines, Air Dolomiti, Eurowings, Austrian, SWISS oder Brussels Airlines sein. Richten Sie die Reklamation an die Airline, die den betreffenden Flug ausgeführt hat.

Wie lange habe ich Zeit, um zu klagen?

Für Gepäckansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen gilt eine Ausschlussfrist von 2 Jahren ab tatsächlicher oder planmäßiger Ankunft. Diese Frist ist strenger als die dreijährige Verjährung bei EU-261-Ansprüchen und kann nicht verlängert werden.

Quellen

  • Montrealer Übereinkommen (Art. 17 ff.), EUR-Lex)
  • Verordnung (EG) Nr. 261/2004, EUR-Lex
  • EuGH C-532/17 (Wirth), curia.europa.eu
  • söp – Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr

Rechtsstand 2026. Die geplante Reform der EU-Verordnung 261/2004 ist noch nicht in Kraft; es gelten weiterhin die 3-Stunden-Schwelle und die Beträge 250/400/600 Euro. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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