EU 261 Ratgeber

Entschädigung bei Flugverspätung

Kam Ihr Flug mindestens 3 Stunden zu spät am Endziel an? Dann kann Ihnen nach EU 261 eine Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 EUR zustehen. ClaimWinger prüft den Fall kostenlos und übernimmt geeignete Ansprüche im No-win-no-fee-Modell.

3-Stunden-Regel
250-600 EUR
Keine Vorkosten
Schritt 1 von 813% abgeschlossen

Was ist mit Ihrem Flug passiert?

Erhalten Sie bis zu 600 € für einen verspäteten oder annullierten Flug. Sie zahlen nur, wenn Sie Ihre Entschädigung erhalten.

Wählen Sie die Situation, die Ihren Flug am besten beschreibt:

Wann steht Ihnen Entschädigung wegen Flugverspätung zu?

Die wichtigste Schwelle ist die Ankunftsverspätung: Maßgeblich ist, wann Sie Ihr Endziel erreicht haben, nicht allein der verspätete Abflug. Wenn der Flug am Ziel mindestens 3 Stunden verspätet war, ist der erste Schritt erfüllt. Danach wird geprüft, ob die Route von EU 261 oder UK 261 erfasst ist und ob die Airline einen entlastenden Grund beweisen kann.

Die vier Kernvoraussetzungen

  1. Sie hatten eine bestätigte Buchung für den betroffenen Flug.
  2. Sie haben Ihr Endziel mindestens 3 Stunden später erreicht.
  3. Der Flug startete in der EU/UK oder fällt aus anderen Gründen unter EU 261 oder UK 261.
  4. Die Verspätung beruhte nicht auf außergewöhnlichen Umständen außerhalb der Kontrolle der Airline.

Der Ticketpreis spielt keine Rolle. Ein günstiger Low-Cost-Tarif kann denselben Anspruch auslösen wie ein teures Business-Ticket auf derselben Strecke.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz. Für eine schnelle Einschätzung können Sie auch den Flugentschädigungsrechner nutzen.

FlugdistanzAusgleichszahlung
Bis 1.500 km250 EUR
1.500-3.500 km oder EU-intern über 1.500 km400 EUR
Über 3.500 km außerhalb der EU600 EUR

Typische Beispielstrecken

RouteEntfernungMöglicher Betrag
Berlin - Warschauca. 530 km250 EUR
Frankfurt - Madridca. 1.420 km250 EUR
Frankfurt - Athenca. 1.800 km400 EUR
München - Antalyaca. 2.060 km400 EUR
Frankfurt - Dubaica. 4.840 km600 EUR
Frankfurt - New Yorkca. 6.190 km600 EUR

Route schnell prüfen

Der Rechner ordnet Ihre Strecke einer Distanzklasse zu und zeigt den möglichen Betrag.

Entschädigung berechnen

Wann Airlines nicht zahlen müssen

Die Airline muss nicht zahlen, wenn sie außergewöhnliche Umstände nachweist und zeigt, dass sie die Folgen trotz zumutbarer Maßnahmen nicht vermeiden konnte. Pauschale Hinweise reichen nicht aus; die Begründung muss zum konkreten Flug passen.

Häufig außergewöhnlich

  • Sperrung des Flughafens oder Luftraums
  • Streik der Flugsicherung
  • schwere Wetterlage, die den konkreten Flug unsicher macht
  • Sicherheitsrisiken oder behördliche Anordnungen

Häufig nicht außergewöhnlich

  • gewöhnliche technische Defekte
  • fehlendes eigenes Personal
  • verspätete Flugzeugrotation ohne externe Ursache
  • Streik eigener Airline-Mitarbeiter in vielen Konstellationen

Bei Streiks lohnt sich ein Blick in den Lufthansa-Streik-Ratgeber. Bei polnischen Airlines hilft unser Beitrag zu LOT, Wizz Air und Ryanair Polen.

Welche Flüge sind von EU 261 erfasst?

Für deutsche Passagiere ist die Grundregel einfach: Startet der Flug an einem Flughafen in der EU, gilt EU 261 unabhängig davon, ob die Airline aus Deutschland, Polen, Irland, der Türkei oder den USA kommt. Bei Flügen aus einem Drittstaat in die EU kommt es dagegen darauf an, ob die ausführende Airline ihren Sitz in der EU hat.

Typische Konstellationen

  • Frankfurt - Antalya mit SunExpress: EU 261, weil Abflug aus Deutschland.
  • Warschau - München mit LOT: EU 261, weil Abflug aus Polen.
  • New York - Frankfurt mit Lufthansa: EU 261 kann gelten, weil Lufthansa eine EU-Airline ist.
  • New York - Frankfurt mit United: EU 261 gilt in der Regel nicht, weil Start außerhalb der EU und keine EU-Airline.

Bei Verbindungen mit Umstieg zählt bei einer einheitlichen Buchung meist die Reise bis zum Endziel. Bei getrennten Tickets wird jedes Segment separat geprüft. Das ist praktisch wichtig, wenn etwa ein Zubringerflug nach Frankfurt oder Warschau verspätet ist und dadurch der Langstreckenflug verpasst wird.

So setzen Sie den Anspruch durch

1. Dokumente sichern

Speichern Sie Buchungsbestätigung, PNR, Flugnummer, Datum, Airline-Mitteilungen, Screenshots aus der App und Belege für Zusatzkosten. Auch wenn Unterlagen fehlen, kann eine erste Prüfung sinnvoll sein.

2. Anspruch beziffern

Bestimmen Sie die Distanzklasse und nennen Sie den konkreten Betrag. Bei einer Familie zählt der Betrag pro Passagier, nicht pro Buchung.

3. Airline-Frist setzen

Fordern Sie die Ausgleichszahlung schriftlich an und verlangen Sie bei Ablehnung konkrete Nachweise. In Deutschland ist bei gerichtlicher Durchsetzung regelmäßig die dreijährige Verjährung relevant.

4. Kontrolliert eskalieren

Je nach Airline und Route kommen Schlichtung, Mahnverfahren oder Klage in Betracht. Details erklärt der Ratgeber zur Klage gegen Fluggesellschaften.

Keine Lust auf Airline-Schreiben?

Reichen Sie den Fall ein. Wir prüfen Route, Grund und Fristen und sagen Ihnen, ob wir übernehmen können.

Fall kostenlos prüfen

Besonderheiten für Deutschland, Polen und Pauschalreisen

Deutschland: regelmäßig drei Jahre Verjährung

Bei Klagen in Deutschland wird für EU-261-Ansprüche regelmäßig die dreijährige Verjährungsfrist aus dem BGB herangezogen. Der Fristbeginn wird üblicherweise mit dem Schluss des Jahres verbunden, in dem der Anspruch entstanden ist. Wer kurz vor Jahresende noch offene Fälle hat, sollte daher nicht nur eine Erinnerung an die Airline senden, sondern einen verjährungshemmenden Schritt prüfen.

Polen: kürzere Fristen möglich

Bei Flügen ab Polen oder Verfahren in Polen kann eine deutlich kürzere Frist relevant werden. Das betrifft besonders deutsch-polnische Familienbesuche, LOT-Flüge und Wizz-Air- oder Ryanair-Strecken ab polnischen Flughäfen. Mehr dazu steht im Ratgeber zu polnischen Fluglinien.

Pauschalreise: zweiter Anspruch möglich

Bei Ferienflügen nach Türkei, Spanien oder Griechenland kann neben EU 261 auch ein Anspruch gegen den Reiseveranstalter entstehen, etwa wegen verlorener Reisezeit oder nicht erbrachter Hotelnächte. Diese Ansprüche müssen getrennt geprüft werden, weil Ausgleichszahlung und Reisepreisminderung unterschiedliche Rechtsgrundlagen haben.

FAQ zur Flugverspätung

1. Bekomme ich Entschädigung, wenn mein Flug 3 Stunden verspätet war?

Ja, wenn die Verspätung am Endziel mindestens 3 Stunden betrug, der Flug unter EU 261 oder UK 261 fällt und die Airline keine außergewöhnlichen Umstände nachweisen kann.

2. Zählt die Verspätung beim Abflug oder bei der Ankunft?

Entscheidend ist die Ankunft am Endziel. Ein später Start reicht nicht aus, wenn der Flug die Zeit unterwegs wieder aufholt.

3. Sind technische Probleme ein Grund zur Ablehnung?

Normale technische Defekte sind nach der EuGH-Rechtsprechung in der Regel Teil des Airline-Betriebsrisikos und nicht automatisch außergewöhnlich.

4. Wie lange kann ich in Deutschland Ansprüche geltend machen?

In Deutschland wird für EU-261-Ansprüche regelmäßig die dreijährige Verjährung nach § 195 BGB geprüft. Nach § 199 BGB beginnt sie grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

5. Kann ClaimWinger auch ausländische Airlines bearbeiten?

Ja. Wir prüfen Route, ausführende Airline, Gerichtsstand und Sprache der Korrespondenz. Gerade bei LOT, Wizz Air, Ryanair oder Ferienfliegern kann die grenzüberschreitende Erfahrung helfen.