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Wizz Air Flug annulliert: Entschädigung, Erstattung und Ersatzbeförderung

Fällt ein Flug aus, verengt sich die Lage für viele Reisende auf eine einzige Frage: Welchen der angezeigten Knöpfe soll ich drücken? Rechtlich ist das die falsche Reihenfolge. Zuerst steht fest, was die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bei einer Streichung schuldet; erst danach zeigt sich, ob ein Angebot dem entspricht.

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Wählen Sie die Situation, die Ihren Flug am besten beschreibt:

Kurze Antwort: Bei einer Annullierung wählen Sie, nicht die Airline. Artikel 8 Absatz 1 stellt drei gleichrangige Optionen nebeneinander: die Erstattung des Flugpreises binnen sieben Tagen, die Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder — vorbehaltlich verfügbarer Plätze — eine Beförderung zu einem späteren Termin Ihrer Wahl. Betreuung nach Artikel 9 kommt hinzu. Die pauschale Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro tritt daneben, sofern Wizz Air Sie nicht mindestens 14 Tage vorher unterrichtet hat und keine außergewöhnlichen Umstände nach Artikel 5 Absatz 3 nachweist. All das setzt voraus, dass die Verordnung Ihren Flug überhaupt erfasst.

Angebot des Unternehmens, Pflicht aus der Verordnung

Welche Möglichkeit im Kundenkonto zuerst hervorgehoben wird, entscheidet der Anbieter. Welche Sie verlangen dürfen, steht in der Verordnung — und soweit die Verordnung auf Ihren Flug überhaupt anwendbar ist, untersagt Artikel 15, dieses Schutzniveau über Beförderungsbedingungen oder Tarifregeln zu unterschreiten. Ein Online-Formular, das nur eine Umbuchung zulässt, hebt Ihr Wahlrecht also nicht auf. Verlangen Sie die fehlende Option schriftlich, mit Buchungsnummer, Flugnummer und Datum.

Dieser Vorbehalt verdient einen eigenen Blick, denn der Konzern operiert mit drei getrennten Betriebsgenehmigungen — Wizz Air Hungary, Wizz Air Malta und Wizz Air UK, jeweils mit eigenen Beförderungsbedingungen. Starten Sie an einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, ist Ihr Flug nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a grundsätzlich erfasst, sofern Sie eine bestätigte Buchung vorweisen können; kostenlose Beförderung und öffentlich nicht zugängliche Sondertarife nimmt Artikel 3 Absatz 3 aus. Aus einem Drittstaat in die Union gilt dagegen Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b mit der zusätzlichen Bedingung, dass die ausführende Gesellschaft ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist — dazu Nicht-EU-Ziele ab Deutschland. Wen Sie anschreiben müssen, klärt Malta, Ungarn oder UK — wer haftet.

Wann eine Änderung rechtlich schon eine Annullierung ist

Zwischen „verspätet“ und „gestrichen“ liegt rechtlich mehr, als das Ticket vermuten lässt — und nicht jede Streichung wird als solche angekündigt. Zieht die Airline den Abflug um mehr als eine Stunde vor, behandelt der Gerichtshof der Europäischen Union das wie einen gestrichenen Flug (C-146/20 u. a., Azurair). Startet die Maschine, kehrt jedoch zum Ausgangsflughafen zurück und werden die Reisenden auf andere Verbindungen verteilt, liegt darin ebenfalls eine Annullierung (C-83/10, Sousa Rodríguez).

Wer eine Vorverlegung übersieht und zur ursprünglichen Zeit am Schalter steht, verliert seine Ansprüche dadurch nicht, denn die Pflicht, sich rechtzeitig zur Abfertigung einzufinden, gilt nach Artikel 3 Absatz 2 gerade im Fall einer Annullierung nicht.

Die Abgrenzung lohnt sich, weil die Rechtsfolgen weit auseinanderliegen. Verzögert sich nur der Abflug, eröffnet Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer iii ab fünf Stunden allein den Weg über Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a. Wird der Flug annulliert, verweist Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a auf Artikel 8 und damit auf dessen vollständige Optionsreihe in Absatz 1 Buchstaben a bis c; dieselbe Auswahl bekommt sonst nur, wer am Gate abgewiesen wurde. Was bei bloßer Verzögerung gilt, behandelt Wizz Air Flug verspätet.

Drei Ansprüche, die nicht miteinander verrechnet werden

Der teuerste Irrtum nach einer Streichung ist die Annahme, das zurückgebuchte Ticket sei bereits „die Entschädigung“. Tatsächlich laufen drei Pflichten nebeneinander:

  • Artikel 8 — Erstattung oder Beförderung ans Ziel. Die Rückzahlung deckt ungenutzte Abschnitte ab, dazu bereits zurückgelegte Teilstrecken, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist, sowie den Rückflug zum ersten Abflugort. Für die Auszahlungsform verweist Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a auf Artikel 7 Absatz 3; eine Gutschrift anstelle von Geld setzt Ihre schriftliche Zustimmung voraus — dazu WIZZ Guthaben oder Geld zurück.
  • Artikel 7 — die pauschale Ausgleichszahlung für den Zeitverlust, gestaffelt nach Entfernung. Die Einordnung Ihrer Strecke übernimmt die Berechnung der Entschädigung.
  • Artikel 9 — Betreuung, die Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b bei einer Annullierung anordnet; Umfang und Auslagenersatz erklärt Hotel, Essen und Transport.

Wer die Erstattung wählt, endet ohne Beförderung ans Ziel; die Ausgleichszahlung bleibt unberührt. Zur Systematik von Geld, Gutschein und Umbuchung siehe Erstattung, Voucher, Umbuchung.

Die Ankündigungsfrist: hier wird wirklich gestritten

Ob die Ausgleichszahlung geschuldet ist, hängt bei Annullierungen fast immer an Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c. Zwei Größen zählen zugleich: der Vorlauf der Nachricht und die Güte des Ersatzflugs, gemessen an den ursprünglichen Zeiten.

Sie erfahren esZahlung entfällt nur, wenn zusätzlich
14 Tage oder mehr vor Abflugkeine weitere Bedingung — der Anspruch entfällt
7 bis 13 Tage vorherder Ersatz nicht mehr als 2 Stunden vor der ursprünglichen Zeit abhebt und Sie das Endziel unter 4 Stunden nach Plan erreichen
weniger als 7 Tage vorherder Ersatz nicht mehr als 1 Stunde vor der ursprünglichen Zeit abhebt und Sie das Endziel unter 2 Stunden nach Plan erreichen

Beide Spalten müssen erfüllt sein. Eine Nachricht acht Tage vorher nützt der Airline also nichts, wenn der Ersatz Sie einen halben Tag später ans Ziel bringt. Maßgeblich ist dabei das Endziel im Sinne des Artikels 2 Buchstabe h — bei durchgehender Buchung also der letzte Zielort und nicht der einzelne Abschnitt.

Den Nachweis, ob und wann Sie informiert wurden, muss das ausführende Unternehmen führen — Artikel 5 Absatz 4 dreht die Beweislast ausdrücklich um. Sichern Sie deshalb den Zeitstempel: Screenshot der Mitteilung im Kundenkonto oder in der App, dazu die E-Mail mit vollständigem Kopfbereich. Haben Sie über ein Reiseportal gebucht, landet die Nachricht mitunter zuerst dort; verantwortlich für den Zugang bleibt trotzdem die ausführende Gesellschaft.

Eine weitere Pflicht wird dabei fast immer übersehen: Nach Artikel 5 Absatz 2 muss die Unterrichtung über die Streichung zugleich über mögliche anderweitige Beförderungen aufklären. Eine Nachricht, die bloß das Ende der Buchung meldet und auf ein Formular verweist, genügt dem nicht. Halten Sie ihren Wortlaut fest.

Der zweite Ausschlussgrund sind außergewöhnliche Umstände nach Artikel 5 Absatz 3, für die ebenfalls die Airline beweispflichtig ist. Wie Wetter und Flugsicherung, ein technischer Defekt oder ein Streik einzuordnen sind, behandeln eigene Ratgeber.

Ersatzflug angenommen — der Ausgleich bleibt bestehen

Ein hartnäckiges Missverständnis lautet, wer die Umbuchung akzeptiere, habe auf alles Weitere verzichtet. Das Gegenteil trifft zu: Die Beförderung ans Ziel erfüllt Artikel 8, die Ausgleichszahlung entschädigt den Zeitverlust.

Offen steht der Airline allein eine Kürzung um die Hälfte nach Artikel 7 Absatz 2, und deren Zeitfenster sind eng. Sie greift, wenn Sie mit dem Ersatzflug nicht später als zwei Stunden nach der geplanten Zeit ankommen (bis 1.500 Kilometer), nicht später als drei Stunden (innereuropäisch darüber sowie alle übrigen Strecken bis 3.500 Kilometer) oder nicht später als vier Stunden auf den längsten Verbindungen. Alles darüber bleibt bei der vollen Summe; gekürzt wird ohnehin nur, was überhaupt geschuldet ist.

Was „frühestmöglich“ bei der Ersatzbeförderung verlangt

Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b schuldet die Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt unter vergleichbaren Bedingungen, nicht die früheste freie Verbindung im eigenen Flugplan; ob am Abflughafen eigene Reservekapazität stationiert ist, ändert an dieser Pflicht nichts. Prüfen Sie daher auch Flüge anderer Gesellschaften und ab benachbarten Flughäfen, legen Sie diese Alternativen schriftlich vor und sichern Sie die Antwort — den weiteren Rahmen erklären deutsche Flughäfen ohne Basis und Ersatzbeförderung selbst buchen.

Wenn nichts zurückkommt

Formulieren Sie die Forderung getrennt nach Anspruchsgrundlage und setzen Sie eine Zahlungsfrist; wie Sie das aufsetzen, steht in Entschädigung beantragen. Schweigt das Unternehmen, führt der außergerichtliche Weg über die Schlichtung (Wizz Air zahlt nicht), nach einer Absage hilft Anspruch abgelehnt — was tun. Welche Verjährungsfrist gilt und ab wann sie läuft, hängt vom anwendbaren Recht ab; startet der Flug in Deutschland und klagen Sie hier, wird das meist das deutsche sein, nachprüfen sollten Sie es dennoch — dazu Frist und Verjährung.

Achten Sie zugleich darauf, dass Ihr Schreiben die richtige Konzerngesellschaft erreicht. Post an eine andere Einheit der Gruppe macht die Forderung nicht gegenstandslos, hemmt den Fristablauf gegenüber der wirklich verpflichteten Gesellschaft aber auch nicht — korrigieren Sie den Adressaten deshalb zügig.

Mit ClaimWinger ohne Vorkosten

Die Trennung zwischen Angebot und Anspruch müssen Sie nicht allein durchfechten. ClaimWinger prüft die Streichung, fordert Erstattung und Ausgleich getrennt ein und führt die Korrespondenz — vorab zahlen Sie nichts, eine Provision entsteht nur bei Erfolg. Ihren Fall geben Sie unter annullierter Flug ab; alle Themen zu diesem Anbieter bündelt der Wizz Air Ratgeber.

FAQ — Häufige Fragen

Wizz Air bietet mir nur eine Umbuchung an. Muss ich sie annehmen?

Nein. Bei einer Annullierung steht das Wahlrecht Ihnen zu, nicht der Airline. Zeigt das Kundenkonto keine Auszahlung an, fordern Sie die Erstattung schriftlich unter Hinweis auf Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a und weisen Sie die Gutschrift ausdrücklich zurück.

Ich habe den Ersatzflug genommen. Ist die Ausgleichszahlung damit erledigt?

Nein. Die Beförderung ans Ziel und die Pauschale für den Zeitverlust sind verschiedene Ansprüche. Nur bei sehr geringer Ankunftsverspätung darf die Summe nach Artikel 7 Absatz 2 halbiert werden — gestrichen wird sie dadurch nicht.

Man hat mich zehn Tage vorher informiert. Bekomme ich Geld?

Das hängt vom Ersatzangebot ab. In diesem Zeitfenster entfällt die Zahlung nur, wenn der Ersatzflug nicht mehr als zwei Stunden vor der ursprünglichen Zeit abhebt und Sie Ihr Endziel unter vier Stunden nach Plan erreichen. Liegt das Angebot außerhalb, bleibt der Anspruch bestehen.

Mein Flug wurde um zwei Stunden vorverlegt — zählt das als Annullierung?

Ja. Wird der Abflug um mehr als sechzig Minuten nach vorn gezogen, behandelt der Gerichtshof der Europäischen Union das wie eine Streichung (C-146/20 u. a.). Damit gelten das Wahlrecht aus Artikel 8 und die Regeln zur Vorankündigung entsprechend.

Die Airline sagt, sie habe mich per E-Mail informiert — ich habe nichts erhalten.

Dann trifft sie die Beweislast. Nach Artikel 5 Absatz 4 muss das ausführende Unternehmen belegen, ob und wann es Sie unterrichtet hat; eine bloße Behauptung im Ablehnungsschreiben genügt dafür nicht. Verlangen Sie schriftlich den Nachweis mit Datum, Uhrzeit und Empfängeradresse.

Quellen

  • Verordnung (EG) Nr. 261/2004, konsolidierte Fassung (EUR-Lex)
  • EuGH, verbundene Rechtssachen C-146/20 u. a. (Azurair) — Vorverlegung als Annullierung
  • EuGH, Rechtssache C-83/10 (Sousa Rodríguez) — Rückkehr zum Abflughafen als Annullierung

Rechtsstand 2026. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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