Ethiopian Airlines 600 Euro Entschädigung pro Person berechnen
Kurzantwort: 600 Euro pro Person kommen bei einer von EU261 erfassten Ethiopian-Langstreckenreise über 3.500 Kilometer in Betracht, wenn das Endziel mindestens drei Stunden verspätet erreicht wird, kurzfristig annulliert wird oder eine unfreiwillige Nichtbeförderung vorliegt. Der Betrag hängt nicht vom Ticketpreis ab. Beginnt der von Ethiopian ausgeführte Flug in Afrika, fehlt jedoch meist schon der europäische Geltungsbereich.
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Geprüft am 25. August 2026. Die geltenden Stufen sind 250, 400 und 600 Euro. Eine angenommene EU-Reform ändert diese heutige Berechnung am Stichtag nicht.
Vier Prüfungen vor der Multiplikation
Die sichtbare Zahl 600 Euro ist erst der letzte Schritt. Prüfen Sie in dieser Reihenfolge:
- Fällt die Reise räumlich unter EU261?
- Wer führte den gestörten Flug tatsächlich aus?
- Welche Endverspätung oder Annullierung liegt vor?
- Welche Entfernungskategorie und mögliche Kürzung gilt?
Wer nur die Entfernung Frankfurt–Addis Abeba in einen Rechner eingibt, übersieht den häufigsten Ablehnungsgrund: den Rückflug ab Afrika. Eine lange Strecke ist nicht automatisch geschützt.
| Entfernungskategorie | Grundbetrag pro Person |
|---|---|
| bis 1.500 km | 250 € |
| andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km | 400 € |
| sonstige Flüge über 3.500 km | 600 € |
Innerhalb der EU gelten für Strecken über 1.500 Kilometer besondere 400-Euro-Regeln. Ethiopian-Reisen von Deutschland nach Äthiopien oder zu vielen weiteren afrikanischen Endzielen sind typischerweise Drittstaat-Langstrecken und liegen über 3.500 Kilometer.
Richtung entscheidet vor Distanz
Frankfurt–Addis Abeba, ausgeführt von Ethiopian, startet in der EU. Bei mindestens drei Stunden Ankunftsverspätung und nicht außergewöhnlicher Ursache kann die 600-Euro-Stufe passen. Addis Abeba–Frankfurt ist gleich weit, aber bei demselben Betreiber normalerweise nicht von EU261 erfasst.
Ein Beispiel mit zwei Personen:
| Reise | Qualifikation | Rechenwert |
|---|---|---|
| FRA–ADD, 5:10 h verspätet, betriebliche Ursache | EU-Abflug, Langstrecke | 2 × 600 € = 1.200 € |
| ADD–FRA, 5:10 h verspätet, Ethiopian | Drittstaatabflug, Nicht-EU-Airline | keine EU261-Pauschale |
| FRA–ADD, Ersatzflug kommt 3:20 h später | Langstrecke, Kürzungsfenster prüfen | möglicherweise 2 × 300 € |
Der Pillar zu Ethiopian-Entschädigung erklärt den Geltungsbereich mit weiteren Beispielen.
Entfernung bei einer Anschlussreise
Bei einer einheitlichen Buchung wird nicht jeder Abschnitt isoliert bepreist. Für die Entschädigung kann die Entfernung vom ersten Abflugort zum letzten Ziel nach der Großkreismethode relevant sein. Frankfurt–Addis Abeba–Sansibar wird daher nicht als zwei separate Pauschalen behandelt, nur weil zwei Bordkarten existieren.
Kommt der erste Flug zu spät und geht der Anschluss verloren, zählt die Endankunft in Sansibar. Erreichen drei Reisende das Ziel zwölf Stunden später, kann der Ausgangsbetrag 3 × 600 Euro = 1.800 Euro sein. Voraussetzung sind eine zusammenhängende Reise, der passende Betreiberzusammenhang und keine erfolgreiche außergewöhnliche-Umstände-Einwendung.
Bei getrennten Tickets endet die erste Beförderung dagegen in Addis Abeba. Das separat gebuchte Ziel wird nicht automatisch in Entfernung und Endverspätung einbezogen. Die tatsächliche Struktur lässt sich an PNR, Ticketnummern und Couponfolge erkennen.
Wann 600 auf 300 Euro sinken können
Artikel 7 erlaubt bei anderweitiger Beförderung eine Halbierung, wenn die Ankunft am Endziel innerhalb bestimmter Grenzen liegt. Bei sonstigen Flügen über 3.500 Kilometer beträgt das Fenster weniger als vier Stunden. Eine Airline darf also nicht jede angenommene Umbuchung pauschal mit 50 Prozent abziehen.
Beispiel: Der ursprüngliche Flug sollte um 06:00 Uhr ankommen. Der Ersatz erreicht das Endziel um 09:40 Uhr. Die Verspätung beträgt 3:40 Stunden; bei erfüllten Voraussetzungen kann 300 Euro statt 600 Euro gelten. Ankunft um 10:05 Uhr liegt mehr als vier Stunden später, sodass die Halbierungsgrenze nicht passt.
Die Kürzung betrifft die feste Pauschale. Voll belegte, angemessene Hotel- oder Verpflegungskosten werden nicht deshalb halbiert. Ebenso wird ein geschuldeter Ticketpreis nicht auf 50 Prozent reduziert.
Familien, Kinder und Gruppen
Die Pauschale wird pro anspruchsberechtigter Person berechnet, nicht pro PNR. Vier Erwachsene auf einer erfassten Langstrecke können zusammen 2.400 Euro verlangen. Ein Kind mit regulärem oder öffentlich angebotenem ermäßigtem Ticket kann ebenfalls anspruchsberechtigt sein.
Bei einem kostenlos beförderten Kleinkind ohne eigenen Sitz muss geprüft werden, ob eine öffentlich verfügbare Tarifbuchung oder eine kostenlose Beförderung im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 vorliegt. Geben Sie nicht automatisch vier Ansprüche an, nur weil vier Namen in der Reservierung stehen. Sichern Sie Ticketbeleg und Tarif für jede Person.
Jeder Reisende ist Inhaber seines Anspruchs. Bei einer gemeinsamen Eingabe sollten Vollmachten, Kontodaten und Passagierliste eindeutig sein. Eine Zahlung an eine Person erledigt nicht ohne Weiteres die Ansprüche aller anderen.
Pauschale ist nicht Erstattung und nicht Schadenersatz
Die 600 Euro sollen pauschal Zeitverlust ausgleichen. Sie sind unabhängig davon, ob das Ticket 450 oder 2.500 Euro kostete. Ticketpreis, alternative Beförderung und Betreuung folgen anderen Regeln. Nachgewiesene weitergehende Schäden können unter zusätzlichen Rechtsgrundlagen geprüft werden, wobei Anrechnung und Schadensminderung zu beachten sind.
Eine Business-Class-Buchung erhält nicht mehr als 600 Euro EU261-Pauschale. Wird die Person zusätzlich herabgestuft, kann Artikel 10 eine prozentuale Erstattung des betroffenen Abschnittspreises auslösen. Umgekehrt mindert ein günstiger Economy-Tarif die Pauschale nicht.
Ein ShebaMiles-Prämienticket ist nicht allein wegen der Zahlungsform ausgeschlossen, wenn es öffentlich im Programm angeboten wurde. Geldentschädigung, Meilenrückbuchung, Steuern und nicht erbrachtes Upgrade müssen getrennt berechnet werden. Mehr dazu steht im ShebaMiles-Ratgeber.
Welche Zeiten und Dokumente erforderlich sind
Notieren Sie die planmäßige und tatsächliche Ankunft am Endziel. Maßgeblich ist grundsätzlich die Türöffnung, nicht nur die Landung. Sichern Sie E-Ticket, PNR, Bordkarten, Ethiopian-Nachrichten, Betreiberangabe und Umbuchungsbelege. Für Gruppen erstellen Sie eine Tabelle mit Name, Ticketnummer, Betrag und Kontoinhaber.
Formulieren Sie die Forderung mathematisch nachvollziehbar: „Vier Passagiere × 600 Euro = 2.400 Euro nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c.“ Listen Sie Betreuungsauslagen darunter separat mit Rechnung auf. Das offizielle Verfahren beschreibt der Ratgeber zum Ethiopian-Formular.
FAQ
Sind 600 Euro der Höchstbetrag pro Buchung?
Nein. Die Pauschale wird pro anspruchsberechtigter Person berechnet. Eine vierköpfige Familie kann bei erfüllten Langstreckenvoraussetzungen 2.400 Euro erreichen.
Reicht eine Strecke über 3.500 Kilometer aus?
Nein. Zuerst müssen EU261-Geltungsbereich, Störungsart, Endverspätung und Ursache passen. Ein Ethiopian-Rückflug ab Afrika ist trotz großer Entfernung meist nicht erfasst.
Wann darf Ethiopian auf 300 Euro kürzen?
Bei Langstrecken kann eine Halbierung möglich sein, wenn eine anderweitige Beförderung das Endziel weniger als vier Stunden später erreicht. Eine bloße Umbuchung genügt nicht.
Bekommen Business-Passagiere mehr als 600 Euro?
Nein. Die EU261-Pauschale hängt nicht von der Kabine ab. Ein zusätzlicher Anspruch wegen Herabstufung wird getrennt berechnet.
Zählt das afrikanische Endziel nach einem Umstieg in ADD?
Bei einer einheitlichen Buchung ab Deutschland kann das letzte Ziel für Entfernung und Verspätung relevant sein. Bei getrennten Tickets ist diese Zusammenrechnung nicht automatisch möglich.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Artikel 7
- EuGH C-11/11: Endzielverspätung
- EuGH C-537/17: Anschlussreise ab der EU
- EU-Kommission: Auslegungsleitlinien 2024
- Ethiopian Airlines: Beförderungsbedingungen
- Ethiopian Airlines: aktuelle Ziele
- Your Europe: Entschädigungsbeträge
- Ethiopian Airlines: Support and Feedback