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Saudia Codeshare: die ausführende Fluggesellschaft richtig bestimmen

Kurzantwort: Für eine EU261-Forderung ist grundsätzlich die Airline zuständig, die den Flug tatsächlich durchführt, nicht automatisch das Unternehmen auf dem Ticket, die Website des Kaufs oder die Flugnummer. Eine SV-Nummer kann ein Saudia-Marketingflug sein, der von einem Partner ausgeführt wird; umgekehrt kann Saudia hinter der Nummer einer anderen Airline stehen.

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Geprüft am 25. August 2026. Partnerlisten und einzelne Flugoperationen ändern sich. Verlassen Sie sich für Ihren Fall auf die Betreiberangabe der konkreten Buchung und Bordkarte, nicht auf eine allgemeine Allianzliste.

Vier Rollen, die auf einem Ticket erscheinen können

RolleBedeutung für den Antrag
ausführende Fluggesellschaftbetreibt Flugzeug und Flug; meist EU261-Anspruchsgegner
vermarktende Airlinevergibt ihre Flugnummer im Codeshare
Ticketausstellerstellt das E-Ticket auf eigenem Ticketstock aus
Reisevermittlerverkauft oder vermittelt die Buchung

Diese Rollen können bei derselben Reise auf vier Unternehmen verteilt sein. Die 13-stellige Saudia-Ticketnummer beginnt typischerweise mit dem Stockpräfix 065; das zeigt, wer das Ticket ausgestellt hat, beweist aber nicht, wer jeden Abschnitt geflogen ist. Auch ein Saudia-Logo in der App ersetzt die Zeile „operated by“ nicht.

Wo Sie den Betreiber finden

Prüfen Sie nacheinander:

  1. Buchungsbestätigung direkt unter jedem Flugabschnitt;
  2. E-Ticket oder Passenger Receipt;
  3. Bordkarte und Check-in-Anzeige;
  4. E-Mail über Flugplan- oder Betreiberänderung;
  5. Auskunft am Gate, falls Dokumente widersprüchlich sind.

Speichern Sie die ursprüngliche Bestätigung und jede spätere Version. Wird der Betreiber kurz vor Abflug gewechselt, kann gerade dieser Vergleich beweisen, wer den tatsächlich gestörten Flug ausführte. Ein Flugzeug in fremder Lackierung ist allein nicht entscheidend; bei Wet Lease kann die vertraglich verantwortliche ausführende Airline anders ausgewiesen sein als der Eigentümer des Flugzeugs.

Warum der Betreiber beim Saudi-Arabien-Rückflug entscheidend ist

Ein Saudia-Flug Dschidda–Frankfurt ist bei Durchführung durch Saudia normalerweise nicht von EU261 erfasst. Führt aber eine EU-/EWR-Airline genau diesen Flug aus, kann Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b greifen. Umgekehrt bleibt ein SV-markierter Deutschland-Abflug auch bei Saudia als Betreiber erfasst, weil jeder Abflug aus der EU geschützt ist.

AbflugVermarktungtatsächlicher Betreibertypische EU261-Folge
FrankfurtSaudiaSaudiaerfasst
DschiddaSaudiaSaudianicht erfasst
DschiddaSaudiaEU-/EWR-Airlinekann erfasst sein
Frankfurteuropäische PartnerairlineSaudiaerfasst
Riadeuropäische PartnerairlineSaudiaMarketingcode reicht nicht; regelmäßig nicht erfasst

Die ausführliche Abgrenzung für die nicht erfasste Richtung steht auf Saudia von Saudi-Arabien nach Deutschland.

SkyTeam-Mitgliedschaft ist keine gemeinsame Haftung

Saudia gehört SkyTeam an und AlFursan-Mitglieder können bei verschiedenen Allianzpartnern sammeln oder einlösen. Daraus folgt aber nicht, dass jede SkyTeam-Airline für jede Störung eines anderen Mitglieds haftet. Allianzvorteile, gemeinsamer Vertrieb und Durchführungsverantwortung sind getrennte Ebenen.

Eine Buchung kann beispielsweise einen von Saudia ausgeführten Langstreckenabschnitt und einen europäischen Partnerflug enthalten. Für jeden gestörten Abschnitt muss der Betreiber festgestellt werden. Bei einer einheitlichen Reise bleibt außerdem das Endziel wichtig; die gerichtliche Zuständigkeit für die Zahlung darf nicht mit dem Kundenservice des Ticketausstellers verwechselt werden.

Wenn der Zubringer und die Langstrecke verschiedene Betreiber haben

Angenommen, eine europäische Airline fliegt Hamburg–Frankfurt, Saudia anschließend Frankfurt–Dschidda–Manila. Alles steht auf einem Ticket. Verspätet sich der europäische Zubringer und wird Manila sieben Stunden später erreicht, kann der Antrag gegen den Zubringerbetreiber gerichtet sein, obwohl der größte Teil der Reise auf Saudia-Flugzeugen stattfindet.

Ist dagegen der Saudia-Langstreckenabschnitt ab Frankfurt die Ursache, richtet sich der EU261-Antrag regelmäßig gegen Saudia. Die Flugnummer des ersten Segments bestimmt nicht pauschal den Gegner für die ganze Reise. Nennen Sie im Schreiben den konkret ursächlichen Abschnitt und legen die Betreiberangabe bei.

Was bei einer Betreiberänderung geschuldet sein kann

Der bloße Wechsel zu einem anderen, sicher zugelassenen Betreiber löst nicht automatisch 600 Euro aus. Entschädigung entsteht aus einer erfassten Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung. Eine nicht angekündigte Betreiberidentität kann daneben Informationsrechte betreffen.

Führt der Wechsel zu einer niedrigeren Kabine, kann ein eigenständiger Erstattungsanspruch wegen Herabstufung entstehen. Geht eine bezahlte Zusatzleistung verloren, fordern Sie deren Preis gesondert zurück. Der Ratgeber zu Nichtbeförderung und Downgrade zeigt die verschiedenen Rechenwege.

Antrag an die falsche Airline: so korrigieren Sie ihn

Erhalten Sie die Antwort „not the operating carrier“, prüfen Sie, ob sie anhand Ihrer Dokumente stimmt. Bitten Sie um die vollständige Bezeichnung des behaupteten Betreibers und die Grundlage der Zuordnung. Leiten Sie den Vorgang nicht kommentarlos weiter, sondern erstellen eine korrigierte Forderung mit der ursprünglichen Zeitleiste und dem Nachweis der Betreiberangabe.

War Saudia tatsächlich Betreiber und verweist nur auf den Ticketaussteller, widersprechen Sie sachlich. EU261 ordnet die Verantwortung dem ausführenden Luftfahrtunternehmen zu. Bei Erstattung des Ticketpreises kann hingegen der Vertriebsweg technisch eine Rolle spielen; die rechtliche Pflicht und der Auszahlungskanal sind nicht immer identisch.

Codeshare, Gepäck und Anschluss

Bei Gepäck gilt praktisch häufig der letzte ausführende Carrier als erste Meldestelle am Ziel; das Montrealer Übereinkommen erlaubt bei aufeinanderfolgender Beförderung weitere Anspruchskonstellationen. Erstellen Sie den PIR dort, wo der Koffer fehlt, und warten nicht auf eine Codeshare-Klärung per E-Mail.

Bei einem verpassten Anschluss ist die Buchungseinheit ebenso wichtig wie der Betreiber. Ein gemeinsames Ticket kann die Endzielverspätung schützen, obwohl mehrere Airlines beteiligt sind. Bei getrennten Tickets bleibt die Anschlussfolge meist beim Reisenden. Nutzen Sie dazu den Anschluss-Ratgeber.

Dokumentenliste für Codeshare-Fälle

  • ursprüngliche Buchungsbestätigung mit Marketing- und Betreiberzeile;
  • E-Ticket mit Ticketnummer und jedem Coupon;
  • Bordkarten aller tatsächlich geflogenen Abschnitte;
  • Mitteilung über einen Betreiberwechsel;
  • Gepäckanhänger und Umbuchungsbelege;
  • Flugnummer, Datum, Start- und Ziel-IATA-Code;
  • schriftliche Antwort der zuerst angeschriebenen Airline.

Erstellen Sie für jeden Abschnitt eine kleine Tabelle mit Marketingnummer, Betreiber und Störungsfolge. Das verhindert, dass ein komplexer Reiseplan in einer allgemeinen Beschwerde verschwindet.

FAQ

Beweist eine SV-Flugnummer, dass Saudia zahlen muss?

Nein. SV bezeichnet die vermarktende Saudia-Flugnummer. Für EU261 ist grundsätzlich die tatsächlich ausführende Airline maßgeblich.

Ist der Ticketaussteller mit Präfix 065 automatisch der Betreiber?

Nein. Das Präfix ordnet den Ticketstock zu. Jeder Coupon kann dennoch von einem Codeshare-Partner ausgeführt werden.

Haftet SkyTeam gemeinsam für die Störung?

Nein. Allianzmitgliedschaft schafft keine pauschale gemeinsame EU261-Haftung. Bestimmen Sie den Betreiber des relevanten Abschnitts.

Kann ein europäischer Betreiber Dschidda–Frankfurt unter EU261 bringen?

Ja, das ist möglich, wenn die Airline den Flug tatsächlich ausführt und die übrigen Voraussetzungen von Artikel 3 erfüllt sind.

Muss ich bei einem Wet Lease den Flugzeugeigentümer anschreiben?

Nicht allein wegen des Eigentums. Maßgeblich ist, welches Unternehmen rechtlich als ausführende Fluggesellschaft auftritt; sichern Sie die Buchungs- und Gate-Angaben.

Quellen

  • Verordnung (EG) Nr. 261/2004
  • Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 zur Betreiberinformation
  • Auslegungsleitlinien der Europäischen Kommission 2024
  • EuGH C-532/17: Begriff der ausführenden Fluggesellschaft
  • Saudia: SkyTeam-Partner
  • Saudia: AlFursan-Programm
  • Saudia: Beschwerden und Rückmeldungen
  • Europäische Kommission: Fluggastrechte
  • Montrealer Übereinkommen)
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We help passengers recover compensation for delayed and cancelled flights. Up to 600 EUR compensation under EC Regulation 261/2004.

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