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LEVEL-Forderung und AESA: Welche Frist gilt?

Für aktuelle LEVEL-Fluggastrechtefälle nennt AESA fünf Jahre ab dem Vorfall für die vorherige Forderung an die Airline. Reagiert LEVEL nicht, kann nach einem Monat das spanische ADR-Verfahren genutzt werden; der AESA-Antrag muss spätestens ein Jahr nach der vorherigen Airline-Forderung eingereicht werden. Diese drei Zeiträume erfüllen verschiedene Funktionen und dürfen nicht miteinander verwechselt werden.

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Die im Juli 2026 angenommene EU-Reform sieht künftig neun Monate für die Beschwerde und 30 Tage für die Airlineantwort vor. Am 25. August 2026 wird diese neue Regel hier ausdrücklich nicht als bereits anwendbar behandelt. Maßgeblich bleiben Veröffentlichung, Inkrafttreten und der vorgesehene Anwendungsbeginn des neuen Rechts.

Aktuelle LEVEL-Fristen im Überblick

HandlungAktuelle AESA-AngabeBeginn
vorherige Forderung an LEVELinnerhalb von 5 JahrenTag des Flugvorfalls
Warten bei ausbleibender Antwort1 MonatEinreichung bei LEVEL
Antrag bei AESAinnerhalb von 1 Jahrvorherige Airline-Forderung
Nachbesserung unvollständiger AESA-Unterlagen10 WerktageZustellung der Aufforderung
Umsetzung bindender AESA-Entscheidung durch Airline1 MonatZustellung der Entscheidung

Eine Frist bis zum Jahr 2031 bedeutet nicht, dass Abwarten sinnvoll ist. Belege verschwinden, E-Mail-Postfächer werden gelöscht und Buchungsportale zeigen ältere Reisen nicht dauerhaft an.

Die Fünfjahresfrist für die Airline-Forderung

AESA erklärt in seinen aktuellen Passagier-FAQ und auf der Startseite für Beschwerden, dass Reisende fünf Jahre ab dem Vorfall haben, um zunächst bei der Fluggesellschaft zu reklamieren. Für einen LEVEL-Flug am 10. April 2026 beginnt die Frist grundsätzlich an diesem Ereignistag.

Die Information bezieht sich auf das spanische Verfahren. Bei komplexen grenzüberschreitenden Reisen können Gerichtsstand, Vertragsrecht und der verantwortliche Betreiber zusätzliche Verjährungsfragen auslösen. Ein deutscher Wohnsitz legt die Frist nicht automatisch fest. Wer gegen Iberia statt LEVEL vorgehen muss oder einen deutschen Zubringer beansprucht, sollte die konkrete Rechtslage separat prüfen.

Praktisch ist eine Einreichung innerhalb weniger Wochen besser. Dadurch lässt sich die Ursache zeitnah anfragen und die AESA-Jahresfrist kontrolliert starten.

Ein Monat bis zur Eskalation

LEVEL beziehungsweise die zuständige Airline muss die vorherige Forderung bestätigen und nach den AESA-Informationen spätestens innerhalb eines Monats beantworten. Fehlt danach eine Antwort oder ist sie unbefriedigend, kann der Passagier die alternative Streitbeilegung beantragen.

Der Monat ist keine zusätzliche Verjährungsfrist für den ursprünglichen Anspruch. Er ist die Warte- und Antwortphase vor AESA. Reichen Sie nicht am nächsten Tag bei der Behörde ein, sofern keine abschließende Ablehnung vorliegt. Erhalten Sie nach einer Woche eine klare negative Antwort, müssen Sie den restlichen Monat nach AESA-Angaben nicht zwingend abwarten.

Bewahren Sie den Versandnachweis auf. Ohne Datum lässt sich weder der Monatszeitraum noch das Ende des AESA-Jahres sicher bestimmen.

Ein Jahr für den AESA-Antrag

Die einjährige Frist läuft ab der vorherigen Forderung an die Airline, nicht ab Flugdatum und nicht ab LEVELs Antwort. Beispiel: Flug am 10. April 2026, Forderung an LEVEL am 1. Mai 2026. Der AESA-Antrag muss nach der aktuellen Regel grundsätzlich spätestens bis 1. Mai 2027 eingehen.

Wird diese Frist versäumt, weist das AESA-Formular darauf hin, dass innerhalb der Fünfjahresgrenze eine neue vorherige Forderung an die Airline möglich sein kann. Verlassen Sie sich nicht als Strategie darauf. Eine wiederholte Forderung kann zusätzliche Streitfragen erzeugen; fristgerechtes Handeln ist klarer.

AESA verlangt die vorherige Reklamation und ihre Antwort oder den Nachweis des Schweigens. Laden Sie beide Dokumente zusammen mit Ticket, Bordkarte, Identitätsnachweis und gegebenenfalls Vollmacht hoch.

Welche Flüge AESA bearbeiten kann

AESA ist nicht allein deshalb zuständig, weil LEVEL spanisch ist. Die Behörde beschreibt ihre Kompetenz anhand des Reisewegs. Dazu gehören grundsätzlich Flüge ab Spanien sowie bestimmte Flüge aus Drittstaaten nach Spanien mit einer EU-Fluggesellschaft. Für Barcelona–Amerika und einen von LEVEL ausgeführten Rückflug nach Barcelona ist die spanische Zuständigkeit deshalb häufig naheliegend.

Beginnt eine einheitliche Reise mit einem gestörten Zubringer in Deutschland, kann die zuständige nationale Durchsetzungs- oder Schlichtungsstelle eine andere sein. Prüfen Sie den ursächlichen Abschnitt. AESA weist Anträge zurück, die in die Kompetenz einer anderen europäischen Behörde fallen.

Das ADR-Verfahren gilt für Flüge ab 2. Juni 2023 und umfasst unter anderem Annullierung, große Verspätung, Nichtbeförderung, Herabstufung und bestimmte Rechte mobilitätseingeschränkter Personen. Gepäck und weitere Schäden sind ausgeschlossen.

Wirkung der AESA-Entscheidung

AESA gibt an, innerhalb von 90 Kalendertagen nach vollständigem Eingang zu entscheiden; komplexe Fälle können länger dauern. Die Airline muss am Verfahren teilnehmen. Die Entscheidung ist für sie bindend und innerhalb eines Monats umzusetzen beziehungsweise nachzuweisen.

Der Passagier bleibt nicht in gleicher Weise gebunden. Ist er mit dem Ergebnis unzufrieden, kann er den Rechtsweg prüfen. Läuft bereits ein Gerichtsverfahren, kann AESA den Fall nicht parallel behandeln. Wählen Sie die Reihenfolge daher bewusst.

Für deutsche Reisende ohne spanisches Identifikationsmittel stellt AESA auch Verfahren für ausländische Antragsteller bereit. Erforderliche Dokumente werden auf Spanisch oder Englisch akzeptiert. Eine kurze englische Chronologie erleichtert die Bearbeitung.

Gepäck hat andere Fristen

Ein verspäteter Koffer folgt nicht der Fünfjahres-, Monats- und Jahreslogik des EU261-ADR. Nach dem Montrealer Übereinkommen muss eine schriftliche Beschwerde bei verspätetem Gepäck spätestens binnen 21 Tagen nach Bereitstellung erfolgen. Bei Beschädigung beträgt die Frist sieben Tage nach Erhalt.

Gerichtliche Ansprüche aus dem Übereinkommen erlöschen grundsätzlich nach zwei Jahren. Der PIR am Flughafen ist wichtig, ersetzt aber nicht immer die nachfolgende bezifferte schriftliche Forderung. Nutzen Sie dafür den LEVEL-Gepäckratgeber.

Die künftigen neun Monate richtig einordnen

Rat und Parlament haben im Juli 2026 eine Reform der Fluggastrechte beschlossen. Der veröffentlichte politische Text nennt eine künftige Frist von neun Monaten für die Einreichung einer Forderung und 30 Tage für die Airlineantwort. Das ist nicht mit dem aktuellen spanischen Fünfjahresrahmen und dem AESA-Jahr gleichzusetzen.

Bevor die neue Regel auf einen Fall angewendet wird, müssen endgültiger Rechtsakt, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen geprüft werden. Schreiben Sie in einer aktuellen Forderung nicht, LEVEL habe eine schon geltende Neunmonatsfrist verletzt. Handeln Sie dennoch möglichst innerhalb von neun Monaten; das ist beweissicher und vermeidet spätere Übergangsfragen.

Fristen beweissicher verwalten

Erstellen Sie eine einfache Tabelle mit Flugdatum, Airline-Antrag, Eingangsbestätigung, Antwort, Monatsende und AESA-Jahresende. Speichern Sie Dateien außerhalb des Buchungsportals. Ein Screenshot ohne sichtbares Datum ist schwächer als eine Bestätigungs-E-Mail mit Vorgangsnummer.

Nach einer Ablehnung erklärt LEVEL lehnt Entschädigung ab die inhaltliche Reaktion. Für den ersten Antrag verwenden Sie die Anleitung LEVEL Entschädigung beantragen.

Rechtsstand: 25. August 2026. Vor einer späten oder gerichtlichen Forderung ist eine individuelle Prüfung sinnvoll.

FAQ

Habe ich aktuell nur neun Monate für LEVEL?

Nein. Die Neunmonatsregel gehört zur angenommenen, aber am 25. August 2026 noch nicht anwendbaren EU-Reform. AESA nennt aktuell fünf Jahre für die vorherige Airline-Forderung.

Wann darf ich nach Schweigen von LEVEL zu AESA?

Wenn seit der nachweisbaren vorherigen Forderung ein Monat vergangen ist und keine Antwort vorliegt, kann das ADR-Verfahren grundsätzlich eröffnet sein.

Ab wann läuft das AESA-Jahr?

Es beginnt mit der Einreichung der vorherigen Forderung bei der Airline, nicht erst mit deren Antwort.

Ist AESA auch für Gepäck zuständig?

Nein. Gepäckansprüche sind aus dem EU261-ADR ausgeschlossen und folgen insbesondere den Montrealer Fristen.

Bindet die AESA-Entscheidung auch den Passagier?

Sie ist nach AESA-Angaben für die Airline bindend. Der Passagier kann bei Unzufriedenheit weiterhin gerichtliche Schritte prüfen.

Offizielle Quellen

  • AESA, Passagier-FAQ mit aktuellen Fristen
  • AESA, Forderung starten
  • AESA, ADR-Verfahren und Zuständigkeit
  • EU, Verordnung (EG) Nr. 261/2004
  • Rat der EU, angenommene Reform vom Juli 2026
  • Europäisches Parlament, neun Monate und 30 Tage
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