Avianca-Abflug aus der EU: Entschädigung nach EU261
Kurzantwort: Führt Avianca einen Flug ab Madrid, Barcelona, Paris oder einem anderen Flughafen der EU beziehungsweise des EWR aus, gilt EU261 trotz des kolumbianischen Sitzes der Airline. Ab drei Stunden Verspätung am Endziel, bei einer kurzfristigen Annullierung oder bei unfreiwilliger Nichtbeförderung können 250 bis 600 Euro pro Person entstehen. Für die typische Langstrecke nach Lateinamerika sind 600 Euro möglich.
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Geprüft am 25. August 2026. Aviancas offizielle Veröffentlichung für den Sommer 2026 nennt Madrid, Barcelona, London und Paris als europäische Standorte. London unterliegt UK261 und wird hier nicht als EU-Abflug behandelt. Trassen und Frequenzen können sich ändern; prüfen Sie Ihren konkreten Reisetag.
Der Abflugort öffnet die EU261-Prüfung
Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a ist klar: Die Verordnung gilt für Passagiere, die von einem Flughafen im erfassten europäischen Gebiet abfliegen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die ausführende Airline aus Kolumbien, den USA oder der EU stammt. Ein Avianca-Flug Madrid–Bogotá kann deshalb erfasst sein, während derselbe Betreiber in Gegenrichtung regelmäßig nicht erfasst ist.
| Avianca-Reise | Erste Einordnung |
|---|---|
| Madrid–Bogotá, von Avianca ausgeführt | EU261 gilt grundsätzlich |
| Barcelona–Bogotá, von Avianca ausgeführt | EU261 gilt grundsätzlich |
| Paris–Bogotá, von Avianca ausgeführt | EU261 gilt grundsätzlich |
| London–Bogotá | UK261 statt EU261 prüfen |
| Bogotá–Madrid, von Avianca ausgeführt | EU261 gilt normalerweise nicht |
Wohnsitz und Kaufkanal ändern diese Richtung nicht. Ein deutscher Passagier hat auf dem erfassten Abflug dieselben Rechte wie ein spanischer oder kolumbianischer Passagier. Umgekehrt macht eine Zahlung mit deutscher Kreditkarte den Rückflug aus Bogotá nicht zum EU-Abflug.
Verspätung: nicht nur auf den Start schauen
Die Geldleistung richtet sich nach der Ankunft am vertraglichen Endziel. Startet Madrid–Bogotá zwei Stunden und 40 Minuten zu spät, landet aber drei Stunden und 15 Minuten nach Plan, ist die Drei-Stunden-Schwelle grundsätzlich erreicht. Wird unterwegs Zeit aufgeholt und die Tür öffnet sich nach zwei Stunden und 55 Minuten, entsteht wegen der Verspätung allein keine Pauschale.
Bei einer Anschlussreise Madrid–Bogotá–Quito auf einem Ticket zählt Quito. Verpassen Sie den Anschluss und erreichen das Endziel sechs Stunden später, kann der erste EU-Abflug die gesamte Reise erfassen. Separate Tickets werden dagegen grundsätzlich gesondert bewertet. Näheres steht im Ratgeber zur Avianca-Umsteigeverbindung.
Verlangen Sie am Flughafen eine schriftliche Störungsbestätigung, aber warten Sie nicht darauf, wenn sie nicht ausgestellt wird. Fotos der Anzeige, Benachrichtigungen, Bordkarte und die tatsächliche Türöffnungszeit bilden zusammen oft die bessere Chronologie.
Annullierung: Erstattung oder Beförderung wählen
Bei einer Streichung muss Avianca grundsätzlich drei Optionen anbieten: Erstattung, schnellstmögliche Ersatzbeförderung oder eine spätere Beförderung nach Wunsch im Rahmen verfügbarer Plätze. Die Airline darf die Wahl nicht ohne Ihre Zustimmung auf einen Gutschein beschränken.
Wer weiterhin nach Lateinamerika muss, sollte eine konkrete Umbuchung fordern. Ist erst am nächsten Tag ein eigener Avianca-Flug frei, kann eine frühere zumutbare Verbindung mit einer anderen Airline relevant sein. Dokumentieren Sie angebotene und abgelehnte Optionen, bevor Sie selbst ein teures Ersatzticket kaufen.
Die zusätzliche Pauschale hängt vom Informationszeitpunkt und der Ersatzverbindung ab. Bei Mitteilung mindestens 14 Tage vorher entfällt sie regelmäßig. Bei kürzerer Frist kann sie ebenfalls entfallen, wenn eine Alternative innerhalb der in Artikel 5 festgelegten Abflug- und Ankunftsfenster angeboten wurde. Die Wahl einer Ticketerstattung beseitigt eine bereits entstandene Pauschale nicht automatisch.
600 Euro und die mögliche Halbierung
Ein EU-Abflug nach Kolumbien liegt über 3.500 Kilometern und gehört deshalb typischerweise zur höchsten Kategorie. Bei mindestens drei Stunden Endzielverspätung gilt nach der Rechtsprechung grundsätzlich die 600-Euro-Pauschale. Erreichen Sie das Endziel nach Ersatzbeförderung mit höchstens vier Stunden Abweichung, kann Avianca den Betrag unter den Voraussetzungen von Artikel 7 Absatz 2 auf 300 Euro kürzen.
Die Berechnung erfolgt je Passagier. Eine Gruppe mit fünf bestätigten Tickets kann 3.000 Euro erreichen, selbst wenn eine Person die gesamte Buchung bezahlt hat. Eine interne Reisekostenabrechnung oder spätere Erstattung durch den Arbeitgeber nimmt dem Fluggast den gesetzlichen Anspruch grundsätzlich nicht. Der Betragsratgeber enthält weitere Beispiele.
Nichtbeförderung am europäischen Gate
Bei Überbuchung muss Avianca zunächst Freiwillige suchen. Wer freiwillig auf den Platz verzichtet, handelt die Gegenleistung aus und sollte die Bedingungen schriftlich erhalten. Wird Ihnen gegen Ihren Willen die Beförderung verweigert, obwohl Sie rechtzeitig mit gültigen Dokumenten erschienen sind, bestehen regelmäßig sofortige Ansprüche auf Pauschale, Betreuung und Wahl zwischen Erstattung und Ersatzbeförderung.
Lassen Sie auf einem Dokument vermerken, dass die Nichtbeförderung unfreiwillig und wegen Kapazität erfolgte. Ungeeignete Reisedokumente, verspätetes Erscheinen, Sicherheits- oder Gesundheitsgründe sind etwas anderes. Unterschreiben Sie keine Erklärung als „volunteer“, wenn Sie tatsächlich nicht freiwillig verzichtet haben.
Betreuung während der Wartezeit
Auf der langen Avianca-Strecke entsteht das Angebot von Mahlzeiten und Erfrischungen nach EU261 grundsätzlich ab einer erwarteten Wartezeit von vier Stunden. Bei Annullierung oder verpasster Ersatzverbindung kann die Pflicht früher praktisch relevant werden. Ist eine Nacht erforderlich, gehören Hotel und Transfer dazu. Zwei Kommunikationsmöglichkeiten sind ebenfalls vorgesehen.
Die Betreuung hängt nicht davon ab, ob die Ursache außergewöhnlich war. Ein Unwetter kann 600 Euro ausschließen, nicht aber ohne Weiteres Wasser, Essen und eine notwendige Unterkunft. Wenn Avianca keine Hilfe organisiert, halten Sie die Ausgaben vernünftig und bewahren Belege auf.
Außergewöhnliche Umstände sind eine Beweisfrage
Avianca muss nicht zahlen, wenn sie ein äußeres Ereignis und alle zumutbaren Maßnahmen belegt. Dazu können eine konkrete Flugsicherungsentscheidung, ein Sicherheitsrisiko oder extremes Wetter gehören. Eine allgemeine Formulierung genügt nicht. Fragen Sie nach Ort, Zeitraum, Flugbezug und danach, welche Ersatzmöglichkeiten geprüft wurden.
Gewöhnliche technische Probleme gehören nach der europäischen Rechtsprechung häufig zum normalen Betrieb. Auch ein vorangegangenes äußeres Ereignis rechtfertigt nicht unbegrenzt jede spätere Verspätung in der Umlaufkette. Die Airline muss einen unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang darlegen und zeigen, dass sie die Folgen nicht mit zumutbaren Mitteln vermeiden konnte.
Antrag und zuständige Eskalation
Richten Sie die erste Forderung an den tatsächlichen Betreiber. Nutzen Sie Aviancas offizielles Formular, nennen Sie EU261 ausdrücklich und trennen Sie Pauschale, Ticketwert und Auslagen. Eine deutsche Telefonnummer ist nur ein Kontaktkanal und ersetzt keinen nachweisbaren schriftlichen Antrag.
Bei einem Abflug aus Spanien weist Avianca selbst auf das AESA-Verfahren hin: zunächst Beschwerde bei der Airline, anschließend bei unbefriedigender Antwort oder nach einem Monat die alternative Streitbeilegung; diese gilt nur für Abflüge aus Spanien und ist für die Airline bindend. Bei einem Frankreich-Abflug gelten die dortigen Stellen. Ein Wohnsitz in Deutschland verschiebt die Aufsicht nicht automatisch zum LBA. Der Leitfaden bei Ablehnung trennt Aufsicht, Schlichtung und Zahlungsdurchsetzung.
FAQ
Gilt EU261 für Avianca, obwohl die Airline aus Kolumbien stammt?
Ja, wenn der erfasste Flug beziehungsweise die einheitliche Reise an einem EU-/EWR-Flughafen beginnt. Für den Rückflug aus einem Drittstaat wäre die Nicht-EU-Eigenschaft dagegen entscheidend.
Sind Madrid und Barcelona immer mit 600 Euro verbunden?
Nein. Die Entfernung spricht bei Lateinamerika für die höchste Kategorie, doch zusätzlich müssen Störungsart, Endzielverspätung und Ursache passen. Eine schnelle Ersatzbeförderung kann eine Kürzung erlauben.
Muss ich einen Avianca-Gutschein akzeptieren?
Nein. Bei gesetzlicher Ticketerstattung darf ein Gutschein grundsätzlich nicht ohne Ihre freie Zustimmung die Geldzahlung ersetzen. Prüfen Sie Bedingungen und Verfall, bevor Sie freiwillig zustimmen.
Wer hilft bei einem Avianca-Abflug aus Madrid?
Nach der vorherigen Airline-Beschwerde kann für erfasste Spanien-Abflüge das von Avianca beschriebene AESA-Verfahren zuständig sein. Das LBA setzt eine individuelle Zahlung nicht durch.
Zählt bei Madrid–Bogotá–Quito die Ankunft in Bogotá?
Bei einer einheitlichen Buchung zählt grundsätzlich Quito als Endziel. Bei separaten Tickets kann Bogotá das Endziel des ersten Vertrags sein.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004
- Europäische Kommission: Fluggastrechte
- Auslegungsleitlinien der Europäischen Kommission 2024
- Avianca: europäische Passagierrechte
- Avianca: Kontakt und AESA-Verfahren
- Avianca: europäisches Netz Sommer 2026
- EuGH C-11/11: Endziel bei Anschlussflügen
- EuGH C-549/07: technische Probleme