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TAP zahlt nicht: Schlichtung, Behörden und Klage richtig wählen

Nach einer erfolglosen TAP-Reklamation stehen in Deutschland mehrere Wege offen, aber sie erfüllen verschiedene Aufgaben. Schlichtung Reise & Verkehr sucht eine kostenlose außergerichtliche Lösung für den individuellen Zahlungsstreit; TAP wird in der aktuellen Mitgliederliste geführt. Das Luftfahrt-Bundesamt überwacht die Einhaltung von Fluggastrechten im deutschen Zuständigkeitsbereich, spricht Ihnen aber nicht selbst den Geldbetrag zu. ANAC ist die portugiesische Durchsetzungsbehörde für einschlägige Vorgänge in Portugal. Ein Gericht kann einen vollstreckbaren Zahlungstitel schaffen.

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ZielPassender Weg
individuelle Zahlung ohne GerichtsverfahrenSchlichtung Reise & Verkehr, wenn zulässig
behördliche Prüfung eines deutschen FluggastrechtsverstoßesLuftfahrt-Bundesamt
Aufsicht über einen Vorfall mit Zuständigkeit in PortugalANAC
verbindliche und vollstreckbare Entscheidungzuständiges Gericht
Unterstützung bei grenzüberschreitendem VerbraucherproblemEuropäisches Verbraucherzentrum als ergänzende Hilfe

Eine Behördenbeschwerde und eine individuelle Zahlungsdurchsetzung sind nicht dasselbe. Wer nur das LBA anschreibt, hat damit nicht automatisch eine Klage erhoben oder die Verjährung sicher gehemmt.

Voraussetzung: nachweisbare Reklamation an TAP

Alle weiteren Wege werden leichter, wenn Sie die ursprüngliche Forderung belegen können. Bewahren Sie Formularinhalt, Anlagen, Eingangsbestätigung und Vorgangsnummer auf. Die Forderung sollte Betreiber, Strecke, Endverspätung, Betrag pro Person und Auslagen enthalten.

Die TAP-Seite zur Schlichtung nennt als praktische Voraussetzung insbesondere eine vorherige Kontaktaufnahme mit TAP. Ein Schlichtungsantrag kommt dort unter anderem in Betracht, wenn 60 Tage ohne Antwort vergangen sind oder der Fluggast mit der Erledigung nicht einverstanden ist. Prüfen Sie die aktuellen Verfahrensbedingungen am Tag des Antrags; sie können weitere Zulässigkeitsgrenzen enthalten.

Der Ratgeber zum TAP-Formular verhindert, dass die Schlichtungsstelle zunächst fehlende Basisdaten nachfordern muss.

Schlichtung Reise & Verkehr

TAP Portugal steht in der auf 15. Dezember 2025 datierten Mitgliederliste der Schlichtung Reise & Verkehr. Das Verfahren zielt auf eine einvernehmliche Lösung zwischen Verbraucher und Unternehmen. Es ersetzt keine staatliche Sanktion und ist kein Gerichtsurteil, kann aber einen individuellen Zahlungsstreit ohne Gerichtsgebühren lösen.

Bereiten Sie für den Antrag vor:

  • TAP-Reklamation und Eingangsdatum;
  • TAP-Antwort oder Nachweis des Fristablaufs;
  • Buchung, E-Ticket und Bordkarten;
  • chronologische Darstellung;
  • verlangter Betrag je Person;
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise;
  • Erklärung, ob bereits Behörde oder Gericht befasst wurde.

Die TAP-Informationsseite nennt Einschränkungen bei parallel anhängigen Verfahren. Starten Sie deshalb nicht gleichzeitig unkoordiniert Schlichtung, Behörde und Klage. Lesen Sie die aktuellen Bedingungen beider Stellen.

Luftfahrt-Bundesamt: Aufsicht statt Inkasso

Das LBA ist nationale Durchsetzungsstelle für EU-Fluggastrechte in seinem Zuständigkeitsbereich. Bei einem Abflug aus Deutschland kann eine Beschwerde über TAPs Verhalten aufsichtsrechtlich relevant sein. Für Ankünfte aus Drittstaaten hängt die Zuständigkeit zusätzlich von Route und Betreiber ab.

Das LBA kann einen möglichen Verstoß untersuchen und gegebenenfalls ordnungsrechtlich reagieren. Es entscheidet aber nicht wie ein Zivilgericht über Ihre individuelle Forderung und überweist keine 400 oder 600 Euro. Schreiben Sie deshalb in Ihrer Fristenkontrolle nicht „Anspruch beim LBA eingeklagt“.

Die offizielle LBA-Seite arbeitet teilweise mit technischen Formularen und Sicherheitsabfragen. Nutzen Sie den aktuellen Einstieg „Fluggastrechte“ und folgen Sie dort dem Beschwerdeweg, statt eine alte Direktadresse aus einem Forum zu übernehmen.

ANAC: wenn der Vorfall Portugal betrifft

ANAC ist für EU261 insbesondere bei Abflügen von portugiesischen Flughäfen zuständig sowie bei Ankünften in Portugal aus Drittstaaten, wenn eine EU-Airline den Flug ausführt. Eine Störung Lissabon–Frankfurt fällt daher typischerweise in den portugiesischen Durchsetzungsbereich, obwohl der Fluggast in Deutschland wohnt.

ANAC verlangt zunächst eine Beschwerde an die ausführende Airline. Nach der veröffentlichten Anleitung kann der Vorgang weitergeleitet werden, wenn innerhalb von sechs Wochen keine Antwort vorliegt oder die Antwort unbefriedigend ist. Beizufügen sind insbesondere Airline-Reklamation, Antwort und Buchung.

ANAC weist ausdrücklich darauf hin, dass ihre Sanktionsbefugnis nicht die individuelle Zuerkennung von Erstattung oder Entschädigung umfasst. Für Geld bleiben außergerichtliche oder gerichtliche Wege erforderlich.

Welches Gericht kann zuständig sein?

Bei einem Beförderungsvertrag kann nach der EuGH-Rechtsprechung das Gericht am Abflug- oder Ankunftsort eines Fluges zuständig sein, sofern die unionsrechtlichen Zuständigkeitsregeln greifen. Eine Reise Frankfurt–Lissabon bietet deshalb häufig einen deutschen und portugiesischen Anknüpfungspunkt. Bei komplexen Anschlussreisen, Abtretungen oder Drittstaatbezug muss die Zuständigkeit genauer geprüft werden.

Ein Mahnverfahren ist nicht in jedem internationalen Airline-Fall der beste Weg, weil TAP widersprechen kann und der Streit dann in ein normales Verfahren übergeht. Prüfen Sie Kostenrisiko, Sprache, Zustellung, Beweise und den genauen Unternehmensnamen.

Verjährung in Deutschland

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Nach § 199 beginnt sie grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger die maßgeblichen Umstände sowie den Schuldner kennt oder grob fahrlässig nicht kennt.

Beispiel: Ein Anspruch entsteht im April 2026 und die Voraussetzungen sind bekannt. Ohne Hemmung oder Sonderregel kann die regelmäßige Frist typischerweise mit Ablauf des 31. Dezember 2029 enden. Das ist eine allgemeine Orientierung, keine Garantie für jeden internationalen Vertrag. Eine bloße E-Mail-Serie hemmt die Frist nicht sicher.

Schlichtung oder gerichtliche Schritte können unter gesetzlichen Voraussetzungen die Verjährung beeinflussen. Handeln Sie nicht erst in den letzten Tagen.

Zukunftsregeln nicht vorziehen

Die im Juli 2026 angenommene EU-Reform enthält einen künftigen neunmonatigen Zeitraum für die Anmeldung bestimmter Forderungen und 30 Tage für die Airline-Antwort. Am 25. August 2026 sind diese Regeln noch nicht als neue Verfahrensfristen auf aktuelle TAP-Fälle anzuwenden. Die 60 Tage der TAP-Schlichtungsinformation, sechs Wochen der ANAC-Anleitung, drei Jahre des BGB und die künftigen neun Monate beschreiben unterschiedliche Vorgänge.

Praktische Reihenfolge

  1. vollständige Reklamation an den richtigen Betreiber;
  2. TAP-Antwort fachlich prüfen und einmal gezielt ergänzen;
  3. Fristen und gewünschtes Ergebnis festlegen;
  4. bei individuellem Zahlungsziel Schlichtung prüfen;
  5. bei Aufsichtsinteresse zuständige Behörde wählen;
  6. vor Fristablauf gerichtliche Durchsetzung bewerten.

Wenn TAP nur pauschal Wetter, ATC oder Technik nennt, bearbeiten Sie zuerst die Tatsachen mit dem Ratgeber TAP lehnt Entschädigung ab.

FAQ

Ist TAP Mitglied der Schlichtung Reise & Verkehr?

Ja. TAP Portugal wird in der aktuellen, auf 15. Dezember 2025 datierten Mitgliederliste geführt.

Zahlt das LBA meine 600 Euro aus?

Nein. Das LBA überwacht und untersucht Verstöße, spricht aber nicht anstelle eines Zivilgerichts Ihren individuellen Geldanspruch zu.

Wann ist ANAC zuständig?

Insbesondere bei Abflügen aus Portugal und bestimmten Ankünften aus Drittstaaten nach Portugal. Der Wohnort des Fluggasts ist nicht allein entscheidend.

Muss ich vor der Schlichtung TAP anschreiben?

Ja. Eine vorherige nachweisbare Reklamation ist erforderlich; prüfen Sie außerdem die aktuelle Wartezeit und weitere Zulässigkeitsbedingungen.

Gelten die künftigen neun Monate schon im August 2026?

Nein. Die angenommene Reform ist am 25. August 2026 noch nicht als neue Frist für aktuelle Fälle anzuwenden.

Quellen

  • TAP: Informationen zur Schlichtungsstelle
  • Schlichtung Reise & Verkehr: Mitgliederliste, Stand 15. Dezember 2025
  • Luftfahrt-Bundesamt: Fluggastrechte
  • ANAC: So reichen Sie eine Beschwerde ein
  • § 195 BGB: regelmäßige Verjährungsfrist
  • § 199 BGB: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist
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