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Ryanair Flug verspätet: Wann steht Ihnen Entschädigung zu?

Kurzantwort: Erreicht ein von Ryanair ausgeführter, von EU261 erfasster Flug sein Endziel mindestens drei Stunden verspätet, können 250, 400 oder 600 Euro pro Person zustehen. Eine reine Abflugverspätung reicht nicht. Ryanair kann die Pauschale vermeiden, wenn ein außergewöhnlicher Umstand die Störung verursachte und alle zumutbaren Gegenmaßnahmen ausgeschöpft wurden.

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Geprüft am 11. August 2026. Die im Juli beschlossene Neuregelung ist noch nicht anwendbar; heutige Fälle werden weiterhin nach der geltenden Verordnung und der Rechtsprechung beurteilt.

Vier Fragen entscheiden den Verspätungsanspruch

Prüfen Sie den Fall in dieser Reihenfolge:

  1. Fällt die Beförderung räumlich unter EU261?
  2. Welche Gesellschaft führte den verspäteten Flug aus?
  3. Wann durften die Passagiere am letzten Ziel aussteigen?
  4. Was war der konkrete Auslöser und hätte Ryanair die Folgen vermeiden können?

Jeder Abflug aus Deutschland liegt grundsätzlich im räumlichen Anwendungsbereich, sofern die weiteren Voraussetzungen wie bestätigte Buchung und rechtzeitiges Erscheinen erfüllt sind. Bei einem Rückflug aus einem Drittstaat ist relevant, ob der ausführende Beförderer eine EU-Fluggesellschaft ist. Ryanair DAC, Malta Air, Buzz und Lauda Europe sind zwar miteinander verbunden, müssen aber auf der konkreten Buchung identifiziert werden.

Ankunft statt Landung messen

Die verbreitete Formulierung „drei Stunden verspätet“ meint die Verspätung am Ziel. Nach der Entscheidung Germanwings C-452/13 zählt der Zeitpunkt, zu dem mindestens eine Tür geöffnet wird und Passagiere das Flugzeug verlassen dürfen. Rollzeit, eine belegte Standposition oder eine verzögerte Treppenbereitstellung können daher den Ausschlag geben.

ZeitangabeBedeutung für die Prüfung
geplanter AbflugAusgangspunkt für Betreuungsschwellen
tatsächlicher Abflugzeigt den Ablauf, entscheidet aber nicht allein über die Pauschale
Landungnützlicher Hinweis, noch nicht die maßgebliche Ankunft
Türöffnungregelmäßiger Vergleichswert für die Drei-Stunden-Grenze
Erreichen des Endziels nach Umleitungkann bei anderem Zielflughafen entscheidend sein

Notieren Sie die Uhrzeit unmittelbar nach dem Öffnen der Tür. Ein Bildschirmfoto der Smartphone-Uhr zusammen mit einer Nachricht an eine Begleitperson kann ergänzen, was Flugdatenbanken und Bordunterlagen zeigen. Ryanairs eigenes Protokoll bleibt ebenfalls wichtig; verlangen Sie bei einem Grenzfall eine genaue Zeitangabe.

Beispiel: 2:58 Stunden gelandet, 3:07 Stunden ausgestiegen

Ein Flug nach Berlin setzt um 22:48 Uhr auf, geplant war die Ankunft um 19:50 Uhr. Die Tür öffnet erst um 22:57 Uhr. Die Landedifferenz beträgt zwei Stunden und 58 Minuten, die rechtliche Ankunft liegt jedoch drei Stunden und sieben Minuten nach Plan. Die Schwelle kann damit erreicht sein. Ob gezahlt wird, hängt anschließend von Ursache und Gegenmaßnahmen ab.

Umgekehrt führt eine Abflugverzögerung von vier Stunden nicht zwingend zur Pauschale, wenn Ryanair einen großen Teil in der Luft aufholt und das Ziel weniger als drei Stunden zu spät erreicht. Betreuung kann während der langen Wartezeit trotzdem geschuldet sein.

Endziel bei mehreren Flügen

Bei einer einheitlichen geschützten Buchung kann die Verspätung am letzten Ziel maßgeblich sein. Ryanair arbeitet jedoch überwiegend mit Punkt-zu-Punkt-Verträgen. Zwei selbst zusammengestellte Flüge sind deshalb regelmäßig getrennt zu behandeln. Dann ist die Ankunft des verspäteten ersten Vertrags entscheidend; der Verlust des zweiten Tickets wird nicht automatisch zur Endzielverspätung nach EU261.

Prüfen Sie, ob ein Vermittler eine eigene Anschlussgarantie verkauft hat oder ob tatsächlich eine zusammenhängende Beförderung bestätigt wurde. Einzelheiten enthält der Leitfaden zum verpassten Ryanair-Anschluss.

Betrag nach Entfernung

Ist die Drei-Stunden-Grenze erreicht, richtet sich die Pauschale nicht nach Dauer oder Ticketwert, sondern nach Streckenkategorie.

FlugstreckePauschale
bis 1.500 km250 Euro
EU-intern über 1.500 km400 Euro
sonst 1.500 bis 3.500 km400 Euro
sonst über 3.500 km600 Euro

Ein innergemeinschaftlicher Flug bleibt auch oberhalb von 3.500 km in der 400-Euro-Stufe. Für die Entfernung wird die Großkreismethode verwendet. Wer die Strecke und mögliche Halbierung bei einer Ersatzverbindung genauer prüfen möchte, findet Beispiele im Ryanair-Betragsratgeber.

Ursache nicht mit Folge verwechseln

Ryanair kann auf Wetter, Flugsicherung oder einen früheren Umlauf verweisen. Das ist erst der Beginn der Prüfung. Erforderlich sind ein konkretes Ereignis, der ursächliche Zusammenhang mit Ihrem Flug und die Darlegung, warum vernünftige Alternativen nicht halfen.

Ein gewöhnlicher Defekt, ein Engpass in der eigenen Einsatzplanung oder eine pauschal genannte „operative Störung“ liegt grundsätzlich im betrieblichen Bereich. Schwere Gewitter direkt am Flughafen, eine behördliche Luftraumsperre oder eine für das Flugzeug verbindliche ATC-Beschränkung können dagegen außergewöhnlich sein. Selbst dann muss Ryanair zeigen, welche Maßnahmen zur Begrenzung der Verzögerung geprüft wurden.

Fragen Sie schriftlich nach:

  • Art, Ort und Zeitraum des Ereignisses;
  • betroffener Flugzeugrotation;
  • Wirkung auf den konkreten Flug;
  • geprüfter Ersatzmaschine oder Ersatzcrew;
  • frühestmöglicher alternativer Beförderung.

Betreuung während der Wartezeit

Betreuung beginnt je nach Entfernung bereits ab zwei, drei oder vier Stunden erwarteter Abflugverspätung. Ryanair muss angemessene Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit anbieten. Wird eine Übernachtung nötig, gehören Hotel und Transfer grundsätzlich dazu. Zwei Kommunikationsmöglichkeiten sind ebenfalls vorgesehen.

Fordern Sie Gutscheine oder eine konkrete Unterkunft über App, Schalter oder Chat an. Bleibt die Hilfe aus, kaufen Sie nur das Notwendige und bewahren Sie detaillierte Rechnungen auf. Alkohol, Luxuszimmer oder unnötige Taxifahrten sind schwerer erstattungsfähig. Eine außergewöhnliche Ursache nimmt die Betreuung nicht automatisch weg; sie betrifft vor allem die pauschale Zahlung.

Beweispaket und Antrag

Sichern Sie PNR, Bordkarte, ursprüngliche Zeit, Türöffnung, Ryanair-Nachrichten und Kostenbelege. Bei mehreren Reisenden sollte der Antrag alle Namen und verlangten Einzelbeträge enthalten. Trennen Sie die Pauschale von Auslagen, damit eine Teilentscheidung nachvollziehbar bleibt.

Reichen Sie die Forderung über den passenden Ryanair-Kanal ein und speichern Sie Eingangsbestätigung sowie Vorgangsnummer. Eine sachliche Darstellung ist wirksamer als eine lange Schilderung: Flug, Datum, Strecke, Betreiber, geplante und tatsächliche Ankunft, Betrag und Anlagen. Der Formular-Ratgeber führt durch die Felder.

FAQ

Zählt bei Ryanair die Landung oder die Türöffnung?

Regelmäßig zählt die erste geöffnete Flugzeugtür, durch die Passagiere aussteigen dürfen. Die Landung kann mehrere Minuten früher liegen und ist bei einem Fall nahe drei Stunden nicht ausreichend.

Gibt es bei genau drei Stunden Verspätung Entschädigung?

Ja, die Rechtsprechung erfasst eine Ankunftsverspätung von drei Stunden oder mehr. Zusätzlich müssen räumlicher Geltungsbereich und Verantwortlichkeit passen; ein nachgewiesener außergewöhnlicher Umstand kann die Pauschale ausschließen.

Was gilt, wenn Ryanair die Verspätung unterwegs aufholt?

Für die Pauschale zählt die Differenz bei der Ankunft. Kommt das Flugzeug weniger als drei Stunden zu spät an, besteht allein wegen eines sehr späten Abflugs normalerweise kein pauschaler Verspätungsanspruch.

Kann ich bei Wetter trotzdem meine Essenskosten fordern?

Ja, Betreuung und notwendige Eigenkosten sind von der Pauschale zu trennen. Bitten Sie zuerst um Hilfe und legen Sie anschließend angemessene Rechnungen vor, wenn Ryanair keine Leistung bereitstellt.

Muss ich eine Bordkarte haben, um zu reklamieren?

Eine Bordkarte ist ein starkes Beweismittel, aber nicht in jedem Fall die einzige Möglichkeit. Buchungsbestätigung, Check-in-Nachweis, Gepäckabschnitt, Mitteilungen und andere Unterlagen können die Beförderung ebenfalls belegen.

Quellen

  • Verordnung (EG) Nr. 261/2004
  • EuGH, C-452/13 - Germanwings zur Ankunftszeit
  • EuGH, verbundene Rechtssachen C-402/07 und C-432/07 - Sturgeon
  • EuGH, verbundene Rechtssachen C-581/10 und C-629/10 - Nelson
  • Ryanair, Hilfe zu verspäteten Flügen
  • Ryanair, EU261-Hinweis für Fluggäste
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