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Lufthansa zahlt nicht: söp, LBA und Klage am Amtsgericht

Lufthansa reagiert nicht auf Ihre Forderung oder lehnt pauschal ab? Das ist kein Grund aufzugeben. Die Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 gibt Ihnen einen klaren Eskalationsweg — von der kostenlosen Schlichtung bis zum vollstreckbaren Urteil. Entscheidend ist, in der richtigen Reihenfolge vorzugehen und die Verjährung nicht zu verschenken.

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Kurze Antwort: Setzen Sie Lufthansa zuerst schriftlich eine Frist von 14 Tagen. Zahlt die Airline nicht, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle söp anrufen oder Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einlegen. Rechtlich erzwingen lässt sich der Anspruch aber nur mit einer Klage — zuständig ist nach dem EuGH-Urteil C-204/08 (Rehder) das Amtsgericht am Abflug- oder Ankunftsort, bei Flügen ab Frankfurt oder München also gut in Deutschland. Ihre Ausgleichsansprüche über 250, 400 oder 600 Euro verjähren erst nach drei Jahren zum Jahresende.

Welcher Anspruch steht offen?

Klären Sie zuerst, was Lufthansa Ihnen schuldet, denn die Wege unterscheiden sich:

  • Ausgleichszahlung (Art. 7): 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro zwischen 1.500 und 3.500 km sowie für alle EU-Flüge, 600 Euro über 3.500 km außerhalb der EU — bei Annullierung, Verspätung ab drei Stunden am Endziel oder Nichtbeförderung (Art. 4). Bei Anschlussflügen zählt die Ankunft am Endziel (C-11/11, Folkerts).
  • Erstattung oder Ersatzbeförderung (Art. 8) sowie Betreuung — Mahlzeiten, Hotel, Transport (Art. 9).
  • Downgrade (Art. 10 Abs. 2): Erstattung von 30, 50 oder 75 Prozent des Flugpreises (C-255/15, Mennens).
  • Gepäck richtet sich nicht nach der EU-Verordnung, sondern nach dem Montrealer Übereinkommen — mit eigener Ausschlussfrist von zwei Jahren.

Anspruchsgegner ist immer das ausführende Luftfahrtunternehmen (C-532/17, Wirth) — je nach Strecke Lufthansa selbst, Lufthansa City Airlines, Discover Airlines, Air Dolomiti, Eurowings, Austrian, SWISS oder Brussels Airlines.

Schritt 1: Schriftliche Fristsetzung

Bevor Sie eskalieren, fordern Sie Lufthansa schriftlich zur Zahlung auf und setzen Sie eine konkrete Frist von 10 bis 14 Tagen. Nennen Sie Flugnummer, Datum, Strecke, die Verspätung am Endziel und die geforderte Summe. Das ist Voraussetzung für die spätere Schlichtung und schafft ein sauberes Datum. Wichtig: Eine ernsthafte Reklamation, über die verhandelt wird, hemmt die Verjährung nach § 203 BGB. Bewahren Sie Bordkarten, Buchungsbestätigung und den gesamten Schriftverkehr auf. Wie Sie die Absage inhaltlich entkräften, zeigt der Ratgeber Lufthansa Entschädigung abgelehnt: was tun.

Schritt 2: Schlichtungsstelle söp

Zahlt Lufthansa nicht, können Sie die söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) einschalten. Sie ist für Passagiere kostenlos, freiwillig und für Privatreisende bei Forderungen bis 5.000 Euro zuständig. Lufthansa ist der söp angeschlossen. Voraussetzung ist, dass Sie sich zuvor erfolglos direkt an die Airline gewandt haben. Die söp prüft den Fall und unterbreitet einen Schlichtungsvorschlag — dieser ist jedoch nicht bindend, beide Seiten können ihn ablehnen. Der Vorteil: kein Kostenrisiko, und die Verjährung wird während des Verfahrens gehemmt.

Schritt 3: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Das LBA ist die nationale Durchsetzungsstelle für die Verordnung 261/2004 in Deutschland (Art. 16). Es überwacht, ob Airlines die Fluggastrechte einhalten, und kann Bußgelder verhängen. Ein wichtiger Unterschied: Das LBA spricht Ihnen kein Geld individuell zu — es ist Aufsichtsbehörde, keine Inkassostelle. Eine Beschwerde bringt also nicht direkt Ihre 400 Euro, erhöht aber den Druck und dokumentiert den Verstoß, gerade wenn Lufthansa systematisch mauert.

Schritt 4: Klage am Amtsgericht

Nur ein Gericht kann Lufthansa zur Zahlung zwingen. Für Ausgleichsansprüche nach Art. 7 ist wegen des geringen Streitwerts fast immer das Amtsgericht zuständig. Nach dem EuGH-Urteil C-204/08 (Rehder) haben Sie die Wahl zwischen dem Gericht am Abflugort und dem am Ankunftsort — Sie können also bequem in Deutschland klagen, etwa am Amtsgericht des Drehkreuzes Frankfurt oder München oder Ihres Zielflughafens.

Kosten und Ablauf

Bei Streitwerten von 250 bis 600 Euro bleiben Gerichts- und Anwaltskosten überschaubar. Gewinnen Sie, trägt Lufthansa die Verfahrenskosten. Eine Rechtsschutzversicherung deckt solche Fälle in der Regel ab. Am Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang, ein Fachanwalt ist aber oft praktisch. Für unstrittige Forderungen kann auch ein gerichtlicher Mahnbescheid ein schneller, günstiger Weg sein. Was im Prozess zu beachten ist, erklärt der Ratgeber Klage gegen die Fluggesellschaft am Amtsgericht.

Verjährung: drei Jahre, nicht ein Jahr

EU-261-Ansprüche verjähren nach § 195 BGB in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Flug stattfand (§ 199 BGB) — ein Flug vom März 2026 verjährt also erst zum 31. Dezember 2029. Verhandlungen hemmen die Verjährung (§ 203 BGB), Klage oder Mahnbescheid stoppen sie endgültig (§ 204 BGB). Achtung: Für Gepäckansprüche nach Montrealer Übereinkommen gilt eine separate Ausschlussfrist von zwei Jahren — hier zählt jeder Tag. Details im Ratgeber Frist und Verjährung.

WegKostenBindend?Ergebnis
söpkostenlosneinSchlichtungsvorschlag
LBAkostenlosneinAufsicht, Bußgeld — kein Geld an Sie
AmtsgerichtGebühren, im Erfolgsfall erstattetjavollstreckbares Urteil

Mit ClaimWinger ohne Kostenrisiko

Den Streit mit Lufthansa müssen Sie nicht allein führen. ClaimWinger übernimmt die Fristsetzung, die Schlichtung und bei Bedarf die gerichtliche Durchsetzung. Es fallen keine Vorkosten an — eine Provision wird nur im Erfolgsfall fällig. Reichen Sie Ihren Fall bei verspäteter Flug oder annullierter Flug ein und lassen Sie die Ablehnung prüfen. Den passenden Betrag ermitteln Sie über die Berechnung der Entschädigung oder unseren Entschädigungsrechner. Einen Überblick bietet der Hub Lufthansa Entschädigung 2026.

FAQ — Häufige Fragen

Muss ich zuerst zur söp, bevor ich klagen darf?

Nein. Die Schlichtung ist freiwillig und keine Voraussetzung für eine Klage. Sie können direkt vor das Amtsgericht ziehen. Die söp ist aber kostenlos und risikolos, weshalb sich der Versuch oft lohnt.

Wo kann ich Lufthansa in Deutschland verklagen?

Nach dem EuGH-Urteil C-204/08 (Rehder) am Gericht des Abflug- oder des Ankunftsortes. Bei Flügen ab oder nach Frankfurt und München ist das ein deutsches Amtsgericht — Sie müssen nicht am Firmensitz oder im Ausland klagen.

Bringt eine Beschwerde beim LBA mein Geld?

Nicht direkt. Das LBA setzt die Verordnung durch und kann Lufthansa sanktionieren, überweist Ihnen aber keine Entschädigung. Für die Auszahlung führen der Weg über die söp oder die Klage.

Wie lange habe ich für die Klage Zeit?

Drei Jahre ab dem Schluss des Flugjahres (§§ 195, 199 BGB), nicht nur ein Jahr. Ein Flug von 2025 verjährt Ende 2028. Für Gepäckschäden nach Montrealer Übereinkommen gilt dagegen eine kürzere Ausschlussfrist von zwei Jahren.

Ändert die EU-261-Reform etwas an diesen Fristen?

Die für 2026 diskutierte Reform (unter anderem eine 9-Monats-Antragsfrist und eine 30-Tage-Antwortpflicht der Airline) ist noch nicht in Kraft. Es gelten weiterhin die 3-Stunden-Schwelle, die Beträge 250/400/600 Euro und die dreijährige Verjährung.

Quellen

  • Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EUR-Lex)
  • söp — Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
  • Luftfahrt-Bundesamt — Fluggastrechte
  • § 195 BGB — Regelmäßige Verjährungsfrist

Rechtsstand 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die EU-261-Reform (u. a. 9-Monats-Antragsfrist, 30-Tage-Antwortfrist) ist noch nicht in Kraft; es gelten weiterhin die 3-Stunden-Schwelle und die Beträge 250/400/600 Euro.

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We help passengers recover compensation for delayed and cancelled flights. Up to 600 EUR compensation under EC Regulation 261/2004.

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