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Lufthansa über 5 Stunden Verspätung: Erstattung oder Weiterflug

Kurze Antwort: Ab einer Verspätung von mindestens fünf Stunden dürfen Sie bei Lufthansa auf den Flug verzichten und die volle Erstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen verlangen – geregelt in Art. 6 Abs. 1 lit. c Ziffer iii in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 lit. a der EU-Verordnung 261/2004. Davon zu trennen ist die pauschale Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro nach Art. 7, die sich nach der Ankunftsverspätung am Endziel richtet. Beide Ansprüche sind eigenständig und können nebeneinander bestehen.

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Das Wahlrecht ab fünf Stunden Verspätung

Wenn ein Lufthansa-Flug ab Frankfurt (FRA), München (MUC) oder einem anderen Flughafen um mindestens fünf Stunden verspätet abfliegt, verweist Art. 6 Abs. 1 lit. c Ziffer iii ausdrücklich auf die Erstattungsoption des Art. 8 Abs. 1 lit. a. Sie können dann entscheiden: Entweder Sie warten auf die verspätete Beförderung, oder Sie verzichten auf den Flug und lassen sich den vollen Flugpreis binnen sieben Tagen erstatten.

Die Erstattung umfasst den Preis für die nicht genutzten Flugscheinabschnitte. Sind Sie schon am Drehkreuz gestrandet und wollen zum Ausgangspunkt zurück, muss Lufthansa zusätzlich einen kostenlosen Rückflug zum ersten Abflugort organisieren. Wichtig: Diese Wahl liegt bei Ihnen, nicht bei der Fluggesellschaft. Ein einfacher Gutschein oder Miles-&-More-Meilen genügen nicht – Sie haben Anspruch auf die Rückzahlung in Geld.

Erstattung nach Art. 8 ist nicht die Entschädigung nach Art. 7

Viele Passagiere verwechseln die beiden Ansprüche. Die Ticketerstattung ist die Rückgabe Ihres bezahlten Geldes, weil die Beförderung nicht wie gebucht stattfindet. Die Ausgleichszahlung nach Art. 7 ist dagegen ein pauschaler Schadensersatz für den erlittenen Zeitverlust und die Unannehmlichkeiten. Der Anspruch auf diese Pauschale entsteht laut EuGH (C-402/07 Sturgeon), wenn Sie Ihr Endziel mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr erreichen.

MerkmalErstattung (Art. 8)Ausgleichszahlung (Art. 7)
AuslöserVerspätung ab 5 Std., Verzicht auf FlugAnkunft am Endziel ab 3 Std. verspätet
HöheVoller Ticketpreis250 / 400 / 600 € nach Entfernung
ZweckRückgabe des gezahlten PreisesPauschaler Ersatz für Zeitverlust
FristAuszahlung binnen 7 Tagen–

Wann bekommen Sie beides?

Nach Art. 12 der Verordnung schließt die Ausgleichszahlung weiter gehende Ansprüche nicht aus. Erstattung und Entschädigung können sich also addieren. Der eindeutige Fall: Sie warten den Ersatzflug ab und landen am Endziel mehr als drei Stunden zu spät. Dann steht Ihnen die Ausgleichszahlung nach Art. 7 zu, und die Betreuungsleistungen nach Art. 9 kommen ohnehin hinzu.

Verzichten Sie dagegen nach fünf Stunden auf den Flug und nehmen die volle Erstattung, erhalten Sie Ihr Geld zurück. Ob zusätzlich die Pauschale fällig wird, hängt vom Einzelfall ab: Da Sie das Endziel gar nicht mehr anfliegen, lässt sich die Drei-Stunden-Ankunftsverspätung nicht messen. In der Praxis wird eine derart massive Verspätung mit anschließender Reisestornierung häufig einer Annullierung gleichgestellt, was die Ausgleichszahlung auslösen kann. Prüfen Sie diese Konstellation im Zweifel individuell – oder mit unserem Entschädigungsrechner.

Wie hoch ist die Ausgleichszahlung?

Die Pauschale richtet sich allein nach der Entfernung zum Endziel:

EntfernungBetrag
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km sowie alle EU-internen Flüge400 €
über 3.500 km (außerhalb der EU)600 €

Für Lufthansa-Langstrecken in die USA, nach Kanada oder Asien sind das regelmäßig 600 Euro. Bei Anschlussflügen zählt die Verspätung bei der Ankunft am Endziel und die Gesamtentfernung dorthin – so hat es der EuGH in der Rechtssache C-11/11 (Folkerts) klargestellt. Verpassen Sie also in FRA oder MUC Ihren Weiterflug, kommt es nicht auf das einzelne Teilstück an. Details erläutert der Beitrag zum verpassten Anschlussflug. Bietet Lufthansa eine Ersatzbeförderung an, kann die Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 2 um 50 Prozent gekürzt werden (etwa auf 300 Euro bei der Langstrecke), wenn die Ankunftsverspätung bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

Betreuungsleistungen während der Wartezeit

Unabhängig von Erstattung und Ausgleich hat Lufthansa Sie zu betreuen (Art. 9). Die Schwellen: Mahlzeiten und Getränke ab zwei Stunden Wartezeit bei Kurzstrecke, ab drei Stunden bei Mittelstrecke und ab vier Stunden bei über 3.500 km. Hinzu kommen Telefonate sowie – bei nötiger Übernachtung – Hotel und Transfer. Der EuGH hat in C-12/11 (McDonagh) betont, dass diese Pflicht auch bei außergewöhnlichen Umständen ohne zeitliche Obergrenze gilt.

Wann Lufthansa nicht zahlen muss

Die Ausgleichszahlung entfällt bei außergewöhnlichen Umständen, die sich trotz zumutbarer Maßnahmen nicht vermeiden ließen. Der EuGH legt diesen Begriff eng aus: Technische Defekte aus dem normalen Flugbetrieb zählen nicht dazu (C-549/07 Wallentin-Hermann, C-257/14 van der Lans). Auch ein Streik der eigenen Belegschaft – bei Lufthansa etwa Aktionen von Verdi oder der Vereinigung Cockpit – ist nach C-28/20 (Airhelp/SAS) kein außergewöhnlicher Umstand. Mehr dazu im Beitrag Lufthansa-Streik und Entschädigung. Das Recht auf Erstattung und Betreuung bleibt selbst dann bestehen, wenn die Ausgleichszahlung ausnahmsweise ausgeschlossen ist.

Ausführendes Luftfahrtunternehmen und Durchsetzung

Verantwortlich ist stets das ausführende Luftfahrtunternehmen (C-532/17 Wirth). Flüge unter der Lufthansa-Marke werden teils von Lufthansa City Airlines, Discover Airlines, Air Dolomiti oder Konzern-Airlines wie Eurowings, Austrian, SWISS oder Brussels Airlines durchgeführt. Prüfen Sie den Vermerk „durchgeführt von" auf der Bordkarte, um den richtigen Adressaten zu bestimmen.

Für die Verjährung gilt in Deutschland das BGB: drei Jahre nach § 195, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§ 199). Eine schriftliche Reklamation hemmt die Verjährung (§ 203), eine Klage ebenfalls (§ 204). Lehnt Lufthansa ab, können Sie außergerichtlich die söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) anrufen, sich an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Durchsetzungsstelle wenden oder Klage am Amtsgericht erheben. Hilfestellung geben die Beiträge Anspruch abgelehnt – was tun und der Ratgeber-Überblick zur Lufthansa-Entschädigung.

ClaimWinger: Nur im Erfolgsfall

Sie müssen den Streit mit Lufthansa nicht allein führen. ClaimWinger übernimmt Ihren Fall ohne Vorkosten – eine Provision fällt nur im Erfolgsfall an. Wir identifizieren das ausführende Luftfahrtunternehmen, berechnen Erstattung und Ausgleich und übernehmen die Korrespondenz bis zur Klage.

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FAQ — Häufige Fragen

Muss ich bei fünf Stunden Verspätung die Erstattung nehmen?

Nein. Sie haben ein Wahlrecht: Entweder Sie warten die verspätete Beförderung ab oder Sie verzichten auf den Flug und verlangen die volle Erstattung binnen sieben Tagen. Die Entscheidung liegt bei Ihnen, nicht bei Lufthansa.

Bekomme ich bei Erstattung auch die 600 Euro Entschädigung?

Die Erstattung und die Ausgleichszahlung sind getrennte Ansprüche. Fliegen Sie und landen mehr als drei Stunden verspätet, steht Ihnen die Pauschale klar zu. Verzichten Sie auf den Flug, hängt es vom Einzelfall ab, ob zusätzlich eine Ausgleichszahlung fällig wird.

Zählt bei einem Anschlussflug die Verspätung des ersten Teilstücks?

Nein. Maßgeblich ist die Ankunftsverspätung am Endziel und die Gesamtentfernung dorthin (C-11/11 Folkerts). Ein knapp verpasster Anschluss in FRA oder MUC kann so den vollen Anspruch auslösen.

Kann Lufthansa mir statt Geld einen Gutschein aufdrängen?

Nein. Die Erstattung erfolgt grundsätzlich in Geld auf das ursprüngliche Zahlungsmittel. Einen Gutschein müssen Sie nur akzeptieren, wenn Sie ausdrücklich und freiwillig zustimmen.

Wie lange kann ich meinen Anspruch geltend machen?

In Deutschland gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB), gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§ 199 BGB). Ein Flug aus 2026 verjährt somit zum 31. Dezember 2029.

Quellen

  • EU-Verordnung 261/2004 (EUR-Lex)
  • EuGH C-402/07 und C-432/07 (Sturgeon)
  • EuGH C-11/11 (Folkerts)
  • Luftfahrt-Bundesamt – Fluggastrechte

Rechtsstand 2026: Es gelten die Drei-Stunden-Schwelle und die Beträge 250/400/600 Euro. Die im Juli 2026 gebilligte Reform der EU-Verordnung 261/2004 (unter anderem eine Neun-Monats-Frist für Anträge und eine 30-Tage-Antwortfrist) ist ein Vorschlag und noch nicht anwendbar. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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We help passengers recover compensation for delayed and cancelled flights. Up to 600 EUR compensation under EC Regulation 261/2004.

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