Flughafen Linz (LNZ): Entschädigung für Linien- und Charterflüge
Kurzantwort: Ein Linien- oder Charterflug ab Linz Airport fällt grundsätzlich unter EU261. Bei mindestens drei Stunden Verspätung am letzten Ziel einer einheitlichen Buchung, einer kurzfristigen Annullierung oder einer unfreiwilligen Nichtbeförderung sind je nach Entfernung 250, 400 oder 600 Euro pro Person möglich. Wer das Ticket über einen Veranstalter gekauft hat, fordert die pauschale Zahlung dennoch grundsätzlich von der ausführenden Airline; der Verkäufer und der tatsächliche Betreiber können verschiedene Unternehmen sein.
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Wählen Sie die Situation, die Ihren Flug am besten beschreibt:
Linz verzeichnete 2025 laut Statistik Austria rund 262.000 Passagiere und einen deutlichen Zuwachs. Der Flugplan kombiniert Linienverbindungen mit touristischen Charterketten. Diese Mischung macht die Betreiberfrage wichtiger als an einem Standort, an dem eine einzelne Airline dominiert. Außerdem kann nach einer Streichung die nächste direkte Verbindung deutlich später liegen, sodass Bahn und ein anderer Abflughafen Teil einer sinnvollen Ersatzroute werden.
Vier Namen auf einer Buchung haben vier verschiedene Rollen
Bei einer Urlaubsreise ab LNZ können Reiseveranstalter, Vermittlungsportal, Marketing-Airline und ausführende Fluggesellschaft zugleich erscheinen. Schreiben Sie jeden Namen mit seiner Funktion auf.
| Beteiligter | Typische Rolle |
|---|---|
| Reiseveranstalter | bündelt Flug, Hotel und weitere Reiseleistungen |
| OTA oder Reisebüro | vermittelt Buchung und Zahlung |
| Marketing-Airline | stellt einen Code auf dem Ticket bereit |
| ausführende Airline | betreibt den konkreten Flug und ist für EU261 zentral |
Ein Charter ist nicht deshalb von Fluggastrechten ausgenommen, weil Einzelplätze über einen Veranstalter verkauft wurden. Auch eine Pauschalreise kann einen EU261-Anspruch auslösen. Daneben können paketrechtliche Ansprüche gegen den Veranstalter bestehen. Derselbe konkrete Aufwand darf jedoch nicht doppelt ersetzt werden.
Bitten Sie bei unklarer Bestätigung um die vollständige E-Ticket-Ansicht und suchen Sie nach „durchgeführt von“. Ein Reisebüro darf die Buchungsdaten erklären, ersetzt aber nicht automatisch die Airline als Schuldnerin der festen Ausgleichszahlung.
Die erste Alternative muss nicht wieder ab Linz starten
Nach einer Annullierung haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung. Wollen Sie weiterhin reisen, muss die Airline eine vergleichbare Route zum frühestmöglichen Zeitpunkt prüfen. Bei einem kleineren Flugplan kann das ein anderer Carrier, eine Umsteigeverbindung oder ein Bahnabschnitt zu einem anderen Flughafen sein.
Verlangen Sie ein vollständiges Angebot:
- Abfahrtszeit und Ort des Bodenverkehrs;
- gebuchte Weiterflüge und bestätigte Plätze;
- Zuständigkeit für Bahn-, Bus- oder Taxikosten;
- Regeln für aufgegebenes Gepäck;
- realistische Check-in- und Umsteigezeit;
- erwartete Ankunft am ursprünglichen Endziel.
Eine Nachricht „Bitte reisen Sie selbst nach Wien“ ist noch keine sauber organisierte Ersatzbeförderung. Fragen Sie nach Ticket oder Kostenübernahme. Ist die Airline unerreichbar und droht eine erhebliche Verlängerung, dokumentieren Sie alle Kontaktversuche sowie verfügbare Alternativen, bevor Sie selbst buchen. Wählen Sie eine vernünftige, dem ursprünglichen Produkt vergleichbare Lösung.
Erstattung ist eine Entscheidung gegen die Weiterreise
Eine Erstattung kann richtig sein, wenn die Reise ihren Zweck verloren hat. Nach einer Annullierung dürfen Sie die nicht genutzten Abschnitte erstatten lassen; bereits geflogene Teile können hinzukommen, wenn sie im ursprünglichen Reiseplan wertlos geworden sind. Bei mindestens fünf Stunden Abflugverspätung besteht ebenfalls ein Recht, die Reise aufzugeben und den Ticketpreis nach den gesetzlichen Regeln zurückzufordern.
Klicken Sie nicht vorschnell auf eine Erstattung, wenn Sie den Urlaub oder Termin noch erreichen wollen. Nach der Wahl kann die Airline davon ausgehen, dass keine Ersatzbeförderung mehr verlangt wird. Schreiben Sie stattdessen ausdrücklich: „Ich wähle die anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ und nennen Sie eine gefundene realistische Verbindung.
Die feste Ausgleichszahlung ist eine separate Prüfung. Eine Ticketpreiserstattung beseitigt nicht automatisch einen Anspruch wegen kurzfristiger Annullierung. Umgekehrt bedeutet eine Erstattung nicht, dass unabhängig von Ursache und Informationsfrist stets 250 bis 600 Euro hinzukommen.
So wirkt sich eine Anschlussreise auf den Betrag aus
Ein Direktflug ab Linz bis 1.500 Kilometer liegt in der 250-Euro-Kategorie. Für längere EU-Flüge sowie andere Strecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern gelten regelmäßig 400 Euro. Sonstige Flüge über 3.500 Kilometer können 600 Euro auslösen.
Bei einer durchgehenden Buchung zählt häufig das letzte Ziel. Beispiel: Linz–Frankfurt–Toronto ist auf einem Ticket bestätigt. Der erste Flug wird wegen eines internen technischen Problems gestrichen, die Reisenden kommen acht Stunden später in Toronto an. Dann kann die Entfernung bis Kanada die 600-Euro-Kategorie eröffnen. Bestehen zwei separate Tickets, haftet der erste Carrier nicht automatisch für die verlorene Langstreckenbuchung.
Nutzen Sie den Flugentschädigungsrechner mit der vollständigen geschützten Route. Die österreichische Flughafenübersicht erklärt zusätzlich, wann die Flugrichtung aus einem Drittstaat den Anwendungsbereich verändert.
Ein Rückflug nach Linz kann anders bewertet werden
Der Abflug ab LNZ ist grundsätzlich erfasst, unabhängig vom Sitz der Airline. Beim Rückflug aus einem Staat außerhalb der EU ist dagegen zu prüfen, ob eine EU-Fluggesellschaft tatsächlich fliegt. Ein österreichischer Reiseveranstalter, eine Rechnung in Euro oder die Ankunft in Linz ersetzen diese Voraussetzung nicht.
Auch bei Codeshare zählt nicht nur der Marketingcode. Wird der Rückflug von einer Nicht-EU-Airline durchgeführt, kann EU261 für dieses einzelne Segment fehlen, obwohl der Hinflug ab Österreich geschützt war. Andere lokale oder vertragliche Rechte bleiben davon unberührt.
Betreuung bei wenigen verfügbaren Flügen
Die Wartezeit bestimmt die Sachleistungen. Ab den entfernungsabhängigen Schwellen muss die Airline Mahlzeiten und Erfrischungen anbieten. Verschiebt sich die Ersatzbeförderung auf den nächsten Tag, kommen Hotel und Transport zwischen Unterkunft und Flughafen hinzu. Diese Betreuung bleibt grundsätzlich auch bei außergewöhnlichem Wetter oder einer Entscheidung der Flugsicherung bestehen.
Fragen Sie zuerst nach Voucher und organisierter Unterkunft. Wenn nichts angeboten wird, dürfen notwendige und angemessene Auslagen erstattbar sein. Bewahren Sie Einzelbelege statt nur des Kartenumsatzes auf. Eine Familie führt ein gemeinsames Hotelzimmer einmal auf; die pauschale Ausgleichszahlung wird dagegen für jede anspruchsberechtigte Person separat berechnet.
Die Ursache darf nicht im Wort „Charter“ verschwinden
Eine Airline kann die Zahlung nicht allein mit „Charter operation“ oder „schedule change by tour operator“ ablehnen. Ermitteln Sie, wer den Flug tatsächlich plante und ausführte, wann die Änderung bekannt gegeben wurde und ob der ursprüngliche Flug stattfand. Eine Vorverlegung um mehr als eine Stunde kann rechtlich als Annullierung behandelt werden.
Bei Wetter, ATC oder Sicherheitsereignissen muss die Airline den konkreten Zusammenhang und alle zumutbaren Maßnahmen darlegen. Die meisten üblichen technischen Probleme sowie interne Crewplanung liegen näher am normalen Betriebsrisiko. Bewahren Sie die ursprüngliche Flugzeit auf, denn eine später aktualisierte Veranstalter-App kann die Änderung wie den alten Plan erscheinen lassen.
Reklamation und apf-Schlichtung
Fügen Sie Ihrer schriftlichen Airline-Forderung E-Ticket, PNR, ursprüngliche und neue Zeiten, Betreiberangabe, Ankunft am Endziel, Ursache und Belege bei. Trennen Sie den Pauschalbetrag von Ticketpreis, Ersatzroute und Betreuung. Bei mehreren Reisenden nennen Sie jede Person und jedes Ticket ausdrücklich.
Die apf kann bei erfüllter Zuständigkeit kostenlos schlichten, wenn Sie zuvor schriftlich beim Unternehmen reklamiert haben. Grundsätzlich ist dessen erste Antwort innerhalb von sechs Wochen abzuwarten; eine unbefriedigende Antwort kann den nächsten Schritt ebenfalls eröffnen. Das Verfahren darf nicht parallel bei einem Gericht oder einer anderen anerkannten Schlichtungsstelle anhängig sein.
FAQ
Gilt EU261 für Charterflüge ab Linz?
Ja. Ein Charterflug ist nicht wegen seiner Vertriebsform ausgeschlossen. Entscheidend sind Abflugort, ausführende Airline, Störung und die übrigen Voraussetzungen.
Muss die Airline mich über Wien oder München umbuchen?
Sie muss eine vergleichbare Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt prüfen. Welcher Airport sinnvoll ist, hängt von verfügbaren Plätzen, Bodenweg, Gepäck und der Gesamtankunft am Ziel ab.
Kann ich ein Bahnticket zu einem anderen Flughafen selbst kaufen?
Das kann bei fehlender rechtzeitiger Hilfe erstattbar sein, wenn der Kauf notwendig, angemessen und dokumentiert war. Geben Sie der Airline möglichst zuerst Gelegenheit, die Route zu organisieren.
Wer zahlt bei einer Pauschalreise die 250 bis 600 Euro?
Die EU261-Ausgleichszahlung richtet sich grundsätzlich gegen die ausführende Airline. Gegen den Veranstalter können daneben andere Rechte aus dem Reisepaket bestehen.
Wann ist die apf nach einer Linz-Störung sinnvoll?
Nach einer schriftlichen Reklamation bei der Airline und einer unbefriedigenden Antwort oder grundsätzlich sechs Wochen ohne Antwort kann die apf bei erfüllten Bedingungen schlichten.