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Miles & More Prämienticket und Upgrade: Entschädigung

Kurze Antwort: Ja — auch mit einem Miles & More Prämienticket haben Sie bei einer Ankunftsverspätung ab drei Stunden, bei Annullierung oder Nichtbeförderung Anspruch auf die pauschale Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro. Entscheidend ist Art. 3 Abs. 3 der EU-Verordnung 261/2004: Ausgeschlossen sind nur Gratis- oder Sondertarife, die nicht öffentlich verfügbar sind. Ein mit Meilen bezahltes Ticket wird zu öffentlich zugänglichen Bedingungen ausgegeben und ist deshalb geschützt. Die Höhe der Entschädigung hängt allein von der Flugdistanz ab — nicht davon, wie viele Meilen oder Euro Sie eingesetzt haben.

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Warum Prämientickets unter die EU-Verordnung fallen

Art. 3 Abs. 3 nimmt nur Fluggäste aus, die "kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der weder unmittelbar noch mittelbar für die Öffentlichkeit verfügbar ist". Der Schlüssel liegt im letzten Halbsatz. Das Miles & More Programm steht jedem offen, der beitritt; die Einlösebedingungen und Meilentabellen sind veröffentlicht. Ein Prämienticket beruht damit auf einem zumindest mittelbar öffentlich verfügbaren Tarif — und fällt unter die Verordnung.

Ausgeschlossen bleiben nur echte Sonderfälle: Mitarbeiter- und Industrietarife (sogenannte ID-Tickets), Freiflüge für Airline-Personal oder andere Rabatte, die kein normaler Kunde buchen kann. Ein Prämienticket gehört ausdrücklich nicht dazu. Auch die Kombination aus Meilen plus Zuzahlung ("Miles & Cash") ändert nichts an Ihrem Schutz.

Der Betrag hängt nicht vom Ticketpreis ab

Ein verbreitetes Missverständnis: Weil das Prämienticket "gratis" wirkt, müsse auch die Entschädigung entfallen oder gekürzt werden. Das ist falsch. Die Ausgleichszahlung nach Art. 7 ist ein Pauschalbetrag, der sich ausschließlich nach der Großkreis-Entfernung zum Endziel richtet — unabhängig vom gezahlten Preis, von der Buchungsklasse und von der Zahl eingesetzter Meilen.

Entfernung zum EndzielBetrag
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km sowie alle EU-internen Flüge400 €
über 3.500 km außerhalb der EU600 €

Ein mit Meilen gebuchter Flug von Frankfurt nach New York, der mehr als drei Stunden verspätet ankommt, löst also die vollen 600 Euro aus. Bei Umsteigeverbindungen über die Drehkreuze Frankfurt (FRA) oder München (MUC) zählt die Entfernung bis zum Endziel der einheitlichen Buchung (C-11/11 Folkerts) — nicht die einzelne Teilstrecke. Nur wenn Lufthansa eine Ersatzbeförderung mit geringer Ankunftsverspätung anbietet, darf der Betrag nach Art. 7 Abs. 2 um 50 Prozent gekürzt werden (600 auf 300 Euro).

Upgrade, Downgrade und Ihre Meilen

Beim Thema Klasse sind zwei Konstellationen zu unterscheiden.

Upgrade: Stuft Lufthansa Sie unfreiwillig in eine höhere Klasse hoch, darf dafür keine Zuzahlung verlangt werden (Art. 10 Abs. 1). Ein freiwilliges Meilen-Upgrade, das Sie selbst gebucht haben, bleibt davon unberührt und ändert Ihren EU-261-Anspruch nicht.

Downgrade: Haben Sie mit Meilen die Business Class gebucht und werden in der Economy befördert, greift Art. 10 Abs. 2: Lufthansa muss einen Teil des Flugpreises erstatten — 30 Prozent bis 1.500 km, 50 Prozent bei innergemeinschaftlichen Flügen über 1.500 km und bei allen übrigen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km, 75 Prozent über 3.500 km. Der EuGH hat in der Sache Mennens (C-255/15) geklärt, dass sich der Prozentsatz auf den Preis genau des Fluges bezieht, auf dem die Herabstufung erfolgte, und dass Steuern und Gebühren ohne Bezug zum Flug herauszurechnen sind.

Bei einem Prämienticket ist dieser "Preis" nicht sofort ersichtlich. Maßgeblich sind der eingesetzte Meilenwert für das betroffene Segment sowie die tatsächlich gezahlten Steuern und Zuschläge. Zusätzlich sollten Ihnen die Meilendifferenz zwischen Business und Economy sowie zu viel erhobene Zuschläge gutgeschrieben werden — das ist ein vertraglicher Anspruch neben der EU-261-Erstattung. Details im Ratgeber zum Lufthansa-Downgrade.

So dokumentieren Sie den Prämienflug

Weil die Airline bei Prämientickets gern mit dem fehlenden Kaufpreis argumentiert, ist saubere Dokumentation entscheidend:

  • Buchungsbestätigung mit Buchungscode, die das Ticket als Miles & More Prämie ausweist.
  • Meilenabbuchung aus Ihrem Konto sowie den Beleg über gezahlte Steuern und Zuschläge.
  • Bordkarte und die Zeile "durchgeführt von" — bei einem Downgrade zusätzlich die gebuchte und die tatsächlich beförderte Klasse.
  • Nachweis der Verspätung oder Annullierung: Ankunftszeit am Endziel, Bestätigung der Airline, Screenshots der Flugstatus-Anzeige.

Die Ausgleichszahlung (Art. 7), die Erstattung oder Ersatzbeförderung (Art. 8) und die Betreuung mit Mahlzeiten, Hotel und Transport (Art. 9) sind eigenständige Rechte und dürfen nicht miteinander verrechnet werden — auch nicht mit dem Argument, das Ticket habe ja "nur Meilen gekostet".

Wer haftet — und wie Sie durchsetzen

Verantwortlich ist stets das ausführende Luftfahrtunternehmen (C-532/17 Wirth). Prämientickets werden häufig innerhalb der Star Alliance oder von Konzern-Airlines geflogen — Lufthansa City Airlines, Discover Airlines, Air Dolomiti, SWISS, Austrian oder Brussels. An diese Gesellschaft richten Sie die Forderung; mehr dazu unter ausführende Airline. Reagiert die Airline nicht, führen der Weg über die Schlichtungsstelle söp, das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Durchsetzungsstelle und schließlich die Klage am Amtsgericht (Abflug- oder Ankunftsort, C-204/08 Rehder).

ClaimWinger: ohne Kostenrisiko zum Geld

Prämienticket-Fälle werden oft mit dem Hinweis "Sie haben ja nichts bezahlt" abgewiesen. ClaimWinger prüft Ihren Fall, übernimmt die gesamte Korrespondenz und trägt alle Kosten — eine Provision fällt nur im Erfolgsfall an, Vorkosten gibt es keine. Starten Sie über verspäteten Flug prüfen oder annullierten Flug. Eine erste Einschätzung liefert der Flugentschädigungs-Rechner, den Gesamtüberblick der Hub zur Lufthansa-Entschädigung 2026.

Verjährung: drei Jahre

Für in Deutschland durchgesetzte Ansprüche gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren (§ 195 BGB), beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Flug stattfand (§ 199 BGB). Ein Prämienflug aus 2026 verjährt damit erst Ende 2029. Gehemmt wird die Frist durch ernsthafte Verhandlungen mit der Airline (§ 203 BGB) und durch Klageerhebung (§ 204 BGB). Details im Ratgeber zu Frist und Verjährung.

FAQ — Häufige Fragen

Bekomme ich mit einem Meilen-Ticket weniger Entschädigung?

Nein. Die 250, 400 oder 600 Euro sind Pauschalbeträge nach Entfernung und völlig unabhängig vom eingesetzten Meilen- oder Geldwert des Tickets.

Gilt das auch für Miles & Cash oder Upgrades mit Meilen?

Ja. Solange das Ticket zu öffentlich zugänglichen Bedingungen ausgegeben wurde, greift die Verordnung. Nur nicht öffentlich verfügbare Personal- oder Industrietarife sind nach Art. 3 Abs. 3 ausgeschlossen.

Ich wurde von der mit Meilen gebuchten Business in die Economy gesetzt. Was steht mir zu?

Eine Erstattung nach Art. 10 Abs. 2 (30/50/75 Prozent des Flugpreises, C-255/15 Mennens) und zusätzlich die Gutschrift der Meilendifferenz sowie zu viel gezahlter Zuschläge.

Bekomme ich meine Meilen zurück, wenn der Flug annulliert wird?

Ja. Sie können nach Art. 8 die vollständige Erstattung wählen — bei einem Prämienticket bedeutet das die Rückbuchung der Meilen und der gezahlten Steuern. Die Ausgleichszahlung nach Art. 7 kommt separat hinzu. Siehe Erstattung und Umbuchung.

Der Flug wurde von einer Partner-Airline durchgeführt. An wen wende ich mich?

An das ausführende Luftfahrtunternehmen (C-532/17 Wirth), also die Gesellschaft in der Zeile "durchgeführt von" auf Ihrer Bordkarte — nicht zwingend an Lufthansa selbst.

Quellen

  • Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EUR-Lex)
  • EuGH, Rechtssache C-255/15 (Mennens)
  • EuGH, Rechtssache C-532/17 (Wirth)
  • Fluggastrechte (Your Europe)

Rechtsstand 2026. Es gelten die 3-Stunden-Schwelle und die Beträge 250/400/600 Euro. Die im Juli 2026 gebilligte Reform der EU-Verordnung 261/2004 (unter anderem eine 9-Monats-Frist für Anträge und eine 30-Tage-Antwortfrist der Airlines) ist noch nicht anwendbar. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

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