ClaimWinger
StartseiteVerspäteter FlugAnnullierter FlugRechnerWie es funktioniertPreiseRatgeberÜber unsKontakt
  1. Startseite
  2. Ratgeber
  3. Lufthansa ab Frankfurt

Lufthansa ab Frankfurt (FRA): verspätet oder annulliert

Frankfurt ist das größte Drehkreuz der Lufthansa. Ob Ihr Flug ab FRA verspätet startet, gestrichen wird oder Sie einen Anschluss verpassen: Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 gibt Ihnen oft einen festen Ausgleich, unabhängig vom Ticketpreis.

Kostenlose Prüfung

Prüfen Sie Ihren Fall im Formular

Geben Sie Strecke, Datum und Art der Störung an. Wir prüfen, ob Ihr Fall für einen Anspruch nach EU 261/2004 oder UK261 geeignet ist.

Schritt 1 von 813% abgeschlossen

Was ist mit Ihrem Flug passiert?

Erhalten Sie bis zu 600 € für einen verspäteten oder annullierten Flug. Sie zahlen nur, wenn Sie Ihre Entschädigung erhalten.

Wählen Sie die Situation, die Ihren Flug am besten beschreibt:

Kurze Antwort: Kommt Ihr Lufthansa-Flug ab oder über Frankfurt mindestens drei Stunden zu spät am Endziel an oder wird er annulliert, schuldet Lufthansa in der Regel 250 Euro (bis 1.500 km), 400 Euro (1.500–3.500 km und EU-interne Flüge) oder 600 Euro (über 3.500 km außerhalb der EU). Der Anspruch entfällt nur bei einem echten außergewöhnlichen Umstand oder rechtzeitiger, regelkonformer Umbuchung.

Verspätung oder Annullierung — wann Lufthansa ab FRA zahlt

Verspätung: Es zählt das Endziel

Für die Ausgleichszahlung zählt nicht die Abflugverspätung in Frankfurt, sondern die Ankunftszeit am Endziel. Der Europäische Gerichtshof stellt im Urteil Sturgeon (C-402/07) eine Ankunftsverspätung ab drei Stunden einer Annullierung gleich; gemessen wird die Türöffnung am Zielflughafen. Eine Abflugverspätung ab FRA, die im Flug unter drei Stunden gedrückt wird, löst deshalb keine Zahlung aus. Mehr dazu im Ratgeber zum verspäteten Lufthansa-Flug.

Annullierung: Ausgleich plus Wahlrecht

Wird Ihr Flug gestrichen, haben Sie zwei Ansprüche: die Wahl zwischen voller Ticketerstattung oder einer Ersatzbeförderung (Art. 8) sowie zusätzlich die Ausgleichszahlung (Art. 7). Diese entfällt nur, wenn Lufthansa Sie mindestens 14 Tage vorher informiert oder bei kurzfristiger Information einen passenden Ersatzflug anbietet: Startet der Ersatz höchstens ein bis zwei Stunden vor dem geplanten Abflug und erreicht das Ziel höchstens zwei bis vier Stunden nach der ursprünglichen Ankunft, darf der Ausgleich entfallen. Details im Ratgeber zum annullierten Lufthansa-Flug.

Wie hoch ist die Entschädigung ab Frankfurt?

Die Höhe richtet sich nach der Großkreis-Entfernung bis zum Endziel — nicht nach dem verpassten Teilstück oder dem Preis.

Entfernung zum EndzielBetragBeispiel ab FRA
bis 1.500 km250 €Frankfurt–Berlin, Frankfurt–Paris
1.500–3.500 km sowie alle EU-internen Flüge400 €Frankfurt–Athen
über 3.500 km außerhalb der EU600 €Frankfurt–New York, Frankfurt–Tokio

Lufthansa darf die Zahlung nach Art. 7 Abs. 2 um 50 Prozent kürzen (bei 600 Euro auf 300 Euro), wenn sie eine Ersatzbeförderung anbietet und die Ankunftsverspätung am Endziel bei Langstrecken unter vier Stunden bleibt. Andernfalls bleiben es volle 600 Euro — siehe USA- und Kanada-Entschädigung und den Entschädigungsrechner.

Verpasste Anschlüsse in Frankfurt

Über FRA laufen unzählige Umsteigeverbindungen. Nach dem Urteil Folkerts (C-11/11) zählt bei einer durchgehenden Buchung allein die Ankunftsverspätung am Endziel und die Entfernung dorthin. Verpassen Sie wegen eines leicht verspäteten Zubringers den Langstreckenflug ab Frankfurt und kommen Stunden später an, wird die Gesamtverspätung bewertet, nicht der Zubringer. Voraussetzung ist ein einheitliches Ticket unter einer Buchungsnummer; bei getrennten Buchungen trägt jeder Flug sein eigenes Risiko. Mehr im Ratgeber zum verpassten Anschluss in Frankfurt.

Wer zahlt — das ausführende Luftfahrtunternehmen

Zahlungspflichtig ist immer das ausführende Luftfahrtunternehmen (Urteil Wirth, C-532/17) — also die Airline, die den Flug tatsächlich durchführt, nicht zwingend die Marke auf dem Ticket. Unter Lufthansa-Flugnummer fliegen ab FRA teils Partner wie Air Dolomiti. Der Hinweis „durchgeführt von" auf der Bordkarte zeigt, an wen die Forderung geht.

Betreuung am Flughafen Frankfurt

Unabhängig vom Geldanspruch schuldet Lufthansa nach Art. 9 Betreuung: Getränke und Mahlzeiten je nach Wartezeit sowie bei einer Übernachtung Hotel samt Transfer. Diese Pflicht besteht selbst bei außergewöhnlichen Umständen (Urteil McDonagh, C-12/11). Sorgt Lufthansa am Terminal nicht selbst für Sie, verlangen Sie belegte Kosten erstattet — heben Sie alle Quittungen auf.

Wann Lufthansa nicht zahlen muss

Der Ausgleich entfällt bei echten außergewöhnlichen Umständen nach Art. 5 Abs. 3. Ein Streik der eigenen Belegschaft zählt nach dem Urteil Airhelp/SAS (C-28/20) nicht dazu, technische Defekte aus dem normalen Betrieb ebenso wenig (Wallentin-Hermann, C-549/07; van der Lans, C-257/14). Anerkannt sind dagegen meist ein Fluglotsenstreik, Luftraumsperrungen und Unwetter, die den sicheren Betrieb verhindern.

Zuständiges Amtsgericht und Verjährung

Lehnt Lufthansa ab, führt der Weg über die kostenlose Schlichtung bei der söp und schließlich die Klage. Für Flüge ab Frankfurt ist regelmäßig das Amtsgericht Frankfurt am Main zuständig: Nach dem Urteil Rehder (C-204/08) können Sie am Gericht des Abflug- oder des Ankunftsorts klagen — der Abflug ab FRA eröffnet den Frankfurter Gerichtsstand. Zum Vorgehen siehe Klage am Amtsgericht.

Ihr Anspruch verjährt in Deutschland in drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt nach § 199 BGB erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Flug stattfand — ein Flug aus dem Jahr 2026 verjährt damit erst Ende 2029. Eine Reklamation, über die verhandelt wird, hemmt die Frist (§ 203 BGB), ebenso eine Klage (§ 204 BGB).

ClaimWinger: ohne Vorkosten zum Anspruch

Mit ClaimWinger prüfen Sie Ihren Fall ohne Risiko: Wir führen die gesamte Korrespondenz mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen, tragen sämtliche Kosten und rechnen eine Provision nur im Erfolgsfall ab. Starten Sie hier: Entschädigung für verspäteten Flug prüfen oder annullierten Flug prüfen. Den Gesamtüberblick bietet der Hauptratgeber zur Lufthansa-Entschädigung 2026.

FAQ — Häufige Fragen

Mein Lufthansa-Flug ab Frankfurt hatte 2 Stunden 40 Minuten Verspätung — bekomme ich Geld?

Nein. Die Ausgleichszahlung setzt eine Ankunftsverspätung am Endziel von mindestens drei Stunden voraus. Betreuung nach Art. 9 kann aber schon ab zwei Stunden Wartezeit bestehen.

Zählt die Entfernung bis Frankfurt oder bis zum Endziel?

Bis zum Endziel. Bei einer durchgehenden Buchung ist die Großkreis-Entfernung vom ersten Abflugort bis zum Endziel maßgeblich (C-11/11 Folkerts), nicht die Strecke bis zum Umsteigeflughafen Frankfurt.

Welches Gericht ist für meinen Flug ab Frankfurt zuständig?

Regelmäßig das Amtsgericht Frankfurt am Main. Nach dem Urteil Rehder (C-204/08) können Sie am Abflug- oder Ankunftsort klagen; der Abflug ab FRA begründet Frankfurt.

Lufthansa hat wegen eines Streiks annulliert — steht mir Geld zu?

Bei einem Streik der eigenen Belegschaft in der Regel ja (C-28/20 Airhelp/SAS). Bei einem Fluglotsenstreik oder anderen externen Störungen kann der Anspruch dagegen entfallen.

Gelten schon die neuen EU-Regeln mit 9-Monats-Frist?

Nein. Die im Juli 2026 politisch gebilligte Reform der Verordnung 261/2004 (unter anderem eine 9-Monats-Frist für Anträge und eine 30-Tage-Antwortfrist der Airlines) ist bislang nur ein Vorschlag und noch nicht anwendbar. Es gelten weiterhin die Drei-Stunden-Schwelle, die Beträge 250/400/600 Euro und die dreijährige Verjährung.

Quellen

  • Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EUR-Lex)
  • EuGH, Rechtssache C-11/11 (Folkerts)
  • EuGH, Rechtssache C-204/08 (Rehder)
  • Schlichtungsstelle söp

Rechtsstand 2026. Dieser Ratgeber gibt den Stand der EU-Verordnung 261/2004 und der deutschen Rechtslage im Jahr 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

ClaimWinger

We help passengers recover compensation for delayed and cancelled flights. Up to 600 EUR compensation under EC Regulation 261/2004.

Registriertes Unternehmen

CLAIM WINGER spółka z ograniczoną odpowiedzialnością

KRS: 0001207694 · NIP: 7011289798 · REGON: 543436257

ul. Szczęśliwicka 29/29A/67, 02-353 Warszawa, Poland

Quick links

  • Verspäteter Flug
  • Annullierter Flug
  • Rechner
  • Wie es funktioniert
  • Ratgeber
  • Über uns

Information

  • Preise
  • AGB
  • Datenschutz
  • Kontakt
contact@claimwinger.com+48 789 697 175

© 2026 ClaimWinger. All rights reserved.