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Avianca von Deutschland nach Lateinamerika: wann EU261 gilt

Kurzantwort: Eine Reise von Frankfurt, München, Berlin oder einem anderen deutschen Flughafen nach Lateinamerika kann vollständig unter EU261 fallen, wenn alle Abschnitte als eine Beförderung gebucht wurden. Häufig fliegt zunächst eine europäische Partnerairline nach Madrid, Barcelona oder Paris und erst danach Avianca. Dann zählt für den Geltungsbereich der Start in Deutschland und bei einer einheitlichen Buchung grundsätzlich die Verspätung am lateinamerikanischen Endziel. Welche Airline zahlen muss, ist jedoch eine eigene Frage und darf nicht allein aus dem AV-Code abgeleitet werden.

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Stand 25. August 2026: Avianca nennt Madrid, Barcelona, London und Paris als ihre europäischen Langstreckenstandorte im Sommer 2026. Dieser Ratgeber unterstellt daher keine Avianca-Direktverbindung ab Deutschland und nennt bewusst keine wechselnden Flugnummern oder Frequenzen.

Drei Buchungsmodelle mit unterschiedlichen Folgen

ModellTypisches BeispielWichtigste Folge
eine Buchung, mehrere AirlinesFRA–MAD mit Partner, MAD–BOG mit AviancaStart Deutschland und Endziel können für EU261 als Einheit zählen
eine Buchung, Avianca ab EU-GatewayAnreise nach Madrid ist Teil desselben TicketsBetreiber jedes Abschnitts und Verantwortlichkeit genau prüfen
getrennte Ticketsselbst gebuchtes BER–BCN plus separates Avianca-TicketSchutz endet grundsätzlich am Ziel des jeweiligen Vertrags

Die optisch gleiche Route kann rechtlich anders aussehen. Entscheidend ist nicht, ob alle Flüge in einer E-Mail stehen, sondern ob sie unter einer gemeinsamen Reservierung als zusammengehörige Reise verkauft wurden. Prüfen Sie PNR, Ticketnummern und die Tarifbedingungen. Ein Reiseportal kann zwei voneinander unabhängige Tickets in einer Oberfläche bündeln, ohne daraus einen geschützten Anschluss zu machen.

Warum der Abflug in Deutschland wichtig ist

Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung erfasst Passagiere, die von einem Flughafen in der EU abfliegen. Die Staatsangehörigkeit der Airline ist dafür unerheblich. Beginnt eine einheitlich gebuchte Reise in Frankfurt und endet in Medellín, wird der Geltungsbereich nicht allein deshalb abgeschnitten, weil in Madrid und Bogotá umgestiegen wird.

Der Europäische Gerichtshof behandelt mehrere Flüge einer einheitlichen Buchung für den Entschädigungsanspruch grundsätzlich als Ganzes. In der Rechtssache C-561/20 blieb eine Reise ab der EU bis zu einem Ziel in einem Drittstaat erfasst, obwohl die maßgebliche Verzögerung auf einem späteren Abschnitt außerhalb der EU entstand und ein Drittstaaten-Carrier beteiligt war. Das bedeutet aber nicht, dass jede Airline auf der Buchung automatisch Schuldnerin ist. Geltungsbereich und richtiger Anspruchsgegner sind zwei getrennte Prüfungen.

Das Endziel statt nur Madrid betrachten

Angenommen, Sie fliegen auf einem Ticket München–Madrid–Bogotá–Cali. Der erste Abschnitt erreicht Madrid rechtzeitig, Avianca startet jedoch verspätet und der Anschluss in Bogotá geht verloren. Sie kommen sieben Stunden später in Cali an. Für die Schwelle der Entschädigung ist bei einer einheitlichen Reise die Ankunft in Cali maßgeblich, nicht nur die Verspätung in Madrid oder Bogotá.

Dokumentieren Sie deshalb die planmäßige und tatsächliche Zeit am letzten Ziel. Die Landungszeit allein genügt nicht; relevant ist grundsätzlich die Türöffnung. Speichern Sie auch die ursprüngliche Buchung, bevor eine Umbuchung die alten Zeiten in App oder Kundenkonto überschreibt.

Der Ratgeber zur gesamten Avianca-Umsteigeverbindung erklärt, wie ein PNR, mehrere Ticketnummern und der Endzielbegriff zusammenspielen.

Welche Airline ist der richtige Adressat?

Auf einer Deutschland-Reise können vier Rollen auseinanderfallen:

  • das Unternehmen, das das Ticket ausgestellt hat;
  • die Airline, deren Code auf dem Flug steht;
  • die Airline, die den Zubringer tatsächlich fliegt;
  • die Airline, die den verspäteten Langstrecken- oder Anschlussabschnitt ausführt.

EU261 knüpft Pflichten grundsätzlich an die ausführende Fluggesellschaft. Bei einer Codeshare-Gesamtreise kann die Rechtsprechung zusätzlich bestimmen, gegen welchen beteiligten Betreiber der Anspruch für die Gesamtverspätung durchsetzbar ist. C-502/18 zeigt beispielsweise, dass der EU-Carrier des ersten Abschnitts bei einer einheitlichen Codeshare-Reise für eine auf dem Partnerabschnitt verursachte Endzielverspätung einstehen kann. C-561/20 betrifft dagegen einen Drittstaaten-Carrier, der die gesamte Anschlussreise im Rahmen eines Codeshare ausführte.

Schreiben Sie daher nicht wahllos Avianca und Lufthansa denselben Zahlungsbefehl. Ordnen Sie zuerst jeden Abschnitt anhand von „operated by“, Bordkarte und tatsächlichem Fluggerät zu. Bei einer komplizierten Kombination kann fachliche Prüfung sinnvoll sein. Die Seite zum ausführenden Unternehmen liefert dafür eine Dokumentenliste.

Wann bis zu 600 Euro möglich sind

Deutschland–Lateinamerika überschreitet regelmäßig 3.500 Kilometer. Bei mindestens drei Stunden Verspätung am Endziel und einer zurechenbaren Ursache beträgt die EU261-Pauschale daher typischerweise 600 Euro pro Person. Erfolgt eine Ersatzbeförderung und liegt die Ankunft höchstens vier Stunden nach Plan, kann Artikel 7 Absatz 2 eine Kürzung auf 300 Euro erlauben.

Bei einer Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern wird nicht einmal pro PNR gerechnet, sondern grundsätzlich viermal pro anspruchsberechtigter Person. Ein eigener Sitzplatz und ein bestätigtes Ticket sind wichtige Nachweise. Ob ein Kleinkind ohne eigenen Sitz und ohne öffentlich zugänglichen Tarif erfasst ist, hängt von den konkreten Beförderungsbedingungen ab.

Den Betrag können Sie mit dem Avianca-600-Euro-Ratgeber und dem allgemeinen Rechner plausibilisieren. Auslagen für Essen, Hotel oder selbst beschafften Ersatztransport werden davon getrennt beurteilt.

Was bei einer Annullierung zu tun ist

Wird ein Abschnitt gestrichen, verlangen Sie eine Ersatzbeförderung bis zum ursprünglichen Endziel, wenn Sie noch reisen wollen. Der Vertrag darf nicht stillschweigend in Madrid enden, nur weil dort Avianca beginnt. Lassen Sie sich bei einer Umbuchung bestätigen, dass Aufgabegepäck und alle weiteren Abschnitte angepasst wurden.

Akzeptieren Sie eine Erstattung nur, wenn Sie die Reise aufgeben möchten oder eine eigene Alternative bewusst finanzieren können. Die Wahl des vollständigen Refunds kann die weitere Beförderungspflicht beenden. Bei einer kurzfristigen Streichung kann zusätzlich die Pauschale entstehen, sofern keine passende rechtzeitige Alternative und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegen.

Getrennte Tickets: die Konversionsfalle beim Self-Transfer

Wer BER–Barcelona selbst bei einer Billigairline und Barcelona–Bogotá separat bei Avianca bucht, trägt regelmäßig das Anschlussrisiko zwischen beiden Verträgen. Verspätet sich der erste Flug und wird das Avianca-Ticket deshalb als No-show behandelt, schuldet Avianca nicht automatisch einen kostenlosen Ersatz. Der erste Carrier haftet nach EU261 nur für seinen eigenen vertraglichen Endpunkt Barcelona; eine dortige Verspätung von weniger als drei Stunden kann trotz verlorener Fernreise ohne Pauschale bleiben.

Prüfen Sie in dieser Situation Reiseversicherung, Zahlungsbedingungen der Kreditkarte und freiwillige Umbuchungsmöglichkeiten. Behaupten Sie im Antrag nicht, es habe eine einheitliche Buchung gegeben, wenn zwei PNRs vorliegen. Eine präzise Darstellung erhöht die Chance, wenigstens die tatsächlich bestehenden Rechte durchzusetzen.

Beweispaket für die Reise ab Deutschland

Speichern Sie die erste vollständige Reisebestätigung, alle PNRs, E-Ticketnummern und Bordkarten. Markieren Sie für jeden Abschnitt Marketingcode und „operated by“. Notieren Sie, wann Sie am Gate erschienen, welche Alternative angeboten wurde und wann sich am Endziel die Tür öffnete.

Fügen Sie bei einer Forderung eine einseitige Reisetabelle bei. Sie sollte planmäßige und tatsächliche Zeiten, Betreiber und Auswirkung jedes Abschnitts zeigen. Das ist überzeugender als zehn unsortierte Screenshots. Der Antragsleitfaden beschreibt die Einreichung ohne doppelte Vorgänge.

FAQ

Gilt EU261, wenn nur der erste Flug in Deutschland startet?

Bei einer einheitlich gebuchten Anschlussreise kann der deutsche Start den Geltungsbereich bis zum Endziel eröffnen. Bei separaten Tickets endet die Betrachtung grundsätzlich am Ziel des ersten Vertrags.

Muss Avianca zahlen, wenn Lufthansa den Zubringer fliegt?

Nicht automatisch. Betreiber, Ursache, Codeshare-Struktur und Rechtsprechung bestimmen den richtigen Anspruchsgegner. Eine AV-Flugnummer oder ein Avianca-Ticket allein reicht nicht.

Zählt die Verspätung in Madrid oder am Endziel?

Bei einer einheitlichen Buchung zählt für die Pauschale grundsätzlich die Ankunft am vertraglichen Endziel. Dokumentieren Sie dennoch alle Zwischenzeiten, weil sie Ursache und Verantwortlichkeit erklären.

Sind zwei Buchungscodes immer zwei getrennte Tickets?

Zwei PNRs sind ein starkes Indiz, aber prüfen Sie zusätzlich Ticketnummern und Verkaufsbestätigung. Ein Vermittler kann auch Teilstrecken technisch unterschiedlich darstellen; entscheidend ist der Beförderungsvertrag.

Kann die Langstreckenpauschale auf 300 Euro sinken?

Ja. Bei einer Ersatzbeförderung darf die 600-Euro-Pauschale unter den gesetzlichen Voraussetzungen halbiert werden, wenn die Endankunft höchstens vier Stunden verspätet ist.

Quellen

  • Verordnung (EG) Nr. 261/2004
  • EuGH C-561/20: Anschlussreise ab der EU
  • EuGH C-502/18: Codeshare und Endzielverspätung
  • EuGH C-11/11: Verspätung am Endziel
  • EuGH C-452/13: tatsächliche Ankunftszeit
  • Avianca: Codeshare erklärt
  • Avianca: Europa-Netz Sommer 2026
  • Europäische Kommission: Fluggastrechte bei Anschlussflügen
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