Avianca von Lateinamerika nach Deutschland: wann EU261 nicht gilt
Kurzantwort: Ein von Avianca ausgeführter Flug, der in Kolumbien oder einem anderen lateinamerikanischen Drittstaat beginnt und nach Deutschland beziehungsweise in die EU führt, unterliegt normalerweise nicht EU261. Avianca ist kein EU-Luftfahrtunternehmen. Ein gemeinsam gekaufter Hin- und Rückflug, deutscher Wohnsitz oder eine Zahlung in Euro ändert diese Richtung nicht. Prüfen Sie dennoch den tatsächlichen Betreiber, die gesamte Buchung und die Passagierrechte des Abfluglands. Für einen in Kolumbien beginnenden Fall können die Regeln von Aerocivil Betreuung und bei zurechenbaren Störungen mindestens 30 Prozent des betroffenen Streckenwerts vorsehen.
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Rechtsstand 25. August 2026. Die künftig vorgesehene EU-Reform ändert diese Grundlogik nicht rückwirkend und ist an diesem Datum noch nicht anwendbar. Dieser Ratgeber verspricht deshalb weder 600 Euro noch eine künftige Reklamationsfrist für einen heute nicht erfassten Avianca-Rückflug.
Warum die Flugrichtung entscheidet
EU261 hat zwei zentrale Eingangstore. Jeder Abflug aus der EU beziehungsweise dem EWR ist grundsätzlich erfasst, unabhängig von der Airline. Ein Abflug aus einem Drittstaat mit Ziel EU ist dagegen nur erfasst, wenn die ausführende Fluggesellschaft ein EU-Carrier ist und keine gleichwertigen Leistungen im Drittstaat gewährt wurden. Avianca erfüllt die Carrier-Voraussetzung für den eigenen Flug nicht.
| Reise | Typische EU261-Bewertung |
|---|---|
| Avianca Madrid–Bogotá | erfasst, weil Abflug in der EU |
| Avianca Bogotá–Madrid | normalerweise nicht erfasst |
| Avianca Bogotá–Paris | normalerweise nicht erfasst |
| EU-Airline führt Bogotá–Europa aus | Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b prüfen |
| Bogotá–Madrid–Frankfurt auf getrennten Tickets | Abschnitte und Betreiber getrennt prüfen |
Die Buchung eines Hin- und Rückflugs ist nach der Rechtsprechung nicht automatisch eine einzige Flugbewegung für den Geltungsbereich. Der erfasste Hinflug macht den Rückflug nicht erfasst. Auch eine deutsche Reiseagentur kann EU261 nicht vertraglich auf jede Drittstaaten-Operation ausdehnen.
Zuerst „operated by“ kontrollieren
Eine AV-Flugnummer kann auf einem Segment stehen, das ein Partner ausführt. Umgekehrt kann Avianca einen Flug unter dem Code einer anderen Airline betreiben. Für EU261 ist die ausführende Fluggesellschaft entscheidend. Prüfen Sie die Buchungszeile, Bordkarte und Störungsmitteilung.
Beispiel: Auf der Rückreise Bogotá–Madrid–Frankfurt wird der erste Abschnitt tatsächlich von Avianca und der zweite von Lufthansa ausgeführt. Der Avianca-Abschnitt beginnt im Drittstaat und fällt normalerweise nicht unter EU261. Der innereuropäische Lufthansa-Abschnitt kann separat erfasst sein, sofern er als eigener relevanter Flug gestört wird. Ob eine einheitliche Buchung darüber hinaus Ansprüche eröffnet, hängt von Betreiber, Ursache und konkreter Anschlussstruktur ab.
Der Codeshare-Leitfaden hilft, Marketingcode, Ticketaussteller und Betreiber auseinanderzuhalten. Eine Forderung an die falsche Gesellschaft kostet vor allem Zeit.
Rechte bei Abflug aus Kolumbien
Die kolumbianischen Luftverkehrsregeln sehen eine eigene Staffel vor, wenn die Störung der Airline zurechenbar ist. Nach der aktuellen Aerocivil-Übersicht gelten unter anderem:
- bei mehr als einer und weniger als drei Stunden Wartezeit ein Imbiss und eine kurze Kommunikationsmöglichkeit;
- bei mehr als drei und weniger als fünf Stunden zusätzlich eine Mahlzeit je nach Tageszeit;
- bei mehr als fünf Stunden zusätzlich die Leistung nach der 30-Prozent-Regel;
- bei einer Wartezeit über 22 Uhr gegebenenfalls Unterkunft und Transfer, wenn Sie nicht am Wohnort sind;
- bei einer zurechenbaren Annullierung Ticketrückzahlung oder Weiterbeförderung sowie je nach Ersatzzeit eine zusätzliche Leistung;
- bei unfreiwilliger Nichtbeförderung wegen Überbuchung Weiterreise und zusätzliche Kompensation.
Die zusätzliche Kompensation beträgt nach der veröffentlichten Regel mindestens 30 Prozent des Werts des betroffenen Abschnitts. Sie ist grundsätzlich in Geld zu zahlen, sofern der Passagier nicht ausdrücklich eine andere Form wie Ticket, Gutschein oder Meilen akzeptiert. Das ist eine andere Berechnung als die pauschalen 250, 400 oder 600 Euro der EU.
Ein Rechenbeispiel ohne falsche Gleichsetzung
Kostet der zurechenbar gestörte Abschnitt Bogotá–Madrid nach nachvollziehbarer Preisaufteilung 900 Euro, wären 30 Prozent 270 Euro. Das ist lediglich ein Rechenbeispiel. Bei einem Hin- und Rückflug muss der Wert des betroffenen Abschnitts aus Ticketbeleg oder Tarifaufteilung hervorgehen; der Gesamtpreis darf nicht ohne Begründung vollständig angesetzt werden.
Bei einer Familie wird der Anspruch anhand der einzelnen Tickets und Streckenwerte dokumentiert. Steuern und Zusatzleistungen können getrennte Positionen sein. Verlangen Sie von Avianca eine Preisaufschlüsselung, wenn das E-Ticket nur einen Gesamtbetrag zeigt. Akzeptieren Sie Meilen oder einen Gutschein nur nach Vergleich mit einer möglichen Geldleistung und den Nutzungsbedingungen.
Verspätung und Annullierung in Bogotá dokumentieren
Fordern Sie am Schalter eine schriftliche Ursache und die neue Beförderung. Fotografieren Sie Anzeige und Gate, speichern Sie Push-Mitteilungen und notieren Sie jede angebotene Alternative. Für die kolumbianische Fünf-Stunden-Regel ist die Auswirkung auf den ursprünglichen Reiseplan wichtig; halten Sie deshalb geplante und tatsächliche Zeiten bis zum Endziel fest.
Bei einer Streichung entscheiden Sie bewusst zwischen Refund und Weiterreise. Benötigen Sie den Flug nach Deutschland weiterhin, verlangen Sie eine konkrete Umbuchung. Ein Refund kann die Pflicht zur weiteren Beförderung beenden. Werden Essen, Hotel oder Transfer nicht bereitgestellt, kaufen Sie nur angemessene Leistungen und bewahren Rechnungen auf.
Anschluss in Europa: nicht alles wird zu einem EU-Fall
Eine Reise Bogotá–Madrid–Frankfurt kann als eine Buchung verkauft sein. Der bloße Umstieg in Madrid verwandelt den vorherigen Avianca-Flug jedoch nicht automatisch in einen EU-Abflug. Der Europäische Gerichtshof hat in C-451/20 bestätigt, dass eine Reise, die in einem Drittstaat beginnt und in einem Drittstaat endet, nicht allein durch einen EU-Zwischenstopp erfasst wird.
Wird dagegen erst der Abschnitt Madrid–Frankfurt annulliert oder stark verspätet, beginnt dieser Flug in der EU. Dann sind für diesen gestörten Abschnitt EU261 und der tatsächliche Betreiber zu prüfen. Beschreiben Sie im Antrag genau, welche Störung an welchem Abschnitt eingetreten ist, statt die gesamte Rückreise pauschal als „Avianca verspätet“ zu bezeichnen.
Wann ein deutscher Verfahrensweg helfen kann
Das Luftfahrt-Bundesamt überwacht EU261, aber es kann Ihre individuelle Zahlung nicht zusprechen. Für einen reinen Avianca-Flug ab Bogotá fehlt regelmäßig schon der EU261-Geltungsbereich. Eine LBA-Anzeige ist dann nicht der passende Ersatz für die kolumbianische Beschwerde.
Bei einer echten Verbraucherstreitigkeit kann die gerichtliche oder außergerichtliche Zuständigkeit von Vertrag, Betreiber, Abflugort und Niederlassung abhängen. Das Bundesamt für Justiz bearbeitet Luftverkehrsschlichtung unter gesetzlichen Voraussetzungen, ist aber kein universelles internationales Inkasso. Beginnen Sie mit einer dokumentierten Forderung an Avianca und nutzen Sie bei einem kolumbianischen Ereignis die dortige Aufsicht, wenn die Airline keine Lösung bietet. Die Seite zur Avianca-Ablehnung grenzt die Stellen ab.
Welche Forderungen trotzdem getrennt bestehen können
Kein EU261 bedeutet nicht „keine Rechte“. Neben den kolumbianischen Regeln können vertragliche Erstattung, konkrete Schäden und das Montrealer Übereinkommen relevant sein. Für Gepäck gelten beispielsweise eigene Meldefristen und eine Haftungsgrenze von 1.519 Sonderziehungsrechten. Diese Ansprüche hängen nicht von einer Drei-Stunden-Schwelle ab.
Auch eine Reiseversicherung kann zusätzliche Kosten abdecken. Melden Sie dieselbe Ausgabe nicht doppelt als endgültigen Schaden, sondern legen Sie offen, was Airline oder Versicherer bereits erstattet haben. Eine präzise Anspruchsaufteilung ist glaubwürdiger als ein pauschaler 600-Euro-Text.
FAQ
Warum gilt EU261 nicht für Avianca Bogotá–Madrid?
Der Flug beginnt in einem Drittstaat und wird von einer Nicht-EU-Airline ausgeführt. Für diese Richtung verlangt Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b einen EU-Carrier.
Ändert ein gemeinsam gebuchter Hin- und Rückflug etwas?
Nein, nicht automatisch. Der geschützte Hinflug ab Europa überträgt den EU261-Geltungsbereich nicht auf den separaten Rückflug ab Kolumbien.
Bekomme ich in Kolumbien immer 30 Prozent?
Nein. Die veröffentlichte Regel setzt insbesondere eine der Airline zurechenbare qualifizierende Störung voraus. Ursache, Wartezeit und Wert des betroffenen Abschnitts müssen belegt werden.
Kann ich statt Geld LifeMiles erhalten?
Eine andere Form als Geld sollte nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung verwendet werden. Vergleichen Sie Wert, Verfall und Nutzbarkeit, bevor Sie Meilen oder Gutschein akzeptieren.
Gilt EU261 für den Anschluss Madrid–Frankfurt?
Der in Madrid beginnende Abschnitt ist grundsätzlich ein EU-Abflug. Ob und gegen wen ein Anspruch besteht, hängt von seiner eigenen Störung, dem Betreiber und der Buchungsstruktur ab.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004
- Europäische Kommission: Geltungsbereich der Fluggastrechte
- EuGH C-451/20: Drittstaatenreise mit EU-Zwischenstopp
- Avianca: Entschädigung nach Abflugland
- Aerocivil: Verspätung, Annullierung und 30-Prozent-Regel
- Avianca: Beförderungsvertrag
- Avianca: Codeshare erklärt
- Bundesportal: Aufgaben des LBA bei Fluggastrechten