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SAS ab Berlin und Hamburg: Verspätung oder Flugausfall

Kurzantwort: Startet Ihre SAS-Reise in Berlin oder Hamburg, gilt EU261 unabhängig davon, welche Airline den Flug tatsächlich ausführt. Bei einer einheitlichen Verbindung über Kopenhagen, Stockholm oder Oslo zählt die Verspätung am letzten Ziel. Prüfen Sie den aktuellen Reiseplan und „durchgeführt von“, denn SAS verkauft direkte und verbundene Reisen, deren Betreiber oder Saison sich ändern können. Nach Annullierung bestehen Reiseoption, Betreuung und möglicherweise 250 bis 600 Euro.

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Flughafen- und SAS-Informationen geprüft am 26. August 2026.

BER und HAM: dieselben Rechte, andere Beweise

PunktBerlin BrandenburgHamburg
EU261-Abflugimmer bei Start in BERimmer bei Start in HAM
Nachweis am FlughafenGate, Terminal und Zeit sichernGatewechsel und Betreiber dokumentieren
Anschlussgesamtes Ticket bis Endziel prüfengesamte Reservierung bis Endziel prüfen
lokale AlternativeBahn oder anderer Flug kann relevant seinBahn oder Abflug ab anderem Airport prüfen

Die tatsächliche Verbindung am Reisetag ist wichtiger als eine frühere Streckenliste. Vermeiden Sie die Annahme, dass ein auf SAS.com verkauftes Angebot zwingend nonstop von SAS selbst durchgeführt wird.

Vor Abflug: Originalroute sichern

Laden Sie E-Ticket und erste Buchungsbestätigung herunter. Notieren Sie PNR, Ticketnummer, Abflugterminal und Betreiber jedes Segments. Bei Codeshare steht neben dem SK-Code eine zweite Airline. Bei Wet Lease kann die Betreiberinformation erst näher am Flugdatum präzisiert werden.

Sichern Sie zusätzlich die planmäßige Ankunft am letzten Ziel. Nach einer automatischen Umbuchung zeigt die App häufig nur noch den neuen Reiseplan, wodurch die spätere Verspätungsrechnung erschwert wird.

Für Rückreisen nach Berlin oder Hamburg aus einem Drittstaat entscheidet der tatsächliche Betreiber darüber, ob EU261 die Außenabfahrt erfasst. Ein SK-Code auf einem von Delta ausgeführten Flug ist nicht dasselbe wie ein von SAS betriebener Rückflug.

Verspätung ab BER oder HAM

Bei einem Direktflug zählt die Türöffnung am skandinavischen Ziel. Bei einer einheitlichen Reise Berlin–Kopenhagen–New York wird bis New York gerechnet. Ein verspäteter Zubringer kann den Anschluss zerstören und die Endankunft um viele Stunden verschieben, obwohl die Landung in Kopenhagen nur kurze Zeit hinter dem Flugplan lag.

Ab mindestens drei Stunden am Endziel kann die Pauschale geprüft werden. Bis 1.500 Kilometer beträgt sie 250 Euro, in der mittleren Kategorie 400 Euro und auf sonstigen Reisen über 3.500 Kilometer 600 Euro. Die genaue Großkreisentfernung wird vom deutschen Start zum letzten geschützten Ziel gemessen.

SAS darf sich nur mit einer konkret belegten außergewöhnlichen Ursache entlasten. Ein allgemeiner Hinweis auf „Wetter in Skandinavien“ zeigt nicht automatisch, welcher Flughafen, welches Zeitfenster und welche operative Maßnahme den Flug ab Berlin oder Hamburg betraf.

Annullierung am Abflugtag

Nach einem Flugausfall können Sie Geld zurück oder Ersatzbeförderung wählen. Benötigen Sie die Reise noch, fordern Sie die frühestmögliche Alternative. SAS darf die Suche nicht ohne Prüfung auf freie Plätze im ursprünglichen Tarif beschränken. Partnerflüge oder eine vernünftige Bahnverbindung können relevant sein.

Dokumentieren Sie verfügbare Alternativen mit Uhrzeit und Preis, bevor sie verschwinden. Wenn SAS keine rechtzeitige Lösung anbietet, setzen Sie nachweisbar eine kurze Frist und kündigen Sie eine angemessene Selbstbuchung an. Die Seite SAS Ersatzflug oder Bahn selbst gebucht erklärt die Kostenerstattung.

Eine Mitteilung weniger als 14 Tage vor Abflug kann zusätzlich zur Reiseoption 250 bis 600 Euro auslösen. Ersatzangebote in den gesetzlichen Zeitfenstern und außergewöhnliche Umstände sind gesondert zu prüfen.

Betreuung vor Ort

Bei ausreichender Wartezeit stehen Mahlzeiten und Getränke zu. Erfolgt die neue Abreise erst am nächsten Tag, schuldet die Airline grundsätzlich Hotel und Transfer. Das gilt bei einer erfassten Störung auch dann, wenn eine externe Ursache die Standardpauschale ausschließt.

Am Flughafen kann der Betreiber auf der Anzeige von der verkaufenden Airline abweichen. Fragen Sie am zuständigen Serviceschalter nach einem Voucher und dokumentieren Sie, falls niemand erreichbar ist. Kaufen Sie nur notwendige Leistungen. Eine Rechnung mit Einzelpositionen ist besser als ein bloßer Zahlungsbeleg.

Wer in Berlin oder Hamburg wohnt und nach Hause fährt, kann einen angemessenen Transfer statt Hotel geltend machen, wenn dies sachgerecht und kostengünstig ist. Notieren Sie, warum die gewählte Lösung vernünftig war.

Wechsel zwischen Berlin und Hamburg

Eine Ersatzbeförderung ab dem jeweils anderen Flughafen kann angeboten werden, wenn sie für den Reisenden zumutbar ist und SAS den erforderlichen Transfer übernimmt. Entfernung, Reisezeit, Gepäck, Kinder und Barrierefreiheit sind zu berücksichtigen. Eine siebenstündige Eigenanreise darf nicht als gleichwertig behandelt werden, ohne die Gesamtankunft zu vergleichen.

Akzeptieren Sie einen Flughafenwechsel, lassen Sie sich die Beförderung zum neuen Startort bestätigen. Kaufen Sie Bahn oder Transfer selbst, wenn SAS trotz Aufforderung nichts organisiert, und bewahren Sie Belege sowie Kommunikation auf.

Beispiel: Hamburg–Kopenhagen–Boston

Eine Familie reist auf einem Ticket ab Hamburg über Kopenhagen nach Boston. Der Zubringer fällt kurzfristig aus. SAS bietet erst am Folgetag eine Verbindung an; eine Partneralternative am selben Abend wird im Chat abgelehnt. Die Familie dokumentiert den verfügbaren Flug, fordert Umbuchung und erhält keine Lösung.

Entscheidet sie sich für einen angemessenen Ersatzflug, können dessen Kosten neben der pauschalen Entschädigung prüfbar sein. Für 600 Euro zählen Entfernung bis Boston, tatsächliche Endankunft, Mitteilungszeit und Ursache. Hotel, Abendessen und Transfer werden als Betreuung getrennt aufgelistet.

Wählt die Familie dagegen die vollständige Ticketerstattung, kann sie nicht zusätzlich verlangen, dass SAS denselben Abschnitt noch befördert. Eine Pauschale kann trotzdem nach eigenen Voraussetzungen bestehen.

Antrag mit Flughafenbezug

Nennen Sie ausdrücklich BER oder HAM, ursprüngliches Gate, Betreiber und Zeitpunkt der ersten Information. Fügen Sie einen Screenshot der Abfluganzeige nur ergänzend bei; Hauptbelege bleiben Ticket und Airline-Nachrichten. Bei einem Anschlussverlust zeigen Sie alle Segmente und die Türöffnung am Endziel.

Verlangt SAS eine andere Anspruchsgegnerin, bitten Sie um die vollständige juristische Bezeichnung des Betreibers. Bei einer Ablehnung wegen Wetter fordern Sie die konkrete Flughafen- oder ATC-Einschränkung und die versuchten Gegenmaßnahmen.

Der SAS-Pillar für Verspätung und Flugausfall ordnet Betrag, Betreuung und Verfahren zusammen.

FAQ

Gilt EU261 bei jedem SAS-Start in Berlin oder Hamburg?

Grundsätzlich ja, weil der Abflug in der EU liegt. Buchung, rechtzeitiges Erscheinen und konkrete Störungsart müssen ebenfalls passen.

Zählt bei BER–CPH–USA nur Kopenhagen?

Bei einer einheitlichen Buchung zählt regelmäßig das US-Endziel. Bei getrennten Tickets wird jeder Vertrag eigenständig betrachtet.

Muss ich einen Ersatzflug ab dem anderen Flughafen akzeptieren?

Nur eine zumutbare Lösung. SAS muss Gesamtweg, Transfer und vergleichbare Bedingungen berücksichtigen und erforderliche Beförderung organisieren.

Kann ich bei einer Nachtverspätung nach Hause fahren?

Ja, ein angemessener Transfer kann statt Hotel vernünftig sein. Dokumentieren Sie fehlende Betreuung und tatsächliche Kosten.

Ist der SK-Code ein Beweis für den Betreiber?

Nein. Lesen Sie „durchgeführt von“ in den ursprünglichen Unterlagen und sichern Sie die Angabe vor einer Umbuchung.

Offizielle Quellen

  • SAS: Flugstatus
  • SAS: Annullierte Flüge
  • SAS: EU-Fluggastrechte
  • Flughafen Berlin Brandenburg: Flüge
  • Hamburg Airport: Ankunft und Abflug
  • Verordnung (EG) Nr. 261/2004
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