Avianca lehnt Entschädigung ab: so reagieren Sie richtig
Kurzantwort: Ordnen Sie eine Avianca-Ablehnung zuerst einer von vier Fragen zu: Gilt EU261, wer war Betreiber, wie groß war die Endzielverspätung und war die Ursache wirklich außergewöhnlich? Antworten Sie mit einer kurzen Beweisstruktur statt mit einem neuen identischen Formular. Für eine geeignete Verbraucherstreitigkeit kann nach vorheriger Beschwerde die behördliche Luftverkehrsschlichtung beim Bundesamt für Justiz in Betracht kommen, wenn Avianca nicht an der privaten Schlichtungsstelle Reise & Verkehr teilnimmt. Das LBA überwacht EU261, spricht Ihre Zahlung aber nicht zu. Bei Spanien-Abflügen kann AESA, bei Kolumbien-Abflügen Aerocivil der passendere Weg sein.
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Geprüft am 25. August 2026. Avianca steht nicht in der am 15. Dezember 2025 veröffentlichten Airline-Mitgliederliste der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr. Prüfen Sie die aktuelle Liste vor dem Antrag erneut, weil eine spätere Mitgliedschaft die zuständige Stelle ändern kann.
Die Ablehnung zuerst übersetzen
| Avianca-Antwort | Was Sie prüfen sollten |
|---|---|
| „EU261 does not apply“ | erster Abflug, einheitliche Buchung und Betreiber |
| „less than three hours“ | Türöffnung am vertraglichen Endziel |
| „extraordinary circumstances“ | konkretes Ereignis, Kausalität und Gegenmaßnahmen |
| „contact the other airline“ | „operated by“, Bordkarte und Codeshare-Struktur |
| „refund already issued“ | Refund, Pauschale und Auslagen getrennt behandeln |
| keine inhaltliche Antwort | Versandnachweis und Vorgangsnummer sichern |
Eine Ablehnung kann richtig sein. Ein von Avianca ausgeführter Flug Bogotá–Madrid fällt normalerweise nicht unter EU261. In diesem Fall hilft keine schärfer formulierte 600-Euro-Forderung; wechseln Sie zur kolumbianischen Grundlage. Umgekehrt ist „Avianca is not a European airline“ keine taugliche Ablehnung für einen von Avianca ausgeführten Abflug aus Madrid oder Paris.
Geltungsbereich mit zwei Sätzen belegen
Bei einem EU-Abflug schreiben Sie: „Die Reise begann am [Datum] in [Flughafen]. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a erfasst diesen Abflug unabhängig vom Sitz der ausführenden Airline.“ Bei einer einheitlichen Reise ab Deutschland ergänzen Sie PNR, Endziel und die einschlägige Anschlussrechtsprechung.
Vermeiden Sie dagegen die Behauptung, Ihr deutscher Wohnsitz oder der Kauf in Deutschland mache jeden Rückflug erfasst. Die Seite zur Richtung Lateinamerika–Deutschland erklärt, wann der Ausschluss sachlich zutrifft.
Endzielverspätung richtig nachweisen
Wenn Avianca nur die Ankunft in Bogotá betrachtet, obwohl Ihr einheitlich gebuchtes Endziel Cali oder Quito war, senden Sie die ursprüngliche Buchung und den neuen Reiseplan. Nennen Sie planmäßige und tatsächliche Türöffnungszeit am letzten Ziel. Eine verpasste Verbindung kann die Endzielabweichung stark erhöhen, obwohl der erste Flug weniger als drei Stunden verspätet war.
Bei getrennten Tickets ist dieser Einwand häufig nicht erfolgreich. Legen Sie die Buchungsstruktur ehrlich offen. Ein Vermittlerbeleg mit zwei PNRs darf nicht als einheitliches Ticket ausgegeben werden.
Außergewöhnliche Umstände konkretisieren
Die Worte Wetter, Flugsicherung oder Sicherheit sind nur Kategorien. Avianca muss den Bezug zum konkreten Flug und die zumutbaren Gegenmaßnahmen darlegen. Fordern Sie Ort und Zeitraum, die betroffene Rotation, die behördliche Entscheidung sowie geprüfte Ersatzflugzeuge, Crews oder Routen.
Ein gewöhnlicher technischer Defekt liegt häufig im betrieblichen Risiko. Ein versteckter Herstellungsfehler, Sabotageakt oder eine externe Flughafensperrung kann anders bewertet werden. Selbst bei außergewöhnlicher Ursache bestehen Betreuung, Erstattung oder Ersatzbeförderung je nach Fall weiter. Die Ablehnung von 600 Euro darf nicht stillschweigend auch Hotelbelege und Refund erledigen.
Eine Erwiderung in vier Absätzen
- Nennen Sie Vorgangsnummer und angegriffene Antwort.
- Erklären Sie Geltungsbereich und richtigen Betreiber.
- Belegen Sie Endzielverspätung und widersprechen Sie konkret der Ursache.
- Beziffern Sie Pauschale und Auslagen getrennt und setzen Sie eine angemessene Frist.
Beispiel: „Ihre Antwort nennt Wetter ohne Ort, Zeitraum oder Zusammenhang mit der Reise. Der einheitlich gebuchte Flug begann in Frankfurt und erreichte Medellín um 21:10 Uhr statt 14:35 Uhr. Bitte legen Sie das konkrete Ereignis und sämtliche zumutbaren Maßnahmen dar oder zahlen Sie 600 Euro je aufgeführter Person.“
Eröffnen Sie nicht fünf neue Vorgänge. Antworten Sie unter derselben Referenz und hängen Sie nur die Unterlagen an, die den streitigen Punkt beweisen.
Bundesamt für Justiz: individuelle Schlichtung
Wenn eine Airline nicht an der anerkannten privaten Schlichtungsstelle teilnimmt, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim BfJ zuständig sein. Zuvor müssen Sie den Anspruch bei Avianca geltend gemacht haben. Ein Antrag kommt nach aktueller Behördeninformation insbesondere in Betracht, wenn seit der Forderung zwei Monate vergangen sind oder Avianca den Anspruch ernsthaft und endgültig abgelehnt hat.
Die Schlichtung ist keine Beweisaufnahme wie vor Gericht. Eine vollständige Akte ist deshalb besonders wichtig. Reichen Sie Buchung, Betreiberangabe, Chronologie, Forderung, Ablehnung und Belege ein. Prüfen Sie unmittelbar vor dem Antrag, ob Avianca inzwischen der privaten Schlichtungsstelle beigetreten ist.
LBA: Aufsicht, nicht Auszahlung
Das Luftfahrt-Bundesamt untersucht mögliche Verstöße gegen EU261 und kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren führen. Es ist nach eigener Behördeninformation weder befugt, Ihren zivilrechtlichen Anspruch durchzusetzen, noch Sie dazu individuell rechtlich zu beraten. Eine Anzeige kann Druck und Aufsicht bewirken, ersetzt aber Schlichtung oder Klage nicht.
Das Bundesportal nennt für die LBA-Anzeige eine Zwei-Jahres-Frist ab Ereignis. Das ist keine Aussage zur zivilrechtlichen Verjährung Ihrer Geldforderung. Für einen außerhalb EU261 liegenden Bogotá-Abflug ist das LBA ohnehin nicht der richtige Weg.
AESA und Aerocivil nach Abflugort
Für einen Flug mit Ursprung in Spanien beschreibt Avianca das AESA-Verfahren. Nach der vorherigen Airline-Beschwerde können Sie bei unbefriedigender Antwort oder nach einem Monat zur alternativen Streitbeilegung gehen. Der Antrag darf nach Aviancas Hinweis nicht später als ein Jahr nach der vorherigen Beschwerde eingereicht werden; die Entscheidung ist für die Airline bindend. Gepäck und bestimmte Vertragsfragen sind dort ausgenommen.
Bei einer Störung mit Ursprung in Kolumbien dokumentieren Sie zuerst die Avianca-Forderung und nutzen anschließend den dortigen Behördenweg. Aerocivil veröffentlicht die maßgeblichen Betreuungs- und Kompensationsregeln. Verlangen Sie dort nicht unter falscher Überschrift EU261, sondern die konkrete kolumbianische Leistung.
Verjährung und künftige EU-Regel
Für EU261-Forderungen vor deutschen Gerichten wird häufig die regelmäßige dreijährige Verjährung ab dem Schluss des Anspruchsjahres angewandt. Internationale Zuständigkeit, anwendbares Recht und der konkrete Vertrag können die Analyse verändern. Warten Sie nicht bis zum Ende eines vermeintlich sicheren Zeitraums.
Die im Juli 2026 angenommene EU-Reform sieht künftig neun Monate für die erste Reklamation und 30 Tage für die Airline-Antwort vor. Am 25. August 2026 gilt diese Regel noch nicht. Sie ersetzt weder heutige Voraussetzungen von BfJ und AESA noch kolumbianische Verfahren.
FAQ
Ist Avianca Mitglied der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr?
In der veröffentlichten Mitgliederliste mit Stand 15. Dezember 2025 ist Avianca nicht aufgeführt. Prüfen Sie den aktuellen Stand erneut; bei Nichtmitgliedschaft kann das BfJ unter den gesetzlichen Voraussetzungen zuständig sein.
Zahlt das LBA meine 600 Euro aus?
Nein. Das LBA überwacht und sanktioniert mögliche Verstöße. Die individuelle Zahlung verfolgen Sie über Airline, Schlichtung oder Gericht.
Kann ich sofort einen BfJ-Antrag stellen?
Sie müssen Avianca zuerst kontaktieren. Danach kommt der Antrag insbesondere nach zwei Monaten ohne Lösung oder bei einer ernsthaften endgültigen Ablehnung in Betracht.
Was tue ich bei „operational reasons“?
Verlangen Sie die konkrete Ursache, deren zeitlichen Zusammenhang mit Ihrem Flug und die ergriffenen zumutbaren Maßnahmen. Die allgemeine Formel beweist keinen Ausschluss.
Gilt die Neun-Monats-Frist schon für meinen Antrag?
Nein. Die Reform ist am 25. August 2026 noch nicht anwendbar. Reichen Sie die Forderung trotzdem möglichst zeitnah und nachweisbar ein.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004
- Bundesamt für Justiz: Luftverkehrsschlichtung
- BfJ: Tätigkeitsbericht Luftverkehrsschlichtung 2024
- Schlichtungsstelle Reise & Verkehr: Mitgliederliste, Stand 15. Dezember 2025
- Bundesportal: LBA-Anzeige und Aufgaben
- Avianca: Kontakt, Beschwerde und AESA
- Avianca: Entschädigung nach Abflugland
- Aerocivil: Fluggastrechte in Kolumbien
- Rat der EU: angenommene Reform der Fluggastrechte