SAS Langstrecke über Kopenhagen: 600 Euro Entschädigung
Kurzantwort: Auf einer einheitlichen, von EU261 erfassten SAS-Reise über mehr als 3.500 Kilometer können 600 Euro pro Person zustehen, wenn das Endziel mindestens drei Stunden verspätet erreicht wird oder eine qualifizierende Annullierung vorliegt. Bei einer Ersatzankunft bis vier Stunden später darf SAS unter Umständen auf 300 Euro kürzen. Prüfen Sie die direkte Entfernung, den Betreiber des verursachenden Flugs und die Rückrichtung aus Drittstaaten.
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Langstreckenangebot, Betreiberlogik und Rechtsstand geprüft am 26. August 2026.
Fünf Voraussetzungen für 600 Euro
| Test | Was belegt werden muss |
|---|---|
| räumlicher Schutz | EU-/EWR-Abflug oder Außenabflug mit europäischem Betreiber |
| einheitliche Reise | alle Segmente bis zum Endziel unter einem Beförderungsvertrag |
| Entfernung | direkte Großkreisdistanz über 3.500 km |
| Störung | mindestens drei Stunden am Endziel oder passende Annullierung/Nichtbeförderung |
| Ursache | kein vollständig entlastender außergewöhnlicher Umstand |
Fehlt ein Punkt, kann ein anderer Betrag oder nur Erstattung und Betreuung bestehen.
Entfernung ohne Umweg berechnen
Für Frankfurt–Kopenhagen–Chicago wird nicht Frankfurt–CPH plus CPH–Chicago addiert. Maßgeblich ist grundsätzlich die direkte Großkreisentfernung Frankfurt–Chicago. Das gilt nur, wenn die Segmente eine geschützte Reise bilden.
Bei zwei unabhängigen Tickets wird das entfernte Ziel nicht automatisch berücksichtigt. Wer Berlin–Kopenhagen separat von Kopenhagen–Tokio gekauft hat, kann die Tokio-Distanz nicht ohne Vertragsverbindung für die erste SAS-Forderung nutzen. Eine Vermittlergarantie oder Reiseversicherung ist ein zusätzlicher, eigener Weg.
Grenzfälle um 3.500 Kilometer sollten mit einem zuverlässigen Großkreisrechner und den Flughafenkoordinaten geprüft werden. Speichern Sie das Ergebnis im Antrag.
Drei Stunden oder vier Stunden?
Ab mindestens drei Stunden Endverspätung entsteht die Langstreckenpauschale grundsätzlich. Die Vier-Stunden-Grenze betrifft nur eine mögliche Halbierung nach Ersatzbeförderung. Sie ist keine allgemeine Anspruchsschwelle.
Beispiel: Die ursprüngliche Türöffnung in New York war für 16:00 Uhr vorgesehen. Der Ersatzflug öffnet um 19:35 Uhr. Die Endverspätung beträgt drei Stunden und 35 Minuten. Unter den weiteren Voraussetzungen entstehen 600 Euro, die SAS wegen Ankunft innerhalb von vier Stunden auf 300 Euro kürzen kann.
Öffnet die Tür um 20:05 Uhr, ist das Vier-Stunden-Fenster überschritten; eine Kürzung nach dieser Regel scheidet grundsätzlich aus. Vergleichen Sie Türöffnung, nicht Landezeit.
Zubringer verursacht Langstreckenverlust
Ein kurzer Flug ab Deutschland kann den 600-Euro-Fall auslösen. Verpasst ein Reisender wegen einer 70-minütigen Verspätung auf München–Kopenhagen den bestätigten Anschluss nach Los Angeles und kommt 14 Stunden später an, zählt das Endziel. Der Zubringer muss nicht selbst drei Stunden verspätet sein.
Die Forderung richtet sich grundsätzlich gegen den Betreiber des verursachenden Abschnitts. Das kann Scandinavian Airlines System, SAS Connect, SAS Link oder ein anderer operativ verantwortlicher Carrier sein. Die Langstreckenairline ist nicht allein deshalb Schuldnerin, weil dort die späte Ankunft erfolgt.
Sichern Sie die ursprüngliche Betreiberzeile und den verpassten Anschluss. Der Kopenhagen-Anschlussratgeber erklärt Umbuchung und Betreuung in CPH.
Rückflug aus Nordamerika oder Asien
Ein tatsächlich von SAS als EWR-Airline ausgeführter Flug aus einem Drittstaat in die EU kann EU261 unterliegen. Bei einem SK-Codeshare, den Delta oder ein anderer nicht europäischer Partner betreibt, genügt der Marketingcode nicht. Deshalb muss der lange Rückflug segmentgenau zugeordnet werden.
Auf einer Verbindung Tokio–Kopenhagen–Deutschland kann außerdem entscheidend sein, ob die gesamte Buchung eine Einheit bildet und welcher Abschnitt die Störung verursachte. Vermeiden Sie die pauschale Behauptung, jede bei SAS gekaufte Rückreise sei erfasst.
Bei Kanada können APPR-Regeln zusätzlich relevant sein; in den USA bestehen eigene Erstattungsregeln. Eine doppelte Zahlung für denselben Nachteil ist nicht zu versprechen.
Annullierung und 14-Tage-Test
Wird die Langstrecke weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert, kann neben Erstattung oder Ersatzbeförderung die Pauschale entstehen. SAS kann sie mit einem Ersatzangebot innerhalb gesetzlicher Zeitfenster oder einem außergewöhnlichen Umstand abwehren. Entscheidend sind Eingang der Mitteilung und tatsächliche Ersatzankunft.
Eine erhebliche Vorverlegung kann rechtlich ebenfalls als Annullierung gelten. Bewahren Sie ursprünglichen und neuen Reiseplan auf. Eine automatische Umbuchung ohne Erklärung darf nicht die Beweise überschreiben.
Betreuung auf einer Nachtverbindung
Verpasst der Passagier in Kopenhagen den Langstreckenflug, sind angemessene Mahlzeiten, Hotel und Transfer bis zur frühestmöglichen Weiterreise grundsätzlich geschuldet. Diese Leistungen bestehen auch bei außergewöhnlichem Wetter oder ATC, das die 600 Euro ausschließen kann.
SAS kann bei großem Andrang Hotels knapp anbieten. Dokumentieren Sie Anfrage und verfügbare Preise, bevor Sie selbst buchen. Ein vernünftiges Zimmer in erreichbarer Lage ist eher erstattungsfähig als ein unnötiges Luxusangebot. Familien und Reisende mit Unterstützungsbedarf dürfen Sicherheit und praktische Erreichbarkeit berücksichtigen.
Beispiel: Düsseldorf–CPH–San Francisco
Vier Personen reisen auf einem Ticket. Der von einer SAS-Gesellschaft ausgeführte Zubringer fällt am Reisetag wegen eines gewöhnlichen betrieblichen Technikproblems aus. SAS bucht die Gruppe auf den nächsten Morgen; San Francisco wird 17 Stunden später erreicht.
Die direkte Distanz Düsseldorf–San Francisco liegt über 3.500 Kilometer. Bei erfüllten Voraussetzungen beträgt die Grundforderung 4 × 600 Euro, also 2.400 Euro. Hotel, Mahlzeiten und Transfer werden daneben mit Belegen verlangt. Der niedrige Preis eines Kindertickets reduziert die Pauschale nicht.
Wäre der Ausfall auf eine nachgewiesene Flughafensperrung zurückzuführen und hätte SAS alle zumutbaren Maßnahmen getroffen, könnten die 2.400 Euro entfallen. Reiseoption und Betreuung blieben trotzdem relevant.
Antrag mit klarer Rechnung
Nennen Sie ersten Abflug, Endziel, direkte Entfernung, Endverspätung und Betrag je Person. Fügen Sie vollständige Reiseroute, Betreiber, Umbuchung und Türöffnungszeit hinzu. Wird nur 300 Euro angeboten, verlangen Sie die konkrete Grundlage der Halbierung.
Trennen Sie Ticketpreis, Betreuung und selbst gekauften Ersatzflug. Ein Gutschein oder Punkte dürfen den Geldbetrag nur mit freiwilliger Zustimmung ersetzen.
Kabine und Gepäck nach der Umbuchung
Kontrollieren Sie, ob die Ersatzreise in derselben bestätigten Kabine stattfindet. Eine Beförderung von Business in Premium oder Economy kann einen eigenen prozentualen Erstattungsanspruch auslösen. Dieser wird für den herabgestuften Abschnitt berechnet und ist nicht mit 600 Euro wegen Zeitverlust gleichzusetzen. Ein verlorener Sitzplatz innerhalb derselben Kabine folgt wiederum einer anderen Grundlage.
Prüfen Sie außerdem, ob aufgegebenes Gepäck bis zum neuen Endziel umetikettiert wurde. Kommt es verspätet an, eröffnen Sie einen PIR und führen notwendige Ersatzkäufe getrennt. Der Langstreckenbetrag deckt weder Kabinenwert noch Gepäckschaden automatisch ab.
FAQ
Gibt es ab drei Stunden immer 600 Euro?
Nein. Zusätzlich müssen die Reise über 3.500 Kilometer, räumliche Erfassung, Betreiber und Ursache passen.
Darf SAS 600 Euro auf 300 Euro kürzen?
Bei geeigneter Ersatzbeförderung kann eine Halbierung zulässig sein, wenn das Endziel höchstens vier Stunden später erreicht wird.
Zählt der Umweg über Kopenhagen zur Entfernung?
Nein. Bei einer einheitlichen Reise wird grundsätzlich die direkte Großkreisentfernung zwischen erstem Start und letztem Ziel gemessen.
Kann ein kurzer Zubringer 600 Euro auslösen?
Ja, wenn er auf derselben Buchung den Langstreckenanschluss zerstört und dadurch die erforderliche Endverspätung entsteht.
Gilt EU261 auf jedem SK-Rückflug aus den USA?
Nein. Der lange Abschnitt muss tatsächlich von einer EU- oder EWR-Airline ausgeführt werden; ein SK-Marketingcode allein reicht nicht.