Lufthansa Entschädigung: Formular und richtiger Antrag
Ein Entschädigungsantrag bei Lufthansa ist deutlich erfolgreicher, wenn er von Anfang an vollständig und belegbar ist. Lufthansa prüft jeden Fall nach EU-Verordnung 261/2004, doch ein knapp ausgefüllter Antrag lädt zu Rückfragen, Verzögerungen und pauschalen Ablehnungen ein. Wer Flugnummer, Strecke, Endziel, Betrag und Bankdaten sauber angibt, verkürzt die Bearbeitung und nimmt Lufthansa das häufigste Argument: unklare Angaben.
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Prüfen Sie Ihren Fall im Formular
Geben Sie Strecke, Datum und Art der Störung an. Wir prüfen, ob Ihr Fall für einen Anspruch nach EU 261/2004 oder UK261 geeignet ist.
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Wählen Sie die Situation, die Ihren Flug am besten beschreibt:
Kurze Antwort: Reichen Sie Ihren Antrag schriftlich über das Lufthansa-Feedback-Formular oder per E-Mail ein und nennen Sie Buchungscode (PNR), Ticketnummer, LH-Flugnummer, Strecke, Datum, die tatsächliche Ankunftsverspätung am Endziel, den geforderten Betrag (250, 400 oder 600 Euro pro Person) sowie IBAN und Kontoinhaber. Richten Sie den Antrag an das ausführende Luftfahrtunternehmen. Lehnt Lufthansa ab, folgt die söp und danach das Amtsgericht.
Wo Sie den Antrag einreichen
Lufthansa erwartet die Forderung in Textform. Bewährt haben sich drei Wege: das Online-Feedback-Formular auf lufthansa.com, eine E-Mail an den Kundenservice oder ein Brief per Einschreiben an die Deutsche Lufthansa AG, Customer Relations, 60546 Frankfurt am Main. Der Vorteil des Formulars: Sie werden durch die Pflichtfelder geführt. Der Vorteil von E-Mail oder Brief: Sie behalten den vollständigen Wortlaut und den Nachweis des Zugangs. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie eine Kopie Ihrer Einreichung speichern, denn eine schriftliche Reklamation hemmt die Verjährung nach § 203 BGB.
Welche Angaben in den Antrag gehören
Die folgenden Felder entscheiden darüber, ob Lufthansa Ihren Fall zügig zuordnen kann.
| Angabe | Was Lufthansa benötigt | Häufiger Fehler |
|---|---|---|
| Buchungscode (PNR) | sechsstelliger Code der Buchung | Bestellnummer eines Reiseportals statt PNR |
| Ticketnummer | 13-stellige E-Ticket-Nummer | Feld leer lassen |
| Flugnummer LH | betroffener Flug (z. B. LH 400) | Marketingnummer statt ausführendem Flug |
| Strecke | vollständige Route oder kritisches Segment | nur Zubringer nennen, obwohl Endziel weiter lag |
| Datum | Datum des gestörten Flugs | Datum des Ersatzflugs verwechseln |
| Ankunftsverspätung | Verspätung am Endziel in Stunden | Abflugverspätung statt Ankunft angeben |
| Bankdaten | IBAN und Kontoinhaber | fehlende IBAN, dadurch keine Auszahlung |
Nennen Sie den Betrag pro Passagier und den Gesamtbetrag getrennt, etwa "600 Euro pro Passagier, vier Passagiere, insgesamt 2.400 Euro". Zusatzkosten wie Hotel, Verpflegung oder Ersatztransport listen Sie separat mit Belegen auf, denn diese fallen unter die Betreuungspflicht nach Art. 9 der Verordnung, nicht unter die pauschale Ausgleichszahlung.
Der richtige Adressat: das ausführende Luftfahrtunternehmen
Ein unter der Marke Lufthansa verkaufter Flug wird nicht immer von der Deutschen Lufthansa AG selbst durchgeführt. Nach dem EuGH-Urteil C-532/17 (Wirth) haftet stets das ausführende Luftfahrtunternehmen. Bei Lufthansa können das je nach Strecke Lufthansa City Airlines, Discover Airlines, Air Dolomiti oder andere Konzern-Gesellschaften wie Eurowings, Austrian, SWISS oder Brussels Airlines sein. Prüfen Sie deshalb die Bordkarte oder die Buchungsbestätigung auf den Hinweis "durchgeführt von" beziehungsweise "operated by". Steht dort eine andere Gesellschaft, richten Sie den Antrag an diese und nicht an Lufthansa. Ein an den falschen Konzernpartner adressierter Antrag verzögert die Bearbeitung erheblich. Wie Sie den Adressaten sauber bestimmen und wo Sie ihn im Antrag benennen, vertieft der Leitfaden zur Lufthansa-Reklamation.
Anschlussflug: Endziel und Entfernung richtig angeben
Bei Umsteigeverbindungen über Frankfurt (FRA) oder München (MUC) zählt die Ankunftsverspätung am Endziel, nicht am Umsteigeflughafen. Der EuGH hat dies in C-11/11 (Folkerts) bestätigt: Maßgeblich ist die Verspätung, mit der Sie das letzte Ziel Ihrer einheitlichen Buchung erreichen, und die Gesamtentfernung bis dorthin. Schreiben Sie deshalb nicht nur "Flug München nach Frankfurt verspätet", wenn dadurch der Weiterflug nach New York verloren ging. Beschreiben Sie die vollständige Route, die geplante und die tatsächliche Ankunft am Endziel sowie die daraus resultierende Verspätung in Stunden. So versteht Lufthansa, dass die 600-Euro-Kategorie greift und nicht nur eine kurze Zubringerverspätung. Für solche Fälle hilft der Ratgeber zum verpassten Anschlussflug.
Betrag richtig berechnen
Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Entfernung bis zum Endziel.
| Entfernung | Betrag |
|---|---|
| bis 1.500 km | 250 € |
| 1.500–3.500 km und alle EU-internen Flüge | 400 € |
| über 3.500 km außerhalb der EU | 600 € |
Langstrecken nach Nordamerika oder Asien fallen in die 600-Euro-Kategorie. Lufthansa darf den Betrag um 50 Prozent kürzen (Art. 7 Abs. 2), wenn ein angebotener Ersatzflug Sie mit nur begrenzter Verspätung ans Ziel bringt, bei Langstrecke also auf 300 Euro. Prüfen Sie diese Kürzung genau, denn oft ist die tatsächliche Verspätung höher als von Lufthansa angesetzt.
Wenn Lufthansa ablehnt
Antwortet Lufthansa nicht oder beruft sie sich pauschal auf "außergewöhnliche Umstände", geben Sie nicht auf. Ein Streik der eigenen Belegschaft, etwa von Verdi oder der Vereinigung Cockpit, ist nach dem EuGH-Urteil C-28/20 kein außergewöhnlicher Umstand und befreit Lufthansa nicht von der Zahlung. Außergerichtlich zuständig ist die söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr); das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos. Als staatliche Durchsetzungsstelle wacht das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) über die Einhaltung der Verordnung. Bleibt der Erfolg aus, können Sie Klage am Amtsgericht erheben. Die deutsche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre nach § 195 BGB, beginnend zum Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§ 199 BGB). Eine schriftliche Reklamation hemmt die Frist (§ 203 BGB), eine Klage ebenfalls (§ 204 BGB). Die im Juli 2026 gebilligte Reform der Verordnung sieht unter anderem eine 9-Monats-Frist für Anträge und eine 30-Tage-Antwortfrist vor; diese Regeln sind ein Vorschlag und derzeit noch nicht anwendbar.
Antrag von ClaimWinger prüfen lassen
Wenn Sie den Aufwand nicht selbst tragen möchten, übernimmt ClaimWinger den kompletten Ablauf. Sie zahlen keine Vorkosten, sondern eine Provision ausschließlich im Erfolgsfall. ClaimWinger übernimmt die Korrespondenz mit dem richtigen ausführenden Unternehmen, das söp-Verfahren und nötigenfalls die Klage. Prüfen Sie Ihren Fall unter verspäteter Flug oder berechnen Sie Ihren Anspruch mit dem Entschädigungsrechner. Weitere Grundlagen bündelt der Hauptratgeber zur Lufthansa-Entschädigung.
FAQ — Häufige Fragen
Welche Angaben sind im Antrag zwingend?
Buchungscode (PNR), Ticketnummer, LH-Flugnummer, Strecke, Flugdatum, die Ankunftsverspätung am Endziel sowie der geforderte Betrag mit IBAN und Kontoinhaber. Ohne Bankdaten kann Lufthansa nicht auszahlen.
Was, wenn eine Konzern-Airline meinen Flug durchgeführt hat?
Richten Sie den Antrag an das ausführende Unternehmen (C-532/17 Wirth). Steht auf der Bordkarte "durchgeführt von Discover Airlines" oder einer anderen Gesellschaft, ist diese Adressat, nicht die Deutsche Lufthansa AG.
Welchen Betrag trage ich bei einem verpassten Anschluss ein?
Maßgeblich ist das Endziel und die Gesamtentfernung dorthin (C-11/11 Folkerts). Bei über 3.500 km außerhalb der EU sind es 600 Euro pro Person, auch wenn nur der Zubringer verspätet war.
Wie lange habe ich Zeit für den Antrag?
In Deutschland drei Jahre nach § 195 BGB, gerechnet ab Ende des Flugjahres (§ 199 BGB). Ein Flug vom März 2026 verjährt also am 31.12.2029. Eine schriftliche Reklamation hemmt die Frist.
Was mache ich, wenn Lufthansa nur pauschal ablehnt?
Fordern Sie konkrete Ursache, Zeitpunkt und Nachweis an. Streik der eigenen Belegschaft zählt nicht als außergewöhnlicher Umstand (C-28/20). Danach führt der Weg über die söp, das Luftfahrt-Bundesamt und das Amtsgericht. Details im Ratgeber zu abgelehnten Ansprüchen.
Quellen
Rechtsstand 2026. Es gelten die 3-Stunden-Schwelle und die Beträge 250/400/600 Euro. Die im Juli 2026 gebilligte Reform der EU-Verordnung 261/2004 ist noch nicht in Kraft und hier nicht angewendet.