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Lufthansa Downgrade: Erstattung von 30, 50 oder 75 Prozent

Kurze Antwort: Setzt Lufthansa Sie unfreiwillig in eine niedrigere Reiseklasse als gebucht — etwa Economy statt Business —, müssen Sie nach Art. 10 Abs. 2 der EU-Verordnung 261/2004 innerhalb von sieben Tagen einen Teil des Flugpreises zurückerhalten: 30 %, 50 % oder 75 % des Preises für den betroffenen Flugabschnitt, gestaffelt nach Entfernung. Berechnungsgrundlage ist der reine Beförderungspreis ohne klassenunabhängige Steuern und Gebühren (EuGH C-255/15 Mennens). Ein Downgrade ist rechtlich keine Nichtbeförderung.

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Was gilt als Downgrade?

Eine Herabstufung liegt vor, wenn Lufthansa Ihnen einen Sitzplatz in einer niedrigeren Klasse zuweist, als Sie gebucht und bezahlt haben. Typische Fälle: Sie haben First Class gebucht, fliegen aber in der Business; oder Sie haben Business gebucht und sitzen in der Economy. Gründe sind häufig ein Flugzeugwechsel auf ein Muster mit weniger Premium-Sitzen, eine Überbuchung der oberen Klasse oder ein technischer Defekt am ursprünglich vorgesehenen Gerät.

Wichtig ist die Abgrenzung: Ein Downgrade ist etwas anderes als eine Nichtbeförderung nach Art. 4 (Sie werden gar nicht mitgenommen, etwa bei Überbuchung) und etwas anderes als eine Verspätung oder Annullierung. Für die Herabstufung sieht die Verordnung eine eigene, spezielle Rechtsfolge vor — die anteilige Erstattung nach Art. 10 Abs. 2.

Wie viel Erstattung steht Ihnen zu?

Die Höhe richtet sich allein nach der Entfernung des betroffenen Abschnitts:

Entfernung des FlugabschnittsErstattung des Flugpreises
bis 1.500 km30 %
innergemeinschaftlich über 1.500 km sowie alle übrigen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km50 %
alle übrigen Flüge (über 3.500 km)75 %

Lufthansa muss die Erstattung innerhalb von sieben Tagen leisten, und zwar in bar, per Überweisung oder — nur mit Ihrer Zustimmung — als Gutschein. Anders als beim Ausgleich (Art. 7) gibt es hier keine Drei-Stunden-Schwelle: Der Anspruch entsteht durch die Herabstufung selbst, unabhängig davon, ob Sie pünktlich ankommen.

Berechnungsgrundlage: nur der reine Flugpreis

Wie der "Flugpreis" zu bestimmen ist, hat der EuGH im Fall Mennens (C-255/15) geklärt. Zwei Punkte sind entscheidend:

  • Nur der betroffene Abschnitt zählt. Umfasst ein Ticket mehrere Flüge und werden Sie nur auf einem davon herabgestuft, bemisst sich die Erstattung nach dem Preisanteil genau dieses Abschnitts — nicht nach dem Gesamtpreis der Reise. Ist der Einzelpreis nicht gesondert ausgewiesen, wird er anteilig ermittelt.
  • Steuern und Gebühren bleiben außen vor, soweit sie von der Klasse unabhängig sind. Flughafenentgelte oder staatliche Abgaben, die unabhängig von Business oder Economy anfallen, gehören nicht in die Bemessungsgrundlage. Die 30/50/75 % werden also auf den reinen Beförderungspreis angewandt.

Downgrade und Ausgleich: meist kein zusätzliches Geld nach Art. 7

Eine reine Herabstufung ohne nennenswerte Verspätung löst keinen pauschalen Ausgleich von 250 bis 600 Euro aus — dieser knüpft an eine Annullierung oder eine große Ankunftsverspätung an. Kommt Ihr Flug aber zusätzlich mit mindestens drei Stunden Verspätung am Endziel an oder wird er annulliert, können Ausgleich (Art. 7) und Downgrade-Erstattung (Art. 10 Abs. 2) nebeneinander bestehen. Beim Anschlussflug zählt für die Verspätung das Endziel, nicht der Zwischenstopp (EuGH C-11/11 Folkerts). Ob in Ihrem Fall zusätzlich ein Ausgleich in Betracht kommt, prüfen Sie am schnellsten mit dem Lufthansa-Entschädigungsrechner.

Wer haftet — und was ist mit Miles & More?

Verpflichtet ist stets das ausführende Luftfahrtunternehmen, also die Airline, die den Flug tatsächlich durchführt (EuGH C-532/17 Wirth). An den Drehkreuzen Frankfurt und München kann das statt der Lufthansa auch eine Konzern- oder Partnergesellschaft sein — etwa Lufthansa City Airlines, Discover Airlines, Air Dolomiti, Austrian, SWISS oder Brussels Airlines. Steht auf Ihrer Bordkarte ein "operated by", richten Sie die Forderung an dieses Unternehmen.

Auch mit einem Miles-&-More-Prämienticket sind Sie in der Regel geschützt: Art. 3 Abs. 3 der Verordnung schließt nur nicht öffentlich verfügbare Gratis- oder Sondertarife aus. Prämientickets, die auf einem öffentlich zugänglichen Programm beruhen, fallen üblicherweise unter die Verordnung.

So setzen Sie Ihren Anspruch durch

Fordern Sie die Erstattung schriftlich unter Angabe von Buchungscode, gebuchter und tatsächlich geflogener Klasse sowie Bordkarte an. Zahlt Lufthansa nicht oder nur unvollständig, können Sie die söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) außergerichtlich einschalten, das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Durchsetzungsstelle informieren oder am Amtsgericht klagen. Zuständig ist nach EuGH C-204/08 Rehder wahlweise das Gericht am Abflug- oder am Ankunftsort in Deutschland. Ausführlich dazu: Lufthansa zahlt nicht — söp, LBA, Klage.

Ansprüche aus der EU-Verordnung verjähren in Deutschland in drei Jahren (§ 195 BGB), gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§ 199 BGB). Eine ernsthafte Reklamation hemmt die Verjährung (§ 203 BGB), ebenso eine Klage (§ 204 BGB). Mehr dazu im Beitrag Frist und Verjährung. Eine geplante EU-261-Reform (unter anderem neue Bearbeitungsfristen) ist 2026 noch nicht in Kraft und ändert an diesen Grundsätzen derzeit nichts.

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Sie möchten sich den Schriftwechsel und die rechtliche Prüfung ersparen? ClaimWinger übernimmt Ihren Fall ohne Vorkosten — eine Provision fällt nur an, wenn wir für Sie erfolgreich sind. Reichen Sie Ihren Fall über verspäteter Flug ein, und wir prüfen Downgrade-Erstattung und möglichen Ausgleich in einem Schritt. Einen Überblick über alle Ansprüche gibt der Ratgeber zur Lufthansa-Entschädigung 2026.

FAQ — Häufige Fragen

Bekomme ich beim Downgrade auch 250 bis 600 Euro?

Nur, wenn zusätzlich eine Annullierung oder eine Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden vorliegt. Die reine Herabstufung wird allein über die anteilige Erstattung nach Art. 10 Abs. 2 ausgeglichen.

Was ist die Bemessungsgrundlage bei mehreren Flügen?

Der Preisanteil des tatsächlich herabgestuften Abschnitts, nicht der Gesamtpreis der Reise. Klassenunabhängige Steuern und Gebühren bleiben unberücksichtigt (C-255/15 Mennens).

Wie schnell muss Lufthansa zahlen?

Die Verordnung sieht eine Frist von sieben Tagen vor. Ein Gutschein statt Geld ist nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zulässig.

Gilt der Anspruch auch für Prämientickets?

Ja, in der Regel. Miles-&-More-Tickets beruhen auf einem öffentlich zugänglichen Programm und fallen daher üblicherweise unter die Verordnung (Art. 3 Abs. 3).

Wie lange kann ich die Erstattung fordern?

Drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Flugjahres (§§ 195, 199 BGB). Reklamation und Klage hemmen die Verjährung.

Quellen

  • Verordnung (EG) Nr. 261/2004 — EUR-Lex
  • EuGH, Urteil C-255/15 (Mennens) — curia.europa.eu
  • Schlichtungsstelle söp
  • Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Rechtsstand 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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We help passengers recover compensation for delayed and cancelled flights. Up to 600 EUR compensation under EC Regulation 261/2004.

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