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Avianca Entschädigung bei Verspätung oder Annullierung

Kurzantwort: Bei einem von Avianca ausgeführten Flug kann EU261 gelten, wenn die Reise an einem Flughafen in der EU oder im EWR beginnt. Dann sind bei einer erheblichen Verspätung, kurzfristigen Annullierung oder unfreiwilligen Nichtbeförderung je nach Entfernung 250, 400 oder 600 Euro pro Person möglich. Beginnt der von Avianca ausgeführte Rückflug dagegen in Kolumbien oder einem anderen lateinamerikanischen Staat, greift EU261 normalerweise nicht. Dann müssen Sie die dortigen Passagierrechte prüfen, statt pauschal 600 Euro zu verlangen.

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Geprüft am 25. August 2026. Avianca nennt für den Sommer 2026 Madrid, Barcelona, London und Paris als europäische Ausgangspunkte ihres eigenen Langstreckennetzes. Eine aktuelle Avianca-Direktverbindung ab Deutschland wird hier bewusst nicht vorausgesetzt.

Der schnelle Test für Ihren Avianca-Flug

Reise und BetreiberEU261-Einschätzung
Avianca führt einen Abflug aus Madrid, Barcelona oder Paris ausgrundsätzlich erfasst
Reise beginnt in Deutschland und führt auf einem Ticket über Europa nach LateinamerikaEU261 kann bis zum Endziel gelten; Betreiber des gestörten Abschnitts prüfen
Avianca führt Bogotá–Madrid oder Bogotá–Paris ausnormalerweise nicht erfasst
Rückreise beginnt in Kolumbien, erster Abschnitt wird aber von einer EU-Airline ausgeführtBetreiber und gesamte Buchung genau prüfen
zwei getrennte Tickets Deutschland–Madrid und Madrid–Bogotájeder Beförderungsvertrag wird grundsätzlich gesondert beurteilt

Entscheidend sind nicht Wohnort, Staatsangehörigkeit oder die Sprache der Buchungsseite. Maßgeblich sind vor allem der erste Abflug der einheitlich gebuchten Reise und die ausführende Fluggesellschaft. Eine AV-Flugnummer kann auch auf einem Codeshare-Segment stehen, das tatsächlich Lufthansa, Iberia oder ein anderer Partner fliegt. Der Avianca-Codeshare-Ratgeber zeigt, welche Angabe belastbar ist.

Wann eine Verspätung Geld auslösen kann

Bei einer EU261-geschützten Reise entsteht der pauschale Anspruch regelmäßig ab mindestens drei Stunden Verspätung am vertraglichen Endziel. Gezählt wird nicht nur die verspätete Abfahrt und auch nicht automatisch die Landung. Die tatsächliche Ankunft ist erreicht, wenn sich mindestens eine Tür öffnet und die Passagiere das Flugzeug verlassen dürfen.

Beispiel: Sie reisen auf einer Buchung von Frankfurt über Madrid und Bogotá nach Cartagena. Der Zubringer startet verspätet, der Avianca-Anschluss wird verpasst und Sie erreichen Cartagena sechs Stunden später. Für den Geltungsbereich und die Höhe ist die gesamte Beförderung zu analysieren. Wer welchen Abschnitt ausgeführt hat, entscheidet zusätzlich, gegen welche Airline sich die Forderung richtet. Die Seite zur Umsteigeverbindung ordnet solche Kombinationen im Detail ein.

Eine Verspätung allein genügt nicht. Avianca kann die feste Zahlung abwehren, wenn sie einen außergewöhnlichen Umstand und alle zumutbaren Gegenmaßnahmen nachweist. Ein konkretes Flugsicherungsverbot oder eine unerwartete Flughafenschließung kann außergewöhnlich sein. Ein gewöhnlicher technischer Defekt, fehlende Einsatzplanung oder eine pauschale Erklärung wie „operational reasons“ reicht häufig nicht.

Annullierung: drei verschiedene Rechte auseinanderhalten

Streicht die ausführende Airline einen erfassten Flug, haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen:

  1. Erstattung des ungenutzten Tickets;
  2. Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt;
  3. Ersatzbeförderung zu einem späteren passenden Termin, abhängig von verfügbaren Plätzen.

Daneben kann eine feste Entschädigung entstehen. Sie entfällt insbesondere bei rechtzeitiger Information mindestens 14 Tage vor Abflug, bei einer innerhalb der gesetzlichen Zeitfenster angebotenen Alternative oder bei nachgewiesenen außergewöhnlichen Umständen. Erstattung und Pauschale sind deshalb keine Synonyme. Wer sein Geld für den annullierten Flug zurückerhält, kann unter den separaten Voraussetzungen trotzdem 600 Euro beanspruchen.

Klicken Sie nicht vorschnell auf eine vollständige Erstattung, wenn Sie weiterhin nach Kolumbien reisen müssen. Nach der Wahl des Refunds kann die Pflicht zur Ersatzbeförderung enden. Verlangen Sie zunächst eine praktikable Umbuchung, auch wenn dafür eine Partnerairline nötig ist, und dokumentieren Sie das Angebot.

Höhe: 250, 400 oder 600 Euro je Person

Maßgebliche EntfernungRegelbetrag
bis 1.500 km250 €
EU-Flug über 1.500 km oder sonst 1.500 bis 3.500 km400 €
sonstige Reise über 3.500 km600 €

Eine geschützte Langstreckenreise von Europa nach Kolumbien fällt typischerweise in die 600-Euro-Kategorie. Der Betrag gilt pro anspruchsberechtigter Person, nicht pro Buchung. Vier Familienmitglieder können daher zusammen 2.400 Euro fordern. Bei einer schnellen Ersatzbeförderung darf die Langstreckenpauschale unter den Voraussetzungen von Artikel 7 Absatz 2 auf 300 Euro sinken, wenn die Ankunftsabweichung höchstens vier Stunden beträgt.

Ticketpreis, Kabine und LifeMiles-Guthaben bestimmen diese Pauschale nicht. Auch ein öffentlich verfügbares Prämienticket kann erfasst sein. Ausnahmen gelten insbesondere für kostenlose oder vergünstigte Tickets, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Für Meilen, Steuern und Upgrades gelten daneben eigene Erstattungsfragen; dazu dient der LifeMiles-Ratgeber.

Betreuung bleibt auch ohne 600 Euro wichtig

Bei einer ausreichend langen Wartezeit muss die ausführende Airline angemessene Mahlzeiten, Erfrischungen und Kommunikationsmöglichkeiten anbieten. Wird eine Übernachtung nötig, gehören Hotel und Transfer grundsätzlich zur Betreuung. Diese Pflicht kann auch bei Wetter oder Flugsicherung bestehen, obwohl die feste Pauschale entfällt.

Bleibt Hilfe aus, kaufen Sie nur vernünftige Leistungen und sichern Rechnungen mit Datum, Betrag und Leistungsbeschreibung. Fordern Sie Hotel, Essen und Transfer getrennt von der Pauschale. Luxusausgaben, Alkohol oder ein ohne Not gebuchtes hochpreisiges Hotel können gekürzt werden.

Rückflug aus Kolumbien: keine falsche EU-Zusage

Ein von Avianca ausgeführter Direktflug Bogotá–Madrid oder Bogotá–Paris beginnt in einem Drittstaat und wird von einer Nicht-EU-Airline betrieben. EU261 gilt deshalb normalerweise nicht. Dass Hin- und Rückflug gemeinsam gekauft wurden oder der Passagier in Deutschland wohnt, ändert daran nichts.

Für einen in Kolumbien beginnenden Fall nennt Avianca derzeit die dortigen Regeln: Verpflegung ab bestimmten Wartezeiten und bei der Airline zurechenbaren Störungen eine zusätzliche Leistung von mindestens 30 Prozent des Werts des betroffenen Abschnitts, unter anderem bei mehr als fünf Stunden Verspätung, einer qualifizierenden Annullierung oder unfreiwilliger Nichtbeförderung. Diese Systematik ist nicht mit 600 Euro nach EU261 gleichzusetzen. Der Ratgeber zum Rückflug erklärt die Alternative genauer.

Welche Unterlagen den Unterschied machen

Sichern Sie Buchungsbestätigung, E-Ticket, sämtliche Bordkarten und jede Änderungsmitteilung. Fotografieren Sie die Anzeigetafel und notieren Sie die Zeit der Türöffnung am Endziel. Bei einem Codeshare brauchen Sie außerdem die Zeile „operated by“ sowie möglichst den Namen auf der Bordkarte.

Erstellen Sie eine einfache Chronologie: planmäßiger Abflug, tatsächlicher Abflug, verpasster Anschluss, angebotene Umbuchung und tatsächliche Endankunft. Ordnen Sie Quittungen separat. Eine klare Akte verhindert, dass Avianca eine Forderung nach Pauschale als bloßen Refund-Wunsch behandelt. Der Formular-Ratgeber führt durch die Einreichung.

FAQ

Bekomme ich bei jeder Avianca-Verspätung 600 Euro?

Nein. Erforderlich sind unter anderem ein erfasster Flug, die maßgebliche Endzielverspätung und kein nachgewiesener außergewöhnlicher Umstand. 600 Euro sind die typische Langstreckenpauschale, nicht eine automatische Leistung für jede Unregelmäßigkeit.

Gilt EU261 für Avianca von Bogotá nach Deutschland?

Bei einem von Avianca ausgeführten Abflug aus Kolumbien normalerweise nicht. Prüfen Sie aber jeden Abschnitt und den tatsächlichen Betreiber; ein von einer EU-Airline ausgeführter Teil kann anders zu beurteilen sein.

Kann ich Erstattung und Entschädigung zusammen verlangen?

Ja, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Ticketrefund ersetzt den ungenutzten Beförderungswert, während die Pauschale den Zeitverlust und die Unannehmlichkeit nach EU261 ausgleicht.

Was gilt bei einer Buchung ab Frankfurt über Madrid?

Bei einer einheitlichen Buchung kann der Abflug in Deutschland den EU261-Geltungsbereich bis zum Endziel eröffnen. Bei getrennten Tickets werden die Verträge grundsätzlich getrennt geprüft; zudem muss der Betreiber des gestörten Abschnitts feststehen.

Muss Avianca auch bei schlechtem Wetter Essen und Hotel anbieten?

Bei einem erfassten EU261-Abflug kann die Betreuungspflicht trotz außergewöhnlicher Umstände bestehen. Die feste Geldleistung kann dagegen entfallen, wenn Ursache und zumutbare Gegenmaßnahmen ausreichend nachgewiesen sind.

Quellen

  • Verordnung (EG) Nr. 261/2004
  • Europäische Kommission: Fluggastrechte
  • Auslegungsleitlinien der Europäischen Kommission 2024
  • EuGH C-561/20: einheitliche Anschlussreise mit Drittstaaten-Carrier
  • Avianca: Passagierrechte
  • Avianca: Entschädigungsbedingungen nach Abflugland
  • Avianca: europäisches Streckennetz im Sommer 2026
  • Aerocivil: Rechte und Pflichten von Fluggästen
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We help passengers recover compensation for delayed and cancelled flights. Up to 600 EUR compensation under EC Regulation 261/2004.

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