AJet: 250, 400 oder 600 Euro pro Person
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Kurzantwort (Rechtsstand: 9. September 2026): Die Beträge 250, 400 und 600 Euro sind keine automatische AJet-Erstattung, sondern personenbezogene Ausgleichspauschalen. Bei einem EU261-geschützten Flug richtet sich die Stufe grundsätzlich nach der maßgeblichen Flugentfernung. Zuvor müssen Geltungsbereich, Störung, Ankunftszeit und Ursache passen. AJet ist ein türkischer Nicht-EU-Betreiber: Ein VF-Abflug aus der EU kann EU261 unterliegen, ein von AJet ausgeführter Türkei–EU-Flug dagegen nicht allein wegen seiner europäischen Ankunft. Dort kann SHY-YOLCU eine eigenständige Prüfung eröffnen.
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Erst die Grundlage, dann den Betrag bestimmen
Die Entfernung ist nie der erste Prüfungspunkt. Für Berlin–Istanbul kann EU261 gelten, weil der AJet-Flug in der EU startet. Für Istanbul–Berlin reicht dieselbe Distanz nicht aus: AJet ist weder EU- noch britischer Luftfahrtunternehmer. Der Rückflug ist deshalb nach türkischem Recht, insbesondere SHY-YOLCU, zu prüfen. Ein gemeinsamer PNR ändert die Richtung des einzelnen gestörten Flugs nicht.
Innerhalb EU261 beträgt die Pauschale grundsätzlich 250 Euro bis 1.500 Kilometer, 400 Euro für innergemeinschaftliche Flüge über 1.500 Kilometer sowie für andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern und 600 Euro für sonstige Flüge über 3.500 Kilometer. Die Entfernung wird grundsätzlich als Großkreisentfernung bestimmt, nicht nach tatsächlich geflogenen Umwegen. Bei einer einheitlichen Anschlussreise kann das vertragliche Endziel entscheidend sein.
Pauschale, Ticketpreis und Auslagen sind drei Rechnungen
Der Ausgleich wird pro anspruchsberechtigter Person berechnet. Zwei Erwachsene und ein Kind mit bestätigter, entgeltlicher Buchung können daher drei Pauschalen haben. Ein gemeinsam genutztes Taxi oder Hotelzimmer wird dagegen nicht dreifach angesetzt. Solche Auslagen werden nach tatsächlichen, notwendigen Kosten und Belegen verlangt.
Die Erstattung eines ungenutzten Tickets ist ebenfalls etwas anderes. Nach einer Annullierung kann der Reisende je nach Situation zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung wählen. Der Ticketpreis bestimmt nicht die Höhe der Ausgleichspauschale: Auch ein günstiger Tarif kann zu 400 Euro führen, während ein teures Ticket keinen Anspruch schafft, wenn etwa der räumliche Schutz fehlt.
Betreuung ist eine vierte Kategorie. Mahlzeiten, Getränke, Kommunikation und erforderliche Unterkunft dienen der Wartezeit. Sie können selbst dann geschuldet sein, wenn außergewöhnliche Umstände die feste Pauschale ausschließen.
Verspätung, Annullierung und Kürzung
Bei einer großen Verspätung kommt es unter EU261 regelmäßig auf die Ankunft am Endziel an. Die Türöffnung ist dabei aussagekräftiger als die Landung. Bei einer Annullierung sind insbesondere der Zeitpunkt der Mitteilung, die angebotene Ersatzverbindung und deren Zeiten wichtig. Eine frühzeitige Information oder eine ausreichend nahe Alternative kann die Pauschale ausschließen, ohne die Transportwahl aufzuheben.
Bei anderweitiger Beförderung kann die Pauschale unter gesetzlichen Voraussetzungen um 50 Prozent gekürzt werden, wenn die Ersatzankunft bestimmte Zeitgrenzen nicht überschreitet. AJet darf aber nicht allein deshalb halbieren, weil irgendein Ersatzflug angeboten wurde. Der konkrete Abstand zur planmäßigen Ankunft und die Entfernungsklasse gehören in die Begründung.
Beispiel: Familie auf einer Verbindung über SAW
Eine Familie fliegt auf einer einheitlichen Buchung von Köln über Istanbul-Sabiha Gökçen nach Ankara. AJet führt beide Abschnitte aus. Wegen des verspäteten ersten Segments wird der Anschluss verpasst; Ankara wird vier Stunden später als geplant erreicht. Der EU-Abflug öffnet grundsätzlich EU261, und für die Entfernung kann das Endziel Ankara maßgeblich sein. Sind die übrigen Voraussetzungen erfüllt, wird die passende Pauschale für jede berechtigte Person angesetzt.
Die Familie verlangt daneben 46 Euro für Mahlzeiten und 38 Euro für den Transfer zum von AJet nicht bereitgestellten Hotel. Diese 84 Euro werden einmal anhand der Belege aufgeführt, nicht pro Person vervielfacht. Eine beschädigte Reisetasche kommt in eine weitere, nach Montreal begründete Forderung.
SHY-YOLCU nicht mit EU261 vermischen
AJet veröffentlicht für SHY-YOLCU Beträge von 100 Euro für Inlandsflüge sowie 250, 400 oder 600 Euro für internationale Flüge, jeweils nach den türkischen Voraussetzungen und gegebenenfalls in Gegenwert. Die gleich klingenden Zahlen machen die Systeme nicht identisch. Bei einem AJet-Flug ab Antalya nach Deutschland sollte der Antrag daher die türkische Grundlage nennen und nicht so tun, als sei EU261 wegen der Landung anwendbar.
Auch UK261 ist separat zu behandeln. Ein AJet-Abflug aus dem Vereinigten Königreich ist grundsätzlich räumlich geschützt; die britischen Pauschalen werden in Pfund nach dem dort geltenden System angegeben. Eine bloße Umrechnung der EU-Eurobeträge ist keine saubere UK261-Berechnung.
Die im Juli 2026 beschlossene EU-Reform ist am Stichtag aufgeschoben. Eine allgemeine Neun-Stunden-Schwelle gilt daher nicht als aktuelles Recht. Berechnen Sie einen Vorgang vom 9. September 2026 nach dem geltenden Regelwerk, nicht nach angekündigten künftigen Grenzwerten.
Eine nachvollziehbare Forderung nennt pro Person Namen, Flugnummer, Datum und Betrag. Danach folgen gesonderte Tabellenzeilen für Ticketpreis, Betreuungskosten und Montreal-Schäden. So kann AJet nicht eine belegte Ausgabe mit der Pauschale verrechnen oder eine Ablehnung des Ausgleichs als Antwort auf alle übrigen Positionen behandeln.
Weitere Ratgeber zu AJet
Häufige Fragen zu den AJet-Beträgen
Sind 600 Euro bei jeder langen AJet-Verspätung fällig?
Nein. Neben der Entfernung müssen der anwendbare Rechtsrahmen, ein qualifizierender Zeitverlust und die Verantwortungsprüfung passen. Auf vielen Deutschland–Türkei-Strecken liegt die Entfernung außerdem unter 3.500 Kilometern.
Erhält ein Kind denselben Pauschalbetrag?
Bei einer bestätigten, nicht kostenlos oder zu einem nicht öffentlichen Sondertarif erfolgten Buchung kann ein Kind grundsätzlich wie ein Erwachsener anspruchsberechtigt sein. Entscheidend sind die konkreten Beförderungsbedingungen und EU261-Voraussetzungen.
Wird das selbst bezahlte Hotel von 400 Euro abgezogen?
Nicht automatisch. Die Pauschale entschädigt einen typisierten Zeitverlust; notwendige Betreuungskosten werden gesondert belegt. Eine doppelte Erstattung desselben Kostenpostens ist jedoch ausgeschlossen.
Zählt bei einem Anschluss nur der erste Flug?
Bei einer einheitlichen Buchung kann das Endziel für Entfernung und Ankunftsverspätung maßgeblich sein. Bei separat gekauften Tickets wird der verpasste Anschluss gewöhnlich nicht ohne Weiteres Teil derselben EU261-Berechnung.
Gelten auf Türkei-Abflügen dieselben Eurobeträge?
SHY-YOLCU nennt vergleichbare Stufen, ist aber ein eigener türkischer Rechtsrahmen. Voraussetzungen, Umrechnung und Verfahren müssen nach diesem System geprüft werden; die EU-Ankunft macht daraus keinen EU261-Fall.
Offizielle Quellen
Für AJet: 250, 400 oder 600 Euro pro Person geprüfte Grundlagen: