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Beschwerde bei Lufthansa: Reklamation Schritt für Schritt

Wenn Ihr Lufthansa-Flug mit mindestens drei Stunden Verspätung am Endziel ankam, kurzfristig annulliert wurde oder Ihnen das Boarding wegen Überbuchung verweigert wurde, steht Ihnen nach der EU-Verordnung 261/2004 eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro zu. Der erste offizielle Schritt ist fast immer eine schriftliche Reklamation bei der Airline. Dieser Ratgeber zeigt, welche Unterlagen Sie sammeln, was in das Schreiben gehört, welche Fristen gelten und wie Sie über die söp und das Luftfahrt-Bundesamt eskalieren.

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Kurze Antwort: Reklamieren Sie schriftlich beim ausführenden Luftfahrtunternehmen. Nennen Sie Flugnummer, Datum, Strecke, die Verspätung am Endziel und den geforderten Betrag, hängen Sie Buchungsbestätigung und Bordkarten an und setzen Sie eine Frist von 14 Tagen. Reagiert Lufthansa nicht oder lehnt ab, folgen die söp-Schlichtung, das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und notfalls eine Klage am Amtsgericht. In Deutschland verjähren die Ansprüche erst nach drei Jahren (§ 195 BGB).

Wann sich eine Reklamation lohnt

Eine Ausgleichszahlung entsteht, wenn Sie das Endziel mit drei Stunden Verspätung oder mehr erreichen (EuGH C-402/07 Sturgeon), der Flug annulliert wurde oder Ihnen die Beförderung verweigert wurde. Bei einer Umsteigeverbindung zählt die Ankunftsverspätung am Endziel, nicht am Zwischenstopp — auch wenn nur der Zubringer nach Frankfurt oder München zu spät war (EuGH C-11/11 Folkerts). Maßgeblich ist die Entfernung bis zum Endziel.

Entfernung zum EndzielBetrag
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km und alle EU-internen Flüge400 €
über 3.500 km (außerhalb der EU)600 €

Langstrecken in die USA, nach Kanada oder Asien liegen über 3.500 km und ergeben 600 Euro pro Person. Bietet Lufthansa einen Ersatzflug an, der Sie mit begrenzter Verspätung ans Ziel bringt, darf die Airline die Zahlung nach Art. 7 Abs. 2 um 50 Prozent kürzen (etwa auf 300 Euro auf der Langstrecke). Unabhängig vom Geld muss Lufthansa Sie ab zwei, drei bzw. vier Stunden Wartezeit betreuen (Art. 9): Verpflegung, Kommunikation und bei Bedarf Hotel und Transfer.

Schritt 1: Unterlagen sammeln

Bevor Sie schreiben, legen Sie alle Nachweise bereit. Je vollständiger die Belege, desto schwerer fällt Lufthansa eine pauschale Ablehnung.

UnterlageWofür sie zählt
Buchungsbestätigung mit Buchungscode (PNR)belegt Buchung, Strecke, Passagiere
Bordkarten aller Segmentebeweisen Check-in und Reisebereitschaft
E-Mail/SMS von Lufthansa zur Störungzeigt Verspätung, Annullierung oder Umbuchung
Screenshot der Anzeigetafel oder Appsichert Zeiten, die später verschwinden
Nachweis der tatsächlichen Ankunft am Endzielentscheidend für die 3-Stunden-Regel
Belege für Hotel, Essen, Taxi, BahnGrundlage für Betreuungskosten (Art. 9)

Schritt 2: Die schriftliche Reklamation

Wohin Sie sich wenden

Reklamieren Sie beim ausführenden Luftfahrtunternehmen — nicht zwingend bei der Marke auf dem Ticket. Flüge unter der Lufthansa-Flugnummer werden teils von Lufthansa City Airlines, Discover Airlines, Air Dolomiti oder Konzern-Airlines wie Eurowings, Austrian, SWISS oder Brussels Airlines durchgeführt. Verantwortlich ist, wer den Flug tatsächlich ausführt (EuGH C-532/17 Wirth). Wer das war, steht auf Ihrer Bordkarte. Für Lufthansa selbst nutzen Sie das Feedback-Formular auf lufthansa.com oder Customer Relations in Frankfurt.

Was hineingehört

Halten Sie das Schreiben sachlich und vollständig:

  • Buchungscode (PNR), Flugnummer, Datum und Strecke
  • was passiert ist: Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung
  • geplante und tatsächliche Ankunft am Endziel plus resultierende Verspätung
  • der geforderte Betrag pro Person (250/400/600 €) und gegebenenfalls Betreuungskosten mit Belegen
  • Ihre Bankverbindung (IBAN) für die Überweisung
  • eine Antwortfrist, üblich sind 14 Tage

Bitten Sie ausdrücklich um Auszahlung in Geld. Einen angebotenen Gutschein oder Meilen müssen Sie nicht annehmen. Mehr zum Aufbau und eine Vorlage finden Sie im Ratgeber Lufthansa Entschädigung: Formular und Antrag.

Verjährung: drei Jahre — und die Rolle der Reklamation

In Deutschland verjähren Ausgleichsansprüche nach der regelmäßigen Frist von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Flug stattfand (§ 199 BGB). Ein Flug vom 10. April 2026 verjährt also erst am 31. Dezember 2029.

Die schriftliche Reklamation ist mehr als Formsache: Sobald Sie und Lufthansa über den Anspruch verhandeln, ist die Verjährung nach § 203 BGB gehemmt — der Zeitraum der Verhandlungen zählt nicht mit. Verlassen Sie sich aber nicht allein darauf, denn die Hemmung endet, wenn eine Seite die Fortsetzung verweigert. Sicher gestoppt wird die Verjährung durch eine Klage (§ 204 BGB). Details ordnet der Ratgeber Frist und Verjährung ein. Reagieren Sie deshalb rechtzeitig, gerade bei älteren Flügen.

Schritt 3: Eskalation über söp, LBA und Gericht

Antwortet Lufthansa nicht innerhalb der Frist oder lehnt mit "außergewöhnlichen Umständen" ab, geben Sie nicht auf. Ein Streik der eigenen Lufthansa-Belegschaft — etwa von Verdi oder der Vereinigung Cockpit — ist kein außergewöhnlicher Umstand (EuGH C-28/20) und befreit die Airline nicht von der Zahlung.

  • söp: Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr schlichtet außergerichtlich und für Verbraucher kostenlos. Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie Lufthansa zuvor selbst kontaktiert haben.
  • Luftfahrt-Bundesamt (LBA): Als nationale Durchsetzungsstelle nimmt das LBA Beschwerden über Verstöße gegen die EU-Verordnung 261/2004 entgegen.
  • Amtsgericht: Sie können am Amtsgericht klagen — für den Konzernsitz ist Frankfurt zuständig, für das Drehkreuz München das Amtsgericht Erding; auch Ihr Wohnsitzgericht kommt in Betracht (EuGH C-204/08 Rehder). Den Ablauf zeigt der Ratgeber Klage gegen die Fluggesellschaft.

Wie Sie auf eine konkrete Ablehnung reagieren, zeigt der Ratgeber Anspruch abgelehnt — was tun?. Einen Überblick über alle Lufthansa-Fälle bietet der Leitfaden Lufthansa Entschädigung 2026.

Ohne Vorkosten mit ClaimWinger

Sie müssen den Papierkrieg nicht allein führen. ClaimWinger prüft Ihren Fall kostenlos und übernimmt die komplette Korrespondenz mit Lufthansa, die söp-Schlichtung und notfalls das Gerichtsverfahren. Es fallen keine Vorkosten an — eine Provision wird nur im Erfolgsfall fällig, also wenn tatsächlich Geld fließt. So tragen Sie kein Kosten- oder Prozessrisiko.

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FAQ — Häufige Fragen

Muss ich Lufthansa vor einer Klage überhaupt reklamieren?

Rechtlich ist keine Reklamation vor der Klage zwingend. Praktisch ist sie sinnvoll: Die söp setzt in der Regel einen vorherigen Kontakt mit der Airline voraus, und die schriftliche Forderung dokumentiert Ihren Anspruch und den Fristbeginn.

Wie lange muss Lufthansa antworten?

Eine feste gesetzliche Antwortfrist gibt es derzeit nicht. Üblich ist eine selbst gesetzte Frist von 14 Tagen. Die im Juli 2026 gebilligte Reform der EU-Verordnung 261/2004 sieht künftig unter anderem eine 30-Tage-Antwortfrist vor, ist aber ein Vorschlag für die Zukunft und noch nicht anwendbar.

Was, wenn mein Zubringer nur nach Frankfurt zu spät war?

Es zählt die Verspätung am Endziel, nicht am Umsteigeflughafen (EuGH C-11/11 Folkerts). Verpassen Sie wegen des verspäteten Zubringers den Anschluss und kommen drei Stunden später an, besteht der Anspruch — berechnet nach der Entfernung bis zum Endziel.

Hemmt meine E-Mail wirklich die Verjährung?

Sobald über den Anspruch verhandelt wird, ist die Verjährung nach § 203 BGB gehemmt. Bricht die Kommunikation ab, endet die Hemmung. Zuverlässig gestoppt wird die Frist erst durch eine Klage (§ 204 BGB).

Gilt für verspätetes Gepäck dieselbe Reklamation?

Nein. Gepäckschäden richten sich nach dem Montrealer Übereinkommen mit eigenen Fristen (7 Tage bei Beschädigung, 21 Tage bei Verspätung) und einer Haftungsgrenze von rund 1.288 SZR. Das ist von der EU-261-Ausgleichszahlung getrennt.

Quellen

  • EU-Verordnung 261/2004 (EUR-Lex)
  • Ihre Rechte als Fluggast (Your Europe)
  • söp — Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
  • Luftfahrt-Bundesamt: Fluggastrechte

Rechtsstand: 2026. Es gelten die 3-Stunden-Schwelle und Beträge von 250/400/600 €. Die im Juli 2026 gebilligte Reform der EU-Verordnung 261/2004 (u. a. 9-Monats-Frist für Anträge, 30-Tage-Antwortfrist) ist ein Vorschlag für die Zukunft und noch nicht anwendbar. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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