TUI: 250, 400 oder 600 Euro pro Person
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Die Höhe einer TUI-Entschädigung richtet sich nicht nach dem Preis der Reise. Unter EU261 bestimmen die maßgebliche Flugstrecke und ihre Einordnung die Staffel von 250, 400 oder 600 Euro pro Person. Vor jeder Rechnung muss jedoch feststehen, ob EU261 überhaupt gilt. TUI vereint fünf Airlines: X3, TB, OR und 6B sind EU-Carrier, BY ist britisch. Gerade beim Rückflug aus einem Drittstaat kann dieses Detail darüber entscheiden, ob Eurobeträge, UK261-Pfundbeträge oder keine feste Pauschale nach diesen Regeln einschlägig sind. Rechtsstand: 9. September 2026.
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Die drei EU-Beträge richtig zuordnen
250 Euro gelten grundsätzlich für Flüge bis 1.500 Kilometer. 400 Euro betreffen Flüge innerhalb der EU über 1.500 Kilometer sowie andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern. 600 Euro sind für sonstige Flüge über 3.500 Kilometer vorgesehen. Die Entfernung wird nach der Großkreisroute ermittelt, nicht nach tatsächlich geflogenen Umwegen oder der Straßenentfernung.
Bei einer einheitlich gebuchten Verbindung kann die Strecke vom ersten Abflug bis zum letzten Ziel relevant sein. Separate Tickets dürfen nicht einfach addiert werden. Auch der Reisepreis ist unerheblich: Ein günstiger Charterplatz kann dieselbe Pauschale auslösen wie ein teurer Sitz auf derselben Verbindung. Kinder mit eigenem bestätigten Beförderungsanspruch werden nicht bloß wegen eines niedrigen Reisepreises ausgeschlossen.
Flugrichtung und Airline vor der Multiplikation
Ab Deutschland oder einem anderen EU-Flughafen ist die Verordnung grundsätzlich unabhängig vom Betreiber anwendbar. Das gilt auch für einen BY-Flug. Beginnt der Rückflug dagegen etwa in Mexiko, der Türkei oder der Dominikanischen Republik, kommt es auf die Zulassung an. X3, TB, OR und 6B können als EU-Carrier einen Flug in die EU in den Anwendungsbereich bringen; BY nicht allein durch das europäische Ziel.
Für eine BY-Verbindung mit Bezug zum Vereinigten Königreich ist UK261 separat zu prüfen. Dort werden Beträge in Pfund festgesetzt. Eine Forderung darf nicht gleichzeitig 600 Euro und den britischen Höchstbetrag für dasselbe Ereignis versprechen. Maßgeblich ist die „operated by“-Zeile, nicht das TUI-Logo, das Reisebüro oder der Code des vermarktenden Partners.
Wann trotz passender Strecke nichts gezahlt wird
Die Distanzstaffel beantwortet nur die Höhe, nicht den Grund. Bei Verspätung muss die Ankunft am Endziel grundsätzlich mindestens drei Stunden verspätet sein. Bei Annullierung zählen Benachrichtigungszeitpunkt und angebotene Ersatzzeiten. Außergewöhnliche Umstände können den Ausgleich ausschließen, wenn die Airline außerdem alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat.
Eine pauschale Behauptung wie „Wetter“ genügt nicht ohne Bezug zum konkreten Flug. Umgekehrt wird ein Ereignis nicht gewöhnlich, nur weil Reisende erhebliche Nachteile hatten. Entscheidend sind Ursache, Kausalität und Gegenmaßnahmen. Die EU-Reform vom Juli 2026 ist am 9. September 2026 noch nicht anwendbar. Weder neue Schwellen noch die künftige neunmonatige Forderungsfrist dürfen als geltendes Recht ausgegeben werden.
Bei bestimmten anderweitigen Beförderungen mit nur geringer Verspätung kann die Pauschale um 50 Prozent gekürzt werden. Eine Kürzung ist zu begründen und hängt von Strecke sowie tatsächlicher Ankunft ab; sie folgt nicht automatisch daraus, dass irgendein Ersatzflug angeboten wurde.
Was neben der Pauschale verlangt werden kann
Die feste Zahlung ist vom Ticketrecht getrennt. Nach einer Annullierung können Reisende Erstattung oder Ersatzbeförderung wählen. Während langer Wartezeiten schuldet die Airline je nach Situation Mahlzeiten, Kommunikation, Hotel und Transfer. Selbst bezahlte angemessene Kosten werden mit Rechnungen gesondert geltend gemacht und nicht von 250, 400 oder 600 Euro abgezogen.
Bei einer TUI-Pauschalreise kann der Veranstalter für eine mangelhafte Gesamtreise verantwortlich sein. Eine verlorene Hotelnacht wird deshalb nicht automatisch zur EU261-Pauschale. Schäden durch verspätetes, verlorenes oder beschädigtes Gepäck folgen dem Montrealer Übereinkommen und dem konkret nachgewiesenen Verlust. Vier Anspruchsarten in einer Summe erschweren die Prüfung; eine Tabelle mit Anspruch, Betrag, Schuldner und Beleg ist klarer.
Rechenbeispiel für eine Familie nach Teneriffa
Familie Albrecht fliegt zu viert mit X3 von Berlin nach Teneriffa. Die Türen öffnen 3 Stunden 47 Minuten zu spät. Der Flug beginnt in der EU, die Strecke ist ein EU-Flug über 1.500 Kilometer und fällt daher grundsätzlich in die 400-Euro-Kategorie, nicht wegen der bloßen Entfernung in die 600-Euro-Kategorie. Bei einer zurechenbaren Ursache wären 4 × 400 Euro, also 1.600 Euro, denkbar.
Zusätzlich hat die Familie 68 Euro für angemessene Mahlzeiten ausgegeben, nachdem keine Gutscheine angeboten wurden. Diese 68 Euro werden separat belegt. Der Reisepreis von 2.900 Euro wird weder mit 1.600 Euro verglichen noch davon abgezogen. Wäre derselbe Rückweg aus einem echten Drittstaat von BY nach Deutschland durchgeführt worden, müsste zunächst der territoriale Schutz neu bewertet werden; die Rechnung dürfte nicht einfach übernommen werden.
Eine nachvollziehbare Forderung aufbauen:
Nennen Sie für jede Person Namen, bestätigte Buchung und beanspruchte Pauschale. Fügen Sie Strecke, Entfernungskategorie, Betreiber, planmäßige und tatsächliche Ankunft sowie die Ursache soweit bekannt hinzu. Rechnungen erscheinen in einem getrennten Kostenblock. Bei Annullierung dokumentieren Sie außerdem den Eingang der Nachricht und die Zeiten des Ersatzangebots.
Verlangt die Airline eine Kürzung oder lehnt sie ab, bitten Sie um die konkrete Rechtsgrundlage und Tatsachen. Für deutsche Abflüge kann das Luftfahrt-Bundesamt aufsichtsrechtlich zuständig sein. BY-Fälle können zu britischen Stellen führen. Die Behörde ersetzt nicht zwingend die individuelle Zahlungsdurchsetzung, hilft aber bei der richtigen Einordnung.
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Häufige Fragen zur Höhe der TUI-Entschädigung
Bekomme ich 600 Euro, wenn mein Urlaub teuer war?
Nein. Der Reisepreis bestimmt die Pauschale nicht. Maßgeblich sind Schutzbereich, Strecke, Störung, Zeitverlust und Ursache.
Gilt für die Kanaren immer die 600-Euro-Stufe?
Nein. Ein Flug zwischen Deutschland und den Kanaren wird als Flug innerhalb der EU über 1.500 Kilometer grundsätzlich der 400-Euro-Stufe zugeordnet.
Erhalten Kinder denselben Betrag?
Bei bestätigter, anspruchsberechtigter Beförderung grundsätzlich ja. Entscheidend sind Buchungsbedingungen und Anspruchsvoraussetzungen, nicht das Alter allein.
Darf TUI die Verpflegungskosten von der Pauschale abziehen?
Nein. Angemessene Betreuungskosten und feste Entschädigung sind eigenständige Positionen und werden separat berechnet.
Sind die britischen und europäischen Beträge identisch?
Nein. UK261 verwendet Pfundbeträge und einen eigenen Anwendungsbereich. Betreiber und Flugrichtung müssen vor der Bezifferung feststehen.