AJet: Entschädigung bei Verspätung oder Annullierung
Ob AJet nach einer Störung eine Ausgleichszahlung schuldet, hängt zuerst von Flugrichtung und ausführender Airline ab. AJet ist eine türkische Fluggesellschaft mit eigenem VF-Code. Ein von AJet ausgeführter Flug ab Deutschland fällt grundsätzlich in den räumlichen Anwendungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung. Ein reiner VF-Rückflug aus der Türkei nach Deutschland dagegen nicht schon deshalb, weil er in der EU landet. Für ihn ist insbesondere das türkische Regelwerk SHY-PASSENGER zu prüfen. Dieser Ratgeber gibt den Rechtsstand vom 9. September 2026 wieder.
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Zuerst Flugrichtung und Betreiber feststellen
Entscheidend ist nicht, wo das Ticket gekauft wurde oder ob Turkish Airlines im Reiseplan auftaucht. Maßgeblich ist, wer den betroffenen Flug tatsächlich ausführen sollte. AJet gehört zwar vollständig zu Turkish Airlines, bleibt aber ein eigener Betreiber. Auf Buchungsbestätigung, Bordkarte und Mitteilungen steht meist „operated by“ beziehungsweise „durchgeführt von“. Bei VF-Betrieb ist AJet der erste Adressat.
Für Berlin–Istanbul-Sabiha Gökçen gilt EU261 unabhängig von der türkischen Zulassung, weil der Flug in der EU startet. Für Istanbul-Sabiha Gökçen–Berlin mit AJet gilt EU261 grundsätzlich nicht. Wurde dieses Segment tatsächlich von einer EU-Airline durchgeführt, kann das Ergebnis anders sein. Hin- und Rückflug derselben Buchung werden für diese Reichweitenprüfung getrennt betrachtet.
Wann eine feste Ausgleichszahlung möglich ist
Bei einem geschützten EU261-Flug kommt eine pauschale Zahlung typischerweise bei Annullierung, Nichtbeförderung oder mindestens drei Stunden verspäteter Ankunft in Betracht. Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen erfüllt sein. Bei einer Annullierung können etwa der Zeitpunkt der Information und das angebotene Ersatzflugfenster den Anspruch ausschließen. Bei außergewöhnlichen Umständen entfällt die Pauschale nur, wenn AJet die konkrete Ursache und alle zumutbaren Gegenmaßnahmen darlegen kann.
Die Entfernung bestimmt die Stufe: 250 Euro bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bei längeren innergemeinschaftlichen Flügen sowie bei anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern und 600 Euro bei sonstigen längeren Strecken. Auf vielen Direktverbindungen Deutschland–Türkei liegt die Entfernung in der 400-Euro-Stufe. Die tatsächliche Route ist dennoch zu messen; ein Pauschalurlaub oder ein günstiger Tarif mindert den Betrag nicht.
Ausgleich, Ticketpreis und Auslagen getrennt verlangen
Vier Positionen dürfen nicht vermengt werden. Die feste Ausgleichszahlung soll den Zeitverlust kompensieren. Die Erstattung des ungenutzten Ticketpreises oder eine anderweitige Beförderung ist die Wahl nach einer Annullierung beziehungsweise einer erheblichen Verspätung. Betreuung umfasst Mahlzeiten, Kommunikation und nötigenfalls Hotel samt Transfer. Weitere nachweisbare Schäden können auf einer anderen Rechtsgrundlage beruhen, ohne automatisch doppelt ersetzt zu werden.
Wer einen Ersatzflug annimmt, verliert dadurch nicht automatisch die pauschale Entschädigung. Umgekehrt entsteht aus einer Ticketerstattung nicht automatisch ein Anspruch auf 250, 400 oder 600 Euro. Bei einer Pauschalreise bestehen daneben Rechte gegen den Veranstalter, etwa wegen beeinträchtigter Reiseleistungen. Gepäckverspätung oder -beschädigung gehört in ein eigenes Montreal-Dossier und nicht in die EU261-Pauschale.
Beispiel: Hamburg über SAW nach Kayseri
Merve bucht Hamburg–Istanbul-Sabiha Gökçen–Kayseri auf einem durchgehenden Ticket, beide Flüge sollen von AJet ausgeführt werden. Der Abflug liegt in Deutschland. Wegen eines technischen Problems erreicht sie Kayseri vier Stunden und zwanzig Minuten zu spät. Für die Verspätung kann die Ankunft am vertraglichen Endziel Kayseri maßgeblich sein. Die Entfernung ist vom ersten Abflug bis zum Endziel nach der üblichen Großkreismethode zu bestimmen.
Merve fordert die passende Pauschale und fügt die ursprüngliche Buchung, Bordkarten, die Ersatzverbindung und einen Nachweis der tatsächlichen Ankunft bei. Ihre 18 Euro für eine angemessene Mahlzeit führt sie separat mit Beleg auf. Hätte sie Hamburg–SAW und SAW–Kayseri auf zwei unabhängig gebuchten Tickets gekauft, ließe sich die Endverspätung nicht ohne Weiteres als einheitlicher EU261-Flug behandeln.
Ursache und Beweise sauber dokumentieren
Hilfreich sind die ursprüngliche Bestätigung, alle Umbuchungen, Bordkarten, Gepäckabschnitte, Nachrichten von AJet und Fotos der Anzeigetafel. Bei einer Verspätung zählt die Zeit, zu der sich am Endziel mindestens eine Flugzeugtür öffnet und Passagiere aussteigen dürfen, nicht nur die Landung. Namen aller Mitreisenden und deren eigene Forderungen müssen eindeutig sein.
Die Worte „operationelle Gründe“ oder „außergewöhnliche Umstände“ reichen als Erklärung nicht. Wetter, Flugsicherung oder Sicherheitslagen können außergewöhnlich sein, doch AJet muss den Bezug zum konkreten Flug erklären. Ein gewöhnlicher technischer Defekt oder interne Personalplanung entlastet die Airline nicht automatisch. Betreuung kann selbst dann geschuldet sein, wenn die Ursache außergewöhnlich war.
Forderung einreichen und nötigenfalls weiterverfolgen
Im offiziellen Feedbackformular sollte jede Position eine klare Überschrift erhalten: „EU261-Ausgleich“, „Erstattung“ oder „Betreuungskosten“. AJet akzeptiert nach dem verifizierten Profil höchstens fünf Dateien und erzeugt eine Registrierungsnummer. Deshalb empfiehlt sich eine geordnete Auswahl, etwa Ticket, Störungsnachricht, Reiseverlauf, Ankunftsnachweis und eine zusammengefasste Belegdatei. Sämtliche Originale bleiben lokal gespeichert.
Reagiert AJet nicht substantiiert, kann bei einem deutschen Abflug das Luftfahrt-Bundesamt für die Aufsicht in Betracht kommen. Die Behörde wird nicht allein durch den deutschen Wohnsitz zuständig und ersetzt nicht in jedem Fall die individuelle Zahlungsdurchsetzung. Bei einem Flug mit Ausgangspunkt Türkei ist die türkische Zivilluftfahrtbehörde SHGM beziehungsweise das dortige Verfahren gesondert zu prüfen.
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Häufige Fragen zur AJet-Entschädigung
Gilt EU261 für jeden AJet-Flug nach Deutschland?
Nein. Ein von AJet ausgeführter Flug aus der Türkei wird nicht allein durch die Landung in Deutschland erfasst. Ein AJet-Abflug aus Deutschland ist dagegen grundsätzlich vom EU-Regelwerk umfasst.
Wie hoch ist die Zahlung auf einer Strecke Deutschland–Türkei?
Viele dieser Strecken liegen in der 400-Euro-Kategorie. Entscheidend sind jedoch die konkrete Entfernung, der geschützte Reiseverlauf und sämtliche Anspruchsvoraussetzungen.
Darf ich Ersatzflug und Ausgleich zugleich beanspruchen?
Ja, ein angenommener Ersatzflug schließt die Pauschale nicht automatisch aus. Die Verspätung am Endziel, der Informationszeitpunkt und die Ursache bleiben gesondert zu prüfen.
Werden Hotel und Verpflegung von der Pauschale abgezogen?
Nein. Angemessene Betreuungskosten sind ein eigener Anspruch. Belege sollten getrennt eingereicht werden; eine doppelte Erstattung derselben Ausgabe ist ausgeschlossen.
Gilt ab Juli 2026 bereits eine neunmonatige Antragsfrist?
Nein. Die EU-Reform vom Juli 2026 hat eine aufgeschobene Anwendung. Die künftige Neunmonatsfrist darf am 9. September 2026 nicht als bereits geltendes Recht behandelt werden.
Offizielle Quellen
Rechtsstand: 9. September 2026.