SAS nach Großbritannien: EU261 oder UK261?
Kurzantwort: Auf SAS-Reisen zwischen Deutschland und Großbritannien können EU261 und UK261 gleichzeitig räumlich berührt sein. Ab Deutschland gilt EU261; ab dem Vereinigten Königreich gilt UK261. Weil SAS eine europäische Airline ist, können auch bestimmte Ankünfte aus dem Vereinigten Königreich in die EU unter EU261 und bestimmte Ankünfte im UK unter UK261 fallen. Eine doppelte Pauschale für dieselbe Störung ist nicht vorgesehen. Prüfen Sie Betreiber, Richtung, Währung und Endziel.
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EU- und britische Fluggastrechte geprüft am 26. August 2026.
Richtung und Betreiber
| Reise | EU261 | UK261 |
|---|---|---|
| Deutschland–London, von SAS ausgeführt | ja | kann ebenfalls räumlich greifen |
| London–Deutschland, von SAS ausgeführt | kann wegen EU-Airline greifen | ja, UK-Abflug |
| Deutschland–UK, Partnerbetrieb | EU261 wegen EU-Abflug | Betreiberregeln prüfen |
| UK–Deutschland, nicht europäischer Partner | EU261 nicht allein wegen Ziel | UK261 wegen UK-Abflug |
Wo beide Systeme denselben Zeitverlust erfassen, ist keine doppelte Auszahlung zu erwarten. Wählen und begründen Sie den passenden Anspruch, und legen Sie bereits erhaltene Zahlungen offen.
Beträge in Euro und Pfund
EU261 sieht 250, 400 oder 600 Euro nach Entfernung vor. UK261 verwendet derzeit 220, 350 oder 520 Pfund für vergleichbare Kategorien. Auf einer kurzen Verbindung Deutschland–Großbritannien liegt häufig die unterste Distanzstufe nahe; messen Sie die konkrete Strecke.
Die Währung ist kein frei wählbarer Wechselkursvorteil. Sie folgt dem anwendbaren System. Ein Reisender darf nicht erst 250 Euro und anschließend 220 Pfund für dieselbe Verspätung verlangen. Hat eine Airline bereits gezahlt, muss die weitere Stelle diese Leistung berücksichtigen.
Bei Ersatzbeförderung gelten auch im britischen System Kürzungsregeln innerhalb der passenden Zeitfenster. Kontrollieren Sie die tatsächliche Türöffnung am Endziel.
Anschlussreise über Kopenhagen
Bei Manchester–Kopenhagen–Berlin auf einer einheitlichen SAS-Buchung zählt Berlin als Endziel. Der UK-Abflug ist grundsätzlich nach UK261 erfasst; SAS als europäischer Betreiber kann außerdem den europäischen Ankunftsschutz berühren. Die Endverspätung wird nicht nur in CPH gemessen.
Bei Berlin–Kopenhagen–Edinburgh ist der deutsche Start nach EU261 erfasst. Verpasst der Zubringer den Anschluss, wird bis Edinburgh gerechnet. Getrennte Tickets bilden dagegen grundsätzlich zwei Reisen.
Sichern Sie alle Segmente und Betreiber. Ein SK-Code kann auf einem Partnerflug stehen. Der SAS-Betreiberleitfaden zeigt, welche Gesellschaft anzuschreiben ist.
Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung
Ab drei Stunden am Endziel kann eine Pauschale entstehen. Bei Annullierung sind Mitteilungszeit und Ersatzangebot relevant. Wer trotz bestätigter Buchung, gültiger Dokumente und rechtzeitigen Erscheinens unfreiwillig nicht befördert wird, kann ebenfalls Ausgleich sowie Reiseoption und Betreuung verlangen.
Die Ursachenprüfung bleibt bestehen. Gefährliches Wetter oder eine konkrete ATC-Anordnung können außergewöhnlich sein. Ein gewöhnlicher technischer Defekt oder eine interne Personalentscheidung liegt häufig im betrieblichen Bereich. SAS muss den Einzelfall und zumutbare Maßnahmen belegen.
Britische und europäische Rechtsprechung können sich künftig auseinanderentwickeln. Verwenden Sie deshalb die aktuelle CAA-Anleitung für UK261 und EU-Quellen für EU261, statt frühere identische Regeln vorauszusetzen.
Erstattung und Betreuung
Nach einer Annullierung besteht in beiden Systemen grundsätzlich die Wahl zwischen Erstattung und Ersatzbeförderung. Ein Gutschein darf Geld nicht ohne freiwillige Zustimmung ersetzen. Wer die Reise noch benötigt, sollte die Rückzahlung nicht voreilig wählen.
Mahlzeiten, Kommunikationsmöglichkeiten, Hotel und Transfer richten sich nach Wartezeit und Notwendigkeit. Sie bleiben regelmäßig auch bei außergewöhnlichen Umständen bestehen. Bewahren Sie Rechnungen in Pfund getrennt auf und nennen Sie Originalwährung sowie Zahlungsdatum.
Eine freiwillig später gewählte Reise kann die Betreuung für zusätzliche Tage begrenzen. Lassen Sie dokumentieren, welche früheste Verbindung SAS tatsächlich angeboten hat.
Beispiel: London–CPH–Hamburg
Ein Passagier reist auf einem Ticket. Der von SAS ausgeführte Flug ab London wird kurzfristig annulliert; die Ersatzverbindung erreicht Hamburg sechs Stunden später. UK261 gilt wegen des britischen Abflugs. EU261 kann wegen des europäischen Betreibers und der Ankunft in der EU ebenfalls berührt sein.
Der Passagier verlangt nicht zwei Pauschalen. Er berechnet den Anspruch nach dem gewählten, sachlich passenden System, nennt die gesamte Route und legt jede Zahlung offen. Hotel oder Mahlzeiten werden separat verlangt. Die Annullierungsmitteilung und Ursache entscheiden über die Pauschale.
Wäre der Flug von einem nicht europäischen Partner ausgeführt worden, bliebe UK261 wegen des UK-Abflugs relevant; die EU261-Rückrichtung müsste anders bewertet werden.
Wo die Forderung eingereicht wird
Beginnen Sie beim tatsächlichen Betreiber. Für eine EU261-Forderung gegen SAS steht das SAS-Reklamationsformular zur Verfügung. Bei UK261 kann ebenfalls die Airline zuerst angeschrieben werden; anschließend kommen die britische CAA-Aufgabe, eine anerkannte ADR-Stelle oder gerichtliche Wege nach Zuständigkeit in Betracht.
Prüfen Sie, welcher ADR-Anbieter für die konkrete Airline zuständig ist. Die deutsche Schlichtung Reise & Verkehr ist nicht automatisch für jeden britischen Abflug oder Partnerfall die richtige Stelle. Das LBA zieht ebenfalls keine individuelle Zahlung ein.
Reformen getrennt beobachten
Die EU-Reform vom Juli 2026 ist am Prüftag noch nicht anwendbar. Sie ändert nicht automatisch UK261. Umgekehrt wirken britische Anpassungen nicht ohne eigenes Gesetz auf EU261. Datieren Sie jede Forderung und verwenden Sie die am Flugtag beziehungsweise bei Durchsetzung maßgebliche Fassung.
Schreiben Sie im Antrag klar, auf welches System Sie sich stützen und weshalb. Eine unbestimmte Forderung „nach EU/UK-Recht“ erschwert die Prüfung von Betrag und Zuständigkeit.
Belege bei Pfund- und Euroforderungen
Bewahren Sie die ursprüngliche Preis- und Zeitdarstellung, jede Umbuchung und die tatsächliche Türöffnung auf. Kosten in Pfund sollten mit Originalrechnung eingereicht werden. Verlangen Sie nicht ohne Erklärung einen selbst berechneten Eurobetrag; die Airline kann in der Belegwährung erstatten oder einen nachvollziehbaren Kurs verwenden.
Bei einer Familienbuchung führen Sie jede Person und den Betrag nach dem gewählten Regelwerk einzeln auf. Falls SAS bereits einen Teil in Euro oder Pfund gezahlt hat, nennen Sie Zahlungsdatum, Währung und Verwendungszweck. So kann eine mögliche Anrechnung erfolgen, ohne Hotel-, Ticket- oder Gepäckposten fälschlich als erledigt zu behandeln.
Kontrollieren Sie bei einer Umbuchung über einen EU-Flughafen, ob eine neue Airline den verursachenden Abschnitt übernimmt oder nur die Ersatzreise ausführt. Die Zuständigkeit für die ursprüngliche Störung wandert nicht automatisch mit der neuen Bordkarte. Eine Segmenttabelle verhindert, dass SAS und Partner einander ohne nachvollziehbare Begründung verweisen.
FAQ
Gilt UK261 auf jedem Flug ab Großbritannien?
Grundsätzlich ja, unabhängig von der Nationalität des Betreibers, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen.
Kann EU261 auf einem SAS-Flug aus London gelten?
Ja, weil SAS eine EU- oder EWR-Airline ist und der Flug in die EU führen kann. Eine doppelte Pauschale neben UK261 entsteht dadurch nicht.
Beträgt die kurze UK261-Pauschale 250 Euro?
Nein. Das britische System verwendet derzeit 220 Pfund; EU261 nennt für die vergleichbare Stufe 250 Euro.
Zählt bei London–CPH–Berlin nur Kopenhagen?
Bei einer einheitlichen Buchung zählt grundsätzlich Berlin als letztes Ziel. Separate Tickets werden anders behandelt.
Muss SAS bei britischem Nebel ein Hotel zahlen?
Wenn eine notwendige Übernachtung bis zur Ersatzreise entsteht, bleibt Betreuung grundsätzlich auch bei außergewöhnlicher Ursache geschuldet.