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KM Malta Airlines Entschädigung: 250, 400 oder 600 Euro

Kurzantwort: Der Grundbetrag richtet sich nicht nach dem Ticketpreis, sondern nach der Großkreisentfernung zum maßgeblichen Endziel. Bei KM Malta Airlines sind auf München–Malta typischerweise 250 Euro, auf Berlin–Malta und Düsseldorf–Malta typischerweise 400 Euro pro Person möglich. 600 Euro kommen vor allem bei einer einheitlich gebuchten Reise über 3.500 Kilometer in Betracht, die nicht vollständig innerhalb der EU liegt. Das setzt stets eine qualifizierte Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung und das Fehlen eines Entlastungsgrundes voraus.

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Geprüft am 14. August 2026. Die heutigen Beträge 250, 400 und 600 Euro gelten weiterhin. Die endgültig angenommene Reform ist noch nicht anwendbar und ändert daran am Stichtag nichts.

Die drei Stufen nach Artikel 7

KategoriePauschale je anspruchsberechtigter Person
alle Flüge bis 1.500 km250 Euro
innergemeinschaftliche Flüge über 1.500 km400 Euro
sonstige Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km400 Euro
sonstige Flüge über 3.500 km600 Euro

„Innergemeinschaftlich“ ist für die zweite Zeile entscheidend. Berlin–Malta und Düsseldorf–Malta überschreiten 1.500 Kilometer, bleiben aber innerhalb der EU. Deshalb endet die Berechnung dort bei 400 Euro und springt nicht auf 600 Euro.

Aktuelle direkte KM-Strecken aus Deutschland

KM nennt im aktuellen Netz Berlin Brandenburg, Düsseldorf und München als deutsche Ziele. Die Entfernungen werden zwischen den Flughäfen als Großkreis berechnet; Straßenkilometer oder die tatsächlich geflogene Umwegroute zählen nicht.

Streckeungefähre Großkreisstrecketypische Stufe
MUC–MLArund 1.400 km250 Euro
BER–MLArund 1.850 km400 Euro
DUS–MLArund 1.750 km400 Euro

Diese Werte dienen der Einordnung. Prüfen Sie die konkreten Flughafencodes auf dem Ticket. Eine Umbuchung ab einem anderen Flughafen kann die Entfernungsstufe verändern.

Bei einer Verbindung zählt häufig das Endziel

Hat ein Passagier Berlin–Malta–außereuropäisches Ziel auf einer einzigen Buchung, wird nicht automatisch nur BER–MLA gemessen. Verursacht die Störung des KM-Segments eine mindestens dreistündige Verspätung am letzten vertraglichen Ziel, kann die Gesamtentfernung maßgeblich sein.

Anders bei zwei PNRs: Wird Berlin–Malta bei KM und der Weiterflug separat gekauft, endet der KM-Vertrag grundsätzlich in MLA. Das Risiko des selbst organisierten Umstiegs trägt der Reisende weitgehend selbst. Eine freiwillige Verbindungshilfe der Airline ändert die Vertragsstruktur nicht rückwirkend.

Familien- und Gruppenbeispiele

Paar auf München–Malta

Der von KM ausgeführte Flug kommt vier Stunden zu spät an. Es liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor. Zwei Personen mit bestätigten Tickets können je 250 Euro, insgesamt 500 Euro verlangen. Ein gemeinsam bezahltes Abendessen wird nur einmal als tatsächlicher Aufwand ergänzt.

Familie auf Düsseldorf–Malta

Zwei Erwachsene und zwei Kinder mit eigenen Sitzplätzen erreichen Malta fünf Stunden verspätet. Die 400-Euro-Stufe ergibt 1.600 Euro. Das Alter mindert die Pauschale nicht. Ein kostenlos reisendes Kleinkind ohne eigenen öffentlich angebotenen Tarif kann anders zu bewerten sein.

Gruppe mit einer Sammelbuchung

Sechs Reisende auf BER–MLA werden unfreiwillig nicht befördert. Jeder Anspruch bleibt individuell, auch wenn eine Person gebucht hat. Im Antrag werden Namen, Ticketnummern und Vollmachten der Erwachsenen sauber zugeordnet. Die rechnerische Gesamtsumme kann 2.400 Euro betragen.

Wann 600 Euro realistisch sind

KM betreibt ein europäisch und mediterran geprägtes Netz. 600 Euro entstehen daher nicht auf den direkten Deutschland-Malta-Strecken. Relevant wird die höchste Stufe bei einer einheitlich gebuchten, von EU261 erfassten Reise über Malta zu einem Endziel außerhalb der EU, dessen Großkreisentfernung mehr als 3.500 Kilometer beträgt.

Beispiel: Ein deutscher Passagier bucht eine durchgehende Reise mit KM-Zubringer und Partneranschluss zu einem fernen Ziel. Der KM-Zubringer ist verspätet, der Anschluss geht verloren, das Endziel wird zehn Stunden später erreicht. Vor einer 600-Euro-Forderung sind eine PNR, die tatsächlichen Betreiber beider Segmente und der rechtliche Zusammenhang der Reise zu prüfen. Ein bloß nebeneinander dargestellter Reiseplan eines Portals beweist noch keinen einheitlichen Beförderungsvertrag.

Mögliche Kürzung um 50 Prozent

Bei einer Ersatzbeförderung kann die Pauschale halbiert werden, wenn die tatsächliche Ankunft nur begrenzt hinter der ursprünglichen Zeit liegt:

  • höchstens zwei Stunden bei Flügen bis 1.500 Kilometer;
  • höchstens drei Stunden bei innergemeinschaftlichen Flügen über 1.500 Kilometer und anderen Flügen bis 3.500 Kilometer;
  • höchstens vier Stunden bei sonstigen Flügen über 3.500 Kilometer.

Für MUC–MLA kann eine Ersatzankunft innerhalb von zwei Stunden zur Reduktion von 250 auf 125 Euro führen. Für BER–MLA oder DUS–MLA liegt die einschlägige Grenze bei drei Stunden; dann können 200 statt 400 Euro verbleiben. Die Airline muss die tatsächliche Ersatzankunft belegen.

Ticketpreis, Steuern und Upgrade sind andere Rechnungen

Ein billiges Ticket kann trotzdem eine Pauschale von 400 Euro auslösen. Umgekehrt erhält ein teures Business-Ticket nicht automatisch mehr als die gesetzliche Entfernungspauschale. Der Ticketpreis wird bei Erstattung, selbst bezahltem Ersatztransport und Downgrade wichtig, nicht bei Artikel 7.

Wurde die Reiseklasse herabgestuft, gelten 30, 50 oder 75 Prozent des Preises des betroffenen Segments. Diese Berechnung kann neben einer Verspätungs- oder Annullierungspauschale stehen. Einzelheiten enthält KM-Downgrade.

Voraussetzungen neben der Entfernung

Die richtige Distanz allein begründet noch keinen Anspruch. Prüfen Sie:

  • mindestens drei Stunden Endzielverspätung oder eine andere erfasste Störung;
  • rechtzeitiges Erscheinen und bestätigte Buchung;
  • KM als ausführenden Beförderer des gestörten Segments;
  • räumliche Geltung von EU261;
  • keine ausreichend frühe Annullierungsmitteilung;
  • kein bewiesener unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstand;
  • gegebenenfalls die Halbierungsgrenzen nach Ersatzbeförderung.

Der Pillar zu KM-Entschädigung verbindet diese Prüfungsschritte.

So formulieren Sie den Betrag

Schreiben Sie nicht nur „Ich möchte die maximale Entschädigung“. Nennen Sie Start, Endziel, Buchungsstruktur, Entfernungskategorie und Betrag pro Person. Bei einer Familie eignet sich eine Tabelle mit Name, Ticketnummer, Grundbetrag und eventueller Kürzung. Betreuungskosten folgen in einer separaten Tabelle mit Belegnummer.

Wer eine 600-Euro-Stufe beansprucht, sollte die durchgehende Buchung und das letzte Ziel besonders deutlich belegen. Wer 400 Euro für BER–MLA oder DUS–MLA verlangt, kann ergänzen, dass es sich um einen innergemeinschaftlichen Flug über 1.500 Kilometer handelt.

FAQ

Gibt es auf München–Malta 250 oder 400 Euro?

Die direkte Großkreisstrecke liegt unter 1.500 Kilometern. Deshalb sind bei erfüllten Voraussetzungen typischerweise 250 Euro pro Person möglich.

Warum sind Berlin und Düsseldorf höher eingestuft?

Beide direkten Strecken nach Malta liegen über 1.500 Kilometern. Als innergemeinschaftliche Flüge gehören sie regelmäßig in die 400-Euro-Stufe.

Bekommt ein Kind die volle Pauschale?

Bei einem eigenen bestätigten Ticket zu einem öffentlich verfügbaren Tarif grundsätzlich ja. Ein kostenlos reisendes Kleinkind ohne eigenen Tarif erfordert eine gesonderte Prüfung.

Kann KM 400 Euro auf 200 Euro kürzen?

Ja, wenn eine Ersatzbeförderung das Endziel bei der einschlägigen Streckenkategorie höchstens drei Stunden verspätet erreicht und die weiteren Voraussetzungen der Kürzung erfüllt sind.

Hängt die Pauschale vom Ticketpreis ab?

Nein. Artikel 7 verwendet feste Entfernungsstufen. Der Ticketpreis ist für andere Ansprüche wie Erstattung oder Downgrade relevant.

Quellen

  • Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Artikel 7
  • KM Malta Airlines, Ziele in Deutschland
  • KM Malta Airlines, Berlin-Malta
  • KM Malta Airlines, Düsseldorf-Malta
  • KM Malta Airlines, München-Malta
  • EuGH C-11/11, Endziel bei Anschlussreisen
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