Wizz Air Hungary, Malta oder UK: Welche Gesellschaft haftet für Ihre Entschädigung?
Auf dem Ticket steht ein Markenname, in einem Anspruchsschreiben brauchen Sie dagegen ein Unternehmen mit eigener Rechtsform und eigener Anschrift. Welche Gesellschaft hinter dem violetten Logo Ihren Flug ausgeführt hat, bestimmt, wer Ihnen Geld schuldet — und mitunter, ob die Fluggastrechteverordnung überhaupt anwendbar ist.
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Kurze Antwort: Die Gruppe fliegt mit drei rechtlich selbstständigen Luftfahrtunternehmen — einer ungarischen, einer maltesischen und einer britischen Gesellschaft, jede mit eigener Betriebsgenehmigung und eigener Registeranschrift (vollständige Firmen im nächsten Abschnitt). Die Einheit in Abu Dhabi hat ihren Flugbetrieb zum 1. September 2025 eingestellt. Ihre Ausgleichszahlung schuldet nach Art. 5 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art. 7 und der Definition in Art. 2 lit. b der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 diejenige Gesellschaft, die den Flug tatsächlich ausgeführt hat — weder die Marke noch die Holding; bei Nichtbeförderung folgt die Zahlungspflicht aus Art. 4 Abs. 3. Die britische Gesellschaft besitzt keine von einem Mitgliedstaat erteilte Genehmigung und ist deshalb kein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft im Sinne von Art. 2 lit. c. Und § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB knüpft den Verjährungsbeginn ausdrücklich auch an Ihre Kenntnis von der Person des Schuldners.
Ein Logo, drei Betriebsgenehmigungen
Die ungarische Gesellschaft ist der Ursprung des Geschäftsmodells, die maltesische erhielt 2022 ihr Luftverkehrsbetreiberzeugnis und ihre Betriebsgenehmigung, die britische fliegt seit 2018 unter Aufsicht der CAA. Jede dieser Einheiten hat eine eigene Aufsichtsbehörde und eigenes Vermögen.
Hier die drei Rechtsträger mit Firma, Rechtsform und eingetragenem Sitz — abgefragt am 31. Juli 2026:
- WIZZ Air Hungary Légiközlekedési Zártkörűen Működő Részvénytársaság, kurz WIZZ Air Hungary Zrt. (geschlossene Aktiengesellschaft ungarischen Rechts), Sitz Lechner Ödön fasor 6, 1095 Budapest, Ungarn, eingetragen unter der Cégjegyzékszám 01-10-140174 im ungarischen Firmenregister.
- Wizz Air Malta Limited (Limited nach maltesischem Recht), Sitz Skyparks Business Centre, Level 2, Malta International Airport, Luqa LQA 4000, Malta, eingetragen unter C 102218 beim Malta Business Registry.
- Wizz Air UK Limited (Private Limited Company nach englischem Recht), Sitz Percival House, 134 Percival Way, London Luton Airport Roundabout, Luton LU2 9NU, Vereinigtes Königreich, eingetragen unter der Nummer 10982241 bei Companies House.
Registerdaten sind ein Stichtagsbild: Anschriften ändern sich, rufen Sie den Auszug vor einer Klage deshalb erneut ab (Register unten verlinkt).
Ein Schreiben an „Wizz Air“ ist deshalb kein Schreiben an einen Anspruchsgegner; erst der vollständige Firmenname macht aus einer Beschwerde eine Forderung, die sich titulieren lässt. Art. 15 der Verordnung verbietet zwar vertragliche Einschränkungen der dort geregelten Pflichten — allerdings nur, soweit die Verordnung auf Ihren Flug überhaupt anwendbar ist.
Warum die britische Gesellschaft rechtlich anders steht
Art. 2 lit. c der Verordnung definiert das „Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft“ über die Herkunft der Betriebsgenehmigung: Sie muss von einem Mitgliedstaat erteilt sein. Die ungarische und die maltesische Gesellschaft erfüllen das. Die britische fliegt seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs mit einer Lizenz eines Drittstaates und erfüllt es nicht. Der Satz „Wizz Air ist eine EU-Airline“ trifft also nicht auf alle Gesellschaften der Gruppe zu — und diese Ausnahme entscheidet beim Rückflug aus einem Drittstaat.
Erstens: der Anwendungsbereich
Für Abflüge in der Union kommt es auf den Startort an, für Ankünfte aus Drittstaaten dagegen auf den Status des ausführenden Unternehmens; hinzu kommen eine bestätigte Buchung und das rechtzeitige Einfinden zur Abfertigung (Art. 3 Abs. 2), während Art. 3 Abs. 3 unentgeltliche Beförderung und der Öffentlichkeit nicht zugängliche Tarife ausnimmt. Ziele jenseits der Union behandelt der Beitrag zu Nicht-EU-Zielen ab Deutschland; britische Strecken ordnet Dortmund–London Luton und UK261 ein.
Zweitens: der Adressat Ihrer Forderung
Wem Sie schreiben, beantwortet die Begriffsbestimmung in Art. 2 lit. b: Gemeint ist das ausführende Luftfahrtunternehmen, also derjenige Betreiber, der den Flug im Rahmen eines Vertrages mit dem Fluggast durchführt oder durchzuführen beabsichtigt — oder im Namen einer Person, die mit dem Fluggast in einer Vertragsbeziehung steht. Die Zahlungspflicht folgt daraus aber nicht; sie ergibt sich bei Annullierung aus Art. 5 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art. 7 und bei Nichtbeförderung aus Art. 4 Abs. 3. Der EuGH hat den Begriff in der Rechtssache C-532/17 (Wirth) präzisiert und dabei auf die tatsächliche Durchführung des Fluges und die Entscheidungsgewalt über sie abgestellt.
Drei Grenzen sind wichtig. Die börsennotierte Muttergesellschaft ist nicht Ihr Schuldner — sie hält Anteile, sie führt keine Flüge durch. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Schwestergesellschaften untereinander sieht die Verordnung nicht vor. Und drittens: Die Korrespondenz mit der falschen Gesellschaft macht Ihren Anspruch nicht gegenstandslos — sie hemmt aber auch die Verjährung gegenüber der richtigen Gesellschaft nicht.
Die Aufspaltung berührt auch das anwendbare Recht. Jede der drei Gesellschaften verwendet ein eigenes Bedingungswerk mit eigener Rechtswahlklausel; welche nationale Rechtsordnung greift, ergibt sich aus der Rom-I-Verordnung und diesem Vertragswerk. Dass die Verordnung etwa die Klagefrist dem nationalen Recht überlässt, hat der EuGH am 22. November 2012 in der Rechtssache C-139/11 (Cuadrench Moré) entschieden. Bei Abflug in Deutschland und Klage vor einem deutschen Gericht ist deutsches Recht der praktische Regelfall — automatisch gilt es aber nicht.
§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB: Die Person des Schuldners gehört zum Fristbeginn
Für die Verjährung von Ausgleichsansprüchen gilt in Deutschland die regelmäßige Frist von drei Jahren, deren Lauf nicht am Flugtag, sondern erst mit dem Jahresende einsetzt. Wie sich das im Einzelnen berechnet, ist unter Verjährung von Fluggastrechten dargestellt.
Entscheidend ist hier Nummer 2 des § 199 Abs. 1 BGB: Sie verlangt, dass der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder sie ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Bei einer Gruppe, die drei Betriebsgenehmigungen unter einem Markenauftritt verkauft, ist das eine echte Tatsachenfrage und eine gesetzliche Tatbestandsvoraussetzung.
Daraus folgt aber nicht, dass die Frist für Sie nicht liefe: Betroffen ist allein der Beginn des Fristlaufs, und wer sich auf Verjährung beruft, muss deren Voraussetzungen darlegen. Praktisch heißt das dreierlei. Handeln Sie früh, als liefe die Frist ab dem regulären Zeitpunkt. Bewahren Sie auf, woraus sich ergibt, wann Sie die ausführende Gesellschaft erfahren haben — Buchungsbestätigung, Bordkarte, Antwortschreiben. Und hält eine Gesellschaft Ihnen nach Jahren Verjährung entgegen, prüfen Sie, ob Ihnen die Identität des Schuldners damals zugänglich war: Stand sie in Ihren Unterlagen, hilft das Argument nicht weiter; fehlte sie dort, lohnt der genaue Blick.
So finden Sie heraus, welche Gesellschaft geflogen ist
Die Zuordnung einzelner Strecken verschiebt sich über die Zeit; verlassen Sie sich deshalb nicht auf Listen, sondern auf Ihre Unterlagen zum Flugdatum. Drei Quellen führen zum Ziel:
- Der Buchungsvorgang. Vor der Zahlung wird ausgewiesen, mit welchem Unternehmen der Beförderungsvertrag zustande kommt — je nach Flug eine andere Gesellschaft.
- Die Buchungsbestätigung und das elektronische Ticket. Dort steht der ausführende Betreiber, häufig als Hinweis „operated by“ oder „durchgeführt von“.
- Das Luftfahrzeugkennzeichen als Indiz: HA- steht für Ungarn, 9H- für Malta, G- für das Vereinigte Königreich. Ein Indiz ersetzt aber kein Dokument — maßgeblich bleibt, was Ihre Unterlagen ausweisen.
Wenn Sie an die falsche Adresse geschrieben haben
Schicken Sie Ihre Forderung erneut, diesmal an die richtige Gesellschaft, und nennen Sie Flugnummer, Datum, Strecke und Betrag. Wie Sie das Schreiben aufbauen und welche Frist sinnvoll ist, behandelt der Ratgeber Wizz Air Entschädigung beantragen. Bleibt die Antwort aus, führt der Weg über die deutsche Schlichtung; welche Stelle zuständig ist, klärt Wizz Air zahlt nicht. Wo Sie klagen können, behandelt die Zuständigkeit bei Wohnsitz in Deutschland; grenzüberschreitend hilft das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen.
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FAQ — Häufige Fragen
Ist Wizz Air ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft?
Teilweise. Die ungarische und die maltesische Gesellschaft fliegen mit der Genehmigung eines Mitgliedstaates und erfüllen Art. 2 lit. c; die britische besitzt eine Genehmigung der CAA und erfüllt ihn nicht.
Kann ich die börsennotierte Muttergesellschaft in Anspruch nehmen?
Nein. Die Verordnung verpflichtet den Betreiber, der den Flug tatsächlich durchführt, nicht die Gesellschaft, die dessen Anteile hält.
Welchen Namen und welche Anschrift muss mein Anspruchsschreiben nennen?
Die vollständige Firma der ausführenden Gesellschaft mit Rechtsform und eingetragenem Sitz — die drei Varianten stehen oben in diesem Ratgeber. Die bloße Marke benennt keinen Rechtsträger.
Verlängert § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB meine Frist automatisch?
Nein. Die Vorschrift verschiebt keine laufende Frist, sondern betrifft deren Beginn: Ohne Kenntnis der Person des Schuldners oder deren grob fahrlässiges Nichtkennen setzt der Lauf nicht ein. Ob das greift, hängt von Ihren damaligen Unterlagen ab — planen Sie nie damit.
Was ist mit Flügen von Wizz Air Abu Dhabi?
Diese Einheit hat ihren Flugbetrieb zum 1. September 2025 eingestellt; die Holding kündigte zugleich an, aus dem Gemeinschaftsunternehmen auszusteigen. Ihre Betriebsgenehmigung stammte nicht aus einem Mitgliedstaat, sie war deshalb kein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft nach Art. 2 lit. c. Von ihr ausgeführte Flüge aus Abu Dhabi nach Deutschland waren damit nicht von Art. 3 Abs. 1 lit. b erfasst; startete dieselbe Gesellschaft dagegen an einem Unionsflughafen, griff lit. a. Die Mitteilung spricht von eingestelltem Betrieb, nicht von Auflösung; dass der Rechtsträger als Adressat weggefallen wäre, folgt daraus nicht — belastbar ist nur ein aktueller Registerauszug.
Quellen
- Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004, Volltext bei EUR-Lex
- EuGH, Urteil vom 4. Juli 2018, Wirth u. a., C-532/17 (curia.europa.eu)
- EuGH, Urteil vom 22. November 2012, Cuadrench Moré, C-139/11 (EUR-Lex)
- Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I)
- § 199 BGB — Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist
- Ungarisches Firmenregister, Céginformációs Szolgálat — Abfrage der Cégjegyzékszám 01-10-140174 (abgerufen am 31.07.2026)
- Malta Business Registry — Register der maltesischen Gesellschaften, Eintrag C 102218 (abgerufen am 31.07.2026)
- Companies House — WIZZ AIR UK LIMITED, Registernummer 10982241 (abgerufen am 31.07.2026)
- UK Civil Aviation Authority — Verzeichnis der Inhaber britischer Betriebsgenehmigungen (abgerufen am 31.07.2026)
- Transport Malta — Wizz Air Malta erhält Luftverkehrsbetreiberzeugnis und Betriebsgenehmigung (Mitteilung vom 27.09.2022)
- Wizz Air Holdings PLC, RNS-Mitteilung „Strategic realignment and focus on core markets“ vom 14.07.2025 (abgerufen am 31.07.2026)
Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.