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Lufthansa USA und Kanada über FRA/MUC: 600 Euro Entschädigung

Kurze Antwort: Wer mit Lufthansa über Frankfurt oder München in die USA oder nach Kanada fliegt und mit mindestens drei Stunden Verspätung am Endziel ankommt, hat nach der EU-Verordnung 261/2004 in aller Regel Anspruch auf 600 Euro. Transatlantikstrecken liegen über 3.500 Kilometer und enden außerhalb der EU – das ergibt die höchste Ausgleichsstufe. Auf 300 Euro halbieren darf Lufthansa nur, wenn ein Ersatzflug Sie mit höchstens vier Stunden Verspätung ans Ziel bringt (Art. 7 Abs. 2).

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Warum Transatlantikflüge 600 Euro wert sind

Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt allein von zwei Faktoren ab: der Großkreis-Entfernung und der Lage des Endziels – nicht vom Ticketpreis oder der Buchungsklasse. Für die höchste Stufe müssen beide zusammentreffen: mehr als 3.500 Kilometer und ein Endziel außerhalb der Europäischen Union.

Bei Flügen in die USA und nach Kanada ist das praktisch immer erfüllt. Frankfurt–New York misst rund 6.200 Kilometer, München–Chicago etwa 7.100 Kilometer, Frankfurt–Toronto rund 6.300 Kilometer – alle enden außerhalb der EU und liegen deutlich über 3.500 Kilometer. Dasselbe gilt für Boston, Los Angeles, Montreal oder Vancouver ab Frankfurt (FRA) und München (MUC).

Entfernung zum EndzielZielAusgleich
bis 1.500 kmbeliebig250 €
1.500–3.500 km sowie EU-internbeliebig400 €
über 3.500 kmaußerhalb der EU600 €

Drei Stunden Verspätung am Endziel genügen

Der Anspruch entsteht, sobald Sie mindestens drei Stunden später als geplant am Endziel ankommen; der EuGH hat solche Verspätungen einer Annullierung gleichgestellt (C-402/07 Sturgeon). Maßgeblich ist die tatsächliche Ankunftszeit am Endziel, nicht der verspätete Abflug. Dieselben 600 Euro fallen an, wenn Lufthansa den Flug annulliert oder Ihnen wegen Überbuchung die Beförderung verweigert.

Eine Buchung zählt bis zum Endziel

Für die Berechnung zählt nicht die einzelne Teilstrecke, sondern die Entfernung vom ersten Abflugort bis zum Endziel der einheitlich gebuchten Reise. Der EuGH hat im Fall Folkerts (C-11/11) entschieden: Maßgeblich ist die Ankunftsverspätung am Endziel – auch wenn der erste Flug pünktlich war und Sie erst durch einen verpassten Anschluss zu spät kommen.

Beispiel: Sie buchen Hamburg–Frankfurt–Chicago auf einer Buchungsnummer. Verspätet sich der Zubringer, verpassen Sie den Interkontinentalflug und landen über drei Stunden zu spät in Chicago – dann bemisst sich der Anspruch nach der Gesamtstrecke Hamburg–Chicago: 600 Euro. Voraussetzung ist eine durchgehende Buchung. Mehr dazu im Ratgeber zum verpassten Anschluss in Frankfurt.

Kürzung auf 300 Euro nur bei rechtzeitigem Ersatzflug

Die einzige zulässige Halbierung der 600 Euro ergibt sich aus Art. 7 Abs. 2. Bietet Lufthansa nach einer Annullierung oder Umleitung einen Ersatzflug an, mit dem Sie das Endziel mit höchstens vier Stunden Verspätung erreichen, darf sie den Ausgleich auf 300 Euro reduzieren. Diese Vier-Stunden-Grenze gilt ausschließlich für die 600-Euro-Kategorie der Langstrecke.

Wichtig: Beträgt die Ankunftsverspätung mehr als vier Stunden, bleibt es bei den vollen 600 Euro. Lufthansa bietet mitunter pauschal 300 Euro an, obwohl der Ersatzflug später ankam. Prüfen Sie Ihre tatsächliche Ankunftszeit deshalb genau – oder ordnen Sie den Betrag über die Berechnung Schritt für Schritt ein.

Wann Lufthansa nicht zahlen muss

Der Ausgleich entfällt bei außergewöhnlichen Umständen, die sich auch mit zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließen (Art. 5 Abs. 3). Der EuGH legt den Begriff eng aus: Ein gewöhnlicher technischer Defekt zählt nicht dazu (C-549/07 Wallentin-Hermann; C-257/14 van der Lans), unbeherrschbares Wetter oder eine Luftraumsperrung dagegen schon. Ein Streik der eigenen Lufthansa-Belegschaft ist kein außergewöhnlicher Umstand (C-28/20 Airhelp/SAS) – ein Fluglotsenstreik oder eine ATC-Beschränkung dagegen meist schon. Details im Ratgeber zu Wetter, ATC und außergewöhnlichen Umständen.

Wer haftet und was Ihnen sonst zusteht

Zahlungspflichtig ist stets das ausführende Luftfahrtunternehmen (C-532/17 Wirth). Transatlantikflüge unter der Marke Lufthansa werden teils von Konzern- oder Partnergesellschaften wie Discover Airlines, SWISS oder Austrian geflogen. Für die Höhe der 600 Euro spielt das keine Rolle; die Forderung richtet sich gegen den ausführenden Carrier.

Unabhängig vom Ausgleich schuldet Lufthansa Betreuungsleistungen nach Art. 9: Mahlzeiten und Getränke je nach Wartezeit, zwei Kommunikationsmöglichkeiten sowie bei Übernachtung Hotel und Transfer. Heben Sie alle Belege auf.

Frist und Verjährung in Deutschland

In Deutschland verjähren Ausgleichsansprüche nach § 195 BGB in drei Jahren. Sie beginnt gemäß § 199 BGB mit dem Schluss des Flugjahres: Ein Flug im Juli 2026 verjährt erst Ende 2029. Eine schriftliche Reklamation hemmt die Verjährung während laufender Verhandlungen (§ 203 BGB), eine Klage stoppt sie ebenfalls (§ 204 BGB). Nach C-204/08 (Rehder) können Sie am Abflug- oder Ankunftsort klagen – ab Frankfurt oder München also in Deutschland. Lehnt Lufthansa ab, führt der Weg über die söp, das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und schließlich die Klage am Amtsgericht. Mehr dazu: Frist und Verjährung.

Mit ClaimWinger zu Ihren 600 Euro

ClaimWinger prüft Ihren Fall, übernimmt die Korrespondenz mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen und setzt den Anspruch notfalls gerichtlich durch. Vorkosten fallen nicht an – eine Provision wird nur im Erfolgsfall fällig; scheitert die Durchsetzung, zahlen Sie nichts. Reichen Sie Ihren Fall über verspäteter Flug ein. Einen Gesamtüberblick bietet der Lufthansa-Entschädigungs-Ratgeber 2026.

FAQ — Häufige Fragen

Bekomme ich 600 Euro auch bei Verspätung nach New York?

Ja. Frankfurt–New York misst rund 6.200 Kilometer und endet außerhalb der EU. Bei mindestens drei Stunden Ankunftsverspätung oder einer Annullierung stehen Ihnen 600 Euro zu, sofern kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.

Gilt der Anspruch auch für Kanada, etwa Toronto?

Ja. Auch kanadische Ziele liegen über 3.500 Kilometer und außerhalb der EU. Damit gilt dieselbe 600-Euro-Stufe wie für die USA.

Warum bietet Lufthansa mir nur 300 Euro an?

Die Halbierung nach Art. 7 Abs. 2 ist nur erlaubt, wenn ein Ersatzflug höchstens vier Stunden nach der geplanten Ankunft landet. Lagen Sie darüber, haben Sie Anspruch auf die vollen 600 Euro.

Ich habe in Frankfurt den Anschluss verpasst – zählt die Teilstrecke?

Nein. Es zählt die Entfernung bis zum Endziel und die dortige Ankunftsverspätung (C-11/11 Folkerts). Bei einer durchgehenden Buchung in die USA oder nach Kanada sind das 600 Euro.

Wie lange habe ich Zeit, die 600 Euro zu fordern?

In Deutschland drei Jahre ab Ende des Flugjahres (§§ 195, 199 BGB). Eine schriftliche Reklamation (§ 203 BGB) oder eine Klage (§ 204 BGB) hemmt die Verjährung.

Quellen

  • Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – EUR-Lex
  • EuGH C-402/07 Sturgeon – Verspätung ab drei Stunden
  • EuGH C-11/11 Folkerts – Anschluss und Endziel
  • Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp)

Rechtsstand 2026: Es gelten die Drei-Stunden-Schwelle und die Beträge 250/400/600 Euro nach der EU-Verordnung 261/2004. Die im Juli 2026 gebilligte Reform der Fluggastrechte ist ein Vorschlag und noch nicht anwendbar. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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We help passengers recover compensation for delayed and cancelled flights. Up to 600 EUR compensation under EC Regulation 261/2004.

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