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Lufthansa Entschädigungsrechner: wie viel bekomme ich?

Kurze Antwort: Bei einer Ankunftsverspätung ab drei Stunden am Endziel, einer kurzfristigen Annullierung oder einer Nichtbeförderung zahlt Lufthansa nach der EU-Verordnung 261/2004 eine pauschale Entschädigung von 250 €, 400 € oder 600 € pro Person. Maßgeblich ist die Großkreisentfernung bis zu Ihrem Endziel — nicht der Ticketpreis und nicht die Länge einzelner Teilstrecken. Ein Rechner verknüpft Entfernung, Verspätungsdauer und Störungsart und schätzt daraus Ihren Anspruch.

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Die drei Betragsstufen nach Entfernung

Artikel 7 der Verordnung legt drei feste Beträge fest. Ausschlaggebend ist die Luftlinie (Großkreisentfernung) zwischen Startflughafen und Endziel:

Entfernung bis zum EndzielBetrag pro Person
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km sowie alle EU-internen Flüge über 1.500 km400 €
über 3.500 km mit Ziel außerhalb der EU600 €

Diese Beträge gelten unabhängig davon, was Ihr Ticket gekostet hat. Ein 79-Euro-Sparflug kann denselben 600-Euro-Anspruch auslösen wie ein Business-Class-Ticket auf derselben Strecke. Betreuungsleistungen nach Artikel 9 — Verpflegung ab zwei Stunden Wartezeit, Hotel und Transfer bei einer Übernachtung — kommen zusätzlich obendrauf und werden nicht mit der Pauschale verrechnet.

Warum das Endziel zählt, nicht die einzelne Teilstrecke

Bei Umsteigeverbindungen über die Lufthansa-Drehkreuze Frankfurt (FRA) und München (MUC) ist der häufigste Fehler, nur die Verspätung des Zubringers zu betrachten. Der Europäische Gerichtshof hat in der Sache C-11/11 (Folkerts) klargestellt: Es zählt die tatsächliche Ankunftsverspätung am Endziel der einheitlichen Buchung, und die Entschädigungshöhe bemisst sich nach der Entfernung bis zu diesem Endziel.

Ein Beispiel: Sie fliegen Hamburg–Frankfurt–New York auf einer Buchung. Der Zubringer HAM–FRA ist pünktlich, doch wegen eines technischen Problems verpassen Sie in Frankfurt den Anschluss und erreichen New York erst am nächsten Morgen. Für die Berechnung zählt nicht die kurze Strecke Hamburg–Frankfurt, sondern die Gesamtentfernung bis New York — also 600 € statt 250 €. Wie Sie einen verpassten Anschluss richtig geltend machen, zeigt der Ratgeber Anschlussflug verpasst.

Beispielstrecken über Frankfurt und München

Strecke (Endziel)EntfernungBetrag
Frankfurt–Berlinca. 425 km250 €
München–Hamburgca. 600 km250 €
Frankfurt–Londonca. 660 km250 €
München–Madridca. 1.480 km250 €
Frankfurt–Athenca. 1.800 km400 €
Frankfurt–Istanbulca. 1.860 km400 €
München–Tel Avivca. 2.870 km400 €
Frankfurt–New Yorkca. 6.200 km600 €
Frankfurt–Tokioca. 9.360 km600 €
München–Bangkokca. 8.700 km600 €

Langstrecken in die USA, nach Kanada oder Asien fallen praktisch immer in die 600-Euro-Kategorie. Mehr dazu im Ratgeber 600 Euro Entschädigung.

Wann Lufthansa nur die Hälfte zahlen darf

Bei einer Annullierung darf Lufthansa die Entschädigung nach Artikel 7 Absatz 2 um 50 % kürzen, wenn sie einen Ersatzflug anbietet, der Sie nur geringfügig später ans Endziel bringt:

EntfernungKürzung auf 50 %, wenn Ankunft nicht später als
bis 1.500 km2 Stunden
1.500–3.500 km3 Stunden
über 3.500 km4 Stunden

Aus 250 € werden dann 125 €, aus 400 € werden 200 €, aus 600 € werden 300 €. Kommen Sie hingegen deutlich später an — etwa erst am Folgetag — greift die Kürzung nicht, und der volle Betrag bleibt fällig. Diese 50-Prozent-Regel gilt nur bei einer Annullierung, nicht bei einer reinen Ankunftsverspätung.

Ausführende Airline und außergewöhnliche Umstände

Unter der Marke Lufthansa fliegen nicht nur Lufthansa-Maschinen. Viele Verbindungen führen Konzern- oder Partnergesellschaften wie Lufthansa City Airlines, Discover Airlines, Air Dolomiti, Austrian, SWISS oder Brussels Airlines durch. Anspruchsgegner ist stets das ausführende Luftfahrtunternehmen — der EuGH hat das in C-532/17 (Wirth) bestätigt. Prüfen Sie den Vermerk „durchgeführt von" auf Bordkarte oder Buchungsbestätigung.

Keine Zahlung schuldet die Airline bei echten außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter oder Luftraumsperrungen. Ein Streik der eigenen Belegschaft — bei Lufthansa regelmäßig durch Verdi oder die Vereinigung Cockpit — gehört ausdrücklich nicht dazu: Laut C-28/20 (Airhelp/SAS) bleibt der Anspruch bestehen. Details im Ratgeber Lufthansa Streik.

Verjährung: drei Jahre Zeit

In Deutschland verjähren EU-261-Ansprüche nach § 195 BGB in drei Jahren. Die Frist beginnt zum Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§ 199 BGB). Ein Flug vom 10. Mai 2026 verjährt somit erst am 31. Dezember 2029. Eine schriftliche Reklamation (§ 203 BGB) sowie eine Klage (§ 204 BGB) hemmen die Frist. Auch etwas ältere Flüge lassen sich also oft noch fordern — mehr dazu unter Frist und Verjährung.

Rechner nutzen und Anspruch durchsetzen

Am schnellsten kommen Sie mit dem ClaimWinger Entschädigungsrechner zu einer belastbaren Zahl: Route, Datum und Verspätungsgrund eingeben, und Sie sehen sofort die wahrscheinliche Betragsstufe. Passt das Ergebnis, übernimmt ClaimWinger den Fall komplett — von der Reklamation bei Lufthansa über die söp-Schlichtung bis zur Klage am Amtsgericht. Es fallen keine Vorkosten an; eine Provision wird nur im Erfolgsfall fällig. Kommt nichts durch, zahlen Sie nichts.

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Eine vollständige Übersicht zu allen Lufthansa-Fällen bietet der Lufthansa Hauptratgeber.

FAQ — Häufige Fragen

Hängt die Entschädigung vom Ticketpreis ab?

Nein. Die Beträge von 250, 400 und 600 € sind Pauschalen nach Artikel 7 EU 261/2004 und völlig unabhängig vom gezahlten Flugpreis.

Bekomme ich bei einer Verspätung bis Frankfurt weniger als bis zum Endziel?

Nein. Bei einer durchgehenden Buchung zählt die Entfernung bis zum Endziel (C-11/11 Folkerts), nicht bis zum Umsteigeflughafen.

Wie viel gibt es bei Frankfurt–New York mit drei Stunden Verspätung?

600 € pro Person, da die Strecke über 3.500 km liegt und außerhalb der EU endet. Bei einer Familie summiert sich der Betrag entsprechend.

Kann Lufthansa 300 € statt 600 € zahlen?

Nur bei einer Annullierung mit Ersatzflug, der Sie höchstens vier Stunden später ans Langstreckenziel bringt (Art. 7 Abs. 2). Bei größerer Verspätung bleiben die vollen 600 €.

Gilt in Deutschland die einjährige Frist wie in Polen?

Nein. In Deutschland gilt die dreijährige Verjährung nach § 195 BGB, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand.

Quellen

  • EU-Verordnung 261/2004 (EUR-Lex)
  • Ihr Europa — Fluggastrechte
  • Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp)
  • Luftfahrt-Bundesamt — Fluggastrechte

Rechtsstand 2026: Es gelten die 3-Stunden-Schwelle und die Beträge 250/400/600 €. Die im Juli 2026 gebilligte EU-261-Reform (u. a. 9-Monats-Frist für Anträge, 30-Tage-Antwortfrist) ist ein Vorschlag und noch nicht anwendbar. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

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We help passengers recover compensation for delayed and cancelled flights. Up to 600 EUR compensation under EC Regulation 261/2004.

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