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TAP lehnt Entschädigung ab: Ablehnungsgrund prüfen

Eine TAP-Ablehnung beendet den Anspruch nicht. Prüfen Sie zuerst, ob TAP ein konkretes außergewöhnliches Ereignis nennt, den Zusammenhang mit Ihrem Flug erklärt und zumutbare Gegenmaßnahmen belegt. Wetter, Flugsicherung oder ein externer Sicherheitsvorfall können den pauschalen Betrag ausschließen. Ein gewöhnlicher technischer Defekt, ein interner Personalmangel oder die bloße Formulierung „operational reasons“ reichen regelmäßig nicht. Erstattung, Ersatzbeförderung und Betreuung bleiben zudem auch bei echten außergewöhnlichen Umständen bestehen.

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Die Antwort in vier Bestandteile zerlegen

Markieren Sie in der TAP-Antwort:

  1. behauptetes Ereignis: Was soll passiert sein?
  2. Ort und Zeit: Wo und wann trat es auf?
  3. Kausalität: Wie führte es gerade zu Ihrem verspäteten oder annullierten Flug?
  4. zumutbare Maßnahmen: Was unternahm TAP, um die Folgen zu vermeiden?

Fehlt einer dieser Bausteine, bitten Sie um Ergänzung. Eine Airline trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ausnahme. Sie müssen nicht beweisen, dass es kein Wetter gab; TAP muss zeigen, welches Wetterereignis den konkreten Betrieb tatsächlich verhinderte.

Typische TAP-Begründungen im Vergleich

BegründungKann außergewöhnlich sein?Was zusätzlich geprüft wird
Unwetter am Start- oder Zielflughafenjakonkrete Warnung, Zeitraum, tatsächliche Betriebsauswirkung
Einschränkung der Flugsicherungjabetroffener Luftraum, Slot oder Anordnung und Zusammenhang
gewöhnlicher technischer Defektregelmäßig neinHerkunft des Fehlers und ob er Teil des normalen Betriebs ist
versteckter Herstellungsfehlerausnahmsweise jaexterne, nicht betriebstypische Ursache und Nachweis
interner Personalausfallregelmäßig BetriebsrisikoPlanung, Reserve und tatsächliche Ursache
Streik eigener Beschäftigternicht automatisch außergewöhnlichAnlass, Beherrschbarkeit und konkrete Maßnahmen
Flughafen- oder ATC-Streikeher außergewöhnlichKausalität und mögliche Umbuchungen
verspätete Vorrotationnur abgeleitetursprüngliches Ereignis und gesamte Wirkungskette

Die Kategorie ersetzt keine Fallprüfung. Auch ein grundsätzlich außergewöhnliches Ereignis muss kausal sein. Ein Gewitter am Vormittag erklärt nicht automatisch eine nächtliche Annullierung, wenn der Flughafen dazwischen wieder normal arbeitete.

Technik: Wallentin-Hermann als Ausgangspunkt

Der Gerichtshof hat im Fall Wallentin-Hermann entschieden, dass technische Probleme, die im Rahmen der normalen Tätigkeit auftreten, grundsätzlich nicht außergewöhnlich sind. Dazu gehören viele Defekte, die Wartung und Betrieb typischerweise begleiten. Anders kann es bei einem versteckten Herstellungsfehler, Sabotage oder Terror liegen.

Bitten Sie TAP um die Kategorie des Defekts, den Zeitpunkt der Entdeckung und die Erklärung, weshalb keine Ersatzmaschine, Reparatur oder andere zumutbare Lösung möglich war. Verlangen Sie keine sicherheitsrelevanten Detaildaten, sondern die Tatsachen, die eine rechtliche Einordnung erlauben.

Eine Formulierung wie „aircraft technical reasons outside our control“ ist kein vollständiger Nachweis. Die Airline kann ihre Verantwortung nicht allein durch das Wort „outside“ bestimmen.

Wetter und Flugsicherung

Bei Wetter sollten Sie Flughafendaten, andere Abflüge und den Zeitpunkt betrachten. Dass andere Flugzeuge starteten, beweist für sich allein noch nichts: Muster, Route, Slot und Besatzungszeiten können verschieden sein. Es kann aber eine Nachfrage rechtfertigen, warum gerade Ihr Flug nicht durchgeführt oder früher umgebucht wurde.

Bei ATC braucht es eine konkrete Einschränkung. Fragen Sie nach dem betroffenen Flughafen oder Luftraum und dem Zeitraum. Eine echte Verkehrsflussregelung kann außergewöhnlich sein. Dennoch muss TAP zeigen, dass vernünftige Alternativen die erhebliche Endverspätung nicht verhindert hätten.

Wetter oder ATC befreien TAP nicht von Mahlzeiten, Hotel, Transfer und der Wahl zwischen Erstattung und Ersatzbeförderung. Wenn TAP nur den 600-Euro-Betrag ablehnt, aber gleichzeitig Betreuungskosten ignoriert, trennen Sie die Forderungen erneut.

Streik: Wer streikte und weshalb?

„Streik“ ist keine einheitliche Rechtskategorie. Ein Streik externer Fluglotsen oder des Flughafenpersonals liegt eher außerhalb der Kontrolle der Airline. Arbeitskampfmaßnahmen des eigenen Personals sind nach der Rechtsprechung nicht automatisch außergewöhnlich, insbesondere wenn sie mit unternehmerischen Entscheidungen zusammenhängen und von der Airline beeinflusst werden können.

Erfragen Sie:

  • Arbeitgeber der streikenden Personen;
  • angekündigter Zeitraum;
  • betroffene Flughäfen und Funktionen;
  • Zeitpunkt der Kenntnis bei TAP;
  • geplante Reserve, Umbuchung und Information;
  • weshalb Ihr Flug nicht durch eine verfügbare Alternative ersetzt wurde.

Ein Streik kann den pauschalen Betrag ausschließen und gleichzeitig einen Erstattungs- oder Betreuungsanspruch bestehen lassen.

Die Vorrotation Ihres Flugzeugs

TAP kann erklären, dass das Flugzeug auf einem früheren Abschnitt durch ein außergewöhnliches Ereignis aufgehalten wurde. Eine solche Kettenwirkung ist möglich, aber nicht unbegrenzt. TAP sollte die ursprüngliche Rotation, das Ereignis, die zeitliche Nähe und die Maßnahmen zur Wiederherstellung des Plans darlegen.

Je mehr reguläre Umläufe und Zeit zwischen Ursprung und Ihrem Flug lagen, desto wichtiger wird die Frage nach Reservekapazität und organisatorischen Entscheidungen. Schreiben Sie: „Bitte nennen Sie den unmittelbar betroffenen Vorflug, das ursprüngliche Ereignis, dessen Ende und die Maßnahmen, mit denen die Folgen bis zu meinem Flug begrenzt werden sollten.“

Ein sachlicher Widerspruch

Ein geeigneter Text besteht aus sechs kurzen Punkten:

  1. Buchungsnummer, Reisende und vollständige Strecke;
  2. planmäßige und tatsächliche Ankunft am Endziel;
  3. von TAP genannter Ablehnungsgrund;
  4. fehlende Tatsachen zu Ereignis, Kausalität oder Maßnahmen;
  5. Betrag pro Person und getrennte Auslagen;
  6. angemessene Frist und gewünschte Zahlungsform.

Beispiel: „Ihre Antwort nennt lediglich eine ATC-Einschränkung. Bitte teilen Sie mit, welcher Slot oder welche Anordnung den Flug TP… am 18. August 2026 betraf, in welchem Zeitraum sie galt und welche Umbuchungsmaßnahmen geprüft wurden. Unsere einheitliche Reise BER–LIS–REC endete 8 Stunden 14 Minuten verspätet. Wir halten daher an 600 Euro pro Person sowie den beigefügten Betreuungskosten fest.“

Nutzen Sie die vorhandene Vorgangsnummer statt eines neuen parallelen Antrags. Der TAP-Formular-Ratgeber zeigt, welche Anlagen nachgereicht werden sollten.

Wenn TAP bei der Ablehnung bleibt

Für eine individuelle außergerichtliche Lösung ist TAP nach seiner deutschen Informationsseite an die Schlichtung Reise & Verkehr angebunden. LBA oder ANAC verfolgen dagegen die aufsichtsrechtliche Einhaltung in ihrem Zuständigkeitsbereich und sprechen nicht automatisch Ihre Zahlung zu. Gerichtliche Schritte bleiben möglich.

Wählen Sie nicht gleichzeitig unkoordiniert mehrere Wege, wenn deren Zulässigkeit sich gegenseitig beeinflusst. Der Ratgeber TAP zahlt nicht: SRV, LBA, ANAC oder Klage ordnet Ziel, Wartezeit und Zuständigkeit.

Rechtsstand und Reform

Am 25. August 2026 gelten die bisherigen Regeln zu außergewöhnlichen Umständen und der Dreistundenschwelle. Die im Juli 2026 angenommene Reform darf nicht als bereits anwendbare Neuregelung behandelt werden. Eine TAP-Antwort sollte anhand des Rechts beurteilt werden, das für den Flug gilt, nicht anhand einer zukünftigen Schwelle.

FAQ

Reicht „außergewöhnliche Umstände“ als Ablehnung?

Nein. TAP sollte das konkrete Ereignis, seine Wirkung auf den Flug und die trotz zumutbarer Maßnahmen unvermeidbaren Folgen darlegen.

Ist ein technischer Defekt immer ein Zahlungsgrund?

Nicht ausnahmslos, aber gewöhnliche betriebstypische Defekte sind regelmäßig nicht außergewöhnlich. Versteckte Herstellungsfehler, Sabotage oder Terror können anders einzuordnen sein.

Schließt schlechtes Wetter Hotelkosten aus?

Nein. Außergewöhnliches Wetter kann den pauschalen Betrag ausschließen, nicht aber die erforderliche Betreuung und die Beförderungswahl.

Ist ein Streik bei TAP automatisch außergewöhnlich?

Nein. Entscheidend sind unter anderem Arbeitgeber, Anlass, Beherrschbarkeit und die getroffenen Maßnahmen.

Soll ich nach einer Ablehnung einen neuen Antrag stellen?

Nutzen Sie möglichst die bestehende Vorgangsnummer, ergänzen Sie gezielt Belege und fordern Sie die fehlenden Tatsachen an. Mehrere identische Vorgänge erschweren die Zuordnung.

Quellen

  • Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Artikel 5 Absatz 3
  • EuGH C-549/07 Wallentin-Hermann: technische Probleme
  • EuGH C-315/15 Pešková und Peška: technisches Ereignis und zumutbare Maßnahmen
  • EuGH C-195/17 Krüsemann: wilder Streik
  • TAP: Verspätungen und Stornierungen
  • TAP: Anfragen und Reklamationen
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