Wann steht Ihnen Entschädigung wegen Flugverspätung zu?
Die wichtigste Schwelle ist die Ankunftsverspätung: Maßgeblich ist, wann Sie Ihr Endziel erreicht haben, nicht allein der verspätete Abflug. Wenn der Flug am Ziel mindestens 3 Stunden verspätet war, ist der erste Schritt erfüllt. Danach wird geprüft, ob die Route von EU 261 oder UK 261 erfasst ist und ob die Airline einen entlastenden Grund beweisen kann.
Die vier Kernvoraussetzungen
- Sie hatten eine bestätigte Buchung für den betroffenen Flug.
- Sie haben Ihr Endziel mindestens 3 Stunden später erreicht.
- Der Flug startete in der EU/UK oder fällt aus anderen Gründen unter EU 261 oder UK 261.
- Die Verspätung beruhte nicht auf außergewöhnlichen Umständen außerhalb der Kontrolle der Airline.
Der Ticketpreis spielt keine Rolle. Ein günstiger Low-Cost-Tarif kann denselben Anspruch auslösen wie ein teures Business-Ticket auf derselben Strecke.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz. Für eine schnelle Einschätzung können Sie auch den Flugentschädigungsrechner nutzen.
| Flugdistanz | Ausgleichszahlung |
|---|---|
| Bis 1.500 km | 250 EUR |
| 1.500-3.500 km oder EU-intern über 1.500 km | 400 EUR |
| Über 3.500 km außerhalb der EU | 600 EUR |
Typische Beispielstrecken
| Route | Entfernung | Möglicher Betrag |
|---|---|---|
| Berlin - Warschau | ca. 530 km | 250 EUR |
| Frankfurt - Madrid | ca. 1.420 km | 250 EUR |
| Frankfurt - Athen | ca. 1.800 km | 400 EUR |
| München - Antalya | ca. 2.060 km | 400 EUR |
| Frankfurt - Dubai | ca. 4.840 km | 600 EUR |
| Frankfurt - New York | ca. 6.190 km | 600 EUR |
Route schnell prüfen
Der Rechner ordnet Ihre Strecke einer Distanzklasse zu und zeigt den möglichen Betrag.
Wann Airlines nicht zahlen müssen
Die Airline muss nicht zahlen, wenn sie außergewöhnliche Umstände nachweist und zeigt, dass sie die Folgen trotz zumutbarer Maßnahmen nicht vermeiden konnte. Pauschale Hinweise reichen nicht aus; die Begründung muss zum konkreten Flug passen.
Häufig außergewöhnlich
- Sperrung des Flughafens oder Luftraums
- Streik der Flugsicherung
- schwere Wetterlage, die den konkreten Flug unsicher macht
- Sicherheitsrisiken oder behördliche Anordnungen
Häufig nicht außergewöhnlich
- gewöhnliche technische Defekte
- fehlendes eigenes Personal
- verspätete Flugzeugrotation ohne externe Ursache
- Streik eigener Airline-Mitarbeiter in vielen Konstellationen
Bei Streiks lohnt sich ein Blick in den Lufthansa-Streik-Ratgeber. Bei polnischen Airlines hilft unser Beitrag zu LOT, Wizz Air und Ryanair Polen.
Welche Flüge sind von EU 261 erfasst?
Für deutsche Passagiere ist die Grundregel einfach: Startet der Flug an einem Flughafen in der EU, gilt EU 261 unabhängig davon, ob die Airline aus Deutschland, Polen, Irland, der Türkei oder den USA kommt. Bei Flügen aus einem Drittstaat in die EU kommt es dagegen darauf an, ob die ausführende Airline ihren Sitz in der EU hat.
Typische Konstellationen
- Frankfurt - Antalya mit SunExpress: EU 261, weil Abflug aus Deutschland.
- Warschau - München mit LOT: EU 261, weil Abflug aus Polen.
- New York - Frankfurt mit Lufthansa: EU 261 kann gelten, weil Lufthansa eine EU-Airline ist.
- New York - Frankfurt mit United: EU 261 gilt in der Regel nicht, weil Start außerhalb der EU und keine EU-Airline.
Bei Verbindungen mit Umstieg zählt bei einer einheitlichen Buchung meist die Reise bis zum Endziel. Bei getrennten Tickets wird jedes Segment separat geprüft. Das ist praktisch wichtig, wenn etwa ein Zubringerflug nach Frankfurt oder Warschau verspätet ist und dadurch der Langstreckenflug verpasst wird.
So setzen Sie den Anspruch durch
1. Dokumente sichern
Speichern Sie Buchungsbestätigung, PNR, Flugnummer, Datum, Airline-Mitteilungen, Screenshots aus der App und Belege für Zusatzkosten. Auch wenn Unterlagen fehlen, kann eine erste Prüfung sinnvoll sein.
2. Anspruch beziffern
Bestimmen Sie die Distanzklasse und nennen Sie den konkreten Betrag. Bei einer Familie zählt der Betrag pro Passagier, nicht pro Buchung.
3. Airline-Frist setzen
Fordern Sie die Ausgleichszahlung schriftlich an und verlangen Sie bei Ablehnung konkrete Nachweise. In Deutschland ist bei gerichtlicher Durchsetzung regelmäßig die dreijährige Verjährung relevant.
4. Kontrolliert eskalieren
Je nach Airline und Route kommen Schlichtung, Mahnverfahren oder Klage in Betracht. Details erklärt der Ratgeber zur Klage gegen Fluggesellschaften.
Keine Lust auf Airline-Schreiben?
Reichen Sie den Fall ein. Wir prüfen Route, Grund und Fristen und sagen Ihnen, ob wir übernehmen können.
Besonderheiten für Deutschland, Polen und Pauschalreisen
Deutschland: regelmäßig drei Jahre Verjährung
Bei Klagen in Deutschland wird für EU-261-Ansprüche regelmäßig die dreijährige Verjährungsfrist aus dem BGB herangezogen. Der Fristbeginn wird üblicherweise mit dem Schluss des Jahres verbunden, in dem der Anspruch entstanden ist. Wer kurz vor Jahresende noch offene Fälle hat, sollte daher nicht nur eine Erinnerung an die Airline senden, sondern einen verjährungshemmenden Schritt prüfen.
Polen: kürzere Fristen möglich
Bei Flügen ab Polen oder Verfahren in Polen kann eine deutlich kürzere Frist relevant werden. Das betrifft besonders deutsch-polnische Familienbesuche, LOT-Flüge und Wizz-Air- oder Ryanair-Strecken ab polnischen Flughäfen. Mehr dazu steht im Ratgeber zu polnischen Fluglinien.
Pauschalreise: zweiter Anspruch möglich
Bei Ferienflügen nach Türkei, Spanien oder Griechenland kann neben EU 261 auch ein Anspruch gegen den Reiseveranstalter entstehen, etwa wegen verlorener Reisezeit oder nicht erbrachter Hotelnächte. Diese Ansprüche müssen getrennt geprüft werden, weil Ausgleichszahlung und Reisepreisminderung unterschiedliche Rechtsgrundlagen haben.
FAQ zur Flugverspätung
1. Bekomme ich Entschädigung, wenn mein Flug 3 Stunden verspätet war?
Ja, wenn die Verspätung am Endziel mindestens 3 Stunden betrug, der Flug unter EU 261 oder UK 261 fällt und die Airline keine außergewöhnlichen Umstände nachweisen kann.
2. Zählt die Verspätung beim Abflug oder bei der Ankunft?
Entscheidend ist die Ankunft am Endziel. Ein später Start reicht nicht aus, wenn der Flug die Zeit unterwegs wieder aufholt.
3. Sind technische Probleme ein Grund zur Ablehnung?
Normale technische Defekte sind nach der EuGH-Rechtsprechung in der Regel Teil des Airline-Betriebsrisikos und nicht automatisch außergewöhnlich.
4. Wie lange kann ich in Deutschland Ansprüche geltend machen?
In Deutschland wird für EU-261-Ansprüche regelmäßig die dreijährige Verjährung nach § 195 BGB geprüft. Nach § 199 BGB beginnt sie grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
5. Kann ClaimWinger auch ausländische Airlines bearbeiten?
Ja. Wir prüfen Route, ausführende Airline, Gerichtsstand und Sprache der Korrespondenz. Gerade bei LOT, Wizz Air, Ryanair oder Ferienfliegern kann die grenzüberschreitende Erfahrung helfen.