Avianca Codeshare: die ausführende Fluggesellschaft bestimmen
Kurzantwort: Eine AV-Flugnummer beweist nicht, dass Avianca den Flug ausgeführt hat. Bei einem Codeshare verkauft eine Airline den Platz unter ihrem Code, während eine andere das Flugzeug, die Crew und den tatsächlichen Flug stellt. Für EU261 ist grundsätzlich diese ausführende Fluggesellschaft zuständig. Prüfen Sie deshalb „operated by“, Bordkarte und Störungsmitteilung. Innerhalb der Marke Avianca muss zudem die konkrete operative Gesellschaft erkennbar sein; Avianca nennt aktuell mehrere Airlines in Kolumbien, Ecuador und Mittelamerika.
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Geprüft am 25. August 2026. Avianca veröffentlicht als Passagiergesellschaften unter anderem Aerovías del Continente Americano S.A., Taca International Airlines S.A., Avianca Costa Rica S.A., Avianca Ecuador S.A., Aviateca S.A. und Regional Express Américas S.A.S. Die Marke oder Abra Group allein ist kein Ersatz für den Namen des Betreibers auf Ihrem Segment.
Vier Rollen auf einer einzigen Buchung
| Rolle | Woran Sie sie erkennen | Bedeutung für den Antrag |
|---|---|---|
| Verkäufer | Rechnung oder Buchungsportal | kann bei Refund und Vertrag wichtig sein |
| Ticketaussteller | Ticketnummer und Beleg | nicht automatisch ausführende Airline |
| Marketing-Carrier | Code vor der Flugnummer | vermarktet den Flug |
| ausführende Fluggesellschaft | „operated by“, Bordkarte, Fluggerät | grundsätzlich EU261-Adressat |
Ein Ticket kann Avianca-Logo, AV-Code und LifeMiles-Nummer tragen, obwohl der Abschnitt tatsächlich von Lufthansa oder Iberia geflogen wird. Umgekehrt kann Avianca einen Flug unter einem Partnercode ausführen. Die Entschädigungsforderung darf nicht an einem Logo hängen.
So finden Sie den Betreiber
Öffnen Sie zuerst die ursprüngliche Bestätigung und suchen Sie unmittelbar unter dem Segment nach „operated by“ oder „durchgeführt von“. Prüfen Sie danach die Bordkarte: Dort steht häufig der Betreiber oder zumindest ein Hinweis auf das ausführende Unternehmen. Eine Störungsbestätigung am Gate und die Kennzeichnung des Flugzeugs liefern zusätzliche Indizien.
In Aviancas Buchungssuche lässt sich bei Verbindungen die Zahl der Stopps öffnen; die Airline erklärt selbst, dass dort der Betreiber jedes Abschnitts angezeigt wird. Speichern Sie diese Ansicht vor Reisebeginn. Nach einer Umbuchung kann sich der Betreiber ändern, sodass für die neue Störung eine andere Gesellschaft relevant wird.
Wenn Unterlagen widersprüchlich sind, fordern Sie von Avianca schriftlich den vollständigen Namen und die Anschrift der ausführenden Airline. Schreiben Sie nicht nur „Avianca Group“. Ein vollstreckbarer Anspruch braucht den richtigen Rechtsträger.
Avianca ist eine Marke mit mehreren Gesellschaften
Aviancas aktueller Beförderungsvertrag nennt mehrere Unternehmen als Carrier. Dazu gehören die kolumbianische Aerovías del Continente Americano, Taca International aus El Salvador, Avianca Costa Rica, Avianca Ecuador, Aviateca und Regional Express Américas. Welche davon Ihren Flug ausführte, kann bei Abflugland, Beschwerdeweg und gerichtlicher Zustellung entscheidend sein.
Die Holding Abra Group, LifeMiles und Avianca Cargo erfüllen andere Rollen. LifeMiles verwaltet das Treueprogramm; das macht das Programm nicht zum Schuldner einer Flugpauschale. Avianca Cargo ist nicht deshalb verantwortlich, weil Gepäck im Frachtraum eines Passagierflugzeugs lag. Verwenden Sie den Namen aus Ticket und Beförderungsdokumenten.
Partner ab Deutschland und in Europa
Avianca führt in der offiziellen Codeshare-Übersicht für Europa unter anderem Lufthansa, Iberia, TAP und Turkish Airlines auf. Eine Deutschland-Reise kann deshalb mit Lufthansa nach Madrid oder zu einem anderen Übergabepunkt beginnen und anschließend unter Avianca-Marke weitergehen. Star Alliance erleichtert Verkauf, Gepäckdurchleitung und Meilengutschrift, verteilt aber EU261-Haftung nicht automatisch auf alle Mitglieder.
Beispiel: Das Segment Frankfurt–Madrid trägt einen AV-Code, wird aber von Lufthansa ausgeführt. Wird genau dieser Flug annulliert, ist Lufthansa grundsätzlich die ausführende Airline. Wird der spätere Avianca-Flug gestört und die gesamte Reise war einheitlich gebucht, müssen Endzielrechtsprechung und Codeshare-Struktur zusätzlich geprüft werden. Der Deutschland-Lateinamerika-Ratgeber erklärt die Gesamtverbindung.
Was der EuGH unter Ausführung versteht
In C-532/17 Wirth stellte der EuGH klar, dass ein Unternehmen, das weder Flug noch Crew bereitstellt und nicht selbst über die Durchführung entscheidet, nicht allein wegen einer vertraglichen Rolle zur ausführenden Fluggesellschaft wird. Wet-Lease-Fälle können im Detail komplex sein, aber die praktische Frage bleibt: Wer traf die operative Entscheidung und stellte die Beförderungsleistung?
Bei einem bloßen Codeshare ist der Marketing-Carrier typischerweise nicht Betreiber. In C-561/20 konnte ein Drittstaaten-Carrier für eine geschützte einheitliche Reise haften, weil er die gesamte Verbindung im Rahmen des Codeshare tatsächlich ausführte. C-502/18 zeigt wiederum eine andere Konstellation mit einem EU-Carrier auf dem ersten Abschnitt. Zitieren Sie ein Urteil nur, wenn seine Rollen zu Ihrer Reise passen.
Warum die Richtung mit dem Betreiber zusammenhängt
Für einen Abflug aus der EU ist die Staatsangehörigkeit des Betreibers unerheblich. Madrid–Bogotá ist auch mit Avianca grundsätzlich erfasst. Für Bogotá–Madrid braucht Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b dagegen einen EU-Carrier. Wird der Rückflug tatsächlich von Avianca betrieben, fehlt diese Voraussetzung regelmäßig. Wird er von einer EU-Airline ausgeführt, muss neu geprüft werden.
Damit kann ein kleines „operated by“ über die gesamte 600-Euro-Frage entscheiden. Der Rückflug-Leitfaden zeigt diese Asymmetrie ohne pauschale Zusage.
Störung und Vertrieb nicht vermischen
Bei einer freiwilligen Tarifänderung, einem Refund oder einer falschen Ausstellung kann der Verkäufer zuständig sein. Bei einer operativen Annullierung kurz vor Abflug übernimmt nach Aviancas eigener Codeshare-Information häufig die ausführende Airline die Bearbeitung, während frühere Planänderungen durch den Verkäufer gelöst werden können. Das ist eine Serviceaufteilung und ersetzt nicht die gesetzliche Haftungsprüfung.
Richten Sie die EU261-Pauschale an den Betreiber. Fordern Sie einen Ticketrefund gegebenenfalls zusätzlich beim Aussteller oder Verkäufer an, wenn dieser die Zahlung vereinnahmt hat. Kennzeichnen Sie beide Vorgänge, damit keiner die gesamte Sache pauschal an den anderen verweist.
Beweisliste für einen Codeshare-Antrag
- ursprüngliche Buchungsbestätigung mit „operated by“;
- E-Ticket und Ticketnummer;
- Bordkarte des gestörten Abschnitts;
- Foto oder Mitteilung am Gate;
- Name auf der Umbuchung;
- planmäßige und tatsächliche Endankunft;
- kurze Erklärung, warum der angeschriebene Rechtsträger Betreiber war.
Legen Sie diese Unterlagen dem Avianca-Formularantrag bei. Wird die Forderung mit „not operated by us“ zurückgewiesen, verlangen Sie die Benennung des tatsächlichen Betreibers statt einen neuen identischen Vorgang zu eröffnen.
FAQ
Bedeutet eine AV-Flugnummer immer Avianca?
Nein. Ein AV-Code kann auf einem Codeshare-Flug eines Partners stehen. Maßgeblich ist die Angabe „operated by“ und die tatsächliche Durchführung.
Haftet Lufthansa für einen Flug mit Avianca-Ticket?
Wenn Lufthansa den betroffenen Abschnitt tatsächlich ausführt, kann sie der EU261-Adressat sein. Bei einer Gesamtverbindung muss zusätzlich geprüft werden, wo die Störung entstand und welche Buchungsstruktur vorliegt.
Ist Abra Group die richtige Anspruchsgegnerin?
Nicht allein wegen ihrer Holdingrolle. Verwenden Sie die konkrete ausführende Fluggesellschaft aus den Beförderungsdokumenten.
Ändert Star Alliance die Entschädigung?
Nein. Die Allianz erleichtert Kooperation und Meilen, macht aber nicht jedes Mitglied für jeden Partnerflug haftbar.
Was gilt bei einem kurzfristigen Betreiberwechsel?
Dokumentieren Sie die tatsächlich eingesetzte Airline am Reisetag. Der angekündigte und der reale Betreiber können voneinander abweichen; für den Anspruch ist die echte Ausführung zentral.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004
- EuGH C-532/17 Wirth: ausführende Fluggesellschaft
- EuGH C-561/20: Drittstaaten-Carrier im Codeshare
- EuGH C-502/18: mehrere Carrier auf einer Anschlussreise
- Avianca: Was ist Codeshare?
- Avianca: Beförderungsvertrag und Carrier-Gesellschaften
- Avianca: aktuelle Unternehmensbeschreibung
- Avianca: Star Alliance