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Avianca 600 Euro Entschädigung für Langstrecken ab Europa

Kurzantwort: 600 Euro pro Person sind bei einer Avianca-Langstrecke möglich, wenn die erfasste Reise in der EU oder im EWR beginnt, das Endziel mindestens drei Stunden verspätet erreicht wird oder eine andere ausgleichspflichtige Störung vorliegt und Avianca keinen außergewöhnlichen Umstand nachweist. Bei einer Ersatzbeförderung mit höchstens vier Stunden Endzielabweichung kann die Pauschale auf 300 Euro sinken. Ein von Avianca ausgeführter Rückflug aus Kolumbien fällt dagegen normalerweise nicht unter diese Euro-Pauschale.

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Stand 25. August 2026. Beträge und Schwellen beruhen auf der derzeit anwendbaren Verordnung und der Rechtsprechung. Die im Juli 2026 angenommene Reform ist noch nicht anwendbar und wird hier nicht vorweggenommen.

Die drei Betragsstufen

Entfernung der maßgeblichen ReiseRegelbetrag pro Person
bis 1.500 km250 €
EU-intern über 1.500 km oder sonst 1.500 bis 3.500 km400 €
sonstige Reise über 3.500 km600 €

Für einen erfassten Flug von Madrid, Barcelona oder Paris nach Bogotá wird die Grenze von 3.500 Kilometern deutlich überschritten. Auch eine einheitliche Reise ab Deutschland bis zu einem lateinamerikanischen Endziel liegt regelmäßig in der höchsten Kategorie. Die Entfernung wird nach der Großkreis-Methode bestimmt, nicht nach tatsächlich geflogenen Umwegen.

Die Höhe hängt nicht vom Ticketpreis ab. Ein günstiger Economy-Tarif kann dieselbe Pauschale auslösen wie ein Business-Ticket. Auch Alter und Einkommen des Passagiers verändern den Regelbetrag nicht. Entscheidend ist, dass ein anspruchsberechtigtes Ticket und eine bestätigte Buchung vorliegen.

Wann drei und wann vier Stunden zählen

Bei einer reinen Verspätung hat der EuGH die Entschädigung grundsätzlich ab drei Stunden Endzielabweichung anerkannt. Für Langstrecken wird in manchen Übersichten zusätzlich die Vier-Stunden-Grenze gezeigt, weil zwischen drei und vier Stunden bei einer Ersatzbeförderung beziehungsweise nach der Kürzungsregel 300 Euro relevant sein können. Die praktische Rechnung lautet:

  • weniger als drei Stunden: wegen Verspätung allein keine Pauschale;
  • mindestens drei Stunden: Grundanspruch kann entstehen;
  • bei einer zulässigen Ersatzbeförderung und höchstens vier Stunden Abweichung: mögliche Halbierung auf 300 Euro;
  • mehr als vier Stunden: grundsätzlich voller Langstreckenbetrag, sofern alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Messen Sie die Zeit bis zur Türöffnung am Endziel. Eine App-Angabe zur Landung kann um mehrere Minuten abweichen und bei einem Grenzfall den Unterschied machen.

Vier konkrete Rechenbeispiele

Familie ab Frankfurt auf einer Buchung

Zwei Erwachsene und zwei Kinder reisen Frankfurt–Madrid–Bogotá auf einem Ticket und erreichen Bogotá fünf Stunden später. Die Reise ist erfasst, der richtige Betreiber wird bestimmt und es liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor. Rechnung: 4 × 600 Euro = 2.400 Euro.

Schnelle Ersatzbeförderung nach Annullierung

Avianca streicht den EU-Abflug kurzfristig, organisiert aber eine Alternative, die das Endziel drei Stunden und 35 Minuten später erreicht. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der Betrag 4 × 300 Euro = 1.200 Euro betragen. Die Kürzung ist zu begründen; sie folgt nicht allein daraus, dass überhaupt umgebucht wurde.

Rückflug Bogotá–Madrid

Avianca führt den Flug aus Bogotá durch und landet sechs Stunden verspätet. Trotz Distanz und Zeit entstehen normalerweise keine 600 Euro nach EU261, weil der Flug im Drittstaat beginnt und Avianca kein EU-Carrier ist. Prüfen Sie die kolumbianische 30-Prozent-Systematik im Rückflug-Ratgeber.

Zwei getrennte Tickets

Der separat gebuchte Flug München–Madrid landet zwei Stunden verspätet; dadurch wird das Avianca-Ticket Madrid–Bogotá verpasst. Die verlorene Fernreise wird nicht automatisch als Endziel des ersten Vertrags behandelt. Ohne Schutz des Vermittlers oder Versicherung können trotz hoher Zusatzkosten keine 600 Euro entstehen.

Annullierung und Nichtbeförderung

Bei einer kurzfristigen Annullierung hängt die Pauschale nicht davon ab, ob Sie tatsächlich drei Stunden gewartet haben. Entscheidend sind Informationsfrist, angebotene Alternative und Ursache. Avianca kann die Zahlung vermeiden, wenn sie mindestens 14 Tage vorher informiert oder innerhalb der engeren gesetzlichen Zeitfenster passend umgebucht hat.

Bei unfreiwilliger Nichtbeförderung wegen Überbuchung entsteht die Pauschale grundsätzlich sofort, wenn Sie rechtzeitig, mit bestätigter Buchung und gültigen Dokumenten erschienen sind. Freiwillige verhandeln dagegen eine eigene Gegenleistung. Lassen Sie im Airport-Dokument klar festhalten, ob der Verzicht freiwillig war.

Was zusätzlich zu 600 Euro verlangt werden kann

Die Pauschale ersetzt nicht automatisch andere Rechte. Je nach Fall können daneben bestehen:

  • Erstattung des ungenutzten Tickets nach Annullierung oder langem Warten;
  • Ersatzbeförderung zum Endziel;
  • angemessene Mahlzeiten und Erfrischungen;
  • Hotel und Transfer bei notwendiger Übernachtung;
  • Ersatz vernünftiger eigener Auslagen, wenn Betreuung ausblieb;
  • Gepäckschaden nach dem Montrealer Übereinkommen.

Listen Sie jede Position separat auf. „Gesamtforderung 3.100 Euro“ ohne Aufteilung lädt zu Missverständnissen ein. Schreiben Sie beispielsweise 600 Euro Pauschale plus 86,40 Euro belegte Betreuungsauslagen und begründen Sie beide Grundlagen getrennt.

Was nicht einfach addiert werden darf

Sie können nicht gleichzeitig vollständige Ticketerstattung und denselben Ticketwert als Kosten eines Ersatzflugs verlangen, ohne erhaltene Leistungen anzurechnen. Auch eine bereits gezahlte ausländische Kompensation für dieselbe Störung kann nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b oder allgemeinen Anrechnungsgrundsätzen relevant sein.

Eine Reiseversicherung ersetzt konkrete Kosten, nicht notwendigerweise die EU261-Pauschale. Legen Sie gegenüber beiden Stellen offen, welche Positionen bereits bezahlt wurden. Doppelte Erstattung desselben Schadens ist angreifbar; die gesetzliche Zeitverlustpauschale ist aber eine eigenständige Kategorie.

Prämienticket und Kleinkind

Ein mit LifeMiles gebuchtes, öffentlich zugängliches Prämienticket kann EU261 unterliegen. Die 600 Euro werden nicht in Meilen umgerechnet. Davon getrennt ist die Rückbuchung eingesetzter Meilen, Steuern und Gebühren nach einer Annullierung. Der LifeMiles-Ratgeber ordnet diese Ebenen.

Bei einem Kleinkind ohne eigenen Sitz ist zu prüfen, ob ein Ticketpreis oder öffentlich zugänglicher Tarif entrichtet wurde. Ein pauschales „Kinder bekommen immer 600 Euro“ ist ebenso ungenau wie die gegenteilige Behauptung. Sichern Sie Ticketbeleg und Tarifdetails.

Eine belastbare Berechnung vorbereiten

Notieren Sie pro Person Name, Ticketnummer, Entfernungskategorie und geforderten Betrag. Fügen Sie die planmäßige und tatsächliche Ankunft sowie die Ursache bei. Bei einer Halbierung soll Avianca darlegen, welche Ersatzbeförderung angeboten wurde und warum deren Ankunft innerhalb der Vier-Stunden-Grenze lag.

Nutzen Sie den allgemeinen Flugentschädigungsrechner zur Plausibilisierung und den Avianca-Formularleitfaden für die Einreichung. Der Rechner ersetzt nicht die Betreiber- und Geltungsbereichsprüfung.

FAQ

Sind 600 Euro der Höchstbetrag pro Buchung?

Nein. Die Pauschale wird pro anspruchsberechtigter Person berechnet. Mehrere Reisende auf einem PNR können jeweils einen eigenen Betrag haben.

Reichen drei Stunden Verspätung für 600 Euro?

Sie eröffnen bei einer erfassten Langstrecke grundsätzlich die Prüfung. Zusätzlich müssen Ursache, Betreiber und weitere Voraussetzungen passen; bei einer schnellen Ersatzbeförderung kann eine Halbierung relevant sein.

Spielt der Preis meines Avianca-Tickets eine Rolle?

Nicht für die feste EU261-Pauschale. Für Refund, kolumbianische 30-Prozent-Leistung und konkrete Schäden kann der Strecken- oder Ticketwert dagegen wichtig sein.

Bekomme ich 600 Euro auf dem Rückflug aus Bogotá?

Bei einem von Avianca ausgeführten Drittstaaten-Abflug normalerweise nicht nach EU261. Prüfen Sie den Betreiber und die Rechte des Abfluglands.

Kann ich Hotelkosten zusätzlich verlangen?

Ja, wenn eine Betreuungspflicht bestand und Avianca keine angemessene Unterkunft bereitstellte. Bewahren Sie Rechnung und Nachweis der notwendigen Übernachtung auf.

Quellen

  • Verordnung (EG) Nr. 261/2004, insbesondere Artikel 7
  • Europäische Kommission: Beträge und Voraussetzungen
  • EuGH C-402/07 und C-432/07: Verspätungsentschädigung
  • EuGH C-452/13: Türöffnung als Ankunft
  • Avianca: europäische Fluggastrechte und Beträge
  • Avianca: Entschädigung nach Abflugland
  • Aerocivil: 30-Prozent-Leistung in Kolumbien
  • Avianca: Kontakt und Antragskanäle
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We help passengers recover compensation for delayed and cancelled flights. Up to 600 EUR compensation under EC Regulation 261/2004.

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