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SAS Entschädigung: Höhe von 250, 400 oder 600 Euro

Kurzantwort: Die SAS-Entschädigung wird nicht nach Ticketpreis oder tatsächlicher Flugroute berechnet. Maßgeblich sind die direkte Entfernung zwischen erstem Abflugort und letztem geschützten Ziel, die Art der Reise sowie eine mögliche gesetzliche Halbierung nach schneller Ersatzbeförderung. Der Grundbetrag beträgt 250, 400 oder 600 Euro pro anspruchsberechtigter Person. Eine Familie rechnet jeden Reisenden einzeln.

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Beträge und Berechnung geprüft am 26. August 2026.

Betragstabelle nach EU261

KategorieGrundbetragHalbierung bei Ersatzankunft innerhalb von
bis 1.500 km250 Eurohöchstens 2 Stunden
EU-Reise über 1.500 km400 Eurohöchstens 3 Stunden
sonstige Reise 1.500 bis 3.500 km400 Eurohöchstens 3 Stunden
sonstige Reise über 3.500 km600 Eurohöchstens 4 Stunden

Die Halbierung ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zulässig. Sie wird nicht allein dadurch ausgelöst, dass SAS irgendeinen Ersatzflug angeboten hat.

Direkte Entfernung statt geflogener Kilometer

Bei einer einheitlichen Anschlussreise wird grundsätzlich die Großkreisentfernung zwischen dem ersten Start und dem Endziel betrachtet. Ein Umweg über Kopenhagen, Stockholm oder Oslo erhöht den Betrag nicht künstlich. Für Frankfurt–Kopenhagen–Los Angeles wird daher Frankfurt–Los Angeles direkt gemessen.

Das Endziel muss Teil derselben bestätigten Buchung sein. Zwei unabhängige Tickets dürfen nicht zu einer größeren Distanz addiert werden. Hat ein Reisender Berlin–Kopenhagen und Kopenhagen–Tokio getrennt gekauft, endet die erste EU261-Reise grundsätzlich in Kopenhagen. Eine vom Vermittler versprochene Anschlussgarantie kann eigene Rechte schaffen, ändert aber nicht automatisch den Luftbeförderungsvertrag.

Verwenden Sie für die erste Einschätzung einen Großkreisrechner und speichern Sie Start, Ziel und Ergebnis. Bei Grenzfällen um 1.500 oder 3.500 Kilometer sollte die Berechnung mit belastbaren Koordinaten wiederholt werden.

Wann 250 Euro typisch sind

250 Euro gelten auf Reisen bis 1.500 Kilometer. Viele direkte Deutschland-Skandinavien-Verbindungen fallen in diesen Bereich, doch die konkrete Strecke muss gemessen werden. Bei einer kurzen innerdeutschen oder grenzüberschreitenden Reise ist der Ticketpreis unerheblich: Auch ein günstiger Economy-Tarif kann denselben gesetzlichen Betrag auslösen.

Ein Reisender erreicht das geschützte Ziel vier Stunden zu spät, weil ein gewöhnlicher technischer Fehler den von SAS ausgeführten Flug verzögerte. Liegt die direkte Entfernung unter 1.500 Kilometern, beträgt der Grundbetrag 250 Euro. Wurde er umgebucht und kam nur eine Stunde und 50 Minuten später an, kann eine Kürzung auf 125 Euro möglich sein.

Wann 400 Euro gilt

400 Euro haben zwei verschiedene Anwendungsfälle. Innerhalb der EU gelten sie für Reisen über 1.500 Kilometer. Bei Reisen zwischen EU und Drittstaat oder zwischen Drittstaaten innerhalb des räumlichen Anwendungsbereichs decken sie Distanzen von 1.500 bis 3.500 Kilometern ab.

Norwegen gehört zwar nicht zur EU, wendet die Verordnung aber über den EWR an. Die Entfernungskategorie und räumliche Erfassung sollten deshalb getrennt geprüft werden. Ein SAS-Flug von Deutschland über Oslo zu einem weiteren Ziel kann nicht allein anhand politischer Grenzen eingeordnet werden.

Bei einer Ersatzbeförderung innerhalb von drei Stunden nach der ursprünglichen Ankunft kann der Betrag auf 200 Euro sinken. Kommt der Reisende drei Stunden und eine Minute später an, ist dieses Halbierungsfenster überschritten.

Wann 600 Euro oder 300 Euro möglich sind

600 Euro sind für sonstige erfasste Reisen über 3.500 Kilometer vorgesehen. Typische Fälle sind durchgehende Langstrecken ab Deutschland über Kopenhagen nach Nordamerika oder Asien. Die Reise muss räumlich erfasst sein, mindestens die erforderliche Endverspätung oder eine qualifizierende Annullierung aufweisen und darf nicht vollständig durch außergewöhnliche Umstände erklärt sein.

Erreicht eine Ersatzverbindung das Endziel höchstens vier Stunden später, kann SAS den Betrag auf 300 Euro kürzen. Bei einer Ankunft von vier Stunden und fünf Minuten bleibt es grundsätzlich bei 600 Euro. Der Langstrecken-Ratgeber über Kopenhagen behandelt die Rückrichtung und Betreiberfrage genauer.

Familien, Kinder und Prämientickets

Die Pauschale wird pro Person berechnet, nicht pro Buchung. Zwei Erwachsene und zwei anspruchsberechtigte Kinder können bei 600 Euro jeweils insgesamt 2.400 Euro verlangen. Listen Sie Name, Ticketnummer und Einzelbetrag auf. Ein pauschaler Familiengesamtwert ohne Zuordnung erschwert die Prüfung.

Ein gewöhnliches EuroBonus-Prämienticket aus einem öffentlich zugänglichen kommerziellen Treueprogramm ist nicht allein wegen der Punktzahlung ausgeschlossen. EU261 erfasst ausdrücklich entsprechende Frequent-Flyer-Tickets. Vollständig kostenlose, nicht öffentlich verfügbare Personal- oder Sondertickets müssen dagegen gesondert bewertet werden.

Bei Kleinkindern ist zu prüfen, ob eine bestätigte Reservierung und ein entgeltliches oder erfasstes Programmticket vorlag. Der Umstand, dass kein eigener Sitz gebucht war, entscheidet nicht isoliert.

Ticketpreis, Auslagen und Entschädigung trennen

Die 250 bis 600 Euro gleichen den qualifizierten Zeitnachteil pauschal aus. Sie sind weder eine Rückzahlung des Flugpreises noch ein Budget für Hotelkosten. Ein Ticket für 89 Euro kann 250 Euro Entschädigung auslösen; ein Business-Ticket für 4.000 Euro erhöht die Pauschale nicht.

Neben dem Betrag können folgende Positionen bestehen:

  • Erstattung eines nicht genutzten Tickets;
  • Kosten einer erforderlichen Ersatzbeförderung;
  • angemessene Mahlzeiten, Hotel und Flughafentransfer;
  • Erstattung bei Herabstufung der Kabine;
  • nachgewiesene weitere Schäden nach anderer Rechtsgrundlage.

Verlangen Sie nicht dieselbe Ausgabe doppelt. Eine detaillierte Tabelle macht deutlich, welcher Anspruch worauf beruht.

Beispielrechnungen

Berlin–Kopenhagen: Die direkte Entfernung liegt in der kurzen Kategorie. Vier anspruchsberechtigte Personen mit einer Endverspätung von vier Stunden können bei erfüllten Voraussetzungen jeweils 250 Euro, zusammen 1.000 Euro verlangen.

Frankfurt–Kopenhagen–New York: Alle Segmente stehen auf einem Ticket, die Ankunft in New York erfolgt neun Stunden später. Die direkte Distanz liegt über 3.500 Kilometern. Ohne wirksame Ausnahme beträgt die Grundsumme 600 Euro je Person.

München–Kopenhagen–Toronto mit schneller Alternative: Das Endziel wird drei Stunden und 40 Minuten später erreicht. Auf der passenden Langstrecke kann SAS die 600 Euro unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf 300 Euro reduzieren, weil die Verzögerung nicht über vier Stunden liegt.

Getrennte Tickets nach Tokio: Düsseldorf–Kopenhagen und Kopenhagen–Tokio wurden separat gekauft. Für den ersten Vertrag wird nur Düsseldorf–Kopenhagen gemessen; Tokio darf nicht ohne rechtliche Verbindung als Endziel eingesetzt werden.

Antrag ohne Rechenfehler

Nennen Sie im SAS-Formular Start, Endziel, direkte Entfernung, Kategorie, Endverspätung und Betrag für jede Person. Fügen Sie bei einer Halbierung die tatsächliche Ankunft hinzu. Akzeptieren Sie 125, 200 oder 300 Euro nicht ungeprüft, wenn SAS das zeitliche Fenster nicht erklärt.

Ein Gutschein oder EuroBonus-Punkte dürfen die Geldzahlung nur mit freiwilliger Zustimmung ersetzen. Lassen Sie sich außerdem bestätigen, ob eine angebotene Summe die Pauschale vollständig erledigen soll oder nur einen anderen Posten betrifft.

FAQ

Richtet sich die SAS-Entschädigung nach dem Ticketpreis?

Nein. Die Pauschale folgt Entfernung und Störungsart; ein günstiger Tarif kann denselben Betrag auslösen wie ein teures Ticket.

Werden die Strecken über Kopenhagen addiert?

Grundsätzlich nein. Bei einer einheitlichen Reise zählt die direkte Großkreisentfernung zwischen erstem Start und letztem geschützten Ziel.

Erhält jedes Familienmitglied 600 Euro?

Ja, sofern jede Person die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. Die Forderung sollte mit Namen, Ticketnummern und Einzelbeträgen aufgeschlüsselt werden.

Wann darf SAS nur die Hälfte zahlen?

Bei einer passenden Ersatzbeförderung kann die Pauschale sinken, wenn die Endankunft innerhalb des entfernungsabhängigen Zwei-, Drei- oder Vier-Stunden-Fensters liegt.

Ist ein EuroBonus-Flug von der Entschädigung ausgeschlossen?

Nicht allein wegen der Punktzahlung. Gewöhnliche Tickets aus einem öffentlich zugänglichen kommerziellen Treueprogramm sind grundsätzlich erfasst.

Offizielle Quellen

  • SAS: EU-Fluggastrechte
  • SAS: Reklamation
  • SAS: Beförderungsbedingungen
  • Verordnung (EG) Nr. 261/2004
  • Europäische Kommission: Auslegungsleitlinien 2024
  • EU-Portal: Fluggastrechte im Luftverkehr
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We help passengers recover compensation for delayed and cancelled flights. Up to 600 EUR compensation under EC Regulation 261/2004.

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