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Turkish Airlines und Lufthansa im Codeshare: Welche Airline haftet?

Kurzantwort: Für EU261 ist grundsätzlich die Fluggesellschaft verantwortlich, die den betroffenen Flug tatsächlich durchführt oder durchführen wollte. Eine LH-Flugnummer kann von Turkish Airlines betrieben werden und eine TK-Nummer von Lufthansa. Prüfen Sie die Zeile „durchgeführt von“ auf Buchungsbestätigung und Bordkarte; Ticketverkäufer, Marketing-Airline und ausführender Beförderer können drei verschiedene Stellen sein.

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Geprüft am 10. August 2026. Codeshare- und Wet-Lease-Zuordnungen ändern sich je Verbindung. Entscheidend ist der konkrete Betreiber am Reisetag, nicht eine allgemeine Zugehörigkeit zur Star Alliance.

Drei Rollen auseinanderhalten

RolleAufgabeEU261-Verantwortung
Ticketverkäufer oder Reisebürovermittelt oder stellt Ticket ausnicht allein deshalb pauschal haftend
Marketing-Airlinesetzt ihre Flugnummer auf die Verbindungnicht automatisch Anspruchsgegnerin
ausführender Befördererträgt operative Verantwortung für den Fluggrundsätzlich richtige Stelle nach EU261

Eine Buchung kann beispielsweise als LH-Codeshare verkauft werden, während Turkish Airlines Flugzeug, Crew und operative Durchführung verantwortet. Dann richtet sich die EU261-Forderung grundsätzlich gegen Turkish Airlines.

Wo steht der Betreiber?

Suchen Sie nach:

  • „operated by Turkish Airlines“;
  • „durchgeführt von Lufthansa“;
  • Betreiberzeile je Segment in der E-Ticket-Bestätigung;
  • Name und Code auf der Bordkarte;
  • Information am Gate oder Flugzeug;
  • nachträglicher Betreiberänderung in der App.

Prüfen Sie jedes Segment separat. Auf einer Reise können Frankfurt–Istanbul und Istanbul–Weiterziel von unterschiedlichen Airlines durchgeführt werden.

Beispiele

Ticketanzeigetatsächliche DurchführungAnspruch für dieses Segment
LH-CodeTurkish Airlinesgrundsätzlich gegen Turkish Airlines
TK-CodeLufthansagrundsätzlich gegen Lufthansa
TK-CodeTurkish Airlinesgegen Turkish Airlines
LH-CodeWet-Lease-Partneroperative Verantwortung konkret prüfen

Die Marketingnummer kann für Meilengutschrift oder Kundenservice wichtig sein, entscheidet aber nicht die EU261-Rolle.

Wet lease nach Wirth

Bei Wet Lease stellt ein Unternehmen typischerweise Flugzeug und Besatzung für eine andere Airline bereit. Das EuGH-Urteil Wirth C-532/17 zeigt, dass nicht automatisch der Eigentümer oder Crewsteller der ausführende Beförderer ist. Maßgeblich ist, wer die operative Entscheidung über die Durchführung im eigenen Namen trägt.

Bitten Sie bei einer unklaren Antwort um:

  1. Namen des ausführenden Beförderers nach Artikel 2 Buchstabe b EU261;
  2. operative Flugkennung;
  3. Erklärung, wer die Flugentscheidung verantwortete;
  4. Bestätigung einer Betreiberänderung;
  5. Weiterleitung nur mit konkreter Begründung.

Reichen Sie nicht wahllos identische Forderungen bei allen Partnern ein. Eine parallele Nachfrage zur Zuständigkeit ist sinnvoll; die Zahlung darf aber nicht doppelt verlangt werden.

Anwendungsbereich bei Türkei–Deutschland

Der Betreiber kann darüber entscheiden, ob EU261 auf einen Drittstaat-Abflug gilt.

Istanbul–Frankfurt, Turkish Airlines führt aus: EU261 gilt regelmäßig nicht, weil eine Nicht-EU-Airline aus einem Drittstaat startet. SHY-YOLCU prüfen.

Istanbul–Frankfurt, Lufthansa führt aus: EU261 kann gelten, weil der ausführende Beförderer ein EU-Unternehmen ist.

Die TK- oder LH-Nummer allein ist deshalb besonders auf dem Rückflug unzuverlässig. Der EU261-Anwendungsbereich enthält die vollständige Richtungsmatrix.

Verpasster Anschluss mit zwei Airlines

Steht die gesamte Reise auf einer Buchung, kann das Endziel maßgeblich sein. Wer den Anspruch schuldet, hängt vom Segment ab, das die Störung verursachte, und der operativen Rolle.

Beispiel: Lufthansa führt Hamburg–Frankfurt aus, Turkish Airlines Frankfurt–Istanbul–Bangkok. Der Lufthansa-Zubringer ist verspätet und verursacht den Anschlussverlust. Der richtige Anspruchsgegner kann Lufthansa als Betreiber des störenden Flugs sein, während Turkish Airlines die weitere Beförderung im Rahmen der gemeinsamen Buchung organisiert. Die genaue Kausalität und Ticketstruktur sind zu prüfen.

Führen mehrere Störungen verschiedener Betreiber zusammen, kann die Zuordnung komplex werden. Erstellen Sie eine Chronologie pro Segment.

Buchung, Gepäck und Betreuung

Auch wenn eine andere Airline die Pauschale schuldet, kann Turkish Airlines am aktuellen Transferpunkt praktische Hilfe leisten. Lassen Sie sich neue Bordkarten, Gepäckrouting und Unterkunft schriftlich bestätigen.

Dokumentieren Sie:

  • PNR und alle Ticketnummern;
  • Marketing- und Betriebsnummer je Segment;
  • „operated by“-Zeile;
  • Ursache des kritischen Segments;
  • Endankunft;
  • welche Airline Umbuchung oder Betreuung übernahm;
  • separate Kostenbelege.

Häufige Fehlleitungen

„Bitte wenden Sie sich an das Reisebüro“

Für eine EU261-Pauschale ist das Reisebüro nicht allein wegen des Verkaufs verantwortlich. Bitten Sie die ausführende Airline um eine Sachentscheidung.

„Der Flug hatte eine andere Nummer“

Eine Codeshare-Nummer ändert die operative Durchführung nicht. Legen Sie Betreiberzeile und Bordkarte vor.

„Die Partnerairline ist zuständig“

Verlangen Sie den Namen und die konkrete Rolle. Eine allgemeine Star-Alliance-Partnerschaft genügt nicht.

Betreiberwechsel kurz vor Abflug

Sichern Sie die neue Information. Der letztlich operative Beförderer kann relevant sein, auch wenn das Ticket früher einen anderen Namen zeigte.

Antrag formulieren

Das Segment LH… wurde laut Buchungsbestätigung von Turkish Airlines durchgeführt. Turkish Airlines war damit ausführender Beförderer im Sinne von Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Meine Forderung betrifft die Ankunft am Endziel … um … .

Fügen Sie Dokumente bei und verlangen Sie bei Weiterleitung eine nachvollziehbare Betreiberbegründung. Der Antragsleitfaden hilft bei der restlichen Struktur.

Betreiberwechsel nach Ausstellung des Tickets

Eine Buchung kann bei Kauf Turkish Airlines als Betreiber nennen und am Reisetag auf Lufthansa oder einen anderen Partner wechseln. Sichern Sie beide Versionen. Für den konkreten Störungsanspruch ist regelmäßig die Airline relevant, die den betroffenen Flug letztlich operativ durchführte oder durchführen sollte.

Informiert ein Partner über die Änderung, prüfen Sie, ob auch Sitzplatz, Kabine, Gepäck und Sonderleistungen übernommen wurden. Ein Wechsel des Betreibers beseitigt den Beförderungsvertrag nicht. Entsteht dadurch ein Downgrade oder geht eine bezahlte Leistung verloren, wird diese Position neben der möglichen Flugpauschale separat behandelt.

Zwei Störungen auf derselben Reise

Es kann vorkommen, dass der Lufthansa-Zubringer verspätet ist und der Turkish-Airlines-Anschluss später ebenfalls annulliert wird. Erstellen Sie dann für jedes Segment eine eigene Zeitleiste mit Betreiber, Ursache und Auswirkung auf das Endziel. Eine einmalige Endverspätung führt nicht automatisch zu zwei vollen Pauschalen, doch verschiedene operative Ereignisse können unterschiedliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Verlangen Sie von keiner Airline denselben Betrag doppelt. Schildern Sie offen, welche Forderung gegen welche Betreiberin läuft. So vermeiden Sie widersprüchliche Angaben und ermöglichen die korrekte Prüfung des verursachenden Ereignisses.

Betreuung bei Partnerverbindungen

Am Flughafen kann diejenige Airline praktisch helfen, an deren Schalter Sie sich befinden, während die zivilrechtliche Pauschale eine andere trifft. Lassen Sie sich nicht ohne Umbuchung abweisen. Bei einer einheitlichen Buchung muss die Reisekette organisiert werden; die Partner können ihre interne Abrechnung später klären.

Notieren Sie, welche Stelle Hotel, Mahlzeiten oder Ersatzflug verweigerte. Tatsächliche Betreuungskosten werden nur einmal ersetzt, auch wenn mehrere Airlines am Reiseplan beteiligt sind.

FAQ

Haftet die Airline, deren Flugnummer auf dem Ticket steht?

Nicht zwingend. Maßgeblich ist grundsätzlich die Airline, die den Flug tatsächlich ausführt oder ausführen wollte. Marketingcode und Betreiber können verschieden sein.

Wo erkenne ich „operated by“?

Auf Buchungsbestätigung, E-Ticket und häufig der Bordkarte steht eine Betreiberzeile. Sichern Sie sie für jedes Segment, besonders nach kurzfristigen Änderungen.

Macht Star Alliance beide Airlines gemeinsam haftbar?

Nein. Eine Allianzmitgliedschaft begründet nicht automatisch gemeinsame EU261-Haftung. Der konkrete ausführende Beförderer und das verursachende Segment sind zu bestimmen.

Wer haftet bei Wet Lease?

Nicht automatisch der Eigentümer des Flugzeugs oder Arbeitgeber der Crew. Nach Wirth ist die operative Verantwortung für die Durchführung im eigenen Namen entscheidend.

Kann EU261 auf Istanbul–Deutschland wegen Lufthansa gelten?

Ja, wenn Lufthansa den Flug tatsächlich ausführt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Führt Turkish Airlines aus, gilt EU261 in dieser Richtung regelmäßig nicht.

Quellen

  • Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Artikel 2 und 3
  • EuGH, C-532/17 – Wirth
  • EuGH, C-11/11 – Folkerts
  • Europäische Kommission, Auslegungsleitlinien 2024
  • Turkish Airlines, Kontakt
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