Lufthansa Überbuchung und Nichtbeförderung: Entschädigung
Kurze Antwort: Lässt Lufthansa Sie trotz bestätigter Buchung gegen Ihren Willen nicht mitfliegen, weil der Flug überbucht ist, haben Sie nach Art. 4 der EU-Verordnung 261/2004 sofort Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro. Hinzu kommen Erstattung oder Ersatzbeförderung (Art. 8) sowie Betreuung (Art. 9). Auf außergewöhnliche Umstände kann sich Lufthansa hier nicht berufen: Überbuchung ist ein kommerzielles Risiko und entlastet sie nicht.
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Was Nichtbeförderung nach EU 261 bedeutet
Nichtbeförderung meint den Fall, dass ein Passagier mit bestätigter Buchung, der sich rechtzeitig zu Check-in und Boarding eingefunden hat, nicht mitgenommen wird. Der häufigste Grund ist die Überbuchung: Lufthansa verkauft mehr Tickets, als Sitze vorhanden sind, weil erfahrungsgemäß einige Reisende nicht erscheinen. Erscheinen doch alle, bleiben Passagiere zurück.
Entscheidend ist die Abgrenzung zweier Situationen. Freiwilliger Verzicht liegt vor, wenn Sie gegen eine vereinbarte Gegenleistung — Gutschein, Meilen oder Barzahlung — auf Ihren Sitzplatz verzichten und später reisen. Unfreiwillige Nichtbeförderung liegt vor, wenn Lufthansa Sie gegen Ihren ausdrücklichen Willen zurücklässt. Nur sie löst die pauschale Ausgleichszahlung aus. Wer am Gate zustimmt, gibt diesen Anspruch auf und sollte prüfen, ob das Paket den gesetzlichen Betrag übersteigt.
Freiwillige zuerst — dann die Ausgleichszahlung (Art. 4)
Rechnet Lufthansa damit, dass nicht alle Passagiere befördert werden können, muss die Airline zuerst öffentlich nach Freiwilligen suchen, die gegen eine Gegenleistung zurücktreten (Art. 4 Abs. 1). Erst wenn sich zu wenige finden, darf sie einzelne Passagiere gegen ihren Willen abweisen. Ab diesem Moment greift die Ausgleichszahlung nach Art. 7 — sofort am Flughafen.
Sagen Sie am Gate klar, dass Sie reisen wollten, und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung der Nichtbeförderung mit Grund und Uhrzeit. Diese Dokumentation ist der stärkste Beleg, falls Lufthansa später einen freiwilligen Verzicht behauptet.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Höhe richtet sich nach der Großkreis-Entfernung zwischen Abflugort und Endziel:
| Entfernung zum Endziel | Betrag |
|---|---|
| bis 1.500 km | 250 € |
| 1.500–3.500 km sowie alle EU-internen Flüge | 400 € |
| über 3.500 km außerhalb der EU | 600 € |
München–Berlin bleibt bei 250 Euro, Frankfurt–Lissabon bei 400 Euro, eine Langstrecke in die USA, nach Kanada oder Asien fällt in die 600-Euro-Kategorie. Wichtig bei Anschlüssen über die Drehkreuze Frankfurt oder München: Werden Sie schon auf dem Zubringer zurückgelassen, zählt die Entfernung bis zum Endziel der einheitlichen Buchung (C-11/11 Folkerts).
Nur ausnahmsweise darf Lufthansa den Betrag nach Art. 7 Abs. 2 um 50 Prozent kürzen — etwa auf 300 Euro bei Langstrecke —, wenn eine Ersatzbeförderung mit nur begrenzt späterer Ankunft angeboten wird. Eine erste Einordnung liefern der Flugentschädigungs-Rechner und die Berechnung Schritt für Schritt.
Erstattung, Ersatzflug und Betreuung sind eigene Rechte
Die Ausgleichszahlung ist nur ein Baustein. Bei Nichtbeförderung muss Lufthansa Ihnen zusätzlich die Wahl nach Art. 8 lassen: entweder die vollständige Erstattung des Ticketpreises oder eine Ersatzbeförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Hinzu kommt die Betreuung nach Art. 9: Mahlzeiten und Erfrischungen je nach Distanz und Wartezeit, zwei Kommunikationsmöglichkeiten sowie bei Übernachtung Hotel und Transfer. Diese Leistungen sind eigenständig und dürfen nicht mit der Ausgleichszahlung verrechnet werden. Ein Hotelgutschein ersetzt also keine 600 Euro.
Warum Überbuchung keine außergewöhnlichen Umstände sind
Anders als bei Verspätung und Annullierung kann sich Lufthansa bei Überbuchung nicht durch außergewöhnliche Umstände entlasten: Sie gehört zum kommerziellen Betriebsrisiko und liegt im Einflussbereich der Airline. Die Zahlung lässt sich deshalb nicht mit dem Hinweis "der Flug war voll" vermeiden. Ein Streik der eigenen Belegschaft gilt übrigens ebenfalls nicht als außergewöhnlicher Umstand (C-28/20 Airhelp/SAS) — Details im Ratgeber zum Lufthansa-Streik.
Wer zahlt: das ausführende Luftfahrtunternehmen
Verpflichtet ist stets das ausführende Luftfahrtunternehmen (C-532/17 Wirth), also die Gesellschaft, die den Flug tatsächlich durchführt. Unter der Marke Lufthansa fliegen häufig Lufthansa City Airlines, Discover Airlines, Air Dolomiti oder SWISS. Auf der Bordkarte steht "durchgeführt von" — an diese Gesellschaft richten Sie die Forderung.
ClaimWinger: Anspruch ohne Vorkosten durchsetzen
Airlines deklarieren eine Überbuchung gern als "operative Gründe" oder behaupten einen freiwilligen Verzicht. Mit ClaimWinger setzen Sie Ihren Anspruch ohne Risiko durch: Wir übernehmen die Korrespondenz, tragen alle Kosten und rechnen eine Provision nur im Erfolgsfall ab. Starten Sie über verspäteter Flug oder annullierter Flug; bei Langstrecken hilft der Ratgeber zur 600-Euro-Entschädigung.
Verjährung: drei Jahre nach deutschem Recht
Für in Deutschland durchgesetzte Ansprüche gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Sie beginnt nach § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Flug stattfand — ein Fall aus 2026 verjährt damit Ende 2029. Gehemmt wird die Frist durch eine schriftliche Reklamation und laufende Verhandlungen (§ 203 BGB) sowie durch Klageerhebung (§ 204 BGB). Lehnt Lufthansa ab, führt der Weg über die söp-Schlichtungsstelle, das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und schließlich die Klage am Amtsgericht. Mehr dazu unter Anspruch abgelehnt — was tun und im Ratgeber zur Klage am Amtsgericht. Einen Gesamtüberblick bietet der Hub zur Lufthansa-Entschädigung 2026.
FAQ — Häufige Fragen
Lufthansa sagt, ich hätte freiwillig verzichtet — stimmt aber nicht. Was tun?
Bestehen Sie schriftlich darauf, dass Sie reisen wollten. Die Beweislast für einen freiwilligen Verzicht trägt die Airline. Ohne nachweisbare Zustimmung bleibt der volle Anspruch auf 250, 400 oder 600 Euro bestehen.
Ich habe am Gate einen Gutschein angenommen. Verliere ich die 600 Euro?
Das kommt auf den Wert an. Ein Gutschein kann den gesetzlichen Betrag ersetzen, wenn Sie ihn wissentlich als Gegenleistung für einen freiwilligen Verzicht akzeptiert haben. War der Gegenwert unklar oder lag unfreiwillige Nichtbeförderung vor, prüfen Sie den Anspruch trotzdem — ein Gutschein ist nicht automatisch gleichwertig.
Wegen der Überbuchung habe ich meinen Langstreckenanschluss in Frankfurt verpasst. Welcher Betrag gilt?
Bei einer einheitlichen Buchung zählt die Entfernung bis zum Endziel (C-11/11 Folkerts). Erreichen Sie Ihr letztes Ziel — etwa in den USA — deutlich später, ist die 600-Euro-Kategorie maßgeblich, nicht der kurze Zubringer.
Muss Lufthansa mir sofort Verpflegung und Hotel zahlen?
Ja. Betreuungsleistungen nach Art. 9 sind unabhängig von der Ausgleichszahlung geschuldet, sobald Sie warten müssen. Organisiert Lufthansa nichts, heben Sie Belege für Essen, Hotel und Transfer auf und fordern angemessene Kosten separat zurück.
Kann Lufthansa die Zahlung wegen einer Betriebsstörung verweigern?
Bei unfreiwilliger Nichtbeförderung wegen Überbuchung nein — Überbuchung ist ein kommerzielles Risiko und kein außergewöhnlicher Umstand.
Quellen
Rechtsstand 2026. Es gelten die 3-Stunden-Schwelle und die Beträge 250/400/600 Euro. Die im Juli 2026 gebilligte Reform der EU-Verordnung 261/2004 (unter anderem eine 9-Monats-Frist für Anträge und eine 30-Tage-Antwortfrist der Airlines) ist ein Vorschlag und noch nicht anwendbar. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.