TAP Miles&Go: EU261-Rechte beim Prämienticket
Ein regulär über TAP Miles&Go gebuchtes Prämienticket ist nicht deshalb von EU261 ausgeschlossen, weil der Flug überwiegend mit Meilen bezahlt wurde. Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung nimmt zwar kostenlose oder nicht öffentlich verfügbare Sondertarife aus, bezieht Tickets aus Vielfliegerprogrammen aber ausdrücklich ein. Bei einer berechtigten Störung bleiben 250, 400 oder 600 Euro als Geldbetrag möglich. Davon getrennt sind die Rückbuchung von Meilen, die Erstattung von Steuern, Programmbedingungen und ein mit Meilen bezahltes Upgrade.
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Der häufigste Denkfehler: „Ticketpreis null, Anspruch null“
Der pauschale EU261-Betrag ist kein prozentualer Ersatz des Ticketpreises. Er wird anhand der Entfernung und der Art der Störung bestimmt. Deshalb kann ein Prämienticket für 60.000 Meilen plus Steuern denselben pauschalen Betrag auslösen wie ein am Nachbarsitz bar bezahltes Ticket.
| Position | Wovon hängt sie ab? | Typische Form der Leistung |
|---|---|---|
| EU261-Geldbetrag | Entfernung, Endverspätung, Ereignis und Ursache | 250, 400 oder 600 Euro |
| Erstattung nach Annullierung | ungenutztes Prämienticket und gewählte Option | Rückbuchung von Meilen plus erstattungsfähige Geldbestandteile |
| Betreuung | Wartezeit und tatsächlicher Bedarf | Mahlzeiten, Hotel, Transfer oder Kostenersatz |
| Miles&Go-Gutschrift | Tarif, Betreiber und Programmbedingungen | Bonus- und gegebenenfalls Statusmeilen |
| Upgrade | Art der Einlösung und tatsächlich beförderte Klasse | programmspezifische Rückabwicklung oder Anspruch wegen Herabstufung |
Im Antrag sollten diese Positionen nicht als eine Gesamtsumme vermischt werden. Schreiben Sie beispielsweise: „600 Euro nach Artikel 7 pro Person; außerdem Rückbuchung von 60.000 Miles&Go-Meilen und Erstattung der nicht verbrauchten Steuern nach Wahl der Erstattung.“
Welche Prämientickets erfasst sind
Die Verordnung gilt ausdrücklich für Tickets, die im Rahmen eines Vielfliegerprogramms oder eines anderen kommerziellen Programms ausgegeben werden. Das umfasst ein übliches Miles&Go-Prämienticket, das Programmkunden nach veröffentlichten Regeln buchen können.
Nicht automatisch erfasst sind dagegen echte Freiflüge oder interne Sondertarife, die der Öffentlichkeit weder direkt noch indirekt zugänglich sind. Dazu können bestimmte Mitarbeitertickets oder Branchenrabatte gehören. Entscheidend ist nicht, ob Sie persönlich wenig bezahlt haben, sondern auf welcher Grundlage das Ticket ausgestellt wurde.
Speichern Sie die Buchungsbestätigung mit abgebuchter Meilenzahl, Steuern und Ticketnummer. Die Miles&Go-Kontoansicht allein zeigt den Beförderungsvertrag oft nicht vollständig.
TAP-Flug oder Partnerprämie
Mit Miles&Go können auch Partnerflüge gebucht werden. Für EU261 zählt weiterhin die ausführende Airline. Ein mit TAP-Meilen bezahlter Flug einer nicht europäischen Partnerairline aus einem Drittstaat in die EU wird nicht allein durch die verwendeten TAP-Meilen zum TAP-Flug.
Prüfen Sie je Abschnitt:
- Flugnummer und Marketingcarrier;
- „operated by“-Angabe;
- Ticketnummer und ausstellendes Unternehmen;
- Start- und Zielstaat;
- einheitliches Ticket oder getrennte Prämienbuchungen.
Bei einer von TAP ausgeführten Reise Brasilien–Lissabon–Deutschland kann TAPs EU-Status den Rückweg erfassen. Bei einer Partnerprämie mit nicht europäischem Betreiber kann die Antwort anders ausfallen. Der Ratgeber TAP Express und ausführende Airline hilft bei dieser Zuordnung.
Annullierung: Weiterreise oder Meilen zurück
Nach einer Annullierung haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung. Bei einem Prämienticket bedeutet Erstattung nicht, dass TAP den Gegenwert der Meilen nach einem frei erfundenen Eurokurs auszahlen muss. Regelmäßig geht es um die Rückbuchung der eingesetzten Meilen und die Erstattung erstattungsfähiger Geldbestandteile nach den gesetzlichen und programmbezogenen Regeln.
Wollen Sie weiterreisen, verlangen Sie eine geeignete Ersatzbeförderung. Lassen Sie sich nicht vorschnell auf „Meilen zurück“ verweisen, wenn Sie die Beförderungsoption wählen. Umgekehrt kann nach ausdrücklicher Wahl der Erstattung die Pflicht zur Weiterbeförderung enden.
Die Miles&Go-Seite zu Prämientickets weist darauf hin, dass Verfügbarkeit, Zahl der erlaubten Streckenteile und Änderungen eigenen Bedingungen folgen. Diese normalen Buchungsregeln dürfen aber die gesetzlichen Rechte nach einer von der Airline verursachten Annullierung nicht einfach verdrängen.
Ein mit Meilen bezahltes Upgrade
Ein Upgrade kann aus Meilen, einem Gebot, Geld oder einer Kombination stammen. Wird das Upgrade vor Abflug nicht bestätigt, liegt nicht automatisch eine Herabstufung vor. War die höhere Klasse dagegen bestätigt und befördert TAP Sie tatsächlich in einer niedrigeren Klasse, kann Artikel 10 der Verordnung eine teilweise Erstattung vorsehen.
Bei einem reinen Meilenupgrade ist die Berechnungsgrundlage schwieriger als bei einem klar bepreisten Business-Class-Ticket. Verlangen Sie mindestens die Rückbuchung der Upgrade-Meilen und dokumentieren Sie die bestätigte Kabine, Buchungsklasse und tatsächliche Beförderung. Versprechen Sie sich nicht selbst einen festen Eurobetrag, bevor Ticketaufteilung und Upgrade-Bedingungen geprüft sind.
Ein pauschaler Betrag wegen Verspätung kann daneben bestehen. Herabstufung und Verspätung schützen unterschiedliche Interessen.
Nicht gutgeschriebene Meilen sind kein EU261-Fall
TAP nennt für nachträgliche Gutschriften von Partnermeilen einen eigenen Zeitraum: Sie können nach dem Flug und grundsätzlich bis zu sechs Monate danach beantragt werden, abhängig von Partner und Tarif. Diese Sechsmonatsfrist ist keine Verjährungsfrist für einen EU261-Anspruch.
Trennen Sie daher zwei Vorgänge:
- Reklamation wegen Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung;
- Miles&Go-Antrag wegen fehlender Bonus- oder Statusmeilen.
Ein Flug kann pünktlich gewesen sein und trotzdem fehlen Meilen. Umgekehrt kann ein annullierter Flug einen EU261-Anspruch auslösen, obwohl für den nicht geflogenen Abschnitt keine regulären Statusmeilen entstehen.
Beispiel Deutschland-Lissabon-Brasilien
Eine Reisende bucht München–Lissabon–São Paulo für 70.000 Miles&Go-Meilen plus 184 Euro Steuern und Gebühren. TAP führt beide Abschnitte aus. Wegen eines internen technischen Problems erreicht sie São Paulo 9 Stunden zu spät.
Zu prüfen sind getrennt:
- 600 Euro pauschaler Geldbetrag nach der Entfernung bis São Paulo;
- angemessene Auslagen während der Wartezeit;
- keine automatische Rückbuchung des gesamten Prämientickets, weil die Reise genutzt wurde;
- mögliche programmspezifische Behandlung eines nicht erbrachten Upgrades, falls eines bestätigt war.
Die 184 Euro sind nicht die Obergrenze des pauschalen Anspruchs. Nutzen Sie für die Entfernung den Ratgeber TAP 600 Euro.
Belege und Formulierung
Fügen Sie der Reklamation hinzu:
- Prämienticketbestätigung und E-Ticket-Quittung;
- Kontoauszug über die abgebuchten Meilen;
- Beleg über gezahlte Steuern und Zuschläge;
- Betreiberangabe jedes Abschnitts;
- ursprüngliche und neue Bordkarten;
- bei einem Upgrade die Bestätigung der höheren Kabine;
- Ankunftsnachweis und TAP-Nachrichten.
Formulieren Sie ausdrücklich, welche Leistung Sie verlangen. Der TAP-Formular-Ratgeber zeigt die Reihenfolge. Akzeptiert TAP den pauschalen Anspruch, sollte er grundsätzlich in Geld erfüllt werden und nicht als neue Meilengutschrift, sofern Sie einer anderen Form nicht frei zustimmen.
FAQ
Gilt EU261 ausdrücklich für Vielfliegertickets?
Ja. Artikel 3 Absatz 3 bezieht Tickets aus Vielflieger- und anderen kommerziellen Programmen ausdrücklich ein.
Wird die Entschädigung in Miles&Go-Meilen gezahlt?
Ein pauschaler Anspruch ist grundsätzlich ein Geldanspruch. Eine Zahlung in Meilen oder als Gutschein setzt Ihre freie Zustimmung voraus.
Bekomme ich bei einer Annullierung Meilen und Steuern zurück?
Wenn Sie die Erstattung statt der Weiterreise wählen, sind die eingesetzten Meilen und erstattungsfähigen Geldbestandteile nach den anwendbaren Regeln zurückzuführen.
Gilt ein mit TAP-Meilen gebuchter Partnerflug automatisch als TAP-Flug?
Nein. Für EU261 wird die tatsächlich ausführende Airline geprüft. Die verwendete Punktewährung ändert den Betreiber nicht.
Sind sechs Monate die Frist für meine Entschädigung?
Nein. Die von TAP genannte Sechsmonatsfrist betrifft insbesondere nachträgliche Meilengutschriften. Die Frist eines EU261-Anspruchs folgt anderen Regeln.